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Inhaltsverzeichnis.

KONZERNBERICHT.

 

KONZERNLAGEBERICHT.

1    Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

2    Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

3    Sonstige Angaben

KONZERNABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Erläuterungen zum Konzernabschluss.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.

BESTÄTIGUNGSVERMERK.

 

JAHRESBERICHT von Kapsch TrafficCom AG.

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung.

Konsolidierte Bilanz.

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Konsolidierte Kapitalflussrechnung.

LAGEBERICHT.

1    Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

2    Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

3    Sonstige Angaben

JAHRESABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Erläuterungen zum Jahresabschluss.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.

BESTÄTIGUNGSVERMERK.

KONZERNLAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

1.1 Geschäftsverlauf.

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.

Weltwirtschaft.

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Die globale Konjunktur stand 2020 ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise. Die aggregierte Wirtschaftsleistung verzeichnete mit einem Minus von 3,3 % (Vorjahr: +2,8 %) den stärksten Einbruch seit Jahrzehnten. Speziell im Frühjahr 2020 litt der Welthandel unter Lieferkettenstörungen, ausgelöst durch weitreichende Schließungsmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Insgesamt ging das globale Handelsvolumen um 5,3 % zurück. Dank umfangreicher fiskal- und geldpolitischer Maßnahmen in weiten Teilen der Welt wurde jedoch bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine schrittweise Erholung eingeläutet. Als vergleichsweise krisenresistent erwies sich die Industrieproduktion.

Für 2021 erwarten die Konjunkturforscher trotz anhaltendem Infektionsgeschehen eine Rückkehr auf den Wachstumspfad.

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USA.

 

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Die US-Wirtschaft wurde von der globalen Krise 2020 weniger stark in Mitleidenschaft gezogen als erwartet. Aufgrund einer geringeren Abhängigkeit vom Außenhandel ging das Bruttoinlandsprodukt lediglich um 3,5 % zurück.

Für 2021 gelten die USA mit einem prognostizierten Aufschwung um 6,4 % sogar als Wachstumsmotor der Weltwirtschaft. Ausschlaggebend dafür ist in erster Linie das massive Konjunkturpaket in Höhe von USD 1,9 Billionen („American Rescue Plan“), das Anfang März 2021 verabschiedet wurde. Darüber hinaus trägt die US-Notenbank Fed mit ihrer lockeren Geldpolitik zur Konjunkturstabilisierung bei. Sowohl bei der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt als auch beim eingetrübten Konsumentenvertrauen war im ersten Quartal 2021 ein eindeutiger Aufwärtstrend zu beobachten. Zu den größten internationalen Herausforderungen zählt indes der nach wie vor aufrechte Handelskonflikt zwischen den USA und China.

Schwellen- und Entwicklungsländer.
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Die Schwellen- und Entwicklungsländer (Emerging Markets) standen 2020 aufgrund begrenzter Kapazitäten zur Krisenbekämpfung vor großen Herausforderungen. Insgesamt ging ihre Wirtschaftsleistung um 2,2 % zurück (Vorjahr: +3,6 %). Zu einer Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie trugen umfassende Notfallhilfen von multilateralen Institutionen bei.

Asien. Im regionalen Vergleich wiesen einmal mehr die aufstrebenden Volkswirtschaften Asiens die dynamischste Entwicklung auf. China stemmte sich dank eines massiven staatlichen Investitionsprogramms und strikter Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung gegen den globalen Trend und erzielte 2020 ein BIP-Wachstum von 2,3 %. Auch in den ASEAN-5-Staaten (Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand, Vietnam) zeichnet sich für 2021 wieder eine kräftige Expansion um knapp 5 % ab.

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Hier lastete zusätzlich der drastische Preiseinbruch auf dem internationalen Erdölmarkt auf der Wirtschaft. Im größten Regionalmarkt Russland etwa belief sich der Wirtschaftseinbruch 2020 auf 3,1 %. Dank einer Einigung der Allianz OPEC+ auf eine historische Förderkürzung war jedoch schon im zweiten Halbjahr 2020 eine Trendumkehr zu beobachten. Von der Rückkehr des Ölpreises auf das Vorkrisenniveau im ersten Quartal 2021 profitierten auch die erdölexportierenden MENAP-Staaten (Mittlerer Osten und Nordafrika, Afghanistan und Pakistan).

Auf das Rezessionsjahr 2020 soll laut Wirtschaftsforschern ein BIP-Anstieg von über 3 % folgen.

Lateinamerika und Afrika. Lateinamerika ist die weltweit am schwersten von der COVID-19-Pandemie betroffene Region. 2020 brach die aggregierte Wirtschaftsleistung um 7,0 % ein und das Nord-Süd-Gefälle auf dem amerikanischen Kontinent vergrößerte sich spürbar. Weniger gravierend war die Lage in Subsahara-Afrika, wo der Konjunktureinbruch trotz struktureller Defizite bei moderaten 1,9 % lag. Ein zunehmendes Problem stellt in der Region jedoch der deutliche Anstieg der Verschuldung dar. Für vorübergehende Entlastung sorgten in diesem Zusammenhang die Stundungsinitiativen von internationalen Gläubigern. Nicht zuletzt aufgrund steigender Rohstoffpreise ist für 2021 ein Wirtschaftsaufschwung in Afrika und in Lateinamerika zu erwarten.

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Europa.

Im stark außenwirtschaftlich orientierten Europa hinterließ das Krisenjahr 2020 tiefe Spuren.

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Europäische Union (EU). Mit einem Minus von 6,3 % fiel die Bilanz der Europäischen Union schlechter aus als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09.

Bei den Konjunkturaussichten zeichnet sich ein differenziertes Bild ab: Dank der internationalen Nachfragebelebung dürften die größeren Industrienationen Europas, allen voran Deutschland, bereits 2021 einen wesentlichen Teil der Kriseneinbrüche wettmachen. Bei den maßgeblich vom Tourismus abhängigen Staaten in Südeuropa ist hingegen von einem langsameren Erholungsprozess auszugehen. Einen positiven Impuls für die gesamte Union stellen der Mitte 2020 beschlossene Wiederaufbaufonds in Höhe von EUR 750 Mrd. und die dadurch ermöglichten Investitionen dar. Als weitere positive Entwicklung ist das mit Jahresbeginn 2021 in Kraft getretene Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu werten, das die Modalitäten für die künftige Zusammenarbeit regelt.

Euroraum. Die Wirtschaft im Euroraum schrumpfte 2020 um 6,6 % (Vorjahr: +1,3 %). Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf die schwierige Lage im Dienstleistungsbereich und auf den schwachen Privatkonsum. Das sniveau entfernte sich mit einem Durchschnittswert von 0,3 % weiter vom 2-Prozent-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB).

Für 2021 wird ein Anstieg der auf 1,4 % erwartet. Ergänzend zu der anhaltenden Niedrigzinspolitik stemmt sich die EZB mit einer Ausweitung der Anleihekäufe im Rahmen des Hilfsprogramms PEPP („Pandemic Emergency Purchase Programme“) gegen die Krise. Mit einer Rückkehr der Euroraum-Wirtschaft auf das Vorkrisenniveau ist im Frühjahr 2022 zu rechnen.

Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Auch hier trübte sich die Konjunktur im Berichtsjahr merklich ein. So führte etwa die Unterbrechung der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Österreichs Nachbarstaaten zu einem Wirtschaftsrückgang um 5,0 % (Ungarn) bis 5,6 % (Tschechien). Im Vergleich dazu kam insbesondere Serbien als Wachstumsmotor am Westbalkan mit einem Minus von nur 1,0 % relativ gut durch die Krise. Neue Chancen für diese Region bieten mittelfristig nicht nur die geplanten EU-Transferzahlungen aus dem Wiederaufbaufonds, sondern auch die angestrebte Rückverlagerung von strategisch wichtigen Produktionsprozessen speziell aus Asien.

Österreich.
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Österreichs Wirtschaft war 2020 mit einem BIP-Rückgang um 6,6 % konfrontiert. Die Erholung während der Sommermonate und der kräftige Industrieaufschwung im zweiten Halbjahr konnten die Auswirkungen der behördlichen Schließungsmaßnahmen, die insbesondere den Tourismus und den Dienstleistungssektor hart trafen, nur teilweise abfedern. Die Inflationsrate lag im Jahresdurchschnitt neuerlich deutlich über dem Referenzwert des Euroraums, konkret bei 1,8 %.

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Für 2021 erwarten die Wirtschaftsforscher in Österreich ein moderates Wachstum von rund 2 %, primär angekurbelt durch die staatlich geförderte Investitionstätigkeit der heimischen Unternehmen.

1.1.2 Marktdefinition.

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

Vision und Mission.

Kapsch TrafficCom hat die Mission, innovative Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität zu entwickeln. Damit soll Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ermöglicht werden, komfortabel, pünktlich, sicher, effizient und mit einer minimalen Umweltbelastung an ihr Ziel zu kommen. Die Vision von Kapsch TrafficCom ist es, die Grenzen der Mobilität zugunsten einer gesunden Welt ohne Staus neu zu definieren.

Zielmärkte.
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Zu diesem Zweck adressiert Kapsch TrafficCom den Markt für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Diese unterstützen und optimieren den Verkehr (einschließlich Infrastruktur, Fahrzeuge, Benutzer und Industrie). Sie nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien. Innerhalb des ITS-Markts ist Kapsch TrafficCom auf die Bereiche Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management fokussiert.

Kernregionen der Geschäftstätigkeit sind Nord-, Mittel- und Südamerika, Europa sowie Ozeanien (Australien und Neuseeland).

Adressierbarer Markt.

Der für das Unternehmen adressierbare Markt hatte im Jahr 2020 ein Volumen von EUR 4,6 Mrd. Es wird erwartet, dass der Markt bis 2027 um jährlich durchschnittlich 6,7 % auf EUR 7,2 Mrd. wachsen wird.

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Markttreiber.

Kapsch TrafficCom hat die folgenden Markttreiber identifiziert:

Umweltschutz. Das Übereinkommen von Paris ist eine bedeutende weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz geschlossen. Die Europäische Kommission („European Green Deal“) und US-Präsident Biden treiben die Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen voran. Der Straßenverkehr spielt hierbei eine bedeutende Rolle, ist er doch für einen substanziellen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Sowohl Verkehrsmanagement- als auch Mautlösungen sind anerkannte Werkzeuge zur Einflussnahme auf den Verkehr und die Verkehrsmittel.

Bedarf nach Verkehrsinfrastruktur und ihrer Erhaltung. Studien erwarten nicht nur einen Anstieg der Weltbevölkerung, sondern auch mehr Privatfahrzeuge auf den Straßen. Um dem wachsenden Verkehrsvolumen gerecht zu werden, sind steigende Investitionen in Straßenbau und -erhaltung unumgänglich. Diese sind in der Regel äußerst kostspielig. Gleichzeitig wirkt sich der zunehmende Anteil hybrider oder elektrisch betriebener Fahrzeuge negativ auf die Mineralölsteuererträge aus. Folglich kann von einem steigenden Bedarf nach alternativen Finanzierungsmodellen unter Einbindung von Mautlösungen ausgegangen werden.

Urbanisierung . Der Anteil der Menschen, die in Städten leben, nimmt zu. Waren es im Jahr 1800 lediglich 2 % der Weltbevölkerung, so lebte im Jahr 2007 erstmals mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Ausgehend von einem aktuellen Wert von rund 56 % soll nach Prognosen der Vereinten Nationen der Anteil der Stadtbevölkerung im Jahr 2030 mehr als 60 % und im Jahr 2050 rund 68 % betragen. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung von aktuell rund 7,9 Milliarden Menschen auf 8,5 Milliarden im Jahr 2030 und 9,7 Milliarden im Jahr 2050. Gerade im urbanen Raum bringt die private und berufliche Mobilität große Herausforderungen mit sich. Schließlich können Häuser nicht beliebig versetzt werden, um Straßen zu erweitern oder gar neu zu bauen. Zudem wächst mit der urbanen Bevölkerung auch das Handelsvolumen, sowohl innerhalb der Stadt wie auch mit Geschäftspartnern außerhalb der Stadt. Da Waren geliefert werden müssen, bringt eine Zunahme der urbanen Bevölkerung tendenziell ein höheres Transportvolumen mit sich.

Neue Verkehrsmittel und -dienste. Analysten erwarten, dass sich der urbane Personenverkehr bis 2050 mehr als verdoppeln wird. Autonome Fahrzeuge könnten diesen Trend noch verstärken. Die existierende Straßeninfrastruktur wird diesem Bedarf nicht gerecht werden können. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen: die verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gemeinschaftlicher Transportmittel sowie – wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird – umfangreichere Staus. Außerdem wird der Trend hin zu elektrisch angetriebenen Fahrzeugen anhalten. Dies reduziert zwar den unmittelbaren CO₂-Ausstoß, aber die Feinstaubproblematik bleibt bestehen.

Vernetzte Mobilität. Die technologischen Fortschritte bei der Kommunikation von Fahrzeug zu Fahrzeug (Vehicle-to-Vehicle, V2V) und Fahrzeug zu Infrastruktur (Vehicle-to-Infrastructure, V2I) sowie im Bereich autonomes Fahren sind rasant. Sie erlauben bereits heute immer bessere und umfangreichere Applikationen für besseren Fahrkomfort und höhere Fahrsicherheit. Zudem ermöglichen die neuen Kommunikationswege und die enormen Datenmengen wesentliche Verbesserungen beim Verkehrsmanagement.

Daten und künstliche Intelligenz. Offene Daten und offene Schnittstellen ermöglichen umfangreichere und leistungsfähigere Anwendungen. Die vernetzte Mobilität ist eine wichtige Datenquelle. Maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz schaffen neue Möglichkeiten bei der Datenanalyse, -simulation, -prognose und -steuerung.

Datensicherheit. Durch die Nutzung umfangreicher Datenmengen gewinnt der Schutz personenbezogener Daten und der Umgang mit ihnen an Bedeutung.

Grundlegende Veränderungen im Geschäftsfeld von Kapsch TrafficCom. Die oben genannten Markttreiber haben bereits folgende Trends ausgelöst:

1.1.3 Geschäftsverlauf 2020/21.

Das Management sah zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020/21 optimistisch nach vorne. Einige negative Effekte des Vorjahrs würden das neue Geschäftsjahr zwar belasten, die Annahme war jedoch, dass das Schlimmste bereits hinter dem Unternehmen liege. Was sich hingegen erst im Laufe des Jahres offenbarte, waren das Ausmaß der wiederholt vorzunehmenden Margenanpassungen in Nordamerika und die Auswirkungen von COVID-19. Umso wichtiger war es, bereits vor dem Sommer 2020 das Programm „Mission re/invent“ ins Leben zu rufen, um sowohl kurzfristige Kostensenkungsmaßnahmen einzuleiten als auch die Basis für nachhaltiges Wachstum zu schaffen.

Anfang Oktober 2020 wurde klar, dass erneut mit einem negativen EBIT zu rechnen sein würde. Als Konsequenz setzte das Management die bestehende Dividendenpolitik bis auf Weiteres aus und teilte mit, dass für das Geschäftsjahr 2020/21 mit keiner Dividende zu rechnen sei. Zudem wurde mit der Erarbeitung eines Restrukturierungskonzepts begonnen, das die von Mission re/invent vorgesehenen Maßnahmen verstärkte und ergänzte. Im November 2020 eröffnete ein Mitbewerber in den USA einen Rechtsstreit und warf Kapsch TrafficCom Patentverletzungen vor. Das Unternehmen prüft die Ansprüche und hat für die Streitigkeiten Rückstellungen gebildet.

Im Geschäftsjahr 2020/21 erzielte Kapsch TrafficCom einen Umsatz von EUR 505 Mio. und ein Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) von EUR ‑123 Mio. Darin enthalten sind Spezialeffekte im Ausmaß von rund EUR ‑132 Mio. Der Free Cashflow konnte im Jahresverlauf von EUR ‑27 Mio. (Q1) und EUR ‑30 Mio. (H1) auf EUR 1 Mio. (Q1–Q3) und schließlich EUR 4 Mio. (Q1–Q4) verbessert werden. Das spiegelt den Erfolg der Kostensenkungs- und Restrukturierungsmaßnahmen wider.

Nordamerika.

Schon zu Jahresbeginn war zu erwarten, dass die Personalknappheit in den USA noch andauern würde und weiterhin Mehraufwände bei der Implementierung neuer Software anfallen würden. Diese negativen Einflüsse waren aber deutlich stärker als ursprünglich erwartet. Die Verluste sind vor allem auf zwei Ursachen zurückzuführen:

Höhere Kosten bedeuten geringere Projektmargen. Diese sind nach IFRS 15 über die Projektlaufzeit zu korrigieren, auch für vergangene Perioden. Daraus resultiert ein Anpassungsbedarf bei EBIT und Umsatz. Wird die Projektmarge negativ, ist für den Verlustbetrag eine Drohverlustrückstellung zu bilden.

Dem Management war nach erneuten Margenanpassungen klar, dass es in Nordamerika größerer Interventionen bedarf. Aus diesem Grund wurden externe Berater mandatiert, sowohl die Finanzzahlen als auch Abläufe und Strukturen zu hinterfragen. Im Herbst 2020 wurde zudem ein Restrukturierungs-Manager eingestellt, der direkt an die Leitung von Mission re/invent berichtet. Schließlich sei erwähnt, dass das regionale Management für Nordamerika, sowohl CEO als auch CFO, mit Mitte April bzw. Anfang Mai 2021 neu aufgestellt wurde.

COVID-19.

Die Auswirkungen von COVID-19 auf Kapsch TrafficCom zeigten sich zu Beginn des Geschäftsjahrs nur in geringem Ausmaß. Augenscheinlichste Veränderung war der Wechsel weiter Teile der Belegschaft ins Homeoffice. Dabei profitierte das Unternehmen von seiner hervorragenden IT-Infrastruktur. Selbstverständlich gingen auch die Anzahl der Dienstreisen und damit die Reisekosten signifikant zurück. Mit Fortdauer des Jahrs waren vor allem vier Entwicklungen festzustellen:

Kapsch TrafficCom nahm in dieser Ausnahmeperiode in verschiedenen Ländern Unterstützungen durch die öffentliche Hand in Anspruch. Diese betrafen vorwiegend die Personalkosten und betrugen in Summe rund EUR 1,6 Mio.

Mission re/invent.

Dabei handelt es sich um ein Transformationsprogramm, das in drei, zeitlich überlappenden Abschnitten umgesetzt wird:

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Ein zentrales Ziel war und ist es, die Kostenbasis des Unternehmens nachhaltig zu reduzieren, sodass auch bei einem deutlich geringeren Umsatz als in Vorjahren operative Gewinne erwirtschaftet werden können. Gleichzeitig soll das Unternehmen für zukünftiges Wachstum aufgestellt werden. Mit zunehmendem Fortschritt des Geschäftsjahrs 2020/21 zeigte sich, dass die Umsatz- und Ertragserwartungen immer mehr zurückgenommen werden mussten. Daher wurde im dritten Quartal, zusätzlich zu den Aktivitäten von Mission re/invent, ein Restrukturierungskonzept erarbeitet.

Beispielhaft seien folgende Maßnahmen genannt, die zur Kostensenkung umgesetzt wurden oder sich noch in Umsetzung befinden:

Das Restrukturierungsprogramm wurde weitgehend im Geschäftsjahr 2020/21 umgesetzt; ein paar der Maßnahmen werden aufwandsmäßig jedoch ins Folgejahr nachwirken. Einzelne Umsetzungsschritte erfolgen generell erst im Laufe des Geschäftsjahrs 2021/22.

Kapsch TrafficCom arbeitet daran, die Zusammenarbeit der globalen Bereiche zu verbessern und den lokalen Teams mehr Freiraum und Entscheidungsbefugnisse zu übertragen. So soll es gelingen, die Organisation noch stärker an den Bedürfnissen der Kunden vor Ort auszurichten und diese effizienter zu bedienen.

Akquisitionen und Anteilsverkäufe.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden einige Unternehmenstransaktionen vollzogen. Sie dienten der Fokussierung von Kapsch TrafficCom auf strategische Aktivitäten:

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

1.2.1 Ertragslage.

Umsatz. Der Umsatz von Kapsch TrafficCom ging im Geschäftsjahr 2020/21 auf EUR 505,2 Mio. zurück und lag damit 30,9 % (EUR 226,0 Mio.) unter dem Vorjahreswert. Geografisch betrachtet verteilte sich der Konzernumsatz wie folgt:

 

Umsatz nach Regionen.

Die um etwas mehr als 30 % rückläufige Umsatzentwicklung erfolgte in allen Regionen gleichermaßen, was eine Korrelation mit der weltweiten Pandemie unterstreicht.

in EUR Mio. 2019/20 2020/21 +/-
EMEA 403,5 277,0 -31,3 %
Errichtung 102,8 46,6 -54,7 %
Betrieb 245,0 194,0 -20,8 %
Komponenten 55,7 36,5 -34,5 %
Americas 293,6 204,9 -30,2 %
Errichtung 170,8 109,8 -35,7 %
Betrieb 67,0 61,8 -7,6 %
Komponenten 55,9 33,3 -40,5 %
APAC 34,1 23,2 -31,9 %
Errichtung 19,3 9,0 -53,1 %
Betrieb 7,3 8,0 9,2 %
Komponenten 7,4 6,1 -17,6 %
Gesamt 731,2 505,2 -30,9 %

Die in der Berichtsperiode durchgeführten negativen Anpassungen von Projektmargen in Höhe von EUR 78,9 Mio. wirkten sich in Höhe von EUR -71,9 Mio. auch auf den Umsatz aus. Diese wirkten sich auf den Vorjahrsvergleich negativ aus.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten EUR 1,6 Mio. an Prämien und Unterstützungen zur Linderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Kapsch TrafficCom, die in einigen Ländern gewährt wurden. Auch Prämien aus Kurzarbeit oder zum Ersatz von Personalkosten sind in diesen Erträgen inkludiert. Die operativen Fremdwährungsgewinne sanken jedoch um EUR 5,6 Mio. und führten in Summe zu höheren Netto-Fremdwährungsverlusten.

Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen sanken um 27,3 % (EUR 91,5 Mio.) auf EUR 243,5 Mio. (Vorjahr: EUR 334,9 Mio.). Die Quote für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen stieg von 45,8 % auf 48,2 %.

Durch Restrukturierungsmaßnahmen gelang es, den Personalaufwand um 9,4 % auf EUR 243,8 Mio. zu senken. Der durchschnittliche Personalstand ging um 258 Personen zurück. Es wurden Restrukturierungsrückstellungen für den Personalabbau gebildet, die den Personalaufwand um EUR 4,5 Mio. erhöhten. Die Personalquote (Verhältnis Personalaufwand zu Umsatz) stieg von 36,8 % im Vorjahr auf 48,3 %.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 28,7 % auf EUR 84,7 Mio., obwohl Rechts- und Beratungskosten um EUR 6,7 Mio. stiegen. Ein wesentlicher Treiber war ein im November 2020 eröffneter Patentstreit in den USA. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen sanken um EUR 9,3 Mio. Reiseeinschränkungen aufgrund von COVID-19 und interne Sparprogramme führten zu einem Rückgang der Reisekosten um EUR 11,0 Mio. Operative Währungsverluste (netto, inklusive operative Währungsgewinne) stiegen um EUR 8,2 Mio. und betrafen vorwiegend Wechselkursschwankungen des US-Dollars und der schwedischen Krone gegenüber dem Euro.

Das anteilige Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen betrifft im Wesentlichen das Joint Venture autoTicket GmbH in Deutschland in Höhe von EUR -3,8 Mio. (Vorjahr: EUR -4,6 Mio.) und ein Joint Venture in Kolumbien mit EUR -0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.).

EBITDA. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) war mit EUR -67,1 Mio. negativ (Vorjahr: EUR +13,6 Mio.). Die EBITDA-Marge betrug somit -13,3 % (Vorjahr: +1,9 %).

Der Aufwand für planmäßige Abschreibungen sank auf EUR 24,7 Mio. (Vorjahr: EUR 27,9 Mio.), insbesondere aufgrund gesunkener Nettoinvestitionen.

Die Wertminderungen betrugen EUR 31,3 Mio. (Vorjahr: EUR 24,9 Mio.). Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs kam es aufgrund aktualisierter Einschätzungen des weiteren Geschäftsverlaufs, zu Wertminderungen des Firmenwerts in Höhe von EUR 21,3 Mio. Dies betraf die zahlungsmittelgenerierende Einheit Tolling-EMEA (vormals: ETC-EMEA). Andererseits wurden weitere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 3,5 Mio. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TM-EMEA (vormals: IMS-EMEA) abgewertet, die allerdings zum Ende des Geschäftsjahrs in Höhe von EUR 1,8 Mio. wieder aufgewertet wurden. Außerdem wurden Sachanlagen und Nutzungsrechte aus Leasingverträgen wertgemindert (EUR 8,3 Mio.).

Im Vorjahr wurden Wertminderungen in Höhe von EUR 24,9 Mio. erfasst. Diese betrafen Wertminderungen von Vertragsanbahnungskosten (aufgrund der frühzeitigen Kündigung der deutschen Pkw-Mautprojekte) von EUR 4,1 Mio., Firmenwerte des IMS-Segments (nunmehr: Verkehrsmanagement) in Höhe von EUR 6,9 Mio. sowie aktualisierte Einschätzungen zum weiteren Geschäftsverlauf in Sambia in Höhe von EUR 13,8 Mio.

EBIT. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) war mit EUR -123,2 Mio. negativ (Vorjahr: EUR -39,2 Mio.). Die folgenden Effekte in Höhe von EUR 131,9 Mio. waren die Haupttreiber dafür:

 

Restrukturierung. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde ein Restrukturierungsplan aufgestellt und weitgehend umgesetzt. Von den angesetzten Restrukturierungskosten in Höhe von EUR 5,3 Mio. betrafen den Personalaufwand EUR 4,5 Mio. und sonstige Aufwendungen EUR 0,8 Mio. Von dem Gesamtbetrag wurden EUR 3,9 Mio. rückgestellt und kommen erst im nächsten Geschäftsjahr und dem Folgejahr zur Auszahlung. Die Restrukturierungskosten betreffen hauptsächlich die USA, Schweden und Österreich.

Finanzergebnis. Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich von EUR -23,1 Mio. im Vorjahr auf nun EUR -9,6 Mio. Während Anteile an Q-Free ASA, Norwegen, im Vorjahr um EUR -5,7 Mio. abgewertet werden mussten, konnten diese in der Berichtsperiode verkauft werden. Dies führte zu einem positiven Ergebnisbeitrag von EUR 0,4 Mio. (Der Verkaufspreis der Anteile an Q-Free ASA, Norwegen, betrug EUR 6,1 Mio., der Fair Value zum 31. März 2020 betrug EUR 5,7 Mio.). Die Fremdwährungsverluste sanken auf EUR -2,0 Mio. (Vorjahr: EUR -9,0 Mio.) und standen im Geschäftsjahr vor allem im Zusammenhang mit dem südafrikanischen Rand (ZAR), dem sambischen Kwacha (ZMW) sowie dem US-Dollar (USD) gegenüber dem Euro (EUR).

Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen als Finanzinvestitionen. Der Ergebnisbeitrag von Traffic Technology Services Inc., USA, belief sich auf EUR -0,4 Mio. (Vorjahr: EUR -1,2 Mio.).

Ertragsteuern. Die Steuern waren aufgrund des negativen Ergebnisses mit EUR 27,8 Mio. positiv (Vorjahr: EUR +7,7 Mio.). Dieser Wert setzt sich aus laufenden Steuern sowie latenten Steueransprüchen (aus permanenten steuerlichen Differenzen und Verlustvorträgen) und Steuerumlagen zusammen. Allein die Konzernmutter Kapsch TrafficCom AG bildete eine positive Steuerumlage an den österreichischen (Steuer-)Gruppenträger KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH in Höhe von EUR 12,7 Mio., und im Konzern wurden Steuern aus Verlusten in Höhe von EUR 11,8 Mio. aktiviert.

Periodenergebnis. Das Periodenergebnis war mit EUR -105,3 Mio. stark negativ (Vorjahr: EUR -55,7 Mio.). Den Anteilseignern der Gesellschaft war ein Ergebnis von EUR -102,9 Mio. zuzurechnen. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR -7,91 (Vorjahr: EUR -3,70).

Sonstiges Ergebnis. Diese Position enthält im Wesentlichen Währungsumrechnungsdifferenzen und Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Das sonstige Ergebnis betrug EUR 9,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.).

Gesamtergebnis. Das Gesamtergebnis als Summe von Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis betrug EUR -96,2 Mio. (Vorjahr: EUR -55,5 Mio.).

1.2.2 Ertragslage nach Segmenten.

Maut (vormals: Electronic Toll Collection, ETC).

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Umsatz. Im Geschäftsjahr 2020/21 brach der Umsatz im Mautsegment um 36,4 % auf EUR 358,2 Mio. ein. Der Umsatz trug 70,9 % (Vorjahr: 77,1 %) zum Gesamtumsatz bei.

In der Region EMEA wurde mit EUR 190,0 Mio. zwar weiterhin der größte Umsatz-beitrag erwirtschaftet, dieser sank jedoch deutlich gegenüber dem Wert des Vorjahrs (EUR 315,0 Mio.).

Die Umsätze aus Errichtungsprojekten gingen um 82,0 % zurück und erreichten ein Volumen von EUR 13,2 Mio. Die Errichtung des bulgarischen Mautsystems wurde bereits im Vorjahr abgeschlossen. Rund um die Neugestaltung der Aktivitäten in Polen sind ebenfalls keine signifikanten Erweiterungsinvestitionen erfolgt.

Das Volumen der Betriebsprojekte sank um 25,1 %, im Wesentlichen aufgrund des Auslaufens des landesweiten Mautprojekts in Tschechien Ende 2019 und der geringeren Umsätze in Polen. In Polen lief der Vertrag zum Betrieb des landesweiten Mautsystems im November 2019 aus. Es gelang aber, mit den polnischen Behörden eine Vereinbarung zu treffen: Kapsch TrafficCom unterstützt nach Auslauf des alten Vertrags den Betrieb des Mautsystems für weitere 27 Monate und dieser wurde im Geschäftsjahr um weitere fünf Monate verlängert.

Weiters litten im Geschäftsjahr 2020/21 die Komponentenumsätze aufgrund der COVID-19-Situation deutlich und brachen in der Region EMEA um 33,7 % ein.

Der Umsatz in der Region Americas ging um ein Drittel (-33,1 %) auf EUR 148,0 Mio. zurück. Die Errichtungsumsätze und Komponentenumsätze, vor allem in den USA, sanken um 39,9 % bzw. 39,7 %. Bei einigen Projekten, insbesondere in Nordamerika, mussten die Projektmargen angepasst und Drohverlustrückstellungen gebildet werden. COVID-19 bedingte Rückgänge bei Komponentenverkäufen spielten auch dabei eine erhebliche Rolle. Die Umsätze aus Betriebsprojekten konnten hingegen auf Vorjahrsniveau gehalten werden.

In der Region APAC war zur Vergleichsperiode des Vorjahrs ein Umsatzrückgang um 25,3 % auf EUR 20,2 Mio. zu verzeichnen. Die Errichtungsumsätze sanken um 44,2 %. Dies rührte aus geringem Neugeschäft her sowie aus Anpassungen von Projektmargen. Die Komponentenumsätze sanken um 19,1 %, während die Betriebsumsätze um 11,9 % zulegen konnten.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden 9,9 Mio. On-Board Units verkauft, ein Rückgang um 3,3 Mio. Stück im Vergleich zum Vorjahr. Rückgänge waren in den meisten Ländern zu verzeichnen, am drastischsten war der Einbruch in den USA (-2,1 Mio. Stück).

Segment Maut nach Geschäftstypen.
in EUR Mio. 2019/20 2020/21 +/-
Umsatz 563,5 358,2 -36,4 %
Errichtung 219,3 100,3 -54,3 %
Betrieb 234,9 187,5 -20,2 %
Komponenten 109,3 70,5 -35,5 %
EBIT 1,5 -117,2 > -100 %

EBIT. Das operative Ergebnis betrug EUR -117,2 Mio. (Vorjahr: EUR +1,5 Mio.). Hauptgrund dafür waren die Anpassung der Margen und Bildung von Drohverlustrückstellungen. Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen sanken um 30,2 % und somit geringer als die Umsätze (-36,4 %). Der Personalaufwand ging aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen um 8,0 % zurück, entwickelte sich regional jedoch unterschiedlich: In der Region EMEA sank der Personalaufwand um 17,6 %, während er in der Region Americas um 4,6 % stieg. Die Restrukturierungskosten im Personalaufwand betrugen EUR 3,8 Mio.

Während die planmäßigen Abschreibungen um EUR 4,7 Mio. auf EUR 17,0 Mio. sanken, stiegen die Wertminderungen auf EUR 28,3 Mio. Hauptgründe dafür waren die Wertminderung des Firmenwerts im ersten Halbjahr 2020/21 um EUR 21,3 Mio. sowie die Wertminderung von Sachanlagen und Nutzungsrechte aus Leasingverträgen in Höhe von EUR 7,0 Mio., die aufgrund der Restrukturierungsmaßnahmen angesetzt werden musste.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken auf EUR 63,7 Mio. (-21,2 %). Dafür verantwortlich waren die Reisekosten (Rückgang: EUR 7,7 Mio.), die Marketing- und Werbekosten (Rückgang: EUR 2,4 Mio.) und die Schadensfälle (Rückgang: EUR 2,1 Mio.). Demgegenüber stiegen die Rechts- und Beratungskosten um EUR 5,9 Mio. und es wurden Restrukturierungskosten von EUR 0,7 Mio. angesetzt. Das operative Währungsergebnis (netto) betrug EUR -4,9 Mio. (Vorjahr: EUR +0,7 Mio.).

Verkehrsmanagement (vormals: Intelligent Mobility Solutions, IMS).

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Umsatz. Im Geschäftsjahr 2020/21 sank der Umsatz um 12,4 % auf EUR 147,0 Mio. und trug 29,1 % (Vorjahr: 22,9 %) zum Gesamtumsatz bei.

In der Region EMEA wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 87,1 Mio. erzielt (Vorjahr: EUR 88,5 Mio.). Während die Errichtungsumsätze gegenüber dem Vorjahr stiegen (13,3 %), vor allem aufgrund eines Projekts in Irland, sanken die Betriebsumsätze um 5,5 %. Auch die Komponentenumsätze gingen im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,4 Mio. zurück.

Der Umsatz in der Region Americas betrug EUR 57,0 Mio (-21,2 %). Vor allem in den USA waren Rückgänge in allen Geschäftstypen zu verzeichnen.

In der Region APAC sank der Umsatz von EUR 7,0 Mio. auf EUR 3,0 Mio. Der Rückgang war im Wesentlichen auf das Errichtungsgeschäft in Australien zurückzuführen.

Segment Verkehrsmanagement nach Geschäftstypen.
in EUR Mio. 2019/20 2020/21 +/-
Umsatz 167,7 147,0 -12,4 %
Errichtung 73,6 65,2 -11,4 %
Betrieb 84,4 76,4 -9,5 %
Komponenten 9,7 5,4 -44,2 %
EBIT -40,7 -6,0 85,4 %

EBIT. Das EBIT betrug im Geschäftsjahr EUR -6,0 Mio. und war damit deutlich besser als im Vorjahr mit EUR -40,7 Mio. Wertminderungen aus immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Firmenwerte) sowie aus Sachanlagen betrugen EUR -3,0 Mio. Restrukturierungskosten wurden in Höhe von EUR 0,8 Mio. angesetzt. Andererseits wurden Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR 10,9 Mio. aus dem Vorjahr aufgelöst und Reisekosten sanken um EUR 3,3 Mio. Das operative Währungsergebnis (netto) betrug EUR -3,4 Mio. (Vorjahr: EUR -0,8 Mio.).

1.2.3 Vermögenslage.

Die Bilanzsumme von Kapsch TrafficCom zum 31. März 2021 betrug EUR 593,2 Mio. (31. März 2020: EUR 727,2 Mio.).

Aktivseite.

Die Sachanlagen sanken um EUR 27,2 Mio. im Vergleich zum 31. März 2020. Dies ist vor allem auf die laufenden Abschreibungen sowie auf die Anpassung und Wertminderung von Nutzungsrechten aus Leasingverträgen (betrafen im Wesentlichen Schweden und die USA) zurückzuführen.

Die immateriellen Vermögenswerte sanken zum 31. März 2021 um EUR 23,7 Mio. Wesentliche Gründe für diesen Rückgang waren die Wertminderung des Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-EMEA (vormals: ETC-EMEA) um EUR 21,3 Mio. sowie Wertminderungen von sonstigen immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Firmenwerte) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TM-EMEA (vormals: IMS-EMEA) in Höhe von EUR 1,6 Mio.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sanken um EUR 2,9 Mio. Dafür waren die negativen anteiligen Ergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, und Traffic Technology Services Inc., USA, von in Summe EUR -4,5 Mio. verantwortlich. Die Finanzierung für die Traffic Technology Services Inc., USA von EUR 1,5 Mio. minderte den Rückgang. Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Beteiligungen stiegen um EUR 1,4 Mio. Grund dafür war die Finanzierung für das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, in Höhe von EUR +7,3 Mio., die den Abgang der Beteiligung an Q-Free ASA, Norwegen, (EUR -5,7 Mio.) mehr als kompensierte. Aktive latente Steuern stiegen von EUR 26,3 Mio. auf EUR 42,9 Mio. Dies betraf großteils die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in den USA.

Die Vorräte sanken von EUR 55,7 Mio. auf EUR 41,7 Mio. Verantwortlich dafür waren speziell die Entwicklungen in Österreich (EUR -8,9 Mio.) und den USA (EUR -8,1 Mio.), wobei in den USA ein Großteil auf höhere Wertminderungen für Vorräte zurückzuführen ist.

Die Position „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ sank im Vergleich zum 31. März 2020 um insgesamt EUR 46,9 Mio. Der Rückgang resultierte großteils aus einer Zahlung im Zusammenhang mit der Implementierung des landesweiten Pkw- und Lkw-Mautsystems in Bulgarien (EUR 27,6 Mio.), aus geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Belarus (EUR 5,5 Mio.) sowie aus der Umgliederung von EUR 3,3 Mio. zu den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auch die lang- und kurzfristigen Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen sanken um EUR 40,8 Mio., was im Wesentlichen auf Projekte in den USA (inklusive Margenanpassungen bei diesen Projekten) zurückzuführen war.

Die liquiden Mittel gingen – trotz eines leicht positiven Free Cashflows im Geschäftsjahr 2020/21 – im Vergleich zum 31. März 2020 um EUR 20,6 Mio. zurück. Gründe dafür waren Rückzahlungen von Finanzverbindlichkeiten und Zahlungen für Leasing.

Passivseite.

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten sanken im Geschäftsjahr 2020/21 um EUR 64,3 Mio. auf EUR 120,9 Mio., und die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stiegen um EUR 51,7 Mio. auf EUR 102,4 Mio. Hauptgrund für diese Veränderung war die Umgliederung der Mitte Juni 2021 zur Tilgung anstehenden Teile des Schuldscheindarlehens (EUR 42,9 Mio.), die von langfristig zu kurzfristig umgebucht wurden.

Per 31. März 2021 betrugen die langfristigen Leasingverbindlichkeiten EUR 35,7 Mio. (Vorjahr: EUR 50,1 Mio.) und die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten EUR 13,6 Mio. (Vorjahr: EUR 13,6 Mio.). Neben einer Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 14,0 Mio. erfolgte in Schweden eine Anpassung der Nutzungsrechte aus Leasingverträgen und entsprechend auch der Leasingverbindlichkeiten. Diese Anpassung war notwendig, da die ursprünglichen Annahmen über die Laufzeit eines wesentlichen Leasingvertrags geändert wurden.

Die kurzfristigen Rückstellungen stiegen auf EUR 42,5 Mio. (Vorjahr: EUR 23,4 Mio.), im Wesentlichen aufgrund höherer Rückstellungen für Drohverluste und Restrukturierungskosten sowie für Rechtsstreitigkeiten in den USA.

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Das Eigenkapital zum 31. März 2021 lag bei EUR 84,8 Mio. und somit EUR 97,7 Mio. unter dem Wert zum Ende des Vorjahrs. Negativ wirkte sich im Wesentlichen das „Gesamtergebnis der Periode“ von EUR -96,2 Mio. aus. Die Eigenkapitalquote zum 31. März 2021 belief sich auf 14,3 % (31. März 2020: 25,1 %).

1.2.4 Finanzlage.

Cashflow.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit war im Geschäftsjahr 2020/21 mit EUR 11,1 Mio. positiv (Vorjahr: EUR +33,4 Mio.).

Obwohl die deutlich gestiegenen Abschreibungen und Wertminderungen nicht zahlungswirksam waren, betrug der Cashflow aus dem Ergebnis EUR -71,8 Mio. (Vorjahr: EUR +2,1 Mio.). Die Position „Veränderung langfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, langfristiger Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen und sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten und Rückstellungen“ war mit EUR 6,7 Mio. positiv im Vergleich zum Vorjahr mit EUR -4,7 Mio. Wesentlicher Grund dafür war der Anstieg der langfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen. Die Veränderungen des Nettoumlaufvermögens betrugen EUR +82,9 Mio. (Vorjahr: EUR +31,3 Mio.). Insbesondere gingen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte um EUR 79,1 Mio. zurück (Vorjahr: Rückgang um EUR 16,9 Mio.). Die Vorräte verminderten sich um EUR 13,9 Mio. (Vorjahr: Rückgang um EUR 8,4 Mio.). Der Rückgang von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen und sonstige Verbindlichkeiten wirkte sich mit EUR -29,2 Mio. negativ auf den Cashflow aus (Vorjahr: Rückgang um EUR 2,7 Mio.). Durch den Anstieg der kurzfristigen Rückstellungen um EUR 19,1 Mio. wurde dieser Rückgang allerdings teilweise wieder kompensiert (Vorjahr: Anstieg um EUR 8,6 Mio.).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2020/21 EUR -6,8 Mio. (Vorjahr: EUR -31,0 Mio.). Die Nettoinvestitionen sanken aufgrund von Kosteneinsparungen von EUR 11,4 Mio. im Vorjahr auf EUR 5,4 Mio. in der Berichtsperiode. Die Auszahlungen für den Ankauf von Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen langfristigen Finanzanlagen beinhalteten im Vorjahr Finanzierungen des Gemeinschaftsunternehmens autoTicket GmbH, Deutschland, in Höhe von EUR -17,9 Mio., die zum 31. März 2020 in Eigenkapital umgewandelt wurden. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden EUR 7,3 Mio. an Finanzierungen an dieses Gemeinschaftsunternehmen zur Verfügung gestellt. Zahlungen für den Erwerb von Anteilen an at-equity-konsolidierten Gesellschaften betrafen im Geschäftsjahr 2020/21 Zahlungen an bzw. eine Anteilserhöhung an dem assoziierten Unternehmen Traffic Technology Services Inc., USA. Aus dem Verkauf der Tochtergesellschaften FLUIDTIME Data Services GmbH, Wien, und Kapsch TrafficCom Construction & Realization spol. s.r.o., Tschechien, wurden Einzahlungen von EUR 1,3 Mio. generiert. Der Verkauf der Anteile an Q-Free ASA, Norwegen, führte zu Einzahlungen von EUR 6,1 Mio., die unter „Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren und sonstigen finanziellen Vermögenswerten“ im Geschäftsjahr enthalten sind.

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Der Free Cashflow (Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit plus Cashflow aus Investitionstätigkeit) betrug im Geschäftsjahr 2020/21 EUR 4,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.). Diese Entwicklung ist durch den Rückgang des Nettoumlaufvermögens positiv beeinflusst.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war im Geschäftsjahr 2020/21 mit EUR -26,8 Mio. negativ (Vorjahr: EUR +31,4 Mio.). Im Vorjahr war dies vor allem auf die Zunahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 62,6 Mio. zurückzuführen. Im Geschäftsjahr wurden Finanzverbindlichkeiten von EUR 11,4 Mio. bezahlt. Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen waren mit EUR -14,0 Mio. ähnlich wie im Vorjahr (Vorjahr: EUR -13,6 Mio.). Zahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen betrugen im Geschäftsjahr EUR 1,4 Mio. aus dem Erwerb der restlichen Anteile an tolltickets GmbH, Deutschland. Im Vorjahr betraf dies die Earn-out-Zahlungen aus früheren Akquisitionen in Höhe von EUR 2,0 Mio. Im Geschäftsjahr wurde keine Dividende bezahlt (Vorjahr: EUR 19,5 Mio.).

Der Finanzmittelbestand zum 31. März 2021 betrug EUR 102,0 Mio. (31. März 2020: EUR 122,6 Mio.).

Kennzahlen.

Die Nettoverschuldung erreichte EUR 169,6 Mio. (31. März 2020: EUR 175,7 Mio.), was einem Verschuldungsgrad von 200,1 % (31. März 2020: 96,3 %) entspricht. Die Nettoverschuldung war trotz Rückgang der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten aufgrund der gesunkenen liquiden Mittel ähnlich dem Vorjahr. Da jedoch das Eigenkapital signifikant sank, erhöhte sich der Verschuldungsgrad wesentlich. Das Nettoumlaufvermögen betrug EUR 109,6 Mio. (31. März 2020: EUR 168,3 Mio.).

1.2.5 Nichtfinanzielle Informationen.

Kapsch TrafficCom Group erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 267a UGB erfüllt.

1.3 Forschung und Entwicklung.

Die Struktur mit Solution Centern und einer Corporate-Technology-Funktion sorgt für eine strikte Ausrichtung des Lösungsportfolios, der technologischen Fähigkeiten und der Innovationstätigkeit an der Unternehmensstrategie.

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Solution Center umfassen je ein spezielles Marktsegment. Sie haben den Auftrag, Produkte und Lösungen für ihren Verantwortungsbereich zu definieren, zu entwickeln, zu vermarkten und – in enger Abstimmung mit den Vertriebsregionen – zu managen. Zudem sind die Solution Center bei der Erbringung technischer Lösungen involviert und unterstützen die Vertriebsregionen bei der reibungslosen Implementierung von kundenspezifischen Lösungen.

Corporate Technology ist eine funktionsübergreifende Organisation, die die Solution Center unterstützt. Wichtige Ziele und Aufgaben sind:

Im Einklang mit der Strategie 2027 begann Kapsch TrafficCom ein Technologie-Transformationsprogramm. Dieses bildet die Basis für alle zukünftigen Aktivitäten des Unternehmens im Bereich Technologie.

Ziele des Programms sind es, das Produkt- und Lösungsportfolio sowie die Technologien im Einklang mit der neuen Unternehmensstrategie zu stärken, zu adaptieren und zu entwickeln. Kernelemente sind:

Im Geschäftsjahr 2020/21 verkleinerte Kapsch TrafficCom das Patentportfolio, sodass es strikt auf das Kerngeschäft des Unternehmens ausgerichtet ist.

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Ungenutzte Patente oder Patente mit veralteten Technologien wurden aufgegeben. Zum 31. März 2021 umfasste das Patentportfolio 140 Patentfamilien (verglichen mit dem Vorjahr wurden 23 aufgegeben und drei sind ausgelaufen) mit mehr als 1.054 individuellen Patenten und 81 laufenden Patentverfahren.

Amtech Systems, LLC brachte im November 2020 beim US-Bundesbezirksgericht in Texas und bei der US-Behörde für Außenhandel (International Trade Commission, ITC) Klagen gegen Kapsch TrafficCom ein. In beiden Verfahren wird Kapsch TrafficCom vorgeworfen, angeblich US-Patente von Amtech Systems verletzt zu haben. Diese beziehen sich auf RFID-Technologie für Multiprotokoll-Lesegeräte und Maut-Transponder. Kapsch TrafficCom bestreitet eine Patentverletzung und wird das Verfahren energisch führen.

Kapsch TrafficCom ist bestrebt, sowohl das Risiko von Patentverletzungen zu vermindern als auch das Patentieren von neuen Ideen zu fördern. Daher konzentriert sich das IPR-Management auf die Unterstützung des Produktmanagements und der Produktentwicklung. Durch Patentanalysen in verschiedenen Bereichen wird sichergestellt, dass die Produkte und Lösungen auch betrieben werden dürfen. Zusätzlich wurde das weltweite Patentüberwachungssystem (Patent Monitoring) weiter ausgebaut. Seine Aufgabe ist es, Patentanmeldungen von Mitbewerbern sowie in relevanten Technologiesegmenten zu analysieren, um einen besseren Überblick über die Strategien der Mitbewerber zu gewinnen.

Kapsch TrafficCom unterhält bedeutende Entwicklungsstandorte in Österreich, Schweden, Argentinien, den USA, Kanada und Spanien. Diese Standorte rund um den Globus unterstützen die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen in den Bereichen Programmierung und Systemtechnik sowie bei weiteren verwandten Technologieaktivitäten. Mit Stand 31. März 2021 arbeiteten bei Kapsch TrafficCom 762 Personen (Vorjahr: 942), die mit Forschung und Entwicklung betraut waren.

Die Entwicklungsaufwendungen von Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2020/21 betrugen EUR 106,6 Mio. (Vorjahr: EUR 130,7 Mio.). Dies entspricht 21,1 % (Vorjahr: 17,9 %) des Konzernumsatzes. Sie teilen sich wie folgt auf:

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

2.1 Ausblick.

Nach zwei negativen Jahren mit umfangreichen Restrukturierungen soll das Geschäftsjahr 2021/22 eine Periode der Stabilisierung und Festigung sein, bevor wieder ein dynamischer Wachstumskurs verfolgt wird. Damit dieser nachhaltig umgesetzt werden kann, bedarf es eines stabilen Fundaments. Das Management von Kapsch TrafficCom geht davon aus, dass mit dem Geschäftsjahr 2021/22 wieder positive Ergebnisse erwirtschaftet werden, und hat folgende Erwartungen:

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Umsatz.

Der Umsatz sollte trotz der anhaltend geringen Visibilität in Hinblick auf das Neugeschäft ein dezentes Wachstum aufweisen. Schließlich liegt der Fokus in Nordamerika, dem wichtigsten Wachstumsmarkt des Unternehmens, auf der Stabilisierung der Organisation nach den umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen. Neugeschäft wird dort mit speziellem Augenmerk auf das Umsetzungsrisiko und die Margen verfolgt. In Südafrika wird der laufende Vertrag mit der South African National Roads Agency (SANRAL) voraussichtlich im Dezember 2021 auslaufen. Das Projekt trägt derzeit rund EUR 3,7 Mio. pro Monat zum Gruppenumsatz bei.

EBIT (Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit).

Die umgesetzten Maßnahmen zur Reduktion der Kostenbasis sollten Erfolge zeigen und das EBIT wieder positiv ausfallen lassen. Dabei muss insbesondere im ersten Quartal 2021/22 mit Nachlaufeffekten und zusätzlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung gerechnet werden. Für das Gesamtjahr erwartet das Management eine EBIT-Marge im unteren einstelligen Prozentbereich.

Dividende, Kapitalmaßnahmen und Hauptversammlung.

Der Vorstand wird, wie bereits verlautbart, der ordentlichen Hauptversammlung 2021 keine Dividendenauszahlung für das Verlustjahr 2020/21 vorschlagen. Auch im Folgejahr erscheint eine Ausschüttung als unwahrscheinlich angesichts der geplanten Investitionen im Rahmen der Umsetzung der Strategie 2027. Das Management ist bestrebt, sobald es aus Unternehmenssicht ökonomisch vertretbar ist, wieder Ausschüttungen vorzunehmen und idealerweise zur ausgesetzten Dividendenpolitik zurückzukehren. Deren Kern war die Auszahlung einer Minimaldividende von entweder EUR 1,00 pro Aktie oder einem Drittel des Konzern-Periodenüberschusses pro Aktie – je nachdem, welcher dieser beiden Werte höher war.

Um die Kapitalbasis des Unternehmens gegen unerwartete Entwicklungen zu schützen, wird der Vorstand der kommenden ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, ihm die Berechtigung zu einer Kapitalerhöhung zu gewähren. Mit diesem Vorratsbeschluss soll es möglich sein, das Grundkapital um bis zu 1,3 Millionen Aktien, das entspricht 10 %, zu erhöhen.

Die ordentliche Hauptversammlung 2021 wird voraussichtlich wieder virtuell stattfinden. Das Management von Kapsch TrafficCom möchte kein unnötiges Risiko eingehen und die Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Hauptversammlung schützen. Obwohl zu hoffen ist, dass die tiefgreifenden – und vor nicht allzu langer Zeit unvorstellbaren – Einschränkungen für das soziale Beisammensein im Herbst 2021 aufgehoben sein werden, kann dies das Unternehmen nicht garantieren. Das Management ist zudem überzeugt, dass eine virtuelle Hauptversammlung einem größeren Kreis von Aktionärinnen und Aktionären die Teilnahme ermöglicht.

Nichtfinanzielle Ziele.

Die nichtfinanziellen Ziele des Unternehmens sind dem separaten nichtfinanziellen Bericht zu entnehmen.

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Strategische Ziele.

Kapsch TrafficCom hat im Jänner 2021 die neue Unternehmensstrategie „Strategy 2027“ veröffentlicht. Darin sind folgende strategische Ziele genannt, die bis spätestens Ende 2027 erreicht werden sollen:

2.2 Risikobericht.

2.2.1 Risikomanagement.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde das Corporate Risk & Opportunity Management in das Group Risk & Internal Audit integriert. Dies hatte zum Ziel, die „Combined Assurance“, also die koordinierte und integrierte Zusammenarbeit unternehmerischer Funktionen mit direktem oder indirektem Risikobezug, zu stärken und bestehende Governance-Strukturen zu verbessern. Dadurch werden die Schwerpunkte der ehemals eigenständigen Abteilung Enterprise Risk Management (ERM) und das projektbezogene Risikomanagement nun effektiv von Revision und dem Versicherungswesen unterstützt und Synergieeffekte bestmöglich genutzt.

Das ERM zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken ab, die das Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens wesentlich beeinflussen können. Primäres Ziel ist dabei nicht die Risikovermeidung. Vielmehr geht es sowohl um den kontrollierten und bewussten Umgang mit Risiken als auch um das rechtzeitige Erkennen und Nutzen sich bietender Chancen. Dadurch leistet das ERM einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenssteuerung.

Im Rahmen des ERM werden die wesentlichen Risiken quartalsweise erfasst, quantifiziert und global aggregiert. Der daraus abgeleitete Risikobericht ermöglicht die kompakte Erfassung und Verfolgung der wesentlichen Unternehmensrisiken. Der Bericht wird an den Vorstand, den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und die erste Berichtsebene versendet.

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Das projektorientierte Risikomanagement umfasst sowohl Kundenprojekte als auch interne Entwicklungsprojekte. Anhand von institutionalisierten Prozessen erfolgt bereits im Zuge der Angebotserstellung eine Analyse aller relevanten Risiken und Chancen. Dadurch wird eine Basis für Entscheidungen sowie für die zeitgerechte Planung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen geschaffen.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Unternehmensführung von Kapsch TrafficCom hat bereits zu Beginn der Pandemie eine interdisziplinäre Task-Force-Gruppe eingerichtet, die sich intensiv mit dem Coronavirus und seinen Auswirkungen auf das Unternehmen befasst. Das Team tauschte sich häufig aus und steht in engem Kontakt mit den regionalen Managements und den Vorstandsmitgliedern. Die Task Force besteht aus Mitgliedern der Abteilungen Business Continuity Management, Facility Management, Informationssicherheit, Internationale Tochtergesellschaften, Managementsysteme & IT, Globale IT, Personalwesen, Managementsystem HSSEQ & Prozessmanagement, Marketing & Kommunikation, Reisemanagement und des Betriebsrats.

Die wesentlichen generischen Risiken und Chancen von Kapsch TrafficCom sowie der generelle Umgang mit diesen Risiken sind nachfolgend kurz erläutert.

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.

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Volatilität des Auftragseingangs. Zu den wichtigsten Kundengruppen von Kapsch TrafficCom zählen vorwiegend Behörden und Gebietskörperschaften, aber auch private Konzessionäre, Public-Private-Partnership-Modelle und Konsumenten. Größere Aufträge werden in der Regel ausgeschrieben. Bis ein Auftrag tatsächlich an Kapsch TrafficCom erteilt wird, gibt es eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren innerhalb und außerhalb des eigenen Einflussbereichs. So können beispielsweise politische Veränderungen sowie Einsprüche oder Klagen unterlegener Bieter zu einer Verzögerung der Auftragserteilung oder zur Aufhebung oder Modifizierung einer Ausschreibung führen. Ebenso besteht das Risiko, dass Angebote von Kapsch TrafficCom aus technologischen, finanziellen, formellen oder sonstigen Gründen nicht erfolgreich sind.

Die Erschließung neuer und zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom angrenzender Geschäftsbereiche hat neben dem angestrebten Umsatzwachstum auch die Glättung von Umsatzspitzen und somit eine stabilere Umsatzentwicklung zum Ziel. Dies soll insbesondere durch eine weitere Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios sowie durch die Erhöhung des Umsatzanteils aus dem Betriebsgeschäft (technischer und kommerzieller Betrieb von in der Regel zuvor vom Unternehmen errichteten Systemen) und aus dem Mautservicegeschäft erreicht werden. Letzteres wird zumeist langfristig beauftragt und zeichnet sich folglich durch besser planbare Umsätze aus.

Die wirtschaftliche Lage relevanter Volkswirtschaften, etwaige staatliche Investitionsprogramme, geänderte politische Schwerpunkte, der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit, Handelskonflikte, militärische Auseinandersetzungen oder Epidemien können signifikante Einflüsse auf den Auftragseingang haben. So hat die plötzliche und rasante Verbreitung von COVID-19 die Unsicherheit hinsichtlich neuer Auftragseingänge erhöht. Bisherige Annahmen, insbesondere über den erwarteten Zeitpunkt neuer Kundenaufträge, mussten hinterfragt und teilweise überarbeitet werden.

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Risiken der Projektabwicklung. Bei intelligenten Verkehrslösungen handelt es sich häufig um anspruchsvolle und technologisch komplexe Systeme. Diese müssen innerhalb eines strikten Zeitrahmens implementiert werden. Das tatsächliche Projektumfeld kann jedoch nicht zur Gänze während der Angebotserstellung analysiert und berücksichtigt werden. Daher bleiben Unsicherheiten hinsichtlich des Integrationsaufwands von Drittsystemen, des Aufwands für Schnittstellen sowie anderer, die Abwicklung der Projekte beschleunigender oder verzögernder Faktoren. Auch unvermeidliche Abhängigkeiten von Lieferanten und Dienstleistern können sich negativ auf eine qualitäts- und termingerechte Abwicklung eines Projekts auswirken. All diese Faktoren beeinflussen somit das Risiko von Terminüberschreitungen und/oder System- und Produktmängeln.

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Systemen ist Kapsch TrafficCom meist vertraglich dazu verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die vertraglichen Leistungen nicht erreicht oder Termine überschritten, sind üblicherweise Vertragsstrafen und oft auch Schadenersatz, in manchen Fällen auch Schadenersatz für entgangene Mauterlöse zu leisten. Wesentliche Terminüberschreitungen können zudem eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden zur Folge haben. Eine signifikante Verzögerung bei einem Projekt, ein deutliches Verfehlen der vertraglich zugesagten Leistungskriterien oder gar das Scheitern bei der Umsetzung eines Projekts können die Erfolgschancen bei zukünftigen Ausschreibungen reduzieren. Weiters besteht das Risiko, dass Kapsch TrafficCom Projekte nicht zu den vorab kalkulierten Kosten umsetzen kann. Durch die starke gesellschaftliche Opposition, die bei Mautsystemen fallweise auftritt, besteht das Risiko eines verspäteten oder eingeschränkten Starts der Mauteinhebung mit Auswirkungen auf Umsätze, Profitabilität und Zahlungsflüsse des Betriebsprojekts.

Kapsch TrafficCom setzt Projektmanagement-Methoden und Projektrisikomanagement-Verfahren auf Basis des IPMA (International Project Management Association)-Standards ein, um derartige Risiken bei Projekten zu minimieren.

Langfristige Verträge mit staatlichen Stellen. Bei zahlreichen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Rahmen- und Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit Maut- oder Verkehrsmanagement-Projekten können Bestimmungen und Bedingungen enthalten, die in einem Ausschreibungsprozess nicht verhandelbar sind und die für Kapsch TrafficCom unvorteilhaft sein können. Einige mehrjährige Verträge umfassen anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Performance der implementierten Systeme, Komponenten und Prozesse. Das Verfehlen dieser Anforderungen kann erhebliche Vertragsstrafen, Schadenersatzpflichten oder Vertragskündigung nach sich ziehen. Andererseits können aus einigen Verträgen bei Übererfüllung der Performance-Anforderungen erhebliche Bonuszahlungen lukriert werden. Bei langfristigen Aufträgen können darüber hinaus die erzielbaren Margen aufgrund von Kostenänderungen von den ursprünglichen Kalkulationen abweichen.

Aus Verträgen können sich Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden, Produkthaftungen und andere Haftungen ergeben. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, entsprechende Haftungsbeschränkungen in Verträgen festzulegen. Es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind oder dass diese im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sind.

2.2.3 Strategische Risiken.

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Innovationsfähigkeit. Die starke Marktposition von Kapsch TrafficCom beruht zu einem großen Teil auf der Fähigkeit, hochwertige, effiziente und zuverlässige Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen zu entwickeln. Kapsch TrafficCom verpflichtet sich zu einer permanenten und durchgängigen Innovation. Um die bereits starke Position im Technologiebereich beizubehalten, investiert Kapsch TrafficCom einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Gelingt die erfolgreiche Entwicklung innovativer Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Markts allerdings nicht, so kann dies der Wettbewerbsposition von Kapsch TrafficCom abträglich sein.

Da die Innovationsfähigkeit zu einem erheblichen Teil auf Technologien, firmeneigenem Know-how sowie auf geistigem Eigentum beruht, kann die weltweite Zunahme von Produktpiraterie und Reverse Engineering negative Auswirkungen auf die Marktposition von Kapsch TrafficCom haben. Das Unternehmen legt daher großen Wert auf den Schutz von Technologien und firmeneigenem Know-how, beispielsweise durch Patente und Geheimhaltungsvereinbarungen mit den relevanten Vertragspartnern. Andererseits können neu entwickelte Systeme, Komponenten, Lösungen oder Dienstleistungen aber auch die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

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Akquisition und Integration von Unternehmen im Zuge des Unternehmenswachstums. Das Unternehmenswachstum kann sowohl organisch als auch durch ausgewählte Akquisitionen oder die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgen. Im Zuge dessen gilt es, eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, um die angestrebten Ziele und Synergien zu erreichen sowie die erwarteten Chancen aus dem Erwerb von neuen Technologien und Markt-Know-how umzusetzen.

Länderrisiko . Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Staaten außerhalb Europas ist Kapsch TrafficCom in einigen Ländern einem erhöhten politischen Risiko ausgesetzt. Wesentliche und derzeit nicht vorhersehbare politische Veränderungen können einen großen Einfluss auf die Möglichkeit haben, in diesen Ländern Projekte umzusetzen oder zu betreiben sowie liquide Mittel zur Verfügung zu stellen oder wieder rückzuführen. Auch könnte in Eigentumsrechte von Kapsch TrafficCom eingegriffen oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit erschwert werden. Kapsch TrafficCom bezieht diese Risiken bei der Beurteilung derartiger Projekte mit ein.

2.2.4 Finanzrisiken.

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Währungsrisiko. Kapsch TrafficCom verfügt als global tätiges Unternehmen über Niederlassungen und Tochtergesellschaften in vielen Ländern außerhalb der Eurozone. Damit ergeben sich Transaktionsrisiken aus möglichen Wechselkursschwankungen, die sich als Wechselkursverluste oder -gewinne im Konzernabschluss niederschlagen können. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, diese Risiken in Höhe der Nettowährungspositionen aus den jeweiligen Projekten so weit wie möglich zu vermeiden oder erforderlichenfalls abzusichern. Aufgrund der oftmals schwer abzuschätzenden Nettowährungsposition zu den jeweiligen Zahlungsflussterminen kann eine Absicherung jedoch nur in eingeschränktem Umfang vorgenommen werden. Das verbleibende Wechselkursrisiko wird akzeptiert und in der Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund der Umrechnung von Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone in die Konzernwährung Euro unterliegt Kapsch TrafficCom auch einem Translationsrisiko. Zudem können langfristig nachteilige Wechselkursänderungen auch dazu führen, dass sich die Position von Kapsch TrafficCom gegenüber den Mitbewerbern verändert, wenn beispielsweise auf einer Euro-Kostenstruktur basierende Produkte und Lösungen außerhalb der Eurozone nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können.

Zinsrisiko. Im Rahmen der Projektfinanzierung werden regelmäßig auch variable Zinssätze vereinbart, die an Marktzinsen (zum Beispiel Euribor) gebunden sind. In diesem Zusammenhang besteht ein Zinsrisiko, welches – sofern wesentlich – durch geeignete Finanzinstrumente abgesichert wird.

Liquiditätsrisiko. Finanzielle Mittel müssen in ausreichendem Maß verfügbar sein, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Kapsch TrafficCom zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von mittel- und langfristigen Finanzierungen ist für die Durchführung von größeren Projekten wie etwa der Errichtung eines landesweiten Mautsystems bei vereinbarter verzögerter Zahlung durch einen großen Auftraggeber und für die Akquisition von Unternehmen erforderlich. Darüber hinaus ist für die Durchführung großer Projekte regelmäßig die Stellung von zum Teil umfangreichen Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds) erforderlich.

Kapsch TrafficCom unterliegt in Finanzierungsverträgen den üblichen Beschränkungen ihrer Geschäftspolitik, wie etwa hinsichtlich der Aufnahme weiterer Fremdmittel, bei der Nutzung von Vermögensgegenständen als Sicherungsmittel oder bei der Stellung von Garantien oder Bürgschaften zugunsten Dritter. Die Verfügbarkeit von Finanzierungen und Bankgarantien ist neben den Marktgegebenheiten insbesondere von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom abhängig. Die mangelnde Verfügbarkeit von liquiden Mitteln (selbst bei grundsätzlich gegebener Solvenz), von Finanzierungen oder von Bankgarantien kann wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben. Der Konzern prüft laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen.

Dem Liquiditätsrisiko wird durch laufende konzernweite Cashflow-Planung entgegengewirkt. So können potenzielle Liquiditätsengpässe frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden.

Kreditrisiko. Kapsch TrafficCom ist dem Risiko des Zahlungsausfalls von Kunden ausgesetzt. Die wesentlichen Kunden von Kapsch TrafficCom sind öffentliche Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb landesweiter oder regionaler Maut- und Verkehrsmanagement-Systeme. Kapsch TrafficCom tritt bei Projekten der öffentlichen Hand allerdings auch als Subauftragnehmer von Dritten (beispielsweise Konzessionären oder Generalunternehmern) auf. Das Ausmaß eines potenziellen Zahlungsausfalls schwankt je nach Auftragsgröße und kann bei einzelnen Großprojekten einen spürbaren Einfluss auf die Ertragslage nehmen. Die Bonität neuer und bestehender Kunden wird geprüft und entsprechend der Einschätzung des vorhandenen Zahlungsausfallsrisikos abgesichert. Zusätzlich nimmt Kapsch TrafficCom Garantien von öffentlichen Institutionen wie der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank), EKN (Exportkreditnämnden; Schwedische Kammer für Exportgarantien) und MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency) in Anspruch, um sich gegen das Ausfallsrisiko abzusichern. Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass Gegenparteien von originären sowie derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Finanzinstituten mit angenommener guter Bonität) ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen können. Ein Ausfall oder Wertberichtigungsbedarf von Forderungen kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.

2.2.5 Personalrisiko.

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Der Erfolg von Kapsch TrafficCom hängt zu einem nicht unwesentlichen Teil von Schlüsselpersonen mit langjähriger Erfahrung ab. Darüber hinaus ist die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren, in das Unternehmen zu integrieren und langfristig zu binden, von hoher Bedeutung. Der Verlust von wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung können sich negativ auf den Erfolg der Unternehmensgruppe auswirken.

Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen wie Prämiensysteme oder Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Eine periodische Mitarbeiterbefragung unterstützt das Management dabei, aktuelle Anliegen, Sorgen und Wünsche sowie die allgemeine Stimmungslage zu ermitteln.

2.2.6 Rechtliche Risiken.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Stellen, der Errichtung und dem Betrieb von Maut- und Mobilitätslösungen, bei Akquisitionen und Kooperationen sowie rund um das Thema Kapitalmarkt sind eine Vielzahl von Regelungen und rechtlichen Vorgaben zu beachten. Es kann einen erheblichen administrativen, technischen und kommerziellen Aufwand erfordern, alle Anforderungen für die Regelkonformität zu erfassen, zu überwachen und umzusetzen. Soweit anwendbare Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen nicht eingehalten oder erfüllt werden, kann dies erhebliche Strafen nach sich ziehen und die Möglichkeit zur (erfolgreichen) Teilnahme an künftigen Ausschreibungen oder zur Fortführung der relevanten Geschäftstätigkeit einschränken.

Durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in neue Regionen und in neue Geschäftsfelder erhöht sich tendenziell das Risiko der Verletzung von Patenten oder allgemein von Intellectual Property Rights (IPR). Das kann finanzielle Schäden aus Klagen sowie aus Gerichts- und Vergleichsverfahren zur Folge haben. Kapsch TrafficCom versucht, diesem Risiko so weit wie möglich entgegenzuwirken, indem beispielsweise vor dem Eintritt in neue Märkte eine Überprüfung auf mögliche IPR-Verletzungen durchgeführt wird. Eine vollständige Vermeidung dieses Risikos ist jedoch nicht möglich.

2.2.7 IT-Risiken.

Als Technologiekonzern ist Kapsch TrafficCom typischen IT-Risiken in Bezug auf die Sicherheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten ausgesetzt. Kapsch TrafficCom hat dafür ein IT-Risikomanagement-System nach der Corporate Risk and IT Security Application Method (CRISAM®) eingeführt und ist an vielen Standorten nach ISO 27001 (Information Security Management) zertifiziert. Außerdem hat Kapsch TrafficCom die in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) betriebenen Mautsysteme nach ISO 20000 (IT-Service-Management – analog zu ITIL®) zertifiziert und forciert die Ausrollung von CRISAM® als IT Risk Management Tool innerhalb der Gruppe.

2.2.8 Chancen.

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Der Enterprise-Risk-Management-Ansatz von Kapsch TrafficCom befasst sich nicht nur mit Risiken, sondern umfasst auch die regelmäßige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Chancen. Das Ziel dabei ist, die strategische Ausrichtung des Produktportfolios und der Marktaktivitäten durch frühzeitige Chancenidentifizierung gezielt zu steuern und entsprechende Potenziale zu verwirklichen.

Marktchancen bieten sich durch die geografische Diversifizierung sowie durch die Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios, unter anderem getrieben durch folgende Faktoren:

Chancen bieten sich auch durch sogenannte Change Requests – Änderungswünsche von Kunden, die erst im Zuge der Projektabwicklung entstehen. Diese Änderungswünsche resultieren in Erweiterungen der vertraglichen Lieferbestandteile und werden gesondert bepreist und bezahlt.

Durch den zunehmenden Finanzierungsbedarf für Infrastrukturprojekte und die wachsende Notwendigkeit der Entlastung staatlicher Budgets ergeben sich Chancen sowohl zur Erschließung neuer Mautmärkte in sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern als auch zur Ausweitung der Aktivitäten in bereits erschlossenen Märkten.

Die weltweite Verkehrszunahme und die damit einhergehenden Belastungen für Umwelt und Menschen eröffnen Chancen im Bereich Mobilitätslösungen, da beispielsweise Mauteinhebung, Verkehrsmanagement und Demand Management vermehrt als Steuerungselemente in der Umwelt- und Verkehrspolitik eingesetzt werden. In beiden Segmenten ergeben sich dadurch Chancen, das Portfolio entsprechend den neuen Anforderungen weiterzuentwickeln und zu vermarkten.

Ansprüche hinsichtlich der Produktivitätserhöhung von Fahrzeugen und des Fahrzeugbetriebs sowie der steigende Komfortanspruch der Reisenden eröffnen darüber hinaus Chancen durch die Erweiterung der Funktionalitäten bestehender Systeme. Dabei bieten sich Chancen, neue Kunden zu gewinnen oder mit neuen Konzepten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Endkunden zu bedienen. Hervorzuheben sind hier Chancen im Bereich Mautdienste.

Sonstige Chancen. Durch laufende Innovation, Weiterentwicklung und den Erwerb neuer Technologien mittels Unternehmensakquisition eröffnen sich für Kapsch TrafficCom Chancen zur Effizienz- und Performancesteigerung in Kundensystemen sowie auf technologischen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Funktionalitäten der angebotenen Systeme.

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.

Aus heutiger Sicht lassen sich keine Risiken erkennen, die den Fortbestand von Kapsch TrafficCom gefährden könnten. Durch die geografische Diversifizierung sowie die kontinuierliche Erweiterung des Produkt- und Lösungsportfolios und das Entwickeln neuer Geschäftsmodelle durch ausgewählte neue ITS-Lösungen, konnte das Geschäftsmodell von Kapsch TrafficCom breiter aufgestellt werden, ohne dabei das Kerngeschäftsfeld verlassen zu müssen. Die Risikokonzentration in einzelnen Regionen und bei einzelnen Großprojekten wurde dadurch reduziert.

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die globale Konjunktur stand im Jahr 2020 ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise. Auch Kapsch TrafficCom hatte speziell bei den Komponentenverkäufen Umsatzeinbrüche aufgrund des gesunkenen Verkehrsaufkommens zu verzeichnen. Zudem kam es vermehrt zu Verzögerungen einerseits bei Ausschreibungen und Auftragserteilungen und andererseits punktuell in der Lieferkette. Weiters nahm die Visibilität in Bezug auf das Neugeschäft deutlich ab. In Summe, gab es allerdings keine wesentlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Risikosituation von Kapsch TrafficCom.

2.3 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

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Wie im Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2020/21 die gruppenweit einheitliche Dokumentation aller Kontrollen zur Erreichung der wesentlichen Kontrollziele vorangetrieben und interne Arbeitsprozesse auf deren Einhaltung, Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durch die interne Revision überprüft. Ziel ist die Effizienzsteigerung und gleichzeitige Risikominderung im Unternehmen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen gegenüber der Geschäftsleitung.

Grundlage der Prozesse für die Konzernrechnungslegung und -berichterstattung ist ein Bilanzierungshandbuch (IFRS Accounting Manual), das von der Kapsch Group herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird. Darin werden die wesentlichen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basierenden Bilanzierungs- und Berichterstattungserfordernisse konzernweit vorgegeben. Eine weitere wichtige Basis des IKS stellen die Konzernrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen dar.

Wesentliche Elemente des IKS sind die regelmäßige Durchführung des Vier-Augen-Prinzips, der aufrechten Funktionstrennung sowie definierte Kontrollschritte zur Überwachung und Prüfung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit, der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Dabei handelt Kapsch TrafficCom angelehnt an internationale Standards und Best Practices, wie z. B. dem COSO Enterprise Risk Management – Integrated Framework.

Die Erfassung der Geschäftsfälle von Kapsch TrafficCom erfolgt mit unterschiedlichen Software-Lösungen. In manchen Ländern ist aufgrund der geringen Größe der Tochterunternehmen das Rechnungswesen an lokale Steuerberater ausgelagert. Die einzelnen Gesellschaften liefern monatlich an die Konzernzentrale Berichtspakete mit allen relevanten Buchhaltungsdaten zur Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und Geldflussrechnung. Diese Daten werden monatlich in das zentrale Konsolidierungssystem (Hyperion Financial Management) eingepflegt. Die Finanzinformationen werden auf Konzernebene von der Kapsch TrafficCom AG überprüft und bilden die Basis für die Zwischenberichterstattung.

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen über die wirtschaftliche Entwicklung in Form von konsolidierten Darstellungen bestehend aus Segmentberichterstattung, Ergebnisentwicklung mit Budget- und Vorjahresvergleich, Vorschaurechnungen, Konzernabschlüssen, Personal- und Auftragsentwicklung sowie ausgewählten Finanzkennzahlen informiert.

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Den lokalen Anforderungen entsprechend liegt die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des internen Kontrollsystems beim jeweils zuständigen lokalen Management. Die Geschäftsführung der einzelnen Tochterunternehmen ist für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagements im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie für die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften verantwortlich. Um die Geschäftsführungen der Tochterunternehmen hierbei besser unterstützen zu können, wurde im Finanzbereich von Kapsch TrafficCom AG die Funktion eines IKS-Koordinators eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, das IKS in den wesentlichen Einzelgesellschaften der Kapsch TrafficCom Group laufend weiterzuentwickeln, die Verbesserung identifizierter Schwachstellen zu initiieren und den Status der IKS-Implementierung periodisch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zu berichten.

3 Sonstige Angaben.

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen.

Das zur Gänze aufgebrachte Grundkapital von Kapsch TrafficCom AG beträgt EUR 13,0 Mio. und ist in 13,0 Mio. Stückaktien eingeteilt. Es bestehen keine Deckelungen oder Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH hielt zum Stichtag 31. März 2021 rund 63,3 % der Anteile. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von DATAX HandelsgmbH, deren Anteile zu gleichen Teilen von der Traditio-Privatstiftung, der ALUK-Privatstiftung und der Children of Elisabeth-Privatstiftung, jeweils Privatstiftungen nach dem österreichischen Privatstiftungsgesetz, gehalten werden. Diese sind jeweils Mitgliedern der Familie Kapsch zurechenbar. Es gab zum Stichtag 31. März 2021 keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an Kapsch TrafficCom AG hielt. Im Geschäftsjahr 2020/21 erwarb oder veräußerte Kapsch TrafficCom keine eigenen Aktien und hielt zum Bilanzstichtag auch keine.

Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Bei der Gesellschaft besteht derzeit weder ein genehmigtes Kapital noch ein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt. Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen Finanzierungsvereinbarungen wie das Schuldscheindarlehen und weitere Finanzierungen von in Summe rund EUR 183 Mio. oder stehen im Zusammenhang mit einzelnen Kundenverträgen in Nordamerika. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen Kapsch TrafficCom AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

3.2 Corporate-Governance-Bericht.

Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://www.kapsch.net/ktc/ir/Corporate-Governance abgerufen werden kann.

Wien, am 15. Juni 2021

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KONZERNABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung.

in EUR Erläuterung 2019/20 2020/21
Umsatzerlöse (2) 731.183.930 505.174.599
Sonstige betriebliche Erträge (3) 15.985.145 9.930.706
Veränderung des Bestands an Fertigerzeugnissen, unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen (4) -6.117.403 -6.234.895
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen (5) -334.939.805 -243.459.808
Personalaufwand (6) -269.167.583 -243.841.220
Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) -118.671.516 -84.651.854
Anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (15) -4.638.828 -4.067.274
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) 1) 13.633.940 -67.149.746
Aufwand für planmäßige Abschreibungen (8) -27.919.654 -24.739.764
Wertminderungen (9) -24.882.071 -31.271.011
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) -39.167.785 -123.160.521
Finanzerträge (10) 4.983.700 7.646.139
Finanzaufwendungen (10) -28.094.876 -17.253.523
Finanzergebnis -23.111.176 -9.607.384
Anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen als Finanzinvestitionen (15) -1.167.379 -360.733
Ergebnis vor Steuern -63.446.339 -133.128.638
Ertragsteuern (11) 7.728.110 27.840.204
Periodenergebnis -55.718.229 -105.288.434
davon den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar -48.136.697 -102.878.149
davon nicht beherrschende Anteile (31) -7.581.532 -2.410.285
Periodenergebnis je Aktie, den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar
verwässert = unverwässert (36) -3,70 -7,91
Sonstiges Ergebnis
Währungsumrechnungsdifferenzen 1.059.228 11.105.379
Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 1.217.211 -3.248.056
Steuern betreffend Posten, die in das Periodenergebnis umgegliedert werden -304.303 812.014
Summe der Posten, die anschließend in das Periodenergebnis umgegliedert werden 1.972.137 8.669.337
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses -2.293.351 496.737
Steuern betreffend Posten, die nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden 502.927 -126.336
Summe der Posten, die anschließend nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden -1.790.424 370.401
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern (12) 181.712 9.039.739
Gesamtergebnis der Periode -55.536.517 -96.248.696
davon den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar -49.193.586 -95.414.444
davon nicht beherrschende Anteile (31) -6.342.931 -834.251

1) EBITDA (Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit vor Abschreibungen und Wertminderungen) wurde als neue Kennzahl eingeführt, um das operative Ergebnis ohne die zahlungsunwirksamen Abschreibungen und Wertminderungen klarer darzugestellen.

Konsolidierte Bilanz.

in EUR Erläuterung 31. März 2020 31. März 2021
AKTIVA
Sachanlagen (13) 82.324.598 55.171.219
Immaterielle Vermögenswerte (14) 59.922.456 36.228.960
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (15) 32.634.506 29.750.880
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen (16) 10.873.388 12.280.781
Langfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen (16, 21) 13.777.929 5.188.155
Langfristige Leasingforderungen (25) 1.244.732 846.548
Sonstige langfristige Vermögenswerte (17) 269.923 3.592.372
Latente Steueransprüche (18) 26.288.490 42.888.235
Langfristige Vermögenswerte 227.336.023 185.947.152
Vorräte (19) 55.657.736 41.733.178
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte (16, 20) 176.984.225 130.041.575
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen (16, 21) 138.177.686 105.971.627
Kurzfristige Leasingforderungen (25) 442.039 594.824
Kurzfristige Steuerforderungen 4.655.850 25.933.536
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (16) 1.296.408 923.526
Liquide Mittel (16, 22) 122.631.807 102.010.356
Kurzfristige Vermögenswerte 499.845.750 407.208.623
SUMME AKTIVA 727.181.773 593.155.775
EIGENKAPITAL
Grundkapital (23) 13.000.000 13.000.000
Kapitalrücklage (23) 117.508.771 117.508.771
Konzernbilanzgewinn/-verlust und sonstige Rücklagen (23) 57.652.976 -39.267.924
Kapital und Rücklagen, die den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar sind 188.161.748 91.240.847
Nicht beherrschende Anteile (31) -5.680.096 -6.479.919
SUMME EIGENKAPITAL 182.481.652 84.760.928
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (16, 24) 185.230.920 120.894.967
Langfristige Leasingverbindlichkeiten (16, 25) 50.056.883 35.692.506
Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses (26) 27.611.262 25.425.103
Langfristige Rückstellungen (27) 4.294.725 5.264.934
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen (21) 3.505.358 9.413.374
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (16) 830.435 611.761
Latente Steuerschulden (18) 1.705.944 1.015.784
Langfristige Verbindlichkeiten 273.235.528 198.318.429
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (16, 24) 50.701.975 102.362.406
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (16, 25) 13.588.846 13.584.993
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (16) 92.404.442 59.403.811
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen (21) 26.798.120 39.144.575
Kurzfristige Rückstellungen (27) 23.374.780 42.471.695
Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten 4.042.778 1.747.702
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen (16, 28) 60.553.652 51.361.235
Kurzfristige Verbindlichkeiten 271.464.593 310.076.418
SUMME VERBINDLICHKEITEN 544.700.121 508.394.847
SUMME PASSIVA 727.181.773 593.155.775

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

in EUR Grund- kapital Kapital- rücklage Sonstige Rücklagen Konzern- bilanzgewinn/-verlust Den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar Nicht beherrschende Anteile Summe Eigen- kapital
Stand 31. März 2020 13.000.000 117.508.771 -50.128.447 107.781.424 188.161.749 -5.680.096 182.481.652
Effekte aus dem Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen -1.506.457 -1.506.457 106.457 -1.400.000
Effekte aus dem Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen -72.029 -72.029
Dividende 0 0 0 0
Periodenergebnis -102.878.149 -102.878.149 -2.410.285 -105.288.434
Sonstiges Ergebnis der Periode:
Währungsumrechnungsdifferenzen 7.093.303 7.093.303 1.576.034 8.669.337
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses 370.401 370.401 370.401
Stand 31. März 2021 13.000.000 117.508.771 -44.171.200 4.903.275 91.240.847 -6.479.919 84.760.928
Stand 31. März 2019 13.000.000 117.508.771 -48.482.735 175.418.121 257.444.157 97.986 257.542.143
Kapital- und Anteilsveränderungen bei Tochterunternehmen -588.823 -588.823 564.849 -23.974
Dividende -19.500.000 -19.500.000 0 -19.500.000
Periodenergebnis -48.136.697 -48.136.697 -7.581.532 -55.718.229
Sonstiges Ergebnis der Periode:
Währungsumrechnungsdifferenzen 733.535 733.535 1.238.601 1.972.137
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses -1.790.424 -1.790.424 -1.790.424
Stand 31. März 2020 13.000.000 117.508.771 -50.128.447 107.781.424 188.161.749 -5.680.096 182.481.652

Die Details zum Eigenkapital sind in Erläuterung 23 enthalten.

Konsolidierte Kapitalflussrechnung.

in EUR Erläuterung 2019/20 2020/21
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -39.167.785 -123.160.521
Planmäßige Abschreibungen (8) 27.919.654 24.739.764
Wertminderungen (9) 24.882.071 31.271.011
Veränderung Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses -654.970 -1.978.069
Veränderung langfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, langfristiger Vertragsver- mögenswerte aus Kundenverträgen und sonstiger langfristiger Vermögenswerte 2.902.404 5.552.355
Veränderung langfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, langfristiger Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen und sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten und Rückstellungen -4.729.892 6.651.138
Nettozahlungen von Ertragsteuern -10.201.167 -13.704.765
Zinseinzahlungen (10) 1.800.591 2.268.613
Zinsauszahlungen (10) -5.814.064 -6.528.435
Sonstige (netto) 5.153.808 3.080.160
Cashflow aus dem Ergebnis 2.090.651 -71.808.750
Veränderung des Nettoumlaufvermögens:
Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristiger Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen und sonstiger kurzfristiger Vermögenswerte 16.905.845 79.069.051
Veränderung Vorräte 8.396.728 13.924.558
Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristiger Vertragsverbindlich- keiten aus Kundenverträgen und sonstiger kurzfristiger Verbindlichkeiten -2.659.068 -29.189.110
Veränderung kurzfristige Rückstellungen 8.641.055 19.115.275
Veränderung des Nettoumlaufvermögens 31.284.560 82.919.775
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 33.375.211 11.111.025
Ankauf von Sachanlagen (13) -9.284.913 -2.413.780
Ankauf von immateriellen Vermögenswerten (14) -4.964.889 -3.707.015
Ankauf von Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen langfristigen Finanzanlagen -19.322.342 -7.973.969
Zahlungen für den Erwerb von Gesellschaften (abzüglich der liquiden Mittel dieser Gesellschaften) -177.000 0
Zahlungen für den Erwerb von Anteilen an at-equity-konsolidierten Gesellschaften (15) -490.361 -1.515.212
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anteilen und der Liquidation von Tochterunternehmen 7.656 1.290.870
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2.842.862 750.763
Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren und sonstigen finanziellen Vermögenswerten 392.319 6.780.771
Cashflow aus Investitionstätigkeit -30.996.667 -6.787.572
Free Cashflow 1) 2.378.544 4.323.453
An die Aktionäre der Gesellschaft gezahlte Dividende -19.500.000 0
Zahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen -2.000.000 -1.400.000
Zunahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten (24) 62.630.984 121.077
Zunahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (24) 10.119.638 18.789.560
Abnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (24) -6.175.577 -30.296.385
Auszahlungen betreffend Leasing (25) -13.630.751 -14.047.284
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 31.444.294 -26.833.031
Anfangsbestand Finanzmittel 94.651.920 122.631.807
Veränderung des Finanzmittelbestands 2) 33.822.838 -22.509.578
Auswirkungen von Wechselkursänderungen -5.842.950 1.888.129
Endbestand Finanzmittel (22) 122.631.807 102.010.356

1) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit + Cashflow aus Investitionstätigkeit

2) Free Cashflow + Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS.

Übersicht.

Allgemeines

1 – Allgemeine Informationen

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung

2 – Segmentinformation

3 – Sonstige betriebliche Erträge 

4 – Veränderungen des Bestands

5 – Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

6 – Personalaufwand

7 – Sonstige betriebliche Aufwendungen

 8 – Aufwand für planmäßige Abschreibungen

9 – Wertminderungen

10 – Finanzergebnis

11 – Ertragsteuern

12 – Sonstiges Ergebnis der Periode

13 – Sachanlagen

14 – Immaterielle Vermögenswerte

15 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

16 – Finanzinstrumente

17 – Sonstige langfristige Vermögenswerte

18 – Latente Steueransprüche/-schulden

19 – Vorräte

20 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

21 – Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

22 – Liquide Mittel

23 – Eigenkapital

24 – Finanzverbindlichkeiten

25 – Leasingverbindlichkeiten

26 – Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses

27 – Rückstellungen

28 – Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen

29 – Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse und Infrastrukturabgabe Deutschland

Sonstiges

30 – Anteile Tochterunternehmen

31 – Nicht beherrschende Anteile

32 – Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

33 – Risikomanagement

34 – Kapitalmanagement

35 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

36 – Ergebnis je Aktie

37 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

38 – Zusatzangaben

1 Allgemeine Informationen.

Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von anspruchsvollen Technologien, Lösungen und Dienstleistungen im Bereich der intelligenten Transportsysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Diese unterstützen und optimieren den Verkehr. Sie nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien.

Kapsch TrafficCom Group agiert in zwei Segmenten: Maut und Verkehrsmanagement.

Maut.

Dieses Segment (vormals Electronic Toll Collection, ETC) umfasst die Errichtung sowie den technischen und kommerziellen Betrieb von Mautsystemen. In der Regel werden Projekte von öffentlichen Stellen oder privaten Konzessionären ausgeschrieben und vergeben. Mautsysteme können einzelne Fahrspuren, Straßenabschnitte und -netzwerke als auch landesweite Straßennetze umfassen. Die Herstellung und Beschaffung von Komponenten, sowohl zur Erweiterung und Adaptierung der von Kapsch TrafficCom errichteten Systeme als auch für Dritte, ergänzen das Leistungsportfolio von Kapsch TrafficCom; Mautdienste für Geschäfts- und Privatkunden runden es ab.

Verkehrsmanagement.

Von diesem Segment (vormals Intelligent Mobility Solutions, IMS) werden primär die Errichtung und der Betrieb von Systemen und Lösungen zur Steuerung des Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens sowie das damit verbundene Komponentengeschäft umfasst. Der strategische Fokus liegt auf den Bereichen Verkehrsoptimierung, Entscheidungsintelligenz (Verkehrsanalyse, -simulation und -prognose) sowie Betrieb von Mobilitätsplattformen und -diensten. Eine Grundlage dafür ist die Nutzung der zunehmenden Datenmengen zur Analyse, Simulation und intelligenten Steuerung von Verkehrsströmen und Mobilitätsverhalten. Kunden im Segment Verkehrsmanagement sind vorwiegend öffentliche Stellen, aber auch private Unternehmen.

1.1 Konzernstruktur und Konsolidierungskreis.

Die Muttergesellschaft (berichtendes Unternehmen) dieses Konzerns ist Kapsch TrafficCom AG . Dabei handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, eingetragen und ansässig in  Wien  Österreich . Die eingetragene Adresse lautet: Am Europlatz 2, 1120 Wien .

63,3 % der Anteile an Kapsch TrafficCom   AG wurden zum 31. März 2021 von KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH , Wien, gehalten. Diese Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft von DATAX HandelsgmbH , Wien. Sie ist das oberste beherrschende Unternehmen von Kapsch TrafficCom AG und oberste Konzerngesellschaft des Kapsch Konzerns. Die Aktien von Kapsch TrafficCom AG notieren seit dem 26. Juni 2007 im Segment Prime Market der Wiener Börse.

Der Konsolidierungskreis sowie Veränderungen zum Konsolidierungskreis sind in Erläuterung 30 enthalten.

1.2 Grundlagen der Erstellung.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2021 wurde in Anwendung von § 245a UGB in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Beträge werden zum Zweck der Übersichtlichkeit gerundet und soweit nicht anders angegeben in tausend Euro (TEUR) ausgewiesen. Für Berechnungen werden dennoch die genauen Beträge einschließlich nicht dargestellter Ziffern verwendet, sodass dadurch Rundungsdifferenzen auftreten können.

1.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2021 wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung entsprechend. Eine diesbezügliche Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für den vorliegenden Konzernabschluss wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende, ergänzt.

Erläuterung 35 enthält eine detaillierte Beschreibung sämtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, inklusive der neu anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

1.4 Wesentliche Schätzungen und Annahmen.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert die Anwendung von Schätzungen und Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung. Diese beeinflussen die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die bilanzierten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode. Schätzungen erfolgen nach bestem Wissen des Vorstands. Dennoch können die tatsächlichen Werte von diesen Schätzungen abweichen. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf Erfahrungswerten und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Die resultierenden Bilanzierungsschätzungen werden in der Regel von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.

Insbesondere Schätzungen und Annahmen in den folgenden Bereichen beinhalten ein signifikantes Risiko einer wesentlichen Korrektur der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs:

1.4.1 Erlösrealisierung bei Auftragsfertigung.

Der Konzern wendet die Regeln des IFRS 15 an. Für Errichtungsprojekte, bei denen die Kriterien gemäß IFRS 15.35 zur Erfüllung einer Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum erfüllt sind, wird der Umsatz nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads erfasst und ein erwarteter Gewinnaufschlag angenommen. Der Fertigstellungsgrad eines Projekts wird anhand eines inputorientierten Verfahrens oder aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für das jeweilige Projekt ermittelt. Das erfordert eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Projekten resultierenden Kosten sowie der Risiken bei der Projektabwicklung. Diese können technische Probleme, zeitliche Verzögerungen, Probleme mit Sublieferanten oder sonstige externe Rahmenbedingungen betreffen und die Marge des Auftrags beeinflussen. Außerdem sind bei der Projektbewertung Einschätzungen zu möglichen Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen zu berücksichtigen. Projekterlöse sind für die meisten Verträge definiert und enthalten fixe und zum Teil variable Bestandteile, die nach Wahrscheinlichkeit in Bezug auf Höhe und Zeitpunkt bewertet werden. Im Falle von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, deren Vergütung auf Nutzungsbasis erfolgt, wird auch der gesamte Auftragswert geschätzt. Bei den Großprojekten des Konzerns handelt es sich regelmäßig um technisch anspruchsvolle Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind. Die Details zur Ertragsrealisierung sind in Erläuterung 35.3 und die Sensitivitätsanalyse ist in Erläuterung 21 dargestellt.

1.4.2 Geschätzte Wertminderungen des Firmenwerts.

Der Konzern untersucht jährlich, in Einklang mit den in Erläuterungen 14 und 35 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ob eine Wertminderung des Firmenwerts vorliegt. Der erzielbare Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird basierend auf der Berechnung des Nutzungswerts ermittelt. Dafür müssen Annahmen getroffen und zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten für den erworbenen Firmenwert sind in Erläuterung 14 angeführt.

1.4.3 Sonstige Schätzungen und Annahmen.

Weitere Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen wesentlich für den Konzernabschluss sind, umfassen die Wertbe- richtigung von Vorräten, die Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen und -schulden, die Annahme von Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Annahmen und Zinssätze im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses, Annahmen und Zinssätze im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen sowie Annahmen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Drohverlustrückstellungen. Sensitivitätsanalysen der vom Vorstand getroffenen Annahmen sind in den jeweiligen Erläuterungen angegeben.

1.4.4 Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung der Konzerngesellschaften in Nordamerika

Schätzungen und Annahmen in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden der nordamerikanischen Konzerngesellschaften, vor allem der Kapsch TrafficCom USA Inc., Mc Lean, beinhalten vor dem Hintergrund der im Geschäftsjahr hervorgekommenen Verlustursachen nach wie vor ein Risiko möglicher Korrekturen von Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im folgenden Geschäftsjahr. Dies umfasst nicht nur die Schätzungen betreffend Erlösrealisierung bei Auftragsfertigung und Wertminderungen des Firmenwerts, sondern sämtliche weitere Bereiche, wo wesentliche Schätzungen und Annahmen getroffen werden.

Als Reaktion auf die Verluste und die identifizierten Probleme wurden durch das Management mit Unterstützung externer Berater Maßnahmen identifiziert, beschlossen und implementiert. Diese sollen bereits im Geschäftsjahr 2021/22 zu einer positiven Ergebnisentwicklung in Nordamerika führen. Die Werthaltigkeit der Vermögenswerte und Bewertung der Schulden hängt daher maßgeblich davon ab, dass die bereits umgesetzten und weitere in Umsetzung befindliche Maßnahmen im Rahmen des Programmes „Mission re/invent“ wirksam werden und die künftig wieder profitable Geschäftsplanung erreicht wird.

2 Segmentinformation.

Geschäftssegmente.

Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können. Die Ergebnisse der Segmente werden regelmäßig an den Vorstand (den Hauptentscheidungsträger) berichtet. Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen werden basierend auf diesen Segmenten überprüft. Der Vorstand hat zwei Berichtssegmente identifiziert (wie in Erläuterungen 1 und 35.4 beschrieben), die zum 31. März 2021 umbenannt wurden:


Die Segmentergebnisse, Investitionen, Abschreibungen und Wertminderungen sowie sonstige nicht zahlungswirksame Posten stellen sich für die Geschäftsjahre 2020/21 und 2019/20 wie folgt dar:

2019/20 2020/21
Maut Verkehrs-
management
Konzern Maut Verkehrs-
management
Konzern
Umsatzerlöse 563.498 167.686 731.184 358.224 146.951 505.175
Errichtung 219.253 73.621 292.873 100.265 65.173 165.439
Betrieb 234.927 84.375 319.302 187.505 76.363 263.868
Komponenten 109.318 9.690 119.009 70.453 5.415 75.868
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 1.492 -40.660 -39.168 -117.200 -5.961 -123.161
EBIT-Marge 0,3 % -24,2 % -5,4 % -32,7 % -4,1 % -24,4 %
Investitionen 35.459 8.524 43.982 15.072 4.748 19.820
Abschreibungen und Wertminderungen 25.417 27.385 52.802 45.258 10.753 56.011
Sonstige nicht zahlungswirksame Posten 1.946 8.653 10.599 3.364 -3.900 -536

Die Geschäftstypen entsprechen auch den Leistungsverpflichtungen gemäß IFRS 15.

Die Vermögenswerte und Schulden zum 31. März 2021 und zum 31. März 2020 stellen sich wie folgt dar:

31. März 2020 31. März 2021
Maut Verkehrs-
management
Konzern Maut Verkehrs-
management
Konzern
Segmentvermögen 381.118 109.318 490.436 267.810 114.737 382.547
Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
24.722 7.913 32.635 29.751 0 29.751
Segmentschulden 235.214 71.847 307.061 205.520 78.602 284.122

Das Segmentvermögen beinhaltet Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, sonstige langfristige Vermögenswerte, lang- und kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen, lang- und kurzfristige Leasingforderungen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige Steuerforderungen.

Die Segmentschulden beinhalten Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses, langfristige Rückstellungen, sonstige langfristige Verbindlichkeiten, lang- und kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen, lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen, kurzfristige Steuerverbindlichkeiten sowie kurzfristige Rückstellungen.

Im Geschäftsjahr 2020/21 gab es, wie im Vorjahr, keinen Kunden, der mehr als 10 % der Konzernumsätze beigetragen hat.

Regionale Informationen.

Neben den Berichtssegmenten werden die Umsatzerlöse und die langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte (Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) auch nach geografischen Segmenten dargestellt. Umsatzerlöse werden gemäß dem Standort der Kunden und bilanzorientierte Zahlen gemäß dem eigenen Standort der Gesellschaft segmentiert.

Die Zahlen für die zum 31. März 2021 und zum 31. März 2020 endenden Geschäftsjahre stellen sich wie folgt dar:

Umsatzerlöse Langfristige nicht finanzielle
Vermögenswerte
2019/20 2020/21 31. März 2020 31. März 2021
Österreich 18.274 12.165 36.741 30.809
EMEA (exklusive Österreich) 1) 385.201 264.871 49.795 11.991
Americas 2) 293.641 204.944 46.398 39.526
APAC 3) 34.068 23.195 9.314 9.075
Gesamt 731.184 505.175 142.247 91.400

1) EMEA: Europa, Mittlerer Osten, Afrika

2) Americas: Nord-, Mittel- und Südamerika

3) A PAC: Asien-Pazifik

3 Sonstige betriebliche Erträge.

2019/20 2020/21
Operative Fremdwährungsgewinne 8.407 2.828
Erträge aus Vergütungen betreffend COVID-19-Pandemie 0 1.601
Erträge aus dem Verkauf von Gesellschaften 0 1.208
Erträge aus Forschungs- und Forschungsförderungsprämien 904 1.005
Erträge aus Versicherungsvergütungen 232 403
Erträge aus Verkauf von Anlagen 360 247
Erträge aus Weiterverrechnungen an Gemeinschaftsunternehmen 2.784 0
Übrige betriebliche Erträge 3.299 2.639
Gesamt 15.985 9.931

Die operativen Fremdwährungsgewinne betrafen im Wesentlichen Wechselkursschwankungen der Währungen des argentinischen Pesos gegenüber dem US-Dollar und dem Euro sowie der schwedischen Krone gegenüber dem Euro.

Die Erträge aus Vergütungen betreffend COVID-19-Pandemie betreffen Prämien und Unterstützungen aufgrund der COVID-19-Pandemie inklusive Prämien aus Kurzarbeit oder Ersatz von Personalkosten. Der Großteil der Vergütungen wurde in Kanada gewährt. Die Erträge aus dem Verkauf von Gesellchaften betreffen im Geschäftsjahr 2020/21 den Verkauf von Kapsch TrafficCom Construction & Realization spol. s.r.o., Tschechien.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Kosten an autoTicket GmbH, Deutschland, weiterverrechnet, die nicht im Zusammenhang mit Auftragskosten oder Leistungen zur Erfüllung des Kundenvertrags standen.

Die übrigen betrieblichen Erträge enthalten diverse Verrechnungen und Abgrenzungen.

4 Veränderung des Bestands an Fertigerzeugnissen, unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen.

2019/20 2020/21
Bestandsveränderung unfertige Erzeugnisse und
noch nicht abrechenbare Leistungen
-646 -1.676
Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse -5.471 -4.559
Gesamt -6.117 -6.235

Details zu den Vorräten sind in Erläuterung 19 zu finden.

5 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen.

2019/20 2020/21
Materialaufwand 127.844 99.511
Aufwendungen für bezogene Leistungen 207.096 143.948
Gesamt 334.940 243.460

6 Personalaufwand.

2019/20 2020/21
Löhne, Gehälter und andere Vergütungen 220.449 194.489
Sozialabgaben und lohnabhängige Steuern 33.498 31.287
Aufwendungen für Abfertigungen (siehe Erläuterung 26) 672 447
Aufwendungen für Altersvorsorge (siehe Erläuterung 26) 6 7
Beiträge an Pensionskassen und andere externe Fonds 3.703 3.586
Restrukturierungskosten Personal betreffend 0 4.478
Sonstige freiwillige Sozialaufwendungen 10.840 9.547
Gesamt 269.168 243.841

Der Personalstand zum 31. März 2021 betrug 4.657 Personen (31. März 2020: 5.104 Personen) und während des Geschäftsjahrs 2020/21 durchschnittlich 4.827 Personen (2019/20: 5.085 Personen).

Die Restrukturierungskosten betreffen hauptsächlich die USA, Schweden und Österreich. Der Personalaufwand sank aufgrund von Kostensenkungsmaßnahmen und Personalabbau vor allem in Tschechien und Sambia, da die dortigen Projekte ausgelaufen waren oder beendet wurden, sowie in Österreich und Südafrika aufgrund von Kostensenkungsmaßnahmen. Die sonstigen freiwilligen Sozialaufwendungen betreffen insbesondere freiwillige Sozialleistungen in den USA.

7 Sonstige betriebliche Aufwendungen.

2019/20 2020/21
Rechts- und Beratungsaufwand 15.661 22.373
Kommunikations- und IT-Aufwand 19.384 16.524
Operative Fremdwährungsverluste 8.450 11.107
Instandhaltung 6.578 5.148
Mieten und Gebäudeaufwand 6.080 4.462
Lizenz- und Patentaufwand 5.386 4.162
Steuern und Abgaben 4.423 3.991
Versicherungsaufwand 3.278 3.122
Kfz-Aufwand 4.760 2.979
Marketing- und Werbekosten 5.786 2.815
Büroaufwendungen 3.961 2.161
Reisekosten 13.092 2.079
Bankspesen 1.653 989
Transportkosten 1.239 944
Restrukturierungsaufwendungen 0 827
Ausbildungskosten 2.109 759
Verluste aus Anlagenabgängen 1.864 63
Gewährleistungen und Garantien 969 -338
Abschreibungen und Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten 8.735 -599
Schadensfälle 1.807 -646
Übriger betrieblicher Aufwand 3.455 1.729
Gesamt 118.672 84.652

Die Rechts- und Beratungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 6.711. Für den im November 2020 eröffneten Rechtstreit in den USA wurden Kosten in Höhe von TEUR 8.065 berücksichtigt und rückgestellt. Die operativen Fremdwährungsverluste waren mit TEUR 11.107 höher als im Vorjahr (TEUR 8.450) und sind primär auf die Wechselkursschwankungen der Währungen US-Dollar und schwedische Krone gegenüber dem Euro und sambischer Kwacha gegenüber dem südafrikanischer Rand zurückzuführen. Die Reisekosten sanken aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und eines Sparprogramms um TEUR 11.013. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sanken um TEUR 9.334 gegenüber dem Vorjahr. Dieser Wert beinhaltet auch Auflösungen von Wertberichtigungen und ist daher im Geschäftsjahr 2020/21 negativ. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Wertberichtigungen betreffend Sambia in Höhe von TEUR 5.939 und in den USA in Höhe von TEUR 1.138 gebildet.

8 Aufwand für planmäßige Abschreibungen.

2019/20 2020/21
Abschreibungen auf Sachanlagen 20.504 20.475
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 7.515 4.265
Abschreibungen auf Vertragsanbahnungskosten -99 0
Gesamt 27.920 24.740

Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten auch Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen (TEUR 14.301).Details sind in Erläuterung 13 zu finden. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sanken im Geschäftsjahr 2020/21, da ein Teil der immateriellen Vermögenswerte im ersten Halbjahr wertgemindert wurde und erst am Jahresende wieder eine Zuschreibung erfolgte (siehe Erläuterung 9).

9 Wertminderungen.

2019/20 2020/21
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte 20.700 24.791
Zuschreibungen von Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte 0 -1.845
Wertminderungen auf Sachanlagen 17 904
Wertminderungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen 65 7.420
Wertminderungen auf Vertragsanbahnungskosten sowie Vertragserfüllungskosten 4.100 0
Gesamt 24.882 31.271

Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte betrafen im Geschäftsjahr 2020/21 mit TEUR 21.316 die Abschreibung des gesamten Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-EMEA (vormals: ETC-EMEA) und mit TEUR 3.475 sonstige immaterielle Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TM-EMEA (vormals IMS-EMEA). Diese Wertminderungen erfolgten im ersten Halbjahr 2020/21. Aufgrund aktualisierter Einschätzungen zum weiteren Geschäftsverlauf wurde eine neue Planung erstellt, die die Basis für die Prüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts und der langfristigen Vermögenswerte im ersten Halbjahr bildete und zu den Wertminderungen führte.

Zum Jahresende 2020/21 wurde, basierend auf einer erneut aktualisierten Planung, die die Effekte aus den Restrukturierungsmaßnahmen beinhaltete, ein neuer Werthaltigkeitstest für Firmenwerte und langfristige Vermögenswerte durchgeführt. Firmenwerte wurden nicht zugeschrieben, jedoch aber immaterielle Vermögenswerte (ausgenommen Firmenwerte) in Höhe von TEUR 1.845.

Durch kürzere Mietverträge und die Reduktion von Mietflächen mussten Sachanlagen und Nutzungsrechte aus Leasingverträgen im Geschäftsjahr 2020/21 auf das Ausmaß der Restnutzung, basierend auf einer Fair Value Ermittlung (Level 3), wertgemindert werden. Davon betrafen TEUR 6.957 das Segment Maut und TEUR 1.367 das Segment Verkehrsmanagement.

Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte betrafen im Geschäftsjahr 2019/20 mit TEUR 13.759 den Dienstleistungskonzessionsvertrag und sonstige immaterielle Vermögenswerte in Sambia sowie mit TEUR 6.941 die Abschreibung des Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IMS-EMEA (nunmehr: TM-EMEA). Auch die Wertminderungen auf Sachanlagen und Nutzungsrechte aus Leasingverträgen betrafen die Gesellschaft in Sambia. Die Wertminderungen auf Vertragsanbahnungskosten in Höhe von TEUR 4.100 erfolgten aufgrund der frühzeitigen Kündigung der deutschen Pkw-Mautprojekte.

10 Finanzergebnis.

2019/20 2020/21
Zinsertrag 1.753 2.214
Zinsertrag aus Leasingverträgen 16 9
Erträge aus Wertpapieren, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
33 45
Erträge aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
0 389
Gewinne aus Änderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen
Finanzinstrumenten
322 414
Erträge aus Hyperinflationsanpassung 285 490
Finanzielle Fremdwährungsgewinne 2.575 4.084
Finanzerträge 4.984 7.646
Zinsaufwand -4.804 -5.116
Zinsaufwand aus Leasingverträgen -1.140 -1.404
Aufwendungen aus Wertpapieren, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
-145 -109
Aufwendungen aus Beteiligungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden -5.655 -130
Aufwand aus der Aufzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten -101 -37
Aufwendungen aus Änderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen
Finanzinstrumenten
-1.742 -291
Aufwendungen aus Hyperinflationsanpassung -2.598 -2.664
Finanzielle Fremdwährungsverluste -11.539 -6.115
Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer
nach Beendigung des Dienstverhältnisses (siehe Erläuterung 26)
-350 -161
Zinsaufwand aus Jubiläumsgeldverpflichtungen (siehe Erläuterung 27) -20 -8
Aufwand aus dem Abgang und Wertminderung von finanziellen
Vermögenswerten
0 -1.218
Finanzaufwendungen -28.095 -17.254
Finanzergebnis -23.111 -9.607

Die Fremdwährungsgewinne und -verluste ergaben sich im Wesentlichen aus Fremdwährungsschwankungen konzerninterner Finanzierungen. Diese betrafen insbesondere die Tochtergesellschaften in Sambia (sambischer Kwacha gegenüber Euro), in Südafrika (südafrikanischer Rand gegenüber Euro und schwedischer Krone) und in den USA (US-Dollar gegenüber Euro).

Erträge aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrafen den Erlös aus dem Verkauf der Beteiligung an Q-Free ASA, Norwegen, die zum 31. März 2020 mit TEUR 5.734 bewertet war und für TEUR 6.123 verkauft wurde. Der durchschnittliche Verkaufspreis pro Aktie betrug NOK 4,28 bzw. EUR 0,45. Die Aufwendungen aus Beteiligungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrafen im Geschäftsjahr 2019/20 im Wesentlichen die Bewertung der Beteiligung an Q-Free ASA (TEUR -5.655).

Argentinien ist als Hyperinflationsland eingestuft und die Aufwendungen und Erträge aus den Hyperinflationsanpassungen werden im Finanzergebnis gezeigt.

11 Ertragsteuern.

2019/20 2020/21
Laufende Gewinnsteuern -4.611 10.151
Latente Steueransprüche/-schulden 12.339 17.689
Gesamt 7.728 27.840
davon Aufwand/Ertrag aus Gruppenbesteuerung 5.597 13.480

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem theoretischen Steueraufwand, basierend auf dem österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 %, und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellen sich wie folgt dar:

2019/20 2020/21
Ergebnis vor Steuern -63.446 -133.129
Theoretischer Steueraufwand/-ertrag 15.862 33.282
Auswirkungen von unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern 2.632 -2.444
Nicht angesetzte latente Steueransprüche für laufende Verluste und
Abschreibung von bisher angesetzten Verlusten
-7.971 -2.585
Latente Steueransprüche für bisher nicht angesetzte Verluste 452 976
Geltend gemachte Steuerfreibeträge und andere permanente Steuerdifferenzen -5.424 -713
Nicht steuerpflichtige Erträge und Aufwendungen und sonstige Differenzen 1.493 -4.497
Steuereffekte betreffend Vorperioden 685 3.822
Ausgewiesener Steueraufwand/-ertrag 7.728 27.840

„Nicht angesetzte latente Steueransprüche für laufende Verluste und Abschreibung von bisher angesetzten Verlusten“ beziehen sich vor allem auf nicht angesetzte Verluste in Sambia sowie auf einen Teil der Verluste in den USA, die, basierend auf den Planungen für die nächsten Jahre, nicht genutzt werden können. Latente Steueransprüche für bisher nicht angesetzte Verluste betrafen im Geschäftsjahr 2020/21, wie im Vorjahr, vor allem Verlustvorträge in Spanien. Die Steuereffekte aus Vorperioden betrafen Anpassungen der Vorjahreswerte aufgrund von Betriebsprüfungen und Anpassungen im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen.

Die Konzernmutter Kapsch TrafficCom AG bildete eine positive Steuerumlage an den österreichischen (Steuer-)Gruppenträger KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 12.711, die in den kurzfristigen Steuerforderungen enthalten ist.

Für weitere Informationen zu latenten Steueransprüchen/-schulden siehe Erläuterung 18.

12 Sonstiges Ergebnis der Periode.

2019/20 2020/21
Vor
Steuern
Steuer-
belastung/-
gutschrift
Nach
Steuern
Vor
Steuern
Steuer-
belastung/-
gutschrift
Nach
Steuern
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach
Beendigung des Dienstverhältnisses
-2.293 503 -1.790 497 -126 370
Währungsumrechnungsdifferenzen 1.059 0 1.059 11.105 0 11.105
Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 1.217 -304 913 -3.248 812 -2.436
Im Eigenkapital erfasste
Wertänderungen
-17 199 182 8.354 686 9.040

Die von Kapsch TrafficCom AG gewährten US-Dollar-Darlehen an eine Tochtergesellschaft in den USA wurden als Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb nach IAS 21 klassifiziert, da der Vorstand von Kapsch TrafficCom AG in absehbarer Zeit keine Rückführung dieser Darlehen plant und diese auch nicht wahrscheinlich ist. Die Währungsumrechnungsdifferenzen aus diesen Darlehen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

13 Sachanlagen.

Grundstücke und Bauten Nutzungsrecht Gebäudeleasing Technische Anlagen und Maschinen Anlagen
in Bau
Andere
Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Nutzungsrecht sonstiges Leasing Summe
Buchwert zum 31. März 2020 4.442 57.731 7.849 1.112 6.647 4.544 82.325
Währungsumrechnungsdifferenzen -66 526 202 -41 -46 -44 532
Umbuchung 904 0 -43 -1.162 45 0 -255
Abgänge aufgrund des Verkaufs
von Tochtergesellschaften
-5 -214 0 0 -17 -4 -240
Zugang 46 11.616 440 402 1.526 2.082 16.113
Abgang -4 -13.089 -31 -64 -97 -1.218 -14.503
Wertminderung -904 -7.420 0 0 0 0 -8.324
Planmäßige Abschreibungen -1.398 -12.271 -2.487 0 -2.289 -2.031 -20.475
Buchwert zum 31. März 2021 3.015 36.879 5.929 248 5.769 3.331 55.171
Anschaffungs-/Herstellungskosten 14.490 65.786 39.701 248 27.866 6.132 154.222
Kumulierte Abschreibungen -11.475 -28.906 -33.772 0 -22.096 -2.801 -99.051
Buchwert zum 31. März 2021 3.015 36.879 5.929 248 5.769 3.331 55.171
Grundstücke und Bauten Nutzungsrecht Gebäudeleasing Technische Anlagen und Maschinen Anlagen
in Bau
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrecht sonstiges Leasing Summe
Buchwert zum 31. März 2019 3.400 0 8.855 2.723 6.978 0 21.956
Anpassungen aufgrund Erstanwendung IFRS 16 0 47.449 0 0 0 3.439 50.888
Buchwert zum 1. April 2019 3.400 47.449 8.855 2.723 6.978 3.439 72.844
Währungsumrechnungsdifferenzen 1 -1.350 -234 30 -86 -167 -1.805
Umbuchung 1.360 0 102 -2.682 1.362 0 141
Zugang 578 26.635 2.954 3.534 2.218 3.098 39.017
Abgang -21 -2.854 -916 -2.492 -881 -123 -7.287
Wertminderung 0 0 0 0 -17 -65 -82
Planmäßige Abschreibungen -875 -12.150 -2.913 0 -2.992 -1.638 -20.504
Buchwert zum 31. März 2020 4.442 57.731 7.849 1.112 6.647 4.544 82.325
Anschaffungs-/Herstellungskosten 13.939 69.336 40.111 1.112 30.026 6.135 160.658
Kumulierte Abschreibungen -9.497 -11.605 -32.262 0 -23.379 -1.591 -78.334
Buchwert zum 31. März 2020 4.442 57.731 7.849 1.112 6.647 4.544 82.325

Nutzungsrechte aus sonstigem Leasing betreffen vor allem Kfz-Leasing. Die Leasingverbindlichkeiten sind in Erläuterung 25 dargestellt.

14 Immaterielle Vermögenswerte.

Aktivierte Entwicklungs-
kosten
Lizenzen und Rechte Firmenwert In Fertigstellung befindliche immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögens-
werte aus
Dienstleistungs-
konzessionsvereinbarungen
Summe
Buchwert zum 31. März 2020 3.246 12.393 44.072 212 0 59.922
Währungsumrechnungsdifferenzen -91 23 0 0 0 -68
Umgliederungen 128 127 0 0 0 255
Abgänge aufgrund des Verkaufs von Tochtergesellschaften 0 -7 0 0 0 -7
Zugänge 260 2.915 0 532 0 3.707
Abgänge -55 -46 0 -270 0 -370
Wertminderung -134 -3.341 -21.316 0 0 -24.791
Zuschreibung 34 1.811 0 0 0 1.845
Planmäßige Abschreibungen -641 -3.623 0 0 0 -4.265
Buchwert zum 31. März 2021 2.746 10.253 22.755 474 0 36.229
Anschaffungs-/Herstellungskosten 13.932 95.240 37.154 474 0 146.801
Kumulierte Abschreibungen -11.186 -84.987 -14.399 0 0 -110.572
Buchwert zum 31. März 2021 2.746 10.253 22.755 474 0 36.229
Aktivierte Entwicklungs-
kosten
Lizenzen und Rechte Firmenwert In Fertigstellung befindliche immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögens-
werte aus
Dienstleistungs-
konzessionsvereinbarungen
Summe
Buchwert zum 31. März 2019 3.285 17.200 51.013 2.507 10.617 84.621
Währungsumrechnungsdifferenzen 12 -454 0 15 -844 -1.271
Umgliederungen 464 2.860 0 -3.464 0 -141
Zugänge 325 2.045 0 1.154 1.441 4.965
Abgänge -36 0 0 0 0 -36
Wertminderung 0 -2.838 -6.941 0 -10.921 -20.700
Planmäßige Abschreibungen -803 -6.419 0 0 -293 -7.515
Buchwert zum 31. März 2020 3.246 12.393 44.072 212 0 59.922
Anschaffungs-/Herstellungskosten 13.431 98.878 44.072 212 10.309 166.901
Kumulierte Abschreibungen -10.185 -86.484 0 0 -10.309 -106.978
Buchwert zum 31. März 2020 3.246 12.393 44.072 212 0 59.922

Die immateriellen Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen betrafen Vermögenswerte aus einem Konzessionsvertrag in Sambia, der nach der Interpretation IFRIC 12 ausgewiesen wurde. Der Vertrag war zum 31. März 2020 vollständig wertgemindert. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde er beendet und daher vollständig ausgebucht.

14.1 Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer.

Immaterielle Vermögenswerte (ausgenommen jene mit unbestimmter Nutzungsdauer) sind den einzelnen Gesellschaften zugeordnet. Auf dieser Ebene werden diese Vermögenswerte bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf ihre Werthaltigkeit geprüft.

Im ersten Halbjahr 2020/21 wurde aufgrund aktualisierter Einschätzungen zum weiteren Geschäftsverlauf eine neue Planung erstellt. Sie stellte die Basis für eine unterjährige Prüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts und der langfristigen Vermögenswerte dar. Daraus ergab sich, neben dem Firmenwert der ZGE Tolling-EMEA (vormals ETC-EMEA) auch immaterielle Vermögenswerte (ausgenommen Firmenwerte) der ZGE TM-EMEA (vormals IMS-EMEA) in Höhe von TEUR 3.475 wertzumindern. Zum Jahresende 2020/21 wurde, basierend auf einer wiederum neuen Planung, die die Effekte aus den Restrukturierungsmaßnahmen beinhaltete, ein neuer Werthaltigkeitstest für Firmenwerte und langfristige Vermögenswerte durchgeführt, woraus sich eine Überdeckung der Buchwerte in beiden ZGEs ergab. Firmenwerte wurden nicht zugeschrieben, wohl aber immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.845.

Es gab zum 31. März 2021 keine weiteren Wertminderungen. Zum 31. März 2020 wurden die Dienstleistungskonzessionsvereinbarung mit TEUR 10.921, Software mit TEUR 2.838 sowie auch Sachanlagen mit TEUR 82 der Betriebsgesellschaft in Sambia wertgemindert. Diese waren dem Segment IMS (nunmehr: Verkehrsmanagement) zugeordnet.

14.2 Werthaltigkeit des Firmenwerts.

Der Firmenwert ist den folgenden sechs Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) zugeteilt und wird auf dieser Ebene auf Werthaltigkeit geprüft. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden aufgrund der Umbenennung der Segmente ebenfalls umbenannt.

31. März 2020 31. März 2021
ZGE Tolling-Americas vormals: Electronic Toll Collection, Americas 11.783 11.783
ZGE Tolling-EMEA vormals: Electronic Toll Collection, Europa,
Mttlerer Osten und Afrika
21.316 0
ZGE Tolling-APAC vormals: Electronic Toll Collection, Asien-Pazifik 7.378 7.378
ZGE TM-Americas vormals: Intelligent Mobility Solutions, Americas 3.364 3.364
ZGE TM-EMEA vormals: Intelligent Mobility Solutions, Europa,
Mttlerer Osten und Afrika
0 0
ZGE TM-APAC vormals: Intelligent Mobility Solutions, Asien-Pazifik 230 230
Firmenwert gesamt 44.072 22.755

Es wurde im ersten Halbjahr 2020/21 aufgrund aktualisierter Einschätzungen zum weiteren Geschäftsverlauf eine neue Planung erstellt. Sie stellte die Basis für eine unterjährige Prüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts dar. Daraus ergab sich, den Firmenwert der ZGE Tolling-EMEA (vormals ETC-EMEA) in Höhe von TEUR 21.316 vollständig wertzumindern. Zum Jahresende 2020/21 wurde basierend auf einer neuen Planung, die die Effekte aus Restrukturierungmaßnahmen beinhaltete, ein neuer Werthaltigkeitstest für jede Gruppe von ZGEs durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesem Werthaltigkeitstest sind im Weiteren beschrieben.

14.2.1 Annahmen für den Werthaltigkeitstest.

Folgende Annahmen wurden zur Ermittlung des erzielbaren Betrags für alle ZGEs getroffen:

2019/20 2020/21
Bestimmung des erzielbaren Betrags Nutzungswert Nutzungswert
Detailplanungsjahre 4 Jahre 4 Jahre
Wachstumsrate ewige Rente 2,00 % 2,00 %
Marktrisikoprämie 8,49 % 8,05 %
Risikofreier Zinssatz 0,01 % -0,05 %

Bei sämtlichen ZGEs basiert die Marktseite in der Regel auf Projekten zur Errichtung eines Maut- oder Verkehrsmanagement-Systems. In Verbindung damit kann oftmals langfristiges Betriebsgeschäft generiert werden. Zusätzlich können im Rahmen von solchen langfristigen Verträgen auch Systemerweiterungen (zum Beispiel durch zusätzliche Strecken oder durch zusätzliche Anwendungen) und/oder auch weitere laufende Komponentenlieferungen für Kunden erbracht werden. Diese Charakteristik des Projektgeschäfts ist auch im marktseitigen Planungsprozess der einzelnen ZGEs reflektiert.

Der Konzern plant in einem eigenen Tool sorgfältig jedes Kundenprojekt je Leistungsverpflichtung. Bei Projekten, in denen die Systeme bereits errichtet sind, es aber noch mittel- oder langfristiges Betriebsgeschäft gibt und damit verbunden mehrjährige Erfahrungswerte mit den Kunden bestehen, können die weiteren Verläufe, aber auch die Potentiale für Zusatzgeschäft meist sehr zuverlässig über die Restlaufzeit geplant werden. Für neue Errichtungsprojekte sind die Unsicherheiten bezüglich technischer Realisierung, Zeitplan und Quantitäten größer. Je näher jedoch der Vergabezeitpunkt solcher Errichtungsprojekte liegt, desto genauer können die diesbezüglichen Planungen erstellt werden. Besonders treffsicher können Errichtungsprojekte geplant werden, für die der Konzern bereits als Lieferant ausgewählt wurde oder die sich sogar schon in der Umsetzungsphase befinden. Projekte, bei denen Gewinn oder Durchführung zum Budgetierungszeitpunkt unwahrscheinlich sind, werden nicht für das Budget und die Mittelfristplanung herangezogen. Unsicherheiten, Verschiebungen und Abweichungen können im Projektgeschäft nie ausgeschlossen werden, allerdings werden diese Risiken durch professionelles Projektmanagement und -controlling bestmöglich minimiert. Zudem ist in den Planungen auch der Verkauf von Komponenten enthalten, der nicht mit Errichtungsprojekten in Verbindung steht. Auch dies lässt sich aufgrund jahrelanger Erfahrungswerte in der Regel sehr gut abschätzen.

In der ZGE Tolling-Americas (vormals ETC-Americas) gibt es eine Vielzahl von Projekten und Nachfrage nach Mautsystemen, vorwiegend in den USA, aber auch in den lateinamerikanischen Ländern, die nach ihrer Wahrscheinlichkeit beurteilt werden und entsprechend in die Planung einfließen. Die Lieferung von Komponenten stellt speziell in dieser ZGE einen wesentlichen Umsatzbeitrag dar. Auch in der ZGE TM-Americas (vormals IMS-Americas) wird eine starke Nachfrage nach Verkehrsmanagement-Projekten (insbesondere Verkehrssicherheits- und -überwachungs-Systemen) erwartet, die entsprechend in die Planung aufgenommen wurde.

Der Fokus in der Region EMEA liegt auf Europa, wenngleich weiterhin ausgewählte Projekte in Afrika und dem Mittleren Osten in diesen ZGEs enthalten sind. In der ZGE Tolling-EMEA (vormals ETC-EMEA) gibt es weiterhin eine starke Nachfrage nach Mautsystemen, nicht zuletzt aufgrund der Budgetknappheit vieler öffentlicher Haushalte. In die Planung werden bereits gewonnene, vorbereitete oder mögliche Errichtungs- und Betriebsprojekte sowie deren Erweiterung nach ihrer Wahrscheinlichkeit inkludiert. Auch in dieser ZGE sind Lieferungen von Komponenten ein wesentlicher Teil. In der ZGE TM-EMEA (vormals IMS-EMEA) geht das Management von einer steigenden Nachfrage nach Verkehrsmanagment-Systemen, insbesondere nach Verkehrstelematik-Lösungen in städtischen Bereichen, aus. Dies ist wurde in der Planung dieser ZGE entsprechend berücksichtigt.

Die Planung der ZGE Tolling-APAC (vormals ETC-APAC) basiert auf den zu implementierenden Errichtungs- und laufenden Betriebsprojekten und deren Erweiterungen sowie der Tatsache, dass in dieser Region Ausschreibungen in Vorbereitung oder bereits angelaufen sind. Auch Lieferungen von Komponenten sind Teil der Planung. Verkehrstelematik-Lösungen sind in der ZGE TM-APAC (vormals IMS-APAC) wie auch in anderen Regionen ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Es werden unterschiedliche Projekte im Bereich Verkehrssicherheits- und -überwachungs-Systeme erwartet.

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurden im Werthaltigkeitstest berücksichtigt, wobei für einen Teil der Kundenaufträge Verschiebungen in die nächsten Jahre geplant wurden. Ausfälle von Kundenverträgen sind nur in geringem Ausmaß geplant.

14.2.2 Peer Group.

Die für die Werthaltigkeitsüberprüfung herangezogene Peer Group umfasst neben Kapsch TrafficCom AG elf weitere Unternehmen, wobei für die Ermittlung der Parameter im Geschäftsjahr 2020/21 letztlich, wie im Vorjahr, nur neun Unternehmen relevant waren. Die Zusammensetzung der Peer Group hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das Debt/Equity Ratio der Peer Group lag im Geschäftsjahr 2020/21 bei 20,1 % (2019/20: 18,3 %), der unlevered Betafaktor bei 0,6 (2019/20: 0,6).

14.2.3 Ergebnisse des Werthaltigkeitstests.
Tolling- TM-
2020/21 Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Der ZGE zugeordneter Buchwert des Firmenwerts 11.783 0 7.378 3.364 0 230
Der ZGE zugeordneter Buchwert immaterieller Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer
(exkl. Firmenwert)
0 361 0 0 114 0
Nutzungswert (Value in Use) der ZGE 225.565 143.018 155.262 84.807 49.186 34.182
Buchwert der ZGE 79.922 63.262 9.750 18.075 34.267 660
Diskontierungszinssatz 6,0 % 7,8 % 5,4 % 6,6 % 6,6 % 5,4 %
Diskontierungszinssatz vor Steuern 8,1 % 10,4 % 6,8 % 9,2 % 8,8 % 7,1 %
Break-even-Diskontierungszinssatz vor Steuern 21,7 % 20,8 % 114,0 % 34,0 % 14,2 % 505,5 %
Tolling- TM-
2019/20 Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Der ZGE zugeordneter Buchwert des Firmenwerts 11.783 21.316 7.378 3.364 0 230
Der ZGE zugeordneter Buchwert immaterieller Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer
(exkl. Firmenwert)
0 212 0 0 0 0
Nutzungswert (Value in Use) der ZGE 472.310 110.303 203.842 66.506 19.830 24.093
Buchwert der ZGE 139.710 108.119 13.250 37.227 19.830 2.309
Diskontierungszinssatz 6,1 % 9,1 % 5,4 % 7,3 % 8,2 % 5,4 %
Diskontierungszinssatz vor Steuern 8,1 % 11,8 % 7,0 % 9,9 % 10,6 % 7,2 %
Break-even-Diskontierungszinssatz vor Steuern 32,4 % 12,0 % 127,8 % 21,7 % 10,6 % 205,0 %
14.2.4 Sensitivitätsanalyse mit Auswirkung auf den Nutzungswert (Value in Use).
2020/21 Erhöhung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz + 10 % -19.753 -14.175 -14.153 -8.325 -3.171 -3.100
Umsatzwachstum + 10 % 724 639 803 696 153 619
EBITDA-Marge + 10 % 4.589 5.576 2.599 1.972 1.453 517
Wachstumsrate ewige Rente + 0,5 %p -297 -313 -30 -76 -155 -4
Verringerung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz - 10 % 24.090 17.385 17.299 10.185 3.868 3.786
Umsatzwachstum - 10 % -715 -634 -798 -682 -152 -573
EBITDA-Marge - 10 % -4.589 -5.576 -2.599 -1.972 -1.453 -517
Wachstumsrate ewige Rente - 0,5 %p 297 313 30 76 155 4
2019/20 Erhöhung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz + 10 % -49.590 -10.855 -26.164 -5.101 -4.004 -2.885
Umsatzwachstum + 10 % 3.643 613 1.386 337 326 367
EBITDA-Marge + 10 % 9.246 4.316 3.254 1.238 1.099 325
Wachstumsrate ewige Rente + 0,5 %p 45.465 5.481 29.318 3.348 2.443 3.244
Verringerung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz - 10 % 66.561 13.944 36.014 6.603 5.223 3.974
Umsatzwachstum - 10 % -3.545 -607 -1.351 -331 -323 -337
EBITDA-Marge - 10 % -9.246 -4.316 -3.254 -1.238 -1.099 -325
Wachstumsrate ewige Rente - 0,5 %p -35.524 -4.764 -21.770 -2.774 -2.078 -2.407

14.3 Aktivierte Entwicklungskosten.

Die Entwicklungskosten betreffen Aufwendungen, die gemäß IAS 38 aktiviert und ab Verfügbarkeit zur kommerziellen Nutzung über 3 bis 15 Jahre abgeschrieben werden.

Weitere Forschungs- und Entwicklungskosten des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf TEUR 106.624 (2019/20: TEUR 130.666 ). Im Geschäftsjahr 2020/21 waren davon TEUR 60.769 (2019/20: TEUR 69.668) projektspezifische Entwicklungskosten, die an den Kunden weiterverrechnet wurden. Der restliche Betrag von TEUR 45.855 (2019/20: TEUR 60.998) wurde als Aufwand erfasst.

15 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

2019/20 2020/21
Buchwert zum 31. März des Vorjahres 19.973 32.635
Zugang 18.804 1.515
Abgang -1 0
Anteiliges Periodenergebnis das Kerngeschäft betreffend -4.639 -4.100
Anpassungen aus Zwischengewinneliminierung -199 33
Anteiliges Periodenergebnis aus Finanzinvestitionen -1.167 -361
Währungsumrechnungsdifferenzen -136 29
Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres 32.635 29.751
davon Anteile an assoziierten Unternehmen 7.913 9.067
davon Anteile an Gemeinschaftsunternehmen 24.722 20.684

Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital und die Erhöhung des Anteils an Traffic Technology Services Inc., USA, führten in 2020/21 zu einem Zugang von TEUR 1.515. Im Vorjahr betrafen Zugänge in Höhe von TEUR 17.857 die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital bei autoTicket GmbH, Deutschland, sowie TEUR 947 den Zugang der Gesellschaft Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, der zur Hälfte als Sacheinlage erfolgte.

Assoziierte Unternehmen.

Traffic Technology Services Inc., USA, wird als assoziiertes Unternehmen erfasst. LLC National operator of telematic services, Russland, wurde im Geschäftsjahr 2020/21 liquidiert.

Traffic Technology Services Inc., USA.

Zum Stichtag 31. März 2021 hielt Kapsch TrafficCom 42,19 % (31. März 2020: 41,56 %). Das Unternehmen wird nach der Equity-Methode bilanziert und der Buchwert des Anteils zum 31. März 2021 betrug TEUR 9.067 (31. März 2020: TEUR 7.913). Das anteilige Ergebnis aus diesem assoziierten Unternehmen betrug 2020/21 TEUR -361 (2019/20: TEUR -1.167) und wird im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.

31. März 2020 31. März 2021
Langfristige Vermögenswerte 10.118 10.291
Kurzfristige Vermögenswerte 353 1.568
Langfristige Schulden -1.637 -633
Kurzfristige Schulden -469 -1.426
Nettovermögen 8.365 9.800
2019/20 2020/21
Umsatz 1.290 2.154
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2.809 -1.671
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -2.809 -1.671

Gemeinschaftsunternehmen.

Die Gemeinschaftsunternehmen umfassen autoTicket GmbH, Deutschland, Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, und das Konsortium MyConsorzio, Italien. Auch diese Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.

autoTicket GmbH, Deutschland.

Per 13. August 2018 wurde gemeinsam mit CTS EVENTIM AG & Co. KGaA die Gesellschaft autoTicket GmbH, Deutschland, (autoTicket) als Mantelgesellschaft übernommen. Kapsch TrafficCom hält 50 % der Anteile und bilanziert die Gesellschaft als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Da die Aktivitäten und die Strategie von autoTicket zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom gehören, werden die anteiligen Ergebnisse (2020/21: TEUR -3.832 und 2019/20: TEUR -4.578) im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen (Position „Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“). Der Buchwert zum 31. März 2021 betrug TEUR 20.213 (31. März 2020: TEUR 24.045).

Weitere Informationen sind in Erläuterung 29 enthalten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.

31. März 2020 31. März 2021
Langfristige Vermögenswerte 51.757 55.195
Kurzfristige Vermögenswerte 1.560 746
Langfristige Schulden 0 -14.546
Kurzfristige Schulden -5.231 -973
Nettovermögen 48.086 40.422
Liquide Mittel 1.480 725
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) -2.161 -14.400
2019/20 2020/21
Umsatz 31.789 32
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -9.157 -7.665
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -9.157 -7.665
Überleitung 31. März 2020 31. März 2021
Nettovermögen zu Beginn des Geschäftsjahres 21.530 48.087
Erhöhung Nominalkapital und Kapitalrücklage 35.714 0
Gesamtergebnis -9.157 -7.665
Nettovermögen zum 31. März des Geschäftsjahres 48.087 40.423
Anteil von Kapsch TrafficCom (50 %) 24.045 20.213
Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres 24.045 20.213
Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde mit einem Partner zu gleichen Teilen (50 %) die Gesellschaft Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, gegründet. Die anteiligen Ergebnisse beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf TEUR -235 (2019/20: TEUR -60). Da die Aktivitäten und Strategien von Copiloto zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden die anteiligen Ergebnisse im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Der Buchwert zum 31. März 2021 betrug TEUR 345 (31. März 2020: TEUR 551).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.

31. März 2020 31. März 2021
Langfristige Vermögenswerte 540 530
Kurzfristige Vermögenswerte 952 609
Langfristige Schulden -20 -71
Kurzfristige Schulden -2 -46
Nettovermögen 1.470 1.023
Liquide Mittel 883 557
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 0 0
2019/20 2020/21
Umsatz 0 35
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -121 -536
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -121 -536
Überleitung 31. März 2020 31. März 2021
Nettovermögen zu Beginn des Geschäftsjahres 0 1.501
Einzahlung Nominalkapital 1.603 0
Gesamtergebnis -121 -536
Währungsumrechnungsdifferenzen 18 58
Nettovermögen zum 31. März des Geschäftsjahres 1.501 1.022
Anteil von Kapsch TrafficCom (50 %) 750 511
Anpassungen aus Zwischengewinneliminierung -199 -166
Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres 551 345
Konsortien.

tolltickets GmbH, Deutschland, hält 50 % der Anteile am Konsortium MyConsorzio, das gemeinschaftlich mit einem Partner geführt wird. Die Konsortialmitglieder sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Die Bilanzierung erfolgt nach der Equity-Methode. Anteilige Ergebnisse aus diesem Gemeinschaftsunternehmen (2020/21: TEUR 0 und 2019/20: TEUR 0) werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

Der Buchwert der Anteile an MyConsorzio betrug zum 31. März 2021 TEUR 1 (31. März 2020: TEUR 1). Die Finanzinformationen der Gesellschaft zum letzten Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 sind nicht wesentlich. Das Nettovermögen zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 2 (31. Dezember 2019: TEUR 0). Die Umsätze betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 TEUR 4.146 (2019/20: TEUR 3.666) und das Ergebnis nach Steuern erreichte TEUR 2 (2019/20: TEUR 1).

Gemeinschaftliche Tätigkeiten.

Kapsch TrafficCom hatte im Geschäftsjahr 2020/21 mehrere gemeinschaftliche Vereinbarungen, hauptsächlich für Projekte im Bereich der Errichtung und Wartung. Diese sind als gemeinschaftliche Tätigkeiten klassifiziert. Auch das Unternehmen MoKA SAS, Frankreich, ist als gemeinschaftliche Tätigkeit in den Konzern einbezogen. Im Geschäftsjahr 2020/21 ist keine dieser gemeinschaftlichen Tätigkeiten einzeln für die Gruppe wesentlich. Anteilige Umsätze in Höhe von TEUR 10.171 (2019/20: TEUR 10.493) und anteilige Ergebnisse in Höhe von TEUR 1.474 (2019/20: TEUR -645) sind in die jeweiligen Positionen im Konzernabschluss einbezogen.

16 Finanzinstrumente.

Finanzinstrumente nach Kategorie zum Buchwert 31. März 2020 31. März 2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige kurzfristige Vermögenswerte und langfristige Vermögenswerte
177.254 133.634
Fortgeführte Anschaffungskosten 144.635 107.056
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 144.635 107.056
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 1) 32.619 26.578
Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen (lang- und kurzfristig)
zu fortgeführten Anschaffungskosten
151.956 111.160
Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen
(lang- und kurzfristig)
12.170 13.204
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 9.563 3.769
Wertpapiere (Fair Value Level 1) 3.637 3.674
Kurzfristige Wertpapiere (Fair Value Level 1) 96 55
Derivative Finanzinstrumente (Fair Value Level 2) 59 0
Beteiligungen (Fair Value Level 1) 5.734 0
Beteiligungen (Fair Value Level 3) 37 40
Fortgeführte Anschaffungskosten 2.607 9.435
Sonstige finanzielle Forderungen und Ausleihungen (langfristig) 1.406 8.566
Sonstige finanzielle Forderungen und Ausleihungen (kurzfristig) 1.200 869
Liquide Mittel zu fortgeführten Anschaffungskosten 122.632 102.010
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig)
zu fortgeführten Anschaffungskosten
235.933 223.257
Schuldscheindarlehen (Fair Value Level 2) 75.160 74.347
Projektfinanzierung (Fair Value Level 2) 50.836 45.715
Betriebsmittelkredite (Fair Value Level 2) 87.126 85.215
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (Fair Value Level 2) 22.811 17.980
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig)
zu fortgeführten Anschaffungskosten
63.646 49.277
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 2) 63.646 49.277
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
zu fortgeführten Anschaffungskosten
92.404 59.404
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen (lang- und kurzfristig) 61.384 51.973
Fortgeführte Anschaffungskosten 516 220
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 516 220
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 341 478
Derivative Finanzinstrumente (Fair Value Level 2) 341 478
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 1) 60.527 51.275

1) Nicht finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten dienen nur zur Abstimmung mit der jeweiligen Bilanzposition.

2) Leasingverbindlichkeiten sind finanzielle Schulden, die jedoch nicht den Angabepflichten gemäß IFRS 7 unterliegen.

Veränderungen und beizulegender Zeitwert.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen.

Wertpapiere zum 31. März 2021 betrafen, wie im Vorjahr, Staatsanleihen, Bankschuldverschreibungen sowie Anteile an Investmentfonds. Kapsch TrafficCom nutzte die Option, ein Schuldinstrument, das nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren wäre, mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen.

Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Beteiligungen betrafen zum 31. März 2020 mit TEUR 5.734 eine 15,4 %-Beteiligung an der börsennotierten Q-Free ASA, Norwegen. Diese wurde im Geschäftsjahr 2020/21 zur Gänze verkauft.

Die Buchwerte der folgenden Positionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, stellen entsprechend IFRS 7.29 einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“, „Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen“, „Sonstige kurzfristige finanzielle Forderungen und Ausleihungen“, „Liquide Mittel“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ sowie „Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen“. Diese Positionen sind Level 3 zugeordnet.

Der beizulegende Zeitwert der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betrug für das Schuldscheindarlehen TEUR 75.174 (31. März 2020: TEUR 76.437), für die Projektfinanzierung TEUR 46.351 (31. März 2020 angepasst: TEUR 51.136), für die lang- und kurzfristigen Betriebsmittelkredite TEUR 86.471 (31. März 2020 angepasst: TEUR 86.578) und für die sonstigen Finanzverbindlichkeiten TEUR 18.103 (31. März 2020 angepasst: TEUR 21.709). Der beizulegende Zeitwert der sonstigen finanziellen langfristigen Forderungen und Ausleihungen betrug TEUR 8.089 (31. März 2020: TEUR 1.594) und der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten TEUR 217 (31. März 2020: TEUR 498).

Fair-Value-Hierarchie und Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind in einem der drei nachfolgenden Fair-Value-Level einzuordnen:

Level 1: Für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bestehen notierte Preise auf aktiven Märkten. Im Konzern wurden börsennotierte Eigenkapitalinstrumente sowie im Vorjahr die Beteiligung an Q-Free ASA, Norwegen, der Level-1-Kategorie zugeordnet.

Level 2: Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird anhand eines Bewertungsverfahrens, abgeleitet von direkt oder indirekt beobachtbaren Marktdaten, ermittelt. In diese Kategorie fallen Wertpapiere, die nicht regelmäßig gehandelt werden, derivative Finanzinstrumente und finanzielle Schulden.

Spezifische Bewertungsverfahren werden wie folgt angewendet:

 

Level 3: Hier werden Finanzinstrumente eingeordnet, deren Bewertungsinformationen nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Variable Kaufpreiskomponenten (Earn-out) fallen zum Beispiel in diese Kategorie. Sie basieren auf vereinbarten Konditionen und der Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatz-/Ergebnisentwicklung der betreffenden Tochtergesellschaften. Langfristige Kaufpreiskomponenten werden mit einem risikoadäquaten Zinssatz abgezinst.

Gesamtergebnisrechnung.

Finanzinstrumente wurden in der Gesamtergebnisrechnung mit folgenden Nettoergebnissen erfasst:

2019/20 2020/21
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte Kredite und Forderungen -9.509 -3.199
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten -6.045 -6.557
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert -7.207 309
Gesamt -22.761 -9.447

Derivative Finanzinstrumente.

Derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden im operativen Ergebnis bzw. Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Tabelle in dieser Erläuterung zeigt die Bilanzwerte. Die operativen Erträge bzw. Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Finanzinstrumente betrugen TEUR 0 bzw. TEUR -209 (2019/20: TEUR 90 bzw. TEUR -280). Die Gewinne und Verluste, die im Finanzergebnis enthalten sind, sind in Erläuterung 10 dargestellt.

Zum 31. März 2021 sind Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 478 (31. März 2020: TEUR 341) in „Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen (lang- und kurzfristig)“ enthalten, die in Höhe von TEUR 86 im nächsten Jahr bzw. in Höhe von TEUR 392 in den nächsten 5 Jahren zahlungswirksam werden.

Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos werden in unwesentlichem Ausmaß derivative Finanzinstrumente als Cashflow Hedges designiert. Es handelt sich dabei um Devisenterminkontrakte mit unterschiedlichen Laufzeiten und in verschiedenen Währungen. Veränderungen bei den Cashflow Hedges werden im sonstigen Ergebnis gezeigt. Zum 31. März 2021 gab es, wie im Vorjahr, keine offenen Cashflow Hedges.

17 Sonstige langfristige Vermögenswerte.

31. März 2020 31. März 2021
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 3.289
Sonstige langfristige Forderungen 270 304
Gesamt 270 3.592

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen aus dem Projekt „Automatische Kontrolle der Maut“ in Deutschland, die kurzfristig nicht bezahlt werden (siehe Erläuterung 29).

Die sonstigen langfristigen Forderungen beinhalteten Mietgarantien für Gebäude der spanischen Gesellschaften. Die Restlaufzeit beträgt, wie im Vorjahr, mehr als 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre ab dem Bilanzstichtag. Die Bruttocashflows der sonstigen langfristigen Vermögenswerte mit Laufzeiten von bis zu 2 Jahren betrugen TEUR 20 (31. März 2020: TEUR 13), mit Laufzeiten zwischen 2 und 3 Jahren TEUR 3.592 (31. März 2020: TEUR 270) und mit Laufzeiten von über 3 Jahren TEUR 3 (31. März 2020: TEUR 3).

18 Latente Steueransprüche/-schulden.

31. März 2020 31. März 2021
Latente Steuerforderungen, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden 21.572 35.050
Latente Steuerforderungen, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden 4.717 7.838
Latente Steuerforderungen 26.288 42.888
Latente Steuerverbindlichkeiten, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden 889 222
Latente Steuerverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden 817 793
Latente Steuerverbindlichkeiten 1.706 1.016
Latente Steuerforderungen (+) / Steuerverbindlichkeiten (-) netto 24.583 41.872

Latente Steueransprüche aufgrund steuerlicher Verlustvorträge und sonstiger in Zukunft abzugsfähiger temporärer Differenzen werden nur bis zum Ausmaß ihrer möglichen Realisierung bilanziert. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 214.813 (31. März 2020: TEUR 245.359) aufgrund der unsicheren Verwertungsmöglichkeit durch künftige steuerpflichtige Erträge nicht angesetzt. Die nicht angesetzten Verlustvorträge betreffen ausländische Tochtergesellschaften, vor allem in Spanien, in den USA und Sambia. Sie verfallen zum überwiegenden Teil nicht oder nicht vor dem Jahr 2030. Alle anderen latenten Steueransprüche wurden als zukünftig steuerlich abzugsfähige Posten in den entsprechenden Konzerngesellschaften bilanziert.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden, unter Berücksichtigung der Fristigkeiten, saldiert, wenn ein entsprechender einklagbarer Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.

Die latenten Steueransprüche/-schulden sind den folgenden Posten zuordenbar:

31. März 2020 Abgang aus Verkauf von Unternehmen Aufwand/
Ertrag im
Perioden-
ergebnis erfasst
Im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
Währungs-
umrechnungs-
differenzen
Um-
gliederung und Saldierung
31. März
2021
Steuerliche Verlustvorträge 12.527 -385 11.833 0 -561 0 23.414
Steuerlich nicht anerkannte
Rückstellungen
4.097 0 93 -126 -38 0 4.024
Steuerlich nicht anerkannte
Abschreibungen
219 0 3.442 0 0 0 3.662
Sonstige (aktive Abgrenzungen) 9.446 0 1.649 812 -109 -9 11.789
Latente Steueransprüche 26.289 -385 17.016 686 -708 -9 42.888
Sonderabschreibungen im
Anlagevermögen
50 0 -134 0 0 124 40
Gewinne aus der Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert
9.105 0 -503 0 -7 0 8.595
Sonstige (passive Abgrenzungen) -7.449 -1 -37 0 0 -133 -7.619
Latente Steuerschulden 1.706 -1 -673 0 -7 -9 1.016
Veränderung gesamt 24.583 -384 17.689 686 -701 0 41.872
31. März 2019 Aufwand/
Ertrag im
Perioden-
ergebnis erfasst
Im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
Währungs-
umrechnungs-
differenzen
Um-
gliederung und Saldierung
31. März
2020
Steuerliche Verlustvorträge 7.676 5.486 0 -635 0 12.527
Steuerlich nicht anerkannte
Rückstellungen
4.294 -612 503 -88 0 4.097
Steuerlich nicht anerkannte
Abschreibungen
322 -103 0 0 0 219
Sonstige (aktive Abgrenzungen) 6.170 2.768 -304 -701 1.514 9.446
Latente Steueransprüche 18.462 7.538 199 -1.424 1.514 26.288
Sonderabschreibungen im
Anlagevermögen
52 137 0 0 -139 50
Gewinne aus der Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert
3.668 -2.311 0 0 7.747 9.105
Sonstige (passive Abgrenzungen) 1.383 -2.628 0 -110 -6.094 -7.449
Latente Steuerschulden 5.103 -4.801 0 -110 1.514 1.706
Veränderung gesamt 13.359 12.339 199 -1.314 0 24.583

19 Vorräte.

31. März 2020 31. März 2021
Bezogene Teile und Handelswaren, zu Anschaffungskosten 26.716 17.996
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen,
zu Herstellungskosten
4.356 2.680
Fertigerzeugnisse, zu Herstellungskosten 24.008 19.449
Anzahlungen auf Vorräte 577 1.607
Gesamt 55.658 41.733

Vorräte verringerten sich speziell in den USA und Österreich. Bei einzelnen Posten der Vorräte wurden Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen. In der Berichtsperiode wurden TEUR -5.337 erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst (2019/20: TEUR -896). Der Bestand der Wertminderungen betrug zum 31. März 2021 TEUR 28.348 (31. März 2020: TEUR 23.011). Wären die getroffenen Annahmen für die Wertminderungen der Vorräte um 10  % höher bzw. niedriger gewesen, wäre der Effekt mit TEUR -3.834 bzw. TEUR +3.705 (31. März 2020: TEUR -5.063 bzw. TEUR +5.508) nur unwesentlich anders.

20 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte.

31. März 2020 31. März 2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 152.264 110.001
Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -7.899 -6.537
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto 144.365 103.463
Forderungen gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen Ertragsteuern) 16.894 13.037
Übrige Forderungen und Abgrenzungen 15.725 13.542
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte. 176.984 130.042

Die Entwicklung der Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

2019/20 2020/21
Stand am 31. März des Vorjahres -4.731 -7.899
Zuführung zu Einzelwertberichtigungen -4.647 -2.703
Verbrauch von Einzelwertberichtigungen 380 263
Auflösung von Einzelwertberichtigungen 466 3.553
Erwartete Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 -115 418
Währungsumrechnungsdifferenzen 748 -170
Stand am 31. März des Geschäftsjahres -7.899 -6.537
davon erwartete Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 -2.384 -1.966

Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

2019/20 2020/21
Noch nicht fällig 74.588 67.131
Überfällig
1-30 Tage 51.780 24.408
31-60 Tage 4.390 778
61-90 Tage 1.189 1.185
91-180 Tage 7.292 4.456
181-270 Tage 816 2.886
über 271 Tage 12.210 9.156
Gesamt 152.264 110.001

Von den Gesamtforderungen sind 83,2 % noch nicht fällig oder innerhalb von 30 Tagen überfällig (Vorjahr: 83,0 %). Es besteht keine Konzentration des Kreditrisikos, da der Konzern im Allgemeinen eine große Zahl an Kunden weltweit hat. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffend das Mautprojekt in Bulgarien wurden im Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von TEUR 27.610 bezahlt. Bei Kapsch TrafficCom Inc., USA, waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. März 2021 mit TEUR 45.202 auf Vorjahresniveau (31. März 2020: TEUR 44.636).

21 Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten.

Die Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Kundenverträgen setzen sich wie folgt zusammen:

31. März 2020 31. März 2021
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 139.869 107.579
Wertberichtigung zu kurzfristigen Vertragsvermögenswerten -1.691 -1.607
Summe kurzfristige Vertragsvermögenswerte 138.178 105.972
Langfristige Vertragsvermögenswerte 14.990 5.214
Wertberichtigung zu langfristigen Vertragsvermögenswerten -1.212 -26
Summe langfristige Vertragsvermögenswerte 13.778 5.188
Summe Vertragsvermögenswerte 151.956 111.160
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 26.798 39.145
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 3.505 9.413
Summe Vertragsverbindlichkeiten 30.303 48.558

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden umfangreiche Margenanpassungen in Höhe von TEUR 78.906 gebucht, die auch zu Rückgängen bei den Vertragsvermögenswerten führten und großteils aus den USA kamen.

Wertberichtigungen zu Vertragsvermögenswerten betrugen zum 31. März 2021 TEUR 1.633 (31. März 2020: TEUR 2.903) und betrafen neben erwarteten Wertberichtigungen nach IFRS 9 vor allem Wertberichtigungen im Zusammenhang mit einem Projekt in den USA. Der positive erfolgswirksame Betrag aus den erwarteten Wertberichtigungen nach IFRS 9 sowie Auflösungen von Wertberichtigungen in Südafrika (da die Vertragsvermögenswerte abgerechnet und die Forderungen neu bewertet wurden) von TEUR +1.118 (2019/20: TEUR -2.412) wurde im Geschäftsjahr 2020/21 in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt.

Von den Vertragsverbindlichkeiten zum 31. März 2021 in Höhe von TEUR 30.303 wurden TEUR 12.777 im Geschäftsjahr 2020/21 als Umsatzerlöse erfasst (2019/20: TEUR 16.293).

Die zukünftigen Umsatzerlöse aus nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen betrugen zum Bilanzstichtag:

31. März 2020 31. März 2021
Zukünftige Umsatzerlöse 1.614.502 1.342.145
Bis zu 1 Jahr 518.681 435.185
Zwischen 1 und 2 Jahren 280.586 232.212
Zwischen 2 und 3 Jahren 183.591 154.212
Zwischen 3 und 4 Jahren 150.003 114.234
Zwischen 4 und 5 Jahren 107.355 80.405
Über 5 Jahre 374.285 325.897

Sensitivitätsanalysen deuten darauf hin, dass das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) bei einer Änderung der Margen um +/-10 % von den bisher angenommenen Schätzungen um rund TEUR +7.198 bzw. TEUR -6.409 (Vorjahr: TEUR +9.614 bzw. TEUR -10.722) abweichen würde.

22 Liquide Mittel.

31. März 2020 31. März 2021
Kassa 93 86
Guthaben bei Kreditinstituten 122.539 101.924
Gesamt 122.632 102.010

Die Buchwerte dieses Postens stellen auch den Finanzmittelbestand der Geldflussrechnung zum Ende der Berichtsperiode dar.

23 Eigenkapital.

Grundkapital.

Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 13.000.000. Das Grundkapital wurde vollständig eingezahlt. Es verteilt sich auf 13.000.000 Stückaktien. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Es bestehen keine Deckelungen oder Beschränkungen betreffend der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien. Bei der Gesellschaft besteht derzeit weder ein genehmigtes Kapital noch ein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf.

Die Hauptversammlung am 10. September 2019 ermächtigte den Vorstand von Kapsch TrafficCom:

Zum 31. März 2021 hielt Kapsch TrafficCom keine eigenen Aktien, keine Anteile, die für Optionen zurückgehalten werden, und keine Wandlungsrechte.

Kapitalrücklage.

In der Kapitalrücklage wird jener Teil der Rücklagen ausgewiesen, der nicht aus dem Periodenergebnis früherer Berichtsperioden gebildet worden ist.

Sonstige Rücklagen.

Die sonstigen Rücklagen beinhalten Effekte aus der Veränderung der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen sowie Rücklagen aus dem sonstigen Konzernergebnis, wie die Rücklage für Differenzen aus der Währungsumrechnung, Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses nach Abzug latenter Steuern sowie die Veränderung der Cashflow Hedge-Rücklage nach Abzug latenter Steuern.

Konzernbilanzgewinn/-verlust.

Der Konzernbilanzgewinn/-verlust enthält das Nettoergebnis des Geschäftsjahrs sowie die in der Vergangenheit erzielten und nicht ausgeschütteten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Dividendenausschüttung.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde von Kapsch TrafficCom AG keine Dividende ausgeschüttet (Vorjahr: TEUR 19.500, was EUR 1,50 je Aktie entspricht).

Nicht beherrschende Anteile.

Diese umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen.

Die Effekte aus dem Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen resultierten im Geschäftsjahr 2020/21 aus dem Kauf der restlichen 35 % an tolltickets GmbH, Deutschland.

Effekte aus dem Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen.

Die Effekte aus der Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen resultierten im Geschäftsjahr 2020/21 aus dem Verkauf von FLUIDTIME Data Services GmbH, Wien.

Kapital- und Anteilsveränderungen bei Tochterunternehmen .

Die Effekte aus Kapital- und Anteilsveränderungen bei Tochterunternehmen betrafen im Geschäftsjahr 2019/20 großteils die Anpassung der nicht beherrschenden Anteile an Streetline Inc., USA.

24 Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten.

31. März 2020 31. März 2021
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 185.231 120.895
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 50.702 102.362
Gesamt 235.933 223.257

Die Bewegungen stellen sich wie folgt dar:

31. März 2020 Um-
gliederung
Aufnahme Rück-
zahlung
Währungs-
umrechnungsdifferenzen und Zinsabgrenzungen
31. März 2021
Schuldscheindarlehen 75.160 -42.879 0 0 -813 31.468
Kredite für Akquisitionen 10.712 -3.572 0 0 0 7.140
Kredite zur Projektfinanzierung 37.500 -12.500 0 0 0 25.000
Betriebsmittelkredite 61.859 -4.528 121 0 -166 57.287
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
185.231 -63.479 121 0 -978 120.895
Schuldscheindarlehen 0 42.879 0 0 0 42.879
Kredite für Akquisitionen 3.572 3.572 0 -3.572 0 3.572
Kredite zur Projektfinanzierung 13.336 12.500 7.500 -12.922 302 20.715
Betriebsmittelkredite 25.267 4.528 807 -973 -1.702 27.928
Sonstige kurzfristige Kredite 8.527 0 10.482 -12.830 1.088 7.268
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
50.702 63.479 18.790 -30.296 -311 102.362
Gesamt 235.933 0 18.911 -30.296 -1.290 223.257
31. März 2019 Um-
gliederung
Aufnahme Rück-
zahlung
Währungs-
umrechnungsdifferenzen und Zinsabgrenzungen
31. März 2020
Schuldscheindarlehen 74.794 0 0 0 365 75.160
Kredite für Akquisitionen 14.284 -3.572 0 0 0 10.712
Kredite zur Projektfinanzierung 50.000 -12.500 0 0 0 37.500
Betriebsmittelkredite 252 -560 62.631 0 -464 61.859
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
139.330 -16.632 62.631 0 -98 185.231
Kredite für Akquisitionen 3.572 3.572 0 -3.572 0 3.572
Kredite zur Projektfinanzierung 418 12.500 606 -294 105 13.336
Betriebsmittelkredite 18.946 560 6.465 -690 -13 25.267
Sonstige kurzfristige Kredite 6.999 0 3.048 -1.619 100 8.527
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
29.934 16.632 10.120 -6.176 192 50.702
Gesamt 169.264 0 72.751 -6.176 94 235.933

Aufnahmen und Rückzahlungen sind zahlungswirksam. Da die drei Tranchen des Schuldscheindarlehens mit fünfjähriger Laufzeit im Juni 2021 zur Auszahlung anstehen, wurden diese von den langfristigen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Die Tranchen, Fristigkeiten und Zinssätze des im Juni 2016 begebenen Schuldscheindarlehens, sind wie folgt:

Tranche Zinssatz Zinsfestsetzung
und Zinszahlung
Rückzahlung
EUR 26 Mio. 1,22 % jährlich 16. Juni 2021
EUR 4,5 Mio. 6M EURIBOR + 120 Bp halbjährlich 16. Juni 2021
USD 14,5 Mio. 3M LIBOR + 170 Bp vierteljährlich 16. Juni 2021
EUR 23,0 Mio. 6M EURIBOR + 150 Bp halbjährlich 16. Juni 2023
EUR 8,5 Mio. 2,26 % jährlich 16. Juni 2026

Die Bruttocashflows (inklusive Zinsen) der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

2020/21 Schuldschein-
darlehen
Kredite für Akquisitionen Kredite zur Projekt-
finanzierung
Betriebsmittel-
kredite
Sonstige Kredite Gesamt
Im 1. Halbjahr des nächsten
Geschäftsjahres
43.219 1.861 6.812 3.246 2.500 57.638
Im 2. Halbjahr des nächsten
Geschäftsjahres
268 1.848 14.625 26.302 4.975 48.019
Gesamt bis zu 1 Jahr 43.487 3.710 21.437 29.548 7.475 105.657
Zwischen 1 und 2 Jahren 537 3.651 12.875 12.564 0 29.626
Zwischen 2 und 3 Jahren 23.364 3.594 12.625 10.697 0 50.280
Zwischen 3 und 4 Jahren 192 0 0 10.450 0 10.642
Zwischen 4 und 5 Jahren 192 0 0 10.739 0 10.930
Über 5 Jahre 8.596 0 0 15.103 0 23.698
Gesamt 76.368 10.954 46.937 89.100 7.475 230.834
2019/20 Schuldschein-
darlehen
Kredite für Akquisitionen Kredite zur Projekt-
finanzierung
Betriebsmittel-
kredite
Sonstige Kredite Gesamt
Im 1. Halbjahr des nächsten
Geschäftsjahres
1.153 1.823 6.838 1.134 4.915 15.863
Im 2. Halbjahr des nächsten
Geschäftsjahres
615 1.818 6.955 25.791 3.268 38.448
Gesamt bis zu 1 Jahr 1.768 3.641 13.793 26.925 8.184 54.311
Zwischen 1 und 2 Jahren 44.618 3.620 12.750 6.122 0 67.110
Zwischen 2 und 3 Jahren 536 3.601 12.650 11.002 0 27.789
Zwischen 3 und 4 Jahren 23.364 3.578 12.550 10.864 0 50.356
Zwischen 4 und 5 Jahren 192 0 0 10.473 0 10.665
Über 5 Jahre 8.596 0 0 25.302 0 33.898
Gesamt 79.074 14.439 51.743 90.689 8.184 244.129

Die Verzinsung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

2019/20 2020/21
Fix verzinst 165.267 122.098
Variabel verzinst 70.666 101.159
Gesamte Finanzverbindlichkeiten 235.933 223.257
Durchschnittliche Zinssätze:
Schuldscheindarlehen 1,20 - 2,44 % 1,20 - 2,26 %
Kredite für Akquisitionen 0,54 % 1,47 %
Kredite für Projektfinanzierung 0,80 - 6,70 % 1,50 - 6,00 %
Betriebsmittelkredite 0,70 - 12,95 % 1,30 - 11,35 %
Sonstige Kredite 0,50 - 10,75 % 0,50 - 9,00 %

Für einen Exportförderungskredit und Kredite für Akquisitionen sowie für einen Betriebsmittelkredit wurden Wechsel in Höhe von TEUR 42.137 (31. März 2020: TEUR 45.709) ausgestellt.

25 Leasingverbindlichkeiten.

31. März 2020 31. März 2021
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 50.057 35.693
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 13.589 13.585
Gesamt 63.646 49.277

Die Bewegungen der Nutzungsrechte und Klassifizierungen sind in Erläuterung 13 zu Sachanlagen enthalten. Der Konzern tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf. Weiters hat der Konzern Untermietverträge hauptsächlich mit Schwestergesellschaften abgeschlossen und zeigt Forderungen aus diesen Leasingverträgen anstatt Nutzungsrechte aus Leasingverträgen. Die langfristigen Forderungen aus Leasingverträgen zum 31. März 2021 betrugen TEUR 847 (31. März 2020: TEUR 1.245) und die kurzfristigen Forderungen aus Leasingverträgen TEUR 595 (31. März 2020: TEUR 442).

Die Cashflows der Leasingverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

2019/20 2020/21
Im 1. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 7.136 7.091
Im 2. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 6.453 6.494
Gesamt bis zu 1 Jahr 13.589 13.585
Zwischen 1 und 2 Jahren 11.240 11.256
Zwischen 2 und 3 Jahren 9.532 9.043
Zwischen 3 und 4 Jahren 7.617 5.171
Zwischen 4 und 5 Jahren 4.522 2.823
Über 5 Jahre 17.146 7.400
Gesamt 63.646 49.277

Der gewichtete durchschnittliche Grenzkapitalzinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2021 betrug 2,12 % (31. März 2020: 1,91 %). Bei einem um 0,5 Basispunkte höheren Zinssatz wären die Leasingverbindlichkeiten um TEUR 596 (31. März 2020 angepasst: TEUR -1.198) niedriger gewesen; bei einem um 0,5 Basispunkte niedrigeren Zinssatz wäre der Effekt auf die Leasingverbindlichkeiten TEUR +611 (31. März 2020 angepasst: TEUR +1.252).

Die Auszahlungen für Leasing (ohne Zinsen) im Geschäftsjahr 2020/21 betrugen TEUR 14.047 (2019/20: TEUR 13.631). Zinsaufwendungen für Leasing betrugen TEUR 1.395 (2019/20: TEUR 1.124) (siehe Erläuterung 10), davon waren TEUR 9 (2019/20: TEUR 130) abgegrenzt.

Der Konzern nimmt folgende Ausnahmeregelungen in Bezug auf Leasingverhältnisse in Anspruch: „Leasingverhältnisse, deren Vertragslaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt“ sowie Leasingverhältnisse, bei denen „der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert“ ist. Es erfolgt kein Bilanzansatz, stattdessen werden die Leasingzahlungen weiterhin als Aufwand erfasst. Die Aufgliederung dieser Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:

2019/20 2020/21
Mieten und Gebäudeaufwand IT-Aufwand Kfz-Aufwand Mieten und Gebäudeaufwand IT-Aufwand Kfz-Aufwand
Aufwand betreffend geringwertige
Vermögenswerte
176 10.874 14 252 10.476 227
Aufwand betreffend kurzfristige
Leasingverträge
2.429 0 417 1.068 46 232
Variable Leasingzahlungen und
Serviceleistungen
3.475 3.980 4.329 3.142 2.374 2.520
Gesamt 6.080 14.854 4.760 4.462 12.895 2.979

26 Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses.

31. März 2020 31. März 2021
Anwartschaften auf Abfertigung 13.446 11.647
Ansprüche für Altersvorsorge 14.165 13.778
Gesamt 27.611 25.425
Parameter.

Für die Bewertung der Anwartschaften auf Abfertigung wurde ein Zinssatz von 0,15–0,35 % (2019/20: 0,30–0,45 %), in Mexiko von 5,80 % herangezogen. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen für den Euroraum wurde ein Zinssatz von 0,40 % (2019/20: 0,45 %) angesetzt, für Kanada ein Zinssatz von 2,90 % (2019/20: 2,70 %) sowie für die Bezugssteigerungen ein Prozentsatz von 2,50–4,50 % (2019/20: 2,50–3,00%). Weiters wurden der Berechnung das frühestmögliche gesetzliche Pensionseintrittsalter inklusive Übergangsregelungen sowie die Sterbetafeln AVÖ 2018-P ANG (2019/20: AVÖ 2018-P ANG) von Pagler & Pagler für Österreich sowie die 2014 Canadian Pension Mortality Private Tables für Kanada zugrunde gelegt. Pensionserhöhungen wurden durchschnittlich mit 2,00 %–3,00 % (2019/20: 1,67 %) angesetzt.

Anwartschaften auf Abfertigung.

Diese Position umfasst im Wesentlichen gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich oder deren Angehörigen auf einmalige Abfertigungszahlungen. Diese können insbesondere aufgrund von Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses sowie Pensionierung oder Tod des Arbeitnehmers entstehen. Im Fall von Abfertigungsverpflichtungen trägt der Konzern das Risiko der Inflation aufgrund von Gehaltsanpassungen, die gleichzeitig zu höheren Abfertigungsverpflichtungen führen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 2002 bei Kapsch TrafficCom in Österreich eingetreten sind, wird monatlich in eine externe Mitarbeitervorsorgekasse eingezahlt, sodass seitens des Konzerns in der Regel keine Abfertigungsverpflichtungen entstehen.

Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Abfertigungen ausgewiesen:

2019/20 2020/21
Stand am 31. März des Vorjahres 12.564 13.446
Umbewertungen (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) 961 -733
Laufender Dienstzeitaufwand 672 447
Zinsaufwand 125 46
Zahlungen -800 -1.557
Währungsumrechnungsdifferenzen -77 -3
Stand am 31. März des Geschäftsjahres 13.446 11.647
Gesamtaufwand, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 6) 672 447
Gesamtaufwand, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 10) 125 46

Die Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gliedern sich wie folgt auf:

2019/20 2020/21
Umbewertungen aufgrund der Änderung demografischer Annahmen 63 -132
Umbewertungen aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen 818 34
Umbewertungen aufgrund sonstiger Änderungen
(experience adjustments)
80 -634
Gesamt 961 -733

Die erwartete Dotierung für Anwartschaften auf Abfertigung für das Geschäftsjahr 2021/22 beträgt TEUR 221, die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) 7,7 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.

Sensitivitäten Änderung
der Annahme
Verringerung
der Annahme
Anstieg
der Annahme
Auswirkung von Veränderung des Abzinsungssatzes
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 Bp 410 -385
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 Bp -51 47
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 Bp 8 -7
Auswirkung von Veränderung der Bezugssteigerungen
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 Bp -354 372
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 Bp -1 1
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 Bp -8 8
Auswirkung von Veränderung der Fluktuation
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 5 % 20 -19
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 5 % 0 -0
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 5 % 1 -1
Ansprüche für Altersvorsorge.

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verpflichtungen für Altersvorsorge betreffen hauptsächlich Pensionistinnen und Pensionisten. Alle Pensionsvereinbarungen basieren auf den Letztbezügen, sind als monatliche Rentenzahlung zu gewähren und sind nicht durch externes Planvermögen (Fonds) gedeckt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns werden darüber hinaus Beiträge an eine externe Pensionskasse geleistet (siehe Erläuterung 6). Im Fall von Pensionsverpflichtungen trägt der Konzern das Risiko der Langlebigkeit und der Inflation aufgrund von Rentenanpassungen.

Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Altersvorsorge ausgewiesen:

2019/20 2020/21
Stand am 31. März des Vorjahres 13.560 14.165
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses 1.332 236
Laufender Dienstzeitaufwand 6 7
Zinsaufwand 225 115
Zahlungen -871 -879
Währungsumrechnungsdifferenzen -87 134
Stand am 31. März des Geschäftsjahres 14.165 13.778
Gesamt, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 6) 6 7
Gesamt, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 10) 225 115

Die Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gliedern sich wie folgt auf:

2019/20 2020/21
Umbewertungen aufgrund der Änderung demografischer Annahmen 271 0
Umbewertungen aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen 881 -17
Umbewertungen aufgrund sonstiger Änderungen 180 252
Gesamt 1.332 236

Die erwartete Dotierung für Ansprüche für Altersvorsorge für das Geschäftsjahr 2021/22 beträgt TEUR 115, die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) beträgt 11,4 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Pensionsverpflichtungen wurden die Auswirkungen von Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.

Sensitivitäten Änderung
der Annahme
Verringerung
der Annahme
Anstieg
der Annahme
Auswirkung von Veränderung des Abzinsungssatzes
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 Bp 1.197 -177
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 Bp -59 69
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 Bp -1 1
Auswirkung von Veränderung der Pensionssteigerungen
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 Bp -43 1.104
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 Bp 5 11
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 Bp 0 0

Analyse der erwarteten Fälligkeit der undiskontierten Ansprüche (inklusive Jubiläumsgelder).

2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 Über 5 Jahre Gesamt
Anwartschaften auf Abfertigung 1.082 886 420 910 660 7.667 11.625
Ansprüche für Altersvorsorge 875 870 863 855 845 10.961 15.269
Ansprüche für Jubiläumsgelder 177 126 139 149 135 2.240 2.967

27 Rückstellungen.

31. März 2020 31. März 2021
Langfristige Rückstellungen 4.295 5.265
Kurzfristige Rückstellungen 23.375 42.472
Gesamt 27.670 47.737

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

31. März 2020 Zugang aus Aufzinsung Zu-
führung
Ver-
wendung
Auf-
lösung
Um-
gliederung
Währungs-
umrechnungs-
differenzen
31. März 2021
Jubiläumsgelder 2.195 8 19 0 -318 0 12 1.916
Garantien und Produkthaftungen 456 0 0 0 0 721 0 1.177
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
126 0 0 0 0 68 0 194
Restrukturierungsrückstellung 0 0 0 0 0 556 0 556
Sonstige langfristige Rückstellungen 1.519 26 228 0 -201 3 -154 1.422
Langfristige Rück-
stellungen, gesamt
4.295 35 247 0 -518 1.349 -142 5.265
Garantien und Produkthaftungen 2.375 0 559 -1.018 -349 -721 165 1.011
Drohverlustrückstellung 9.210 0 12.390 -38 -1.327 0 -624 19.611
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
8.238 0 1.916 -25 -2.388 -68 12 7.685
Rechts- und Prozesskosten,
Vertragsrisiken
1.846 0 8.625 -406 -281 0 -134 9.650
Restrukturierungsrückstellung 0 0 3.917 0 0 -556 0 3.361
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 1.706 0 406 -305 -550 -3 -100 1.153
Kurzfristige Rück-
stellungen, gesamt
23.375 0 27.813 -1.792 -4.895 -1.349 -680 42.472
Summe 27.670 35 28.060 -1.792 -5.413 0 -822 47.737
31. März 2019 Zugang aus Aufzinsung Zu-
führung
Ver-
wendung
Auf-
lösung
Um-
gliederung
Währungs-
umrechnungs-
differenzen
31. März 2020
Jubiläumsgelder 1.758 20 463 0 -22 0 -24 2.195
Garantien und Produkt-
haftungen
2.472 0 0 0 0 -2.016 0 456
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
151 0 0 0 0 -25 0 126
Sonstige langfristige Rückstellungen 2.301 35 309 -133 -7 -719 -268 1.519
Langfristige Rück-
stellungen, gesamt
6.681 55 771 -133 -28 -2.760 -292 4.295
Garantien und Produkt-
haftungen
538 0 1.525 -1.541 -43 2.016 -119 2.375
Drohverlustrückstellung 3.461 0 7.045 -83 -1.383 0 170 9.210
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
5.734 0 2.670 -31 -70 25 -90 8.238
Rechts- und Prozesskosten,
Vertragsrisiken
2.709 0 1.520 -558 -1.797 0 -28 1.846
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 2.292 0 3.509 -3.918 -704 719 -192 1.706
Kurzfristige Rück-
stellungen, gesamt
14.734 0 16.269 -6.132 -3.997 2.760 -260 23.375
Summe 21.415 55 17.041 -6.265 -4.025 0 -551 27.670

Die Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen betrifft langfristige Ansprüche von Dienstnehmern aufgrund kollektivvertraglicher Bestimmungen. Für die Bewertung wurden ein Zinssatz von 0,25–0,40 % (2019/20: 0,30–0,50 % ) und 5,80 % in Mexiko, das frühestmögliche gesetzliche Pensionseintrittsalter inklusive Übergangsregelungen sowie die Sterbewahrscheinlichkeit nach AVÖ 2018-P ANG (2019/20: AVÖ 2018-P ANG) von Pagler & Pagler herangezogen. Gehaltssteigerungen wurden mit 2,50–4,50 % (2019/20: 2,50 %) berücksichtigt. Das Unternehmen erwartet, dass im Geschäftsjahr 2021/22 ein Betrag von TEUR 177 verbraucht wird und der restliche Teil in den darauffolgenden Geschäftsjahren. Eine Änderung der Zinssätze, Bezüge oder Fluktuation um je 50 Basispunkte (Bp) würde die Bilanzwerte und Anpassungen in der Gesamtergebnisrechnung nur unwesentlich verändern. Die erwartete Fälligkeit der undiskontierten Ansprüche ist in Erläuterung 26 enthalten.

Als Hersteller und Händler sowie als Anbieter von Dienstleistungen gibt der Konzern zum Zeitpunkt des Verkaufs Produktgarantien an die Kunden ab. Üblicherweise ist der Konzern gemäß den Garantiebedingungen verpflichtet, Herstellungs- oder Softwaremängel zu beheben oder das Produkt auszutauschen, wenn diese Mängel während der Gewährleistungsfrist zutage treten. Für den Fall, dass der Konzern Garantieansprüche für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen während der Gewährleistungsfrist erwartet, wird eine entsprechende Rückstellung im Jahresabschluss gebildet. Das Unternehmen schätzt die Höhe dieser Rückstellung, weil die Mehrheit der Aufwendungen voraussichtlich kurz- oder mittelfristig anfallen wird. Dabei werden die historischen Daten berücksichtigt. Gemäß den Erfahrungswerten ist es wahrscheinlich, dass Garantieansprüche gestellt werden. Es wird erwartet, dass ein Betrag von TEUR 747 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2021/22 verbraucht wird, TEUR 264 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 1.177 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.

Für Drohverluste wurde im Geschäftsjahr 2020/21 eine kurzfristige Rückstellung in Höhe von TEUR 19.611 gebildet. Ein wesentlicher Teil betrifft diverse Errichtungsprojekte von einer amerikanischen Tochtergesellschaft, die nicht gewinnbringend abgeschlossen werden können. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2021/22 wird ein Verbrauch in Höhe von TEUR 374 und im zweiten Halbjahr ein Verbrauch in Höhe von TEUR 19.237 erwartet.

Die Rückstellungen für Projekte (ausgenommen Drohverluste) betreffen im Wesentlichen laufende Kosten und Reparaturarbeiten zu bestehenden Mautprojekten. Es wird erwartet, dass der Betrag in Höhe von TEUR 7.685 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2021/22 verbraucht wird und der restliche Teil in Höhe von TEUR 194 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.

Die Rückstellungen für Rechtskosten, Prozesskosten und Vertragsrisiken betreffen im Wesentlichen laufende Rechtsfälle und Beratungskosten. Im November 2020 eröffnete ein Mitbewerber in den USA einen Rechtsstreit und wirft Kapsch TrafficCom Patentverletzungen vor. Das Unternehmen prüft die Ansprüche und hat für die Streitigkeiten Kosten in Höhe von TEUR 8.065 rückgestellt. Es wird erwartet, dass Rückstellungen für Rechtskosten, Prozesskosten und Vertragsrisiken im Geschäftsjahr 2021/22 zur Gänze in Anspruch genommen werden, davon TEUR 657 im ersten Halbjahr und TEUR 8.993 im zweiten Halbjahr.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden im Konzern Rückstellungen für Restrukturierungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 3.917 gebildet, hauptsächlich für Maßnahmen in den USA und in Schweden. Im ersten Halbjahr des Folgegeschäftsjahrs wird eine Verwendung in Höhe von TEUR 2.612, im zweiten Halbjahr eine Inanspruchnahme in Höhe von TEUR 749 und in den weiteren Folgejahren eine Verwendung in Höhe von TEUR 556 erwartet.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Steuern und Abgaben, Provisionen und Prämien sowie Stilllegungen und Nachsorge. Es wird erwartet, dass ein Betrag in Höhe von TEUR 382 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2021/22 verbraucht wird, TEUR 771 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 1.422 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.

28 Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen.

31. März 2020 31. März 2021
Sonstige erhaltene Anzahlungen 3.804 2.260
Sonstige Personalverbindlichkeiten 33.422 30.575
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
(ausgenommen Ertragsteuern)
12.695 8.191
Rückerstattungsverbindlichkeiten 0 452
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 10.632 9.882
Gesamt 60.554 51.361

Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für noch nicht erhaltene Rechnungen bzw. passive Abgrenzungen von Rechnungen.

Das steuerliche Ergebnis von Kapsch TrafficCom AG, Wien, als Gruppenmitglied der steuerlichen Gruppe von KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, war im Geschäftsjahr 2020/21 wie auch im Vorjahr 2019/20 negativ. Es werden daher Forderungen aus der Steuerumlage dargestellt, die in den kurzfristigen Steuerforderungen enthalten sind (TEUR 18.200).

29 Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse sowie Angaben zur Infrastrukturabgabe Deutschland.

Die Eventualschulden des Konzerns resultieren vor allem aus Großprojekten. Die operative Tätigkeit erfordert bei Großprojekten die Abgabe von umfangreicher Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds). Diese werden von Banken und Kreditversicherungsunternehmen ausgestellt. Entspricht Kapsch TrafficCom nicht den vertraglichen Verpflichtungen, besteht das Risiko einer Inanspruchnahme. Diese führt wiederum zu einem Regressanspruch der Bank oder des Versicherers gegen den Konzern.

Die Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse enthalten gemäß branchenüblichen Usancen ausschließlich Verpflichtungen gegenüber Dritten. Diese stellen sich wie folgt dar:

31. März 2020 31. März 2021
Nordamerika (Mautprojekte) 26.399 24.667
Australien (Mautprojekte) 5.935 15.378
Gesamt 32.333 40.045

Weitere Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien von Banken oder Versicherungen, bei denen ein Ressourcenabfluss auch für die Zukunft als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, sind im Ausmaß von TEUR 202.800 (2019/20: TEUR 266.061) nicht in der Bilanz oder den Eventualschulden enthalten.

Vermögenswerte von Kapsch TrafficCom AB, Schweden, in Höhe von TEUR 11.721 (31. März 2020: TEUR 10.849) wurden als Sicherstellung für Eventualschulden zugunsten einer schwedischen Bank verpfändet.

Infrastrukturabgabe Deutschland.

Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH (autoTicket), Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die „automatische Kontrolle der Pkw-Maut“ mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein überraschendes Urteil mit weitreichenden Konsequenzen: Die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) bei gleichzeitiger Steuerentlastung für in Deutschland zugelassene Pkws wurde für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Dies nahm der Kunde am Folgetag zum Anlass, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 zu kündigen.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind Kapsch TrafficCom, CTS EVENTIM und autoTicket. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von rund TEUR 560.000 gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Der zuständige Minister bestritt jedoch diesen Anspruch. Daher ist diese Angelegenheit nun vor einem Schiedsgericht zu klären. Derartige Verfahren können mehrere Jahre dauern. Das unabhängige Schiedsgericht hat im Frühjahr 2020 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufgrund von Vertraulichkeitsbestimmungen können nähere Details zu den Streitigkeiten nicht offengelegt werden.

Die in einem Schiedsgerichtsverfahren zu klärenden finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und daraus folgende Ansprüche von Kapsch TrafficCom gegenüber autoTicket, sowohl aus vertraglichen Leistungsbeziehungen als auch aus der Stellung als Gesellschafter, sind zum Bilanzstichtag nicht aktiviert und stellen eine Eventualforderung nach IAS 37 dar. Eine Ausnahme davon bildet der nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsansatz an autoTicket (siehe Erläuterung 15).

Eine im Zusammenhang mit dem Konsortialdarlehensvertrag temporär bestehende gesamtschuldnerische Haftung von auto-Ticket für Forderungen der finanzierenden Kreditinstitute über TEUR 175.000 bestand zum Bilanzstichtag 31. März 2020 nicht mehr. Im Rahmen des Betreibervertrags haben die Gesellschafter von autoTicket eine betragsmäßig auf rund TEUR 300.000 zeitlich begrenzte gesamtschuldnerische Haftungserklärung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt, abgegeben. Eine Inanspruchnahme wird aufgrund des aktuellen Verfahrensstands und einer rechtlichen Bewertung nicht erwartet. Zur Finanzierung von autoTicket wurde im Geschäftsjahr 2019/20 eine Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 35.714 (jeweils TEUR 17.857 pro Gesellschafter) durchgeführt. Darüber hinaus wurde mit autoTicket nach dem Bilanzstichtag ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt TEUR 15.000 (jeweils TEUR 7.500 pro Gesellschafter) vereinbart, wobei Abrufe jeweils der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen. Kapsch TrafficCom AG hatte zum 31. März 2021 Forderungen aus Finanzierungen an autoTicket in Höhe von TEUR 7.260.

MTS Maut & Telematik Services GmbH (MTS) ist eine vollkonsolidierte, 100%ige Tochtergesellschaft von Kapsch TrafficCom AG. Als Folge der Kündigung des Vertrags zur automatischen Kontrolle der Maut werden durch die Auftragnehmerparteien (Kapsch TrafficCom AG und MTS) ebenfalls Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht.

30 Anteile Tochterunternehmen.

Konsolidierungskreis.

Zum 31. März 2021 waren 62 Gesellschaften (inklusive Muttergesellschaft Kapsch TrafficCom AG, Wien) in den Konsolidierungskreis einbezogen (31. März 2020: 59 Gesellschaften). Der Konsolidierungskreis entwickelte sich wie folgt:

2019/20 2020/21
Anzahl Gesellschaften zu Beginn des Geschäftsjahres 57 59
Erstkonsolidierungen 3 5
Entkonsolidierungen -1 -2
Anzahl Gesellschaften im Konsolidierungskreis 59 62

Die regionale Verteilung der Tochterunternehmen stellt sich wie folgt dar:

2019/20 2020/21
Österreich 7 6
EMEA (exklusive Österreich) 30 30
Americas 18 22
APAC 4 4
Gesamt 59 62

Folgende Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen:

31. März 2020 31. März 2021
Gesellschaft, Hauptniederlassung der Gesellschaft Konzern-
anteil
Nicht beherrschende
Anteile
Konzern-
anteil
Nicht beherrschende
Anteile
ArtiBrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Consorcio ITS Parques del Rio (Konsortium), Bogotá,
Kolumbien
60,0 % 40,0 % 60,0 % 40,0 %
Consorcio Túneles Al Nus (Konsortium), Bogotá, Kolumbien 1) 51,0 % 49,0 %
Consorcio Peaje AGR (Konsortium), Quito, Ecuador 1) 51,0 % 49,0 %
Electronic Toll Collection (PTY) Ltd., Centurion, Südafrika 100,0 % 100,0 %
FLUIDTIME Data Services GmbH, Wien, Österreich 2) 75,5 % 24,5 %
Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch Components GmbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch Road Services Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services GmbH Deutschland, Berlin, Deutschland 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services GmbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services IOOO, Minsk, Weißrussland 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services spol. s.r.o., Prag, Tschechien 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematik Technologies Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien 100,0 % 100,0 %
Kapsch Traffic Solutions (Konsortium), Sofia, Bulgarien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Buenos Aires, Argentinien 3) 50,0 % 50,0 % 50,0 % 50,0 %
Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Arce Sistemas S.A.U., Bilbao, Spanien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Canada Inc., Mississauga, Kanada 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Chile S.A., Santiago de Chile, Chile 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Construction & Realization spol. s.r.o., Prag, Tschechien 2) 100,0 %
Kapsch TrafficCom Dominican Republic S.R.L., Santo Domingo, Dominikanische Republik 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom France SAS, Paris, Frankreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Holding Corp., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Holding II US Corp., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Inc., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Ireland Limited, Dublin, Irland 1) 100,0 %
Kapsch TrafficCom IVHS, S.A. de C.V., Mexico City, Mexiko 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Kazakhstan LLC, Almaty, Kasachstan 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Vilnius, Litauen 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Kapsch TrafficCom Ltd., Middlesex, Großbritannien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom New Zealand Ltd., Auckland, Neuseeland 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Norway AS, Oslo, Norwegen 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Peru S.A.C., Lima, Peru 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom PTE. LTD., The Heeren, Singapur 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Russia OOO, Moskau, Russland 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom S.A.S., Bogotá, Kolumbien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Mailand, Italien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Saudi Arabia Co. Ltd., Dschidda, Saudi-Arabien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Services Ukraine LLC, Kiew, Ukraine 1) 100,0 %
Kapsch TrafficCom Services USA, Inc., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom South Africa (Pty) Ltd., Sunninghill, Südafrika 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation Brasil Ltda., São Paulo, Brasilien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation Colombia S.A.S., Bogotá, Kolumbien 1) 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation S.A.U., Madrid, Spanien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom USA, Inc., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
KTS Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
MobiServe (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 5) 100,0 % 100,0 %
MTS Maut & Telematik Services GmbH, Berlin, Deutschland 100,0 % 100,0 %
SIMEX, Integración de Sistemas, S.A.P.I. de C.V., Mexico City, Mexiko 100,0 % 100,0 %
Streetline Inc., Foster City, USA 97,0 % 3,0 % 97,0 % 3,0 %
Telvent Thailand Ltd., Bangkok, Thailand 100,0 % 100,0 %
TMT Services and Supplies (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 5) 100,0 % 100,0 %
tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland 1) 65,0 % 35,0 % 100,0 % 0,0 %
Transport Telematic Systems - LLC, Abu Dhabi,
Vereinigte Arabische Emirate
4)
49,0 % 51,0 % 49,0 % 51,0 %
Trust South Africa, Kapstadt, Südafrika 5) 100,0 % 100,0 %

1) Neugründung/Erwerb/Erwerb zusätzlicher Anteile im Wirtschaftsjahr 2020/21

2) Entkonsolidierung im Wirtschaftsjahr 2020/21

3) Konsolidierung aufgrund Stimmrechtesvereinbarungen

4) Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens aufgrund substanzieller Rechte

5) IFRS 10 Beherrschung des Trust South Africa und daher Vollkonsolidierung mit 100 %

 

Die Konsortien Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien, sowie Consorcio Peaje AGR, Ecuador, wurden im Geschäftsjahr 2020/21 gebildet. Kapsch TrafficCom hält jeweils 51 % der Anteile und kontrolliert die relevanten Aktivitäten. Daher werden diese Konsortien vollkonsolidiert.

Kapsch TrafficCom Ireland Limited, Irland, wurde am 12. August 2020, Kapsch TrafficCom Transportation Colombia S.A.S., Kolumbien, am 14. Oktober 2020 und Kapsch TrafficCom Services Ukraine LLC, Ukraine, am 23. März 2021 gegründet. Die Gesellschaften sind 100%ige Konzerngesellschaften von Kapsch TrafficCom.

Kapsch TrafficCom erwarb per 1. Oktober 2020 die restlichen Anteile (35 %) an tolltickets GmbH, Deutschland.

Weiters verkaufte Kapsch TrafficCom per 1. November 2020 ihren 75,5 %-Anteil an FLUIDTIME Data Services GmbH, Wien, und generierte aus diesem Verkauf einen Verlust von TEUR 299. Per 4. Dezember 2020 wurden die Anteile an Kapsch TrafficCom Construction & Realization spol. s.r.o., Tschechien, zur Gänze verkauft. Diese Transaktion führte zu einem Gewinn in Höhe von TEUR 1.208, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen ist.

Bei allen oben angeführten Gesellschaften befindet sich die Hauptniederlassung der Gesellschaft im Gründungsland. Der Konzernanteil zeigt den Anteil, zu dem die Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Nur die folgenden Konzerngesellschaften bilanzieren aufgrund von rechtlichen Beschränkungen oder anderen Gründen nicht zum 31. März, sie stellen jedoch einen Zwischenabschluss auf:

 

31 Nicht beherrschende Anteile.

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Angaben zur Bilanz.

Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zur Bilanz vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen und deren Buchwerte:

Werte vor konzerninternen Eliminierungen
2020/21 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige
Schulden
Kurzfristige
Schulden
Netto-
vermögen
Buchwert nicht beherrschende Anteile
Streetline Inc., USA 0 789 883 525 -619 -51
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 45 0 8 37 21
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 0 138 6.565 6.675 -13.103 -7.081
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 188 1.148 93 554 690 345
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 0 736 0 708 28 14
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 0 273 0 427 -155 -62
Consorcio Túneles Al Nus,
Kolumbien
0 1.976 0 1.293 683 335
Buchwert zum 31. März 2021 -6.480
Werte vor konzerninternen Eliminierungen
2019/20 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige
Schulden
Kurzfristige
Schulden
Netto-
vermögen
Buchwert nicht beherrschende Anteile
Streetline Inc., USA 0 290 0 452 -163 -38
FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich 641 771 173 390 849 116
tolltickets GmbH, Deutschland 1.308 3.423 1.097 4.067 -433 -152
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 43 0 9 35 20
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 0 2.290 5.989 5.838 -9.537 -5.970
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 291 2.055 169 1.780 397 199
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 0 2.424 0 2.060 364 146
Buchwert zum 31. März 2020 -5.680
Angaben zur Gesamtergebnisrechnung.

Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zur Gesamtergebnisrechnung vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Beträge vor der zwischenbetrieblichen Eliminierung):

Werte vor konzerninternen Eliminierungen Den nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesene Ergebnisbeiträge
2020/21 Umsatz Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Perioden-
ergebnis
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Streetline Inc., USA 55 -460 13 -447 -14 0 -14
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 2 0 2 1 0 1
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 171 -4.880 2.749 -2.131 -2.707 1.596 -1.111
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 2.265 319 -26 292 174 -28 146
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 474 28 -0 28 14 -0 14
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 738 -528 9 -519 -211 4 -208
Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien 4.008 675 8 683 331 4 335
Restliche 1) 2.903 -374 0 -374 2 0 2
Gesamt -2.410 1.576 -834

1) Die restlichen Gesellschaften betreffen FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich, die im Geschäftsjahr verkauft wurde und tolltickets GmbH, Deutschland, die in Geschäftsjahr 2020/21 auf 100 % aufgestockt wurde und die jeweils bis zum Verkauf oder Aufstockung nicht beherrschende Anteile zugewiesen bekamen.

Werte vor konzerninternen Eliminierungen Den nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesene Ergebnisbeiträge
2019/20 Umsatz Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Perioden-
ergebnis
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Streetline Inc., USA 1.792 17.855 -205 17.650 534 26 559
FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich 2.283 12 0 12 3 0 3
tolltickets GmbH, Deutschland 2.562 -482 0 -482 -168 0 -168
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 5 0 5 3 0 3
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia -1.106 -16.528 2.256 -14.272 -8.284 1.255 -7.029
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 3.536 362 -28 334 160 -16 144
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 3.909 430 -66 364 172 -26 146
Gesamt -7.582 1.239 -6.343
Angaben zu Geldflussrechnung und Dividenden.

Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zu Geldflussrechnung und Dividenden vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Beträge vor der zwischenbetrieblichen Eliminierung):

Cashflow aus
2020/21 betrieblicher Tätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Cash Netto-
Zu-/Abnahme
Dividenden an nicht beherrschende Anteile
Streetline Inc., USA -403 0 878 475 0
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 14 0 0 14 0
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia -730 0 720 -11 0
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 99 -2 -51 46 0
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 0 0 0 0 0
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien -545 0 -0 -545 0
Consorcio Túneles Al Nus,
Kolumbien
477 0 0 477 0
Gesamt 0
Cashflow aus
2019/20 betrieblicher Tätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Cash Netto-
Zu-/Abnahme
Dividenden an nicht beherrschende Anteile
Streetline Inc., USA -3.305 20.759 -18.065 -611 0
FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich 183 -5 -247 -69 0
tolltickets GmbH, Deutschland -920 -21 307 -635 0
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 12 0 0 12 0
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia -4.880 750 4.144 15 0
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 401 -74 -164 163 0
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 625 0 0 625 0
Gesamt 0

32 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen.

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen von Kapsch TrafficCom zählen insbesondere Unternehmen des Kapsch Konzerns einschließlich Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierter Unternehmen, deren Organe (Vorstand bzw. Geschäftsführung und Aufsichtsrat, wenn vorhanden) sowie nahe Angehörigen der Organe und von diesen beherrschte oder maßgeblich beeinflusste Unternehmen.

Salden und Transaktionen zwischen Kapsch TrafficCom AG und ihren vollkonsolidierten Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden hier nicht erläutert.

Die Verrechnung von Dienstleistungen mit nahestehenden Parteien erfolgt auf Drittvergleichsbasis. Waren werden zu markt-üblichen Konditionen ge- und verkauft.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Umsätze und Aufwendungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen:

2019/20 2020/21
Muttergesellschaft
Umsätze 0 0
Aufwendungen -1.223 -1.315
Ertrag (+) / Aufwand (-) aus Steuerumlage 5.597 13.480
Schwestergesellschaften
Umsätze 1.378 1.118
Aufwendungen -17.788 -12.189
Assoziierte Unternehmen
Umsätze 25 0
Aufwendungen 0 0
Gemeinschaftsunternehmen
Umsätze 23.594 164
Aufwendungen -4.616 -3.715
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Umsätze 161 0
Aufwendungen -10.728 -11.461

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen:

31. März 2020 31. März 2021
Muttergesellschaft
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -176 -188
Forderungen (+) / Verbindlichkeiten (-) aus Steuerumlage 1.993 19.103
Schwestergesellschaften
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und
kurzfristige Vermögenswerte
149 394
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -3.982 -3.901
Assoziierte Unternehmen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und
kurzfristige Vermögenswerte
1.144 369
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 0 0
Gemeinschaftsunternehmen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und
kurzfristige Vermögenswerte
677 7.296
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -451 -539
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und
kurzfristige Vermögenswerte
0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
einschließlich Verpflichtungen aus Altersvorsorge
1)
-13.564 -11.960

1) Vorjahreswert angepasst

Direkte Muttergesellschaft des berichtenden Unternehmens ist KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien. Tochterunternehmen dieser Gesellschaft werden als Schwestergesellschaften bezeichnet, wenn sie nicht Teil des Konzerns der Kapsch TrafficCom AG sind.

Muttergesellschaft.

KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH erbringt an den Konzern Dienstleistungen im Bereich der Konzernkonsolidierung (inklusive Kosten für die Einführung neuer Rechnungslegungsstandards) und Rechtsberatung für sämtliche gesellschaftsrechtlich relevante Themen. Die im Konzern im Geschäftsjahr 2020/21 dafür angefallenen Ausgaben betrugen TEUR 1.109 (2019/20: TEUR 1.022). Zudem entstanden dem Konzern Versicherungskosten (Organhaftpflichtversicherung) in Höhe von TEUR 60 (2019/20: TEUR 57).

Die Muttergesellschaft fungiert als steuerlicher Gruppenträger der im März 2005 gebildeten steuerlichen Gruppe. Gruppenmitglieder sind auch Kapsch TrafficCom AG und deren österreichischen Tochtergesellschaften. Dementsprechend sind alle steuerlichen Effekte aus der Gruppenbesteuerung bei Konzerngesellschaften, die Mitglieder der steuerlichen Gruppe sind, als Transaktionen mit einem nahestehenden Unternehmen zu betrachten. Zum 31. März 2021 bestanden im Konzern in diesem Zusammenhang Forderungen aus der Steuerumlage gegenüber der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 19.103 (31. März 2020: TEUR 1.993).

Schwestergesellschaften.

Die Mieteinnahmen des Konzerns aus der Untervermietung an Schwestergesellschaften beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf TEUR 181 (2019/20: TEUR 258). Der Restbetrag der Umsätze mit Schwestergesellschaften betraf sonstige Lieferungen und Leistungen.

Die Aufwendungen aus Transaktionen mit Schwestergesellschaften betreffen großteils Lieferungen und Leistungen im Bereich IT, EDV und Telefonie (Vermietung von Telefon- und IT-Ausstattung sowie IT-Support), vor allem durch Kapsch BusinessCom AG, Wien. Die Aufwendungen des Konzerns in diesem Zusammenhang betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 TEUR 1.352 (2019/20 angepasst: TEUR 1.394). Seit dem Geschäftsjahr 2019/20 wird allerdings der Großteil der Aufwendungen für IT, EDV und Telefonie nicht mehr seitens der Schwestergesellschaft Kapsch BusinessCom AG, Wien, erbracht, sondern vom sonstigen nahestehenden Unternehmen Kapsch Financial Services GmbH, Wien, bezogen.

Außerdem wurden durch Schwestergesellschaften im Auftrag des Konzerns Lieferungen von Hardware (IT-Ausstattung) sowie Wartungs- und Dienstleistungen für diverse Kundenprojekte in Höhe von TEUR 3.323 (2019/20 angepasst: TEUR 5.481) erbracht.

Im Zusammenhang mit der Verwendung der Kapsch Handelsmarke und des Logos werden dem Konzern durch Kapsch Aktiengesellschaft, Wien, Lizenzgebühren in Rechnung gestellt. Diese belaufen sich auf 0,5 % der gesamten Nettoerlöse des Konzerns mit Dritten. Die hierfür angefallenen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 TEUR 2.628 (2019/20: TEUR 3.659).

Leistungen im Bereich Human Resources (Lohnverrechnung, Administration, Recruiting, Beratung hinsichtlich Arbeitsrecht, Personalentwicklung und Personalentsendungen) und zur Verfügungstellung von Lehrlingen und Trainees werden zentral für den Konzern durch Kapsch Partner Solutions GmbH, Wien, erbracht. Im Geschäftsjahr 2020/21 fielen diesbezüglich Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.537 (2019/20: TEUR 2.743) im Konzern an.

Für Aktivitäten in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Public Relations, Sponsoring und andere Marketingaktivitäten sowie Management- und Beratungsleistungen fielen im Vorjahr TEUR 3.274 an. Durch die Übernahme verschiedener Zentralfunktionen werden diese Aktivitäten nunmehr im Konzern erbracht. Weitere Aufwendungen des Konzerns aus Transaktionen mit Schwestergesellschaften betrafen im Geschäftsjahr 2020/21 mit TEUR 935 (2019/20: TEUR 896) Versicherungsverträge, die alle Konzerngesellschaften umfassen, sowie mit TEUR 128 (2019/20: TEUR 125) laufende Kosten für eine Softwarelösung (Hyperion Financial Management). Der Restbetrag der Aufwendungen gegenüber Schwestergesellschaften betraf sonstige an den Konzern erbrachte Lieferungen und Leistungen.

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte gegenüber assoziierten Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 TEUR 369 (31. März 2020: TEUR 1.144) und beinhalteten im Wesentlichen eine Ausleihung an die Traffic Technology Services Inc., USA (Vorjahr: TEUR 783).

Die Umsätze mit Gemeinschaftsunternehmen im Geschäftsjahr 2020/21 betrafen hauptsächlich Lieferungen und Leistungen an die Gemeinschaftsunternehmen. Im Geschäftsjahr 2019/20 betrafen diese Lieferungen und Leistungen an autoTicket GmbH, Deutschland, in Höhe von TEUR 20.810 für das Projekt zur Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe („Pkw-Maut“) sowie sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 2.784. Weitere Informationen zu autoTicket GmbH, Deutschland, sind in Erläuterung 29 enthalten.

Die Aufwendungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 TEUR 3.715 (2019/20: TEUR 4.616) und betrafen im Wesentlichen das Konsortium MyConsorzio.

Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.

Die Umsätze gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen betrafen im Geschäftsjahr 2019/20 mit TEUR 161 Mieteinnahmen aus der Untervermietung. Im Geschäftsjahr 2020/21 gab es keine Umsätze mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen.

Die Aufwendungen gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen betrafen im Wesentlichen Kapsch Financial Services GmbH, Wien. Diese Gesellschaft erbringt zentrale Lieferungen und Leistungen im Bereich IT, EDV und Telefonie (Vermietung von Telefon- und IT-Ausstattung sowie IT Support) für den Konzern. Die Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 TEUR 11.461 (2019/20: TEUR 10.719).

Die Verpflichtungen für Altersvorsorge gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen sind in den „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten einschließlich Verpflichtungen für Altersvorsorge“ enthalten und beinhalten eine Pensionsverpflichtung (in Zahlung befindliche Pensionen) an die Witwe von Dr. Karl Kapsch, ehemaliger Vorstand von Kapsch Aktiengesellschaft.

Angaben zu Vergütungen und sonstigen Zahlungen an Organe sind in Erläuterung 38 dargestellt. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten betreffend nahestehende Unternehmen sind in Erläuterung 29 enthalten.

33 Risikomanagement.

Zu den Risiken des Konzerns sowie zum Risikomanagement verweisen wir auf Punkt 2.2 des Konzernlageberichts. Die Auswirkungen der Finanzrisiken, wie sie im Konzernlagebericht beschrieben sind, insbesondere des Währungsrisikos, Zinsrisikos, Liquiditätsrisikos und Kreditrisikos, werden im Weiteren erläutert:

33.1 Währungsrisiko.

Kapsch TrafficCom agiert international und ist Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese entstehen bei Geschäftstransaktionen in Währungen, die nicht mit der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft übereinstimmen (im Weiteren als „Fremdwährung“ bezeichnet). Fremdwährungsrisiken existieren im Zusammenhang mit Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Nettoinvestitionen von Unternehmensstandorten außerhalb der Eurozone. Im Zuge der Konsolidierung sind diese Positionen in die Konzernwährung „Euro“ umzurechnen.

Im Geschäftsjahr 2020/21 waren aus Konzernsicht die relevantesten Fremdwährungen der US-Dollar und der südafrikanische Rand. Aufgrund der Vertragsgestaltung in Euro entsteht dem Konzern kein Fremdwährungsrisiko aus dem weißrussischen Rubel.

Kundenaufträge werden überwiegend in den jeweiligen Landeswährungen der Konzerngesellschaften fakturiert. Nur im Fall, dass der Konzern erwartet, einem bedeutenden Fremdwährungsrisiko ausgesetzt zu sein, werden größere Aufträge in Fremdwährung bei Bedarf durch Devisentermingeschäfte abgesichert.

Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hyperinflationsland eingestuft. Die Neubewertung erfolgt gemäß IAS 29. Der Abschluss und die Vergleichszahlen für frühere Perioden wurden aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft des argentinischen Pesos angepasst. Im Geschäftsjahr 2020/21 betrugen Gewinne aus Hyperinflation TEUR 490 und Verluste aus Hyperinflation TEUR -2.664.

Die folgende Tabelle simuliert die Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu diesem Zweck wurde ceteris paribus für Forderungen und Verbindlichkeiten zu Bilanzstichtagen eine Wechselkursänderung („Volatilität“) von +/-10 % angenommen. Die Zeile „EUR“ zeigt summiert für alle Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, die ceteris paribus Auswirkung der Volatilität zum Euro auf das Ergebnis vor Steuern. Die Auswirkungen auf das Eigenkapital würden sich nicht wesentlich davon unterscheiden.

Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern
2019/20 2020/21
Währung Volatilität +10 % Volatilität -10 % Volatilität +10 % Volatilität -10 %
USD -8.266 10.103 -8.649 10.570
ZAR -1.965 2.402 -535 653
GBP -868 1.061 -870 1.063
PLN -675 825 -653 799
AUD -110 134 109 -134
EUR 1.215 -1.485 2.900 -3.545

33.2 Zinsrisiko.

Das Zinsrisiko reflektiert durch Änderungen von Marktzinssätzen verursachte Wertschwankungen von Finanzinstrumenten und anderen Bilanzposten (zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie geänderte Zahlungsströme. Für festver-zinsliche Bilanzposten umfasst es das Barwertrisiko. Schwankt der Marktzinssatz für Finanzinstrumente, dann steigt oder sinkt deren Zeitwert und kann zu einem Gewinn oder Verlust führen, wenn das Finanzinstrument vor Fälligkeit veräußert wird.

Für variabel verzinste Bilanzposten bezieht sich das Risiko auf den Zahlungsstrom. Bei variabel verzinsten Finanzinstrumenten können Zinsanpassungen aus Änderungen der Marktzinssätze resultieren. Solche Veränderungen würden Änderungen bei Zinszahlungen zur Folge haben. Variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige) machen rund 45 % der gesamten Finanzverbindlichkeiten aus. Eine Veränderung des Marktzinsniveaus zum 31. März 2021 um +/-50 Basispunkte (+/-0,5 %) hätte, wie im Vorjahr, keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis gehabt.

Zur Absicherung des Zinsrisikos aus Finanzverbindlichkeiten setzt der Konzern in einem unwesentlichen Ausmaß derivative Finanzinstrumente ein.

33.3 Liquiditätsrisiko.

Die laufende Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition erfolgt auf Ebene der operativen Gesellschaften. Dies wird auf Konzernebene überwacht und optimiert.

Der Konzern sorgt für ausreichend Liquidität, vor allem durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, durch Kreditlinien, Anleihe​emissionen, durch Anzahlungen von Kunden und durch laufende Abstimmung der Fälligkeiten von Forderungen, Verbindlichkeiten sowie finanzieller Vermögenswerte. Dazu werden regelmäßig im Kurzfristbereich (jeweils für die nächsten 12 Wochen), quartalsweise im Mittelfristbereich (aktuelles Geschäftsjahr) sowie auch im Langfristbereich (entsprechend den langfristigen Zahlungsverpflichtungen – insbesondere aus Krediten) Cashflow-Prognosen erstellt und daraus entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Liquidität abgeleitet.

Kapsch TrafficCom vermeidet es, von einzelnen Banken abhängig zu sein, und achtet stets darauf, die bestehende Finanzierungsstruktur auf mehrere Partnerbanken aufzuteilen. Größere Rückzahlungsverpflichtungen von in der Regel langfristigen Kontrakten (zum Beispiel bei Unternehmensanleihen oder endfällige Tilgungen langfristiger Kredite) werden laufend überwacht und es werden schon frühzeitig entsprechende Maßnahmen (entweder Überprüfung der Einnahmen aus dem operativen Cashflow oder zeitgerechte Refinanzierungen) zur Sicherstellung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen eingeleitet.

Kapsch TrafficCom verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Liquide Mittel werden so gehalten, dass sie in der Regel kurzfristig verfügbar und bei Bedarf rasch einsetzbar sind. In Bezug auf Wertpapiere zur Deckung und Absicherung von Pensionsverpflichtungen wird üblicherweise auf konservativere und laufend aktiv gemanagte Wertpapierfonds mit einem entsprechenden Anteil an Anleihen zurückgegriffen. Nichtsdestotrotz kann es bei Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten für die getätigten Finanzanlagen zu einer ungünstigen Entwicklung oder sogar zu einer Unhandelbarkeit von verschiedenen Wertpapieren kommen. Daraus können sich Abwertungen und Wertberichtigungen ergeben, die sich negativ auf das Finanzergebnis und das Eigenkapital von Kapsch TrafficCom auswirken. Durch eine solche Krise erhöht sich zudem das Ausfallsrisiko einzelner Emittenten der Wertpapiere. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass sich der Konzern aus strategischen Überlegungen durch Anteilserwerbe direkt an einzelnen Unternehmen beteiligt. Hier kann es bei entsprechend schlechter Performance dieser Unternehmen ebenso zu einem Wertminderungsbedarf kommen, was wiederum zu den bereits erwähnten negativen Auswirkungen im Finanzergebnis und Eigenkapital führen kann.

Die Zahlungsströme (Bruttocashflows inklusive Zinsen) zeigen das Liquiditätsrisiko der nächsten Perioden und sind gesplittet nach:

Diese Informationen sind in Erläuterung 24 und 25 enthalten.

33.4 Kreditrisiko.

Kapsch TrafficCom unterhält Geschäftsbeziehungen nur mit als kreditwürdig eingestuften Dritten und hat Richtlinien eingeführt, um sicherzustellen, dass der Konzern nur Kunden mit entsprechender Bonität beliefert. Zusätzlich werden die Forderungssalden überwacht, um das Ausfallsrisiko zu beschränken. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, das Zahlungsausfallsrisiko von Kunden bestmöglich durch verpflichtende Bonitätsprüfung vor Auftragsunterzeichnung und bei Großprojekten zusätzlich durch die Besicherung von Zahlungen zu reduzieren. Einzelne Zahlungsausfälle können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese können im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung von Kapsch TrafficCom haben.

Bei großen Mauterrichtungsprojekten besteht ein Kreditrisiko im Wesentlichen in der Phase der Errichtung des Mautsystems. Es besteht keine Konzentration des Kreditrisikos in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da der Konzern im Allgemeinen eine große Zahl an Kunden weltweit hat. Das Ausfallsrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kann basierend auf den Erfahrungen des Konzerns als niedrig eingestuft werden.

Die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sind Erläuterungen 20 und 21 zu entnehmen.

Das maximale Kreditrisiko entspricht den folgenden Buchwerten:

31. März 2020 31. März 2021
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen 10.873 12.281
Langfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen 13.778 5.188
Langfristige Leasingforderungen 1.245 847
Sonstige langfristige Vermögenswerte 270 3.592
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1.296 924
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen 138.178 105.972
Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 176.984 130.042
Kurzfristige Leasingforderungen 442 595
Kurzfristige Steuerforderungen 4.656 25.934
Liquide Mittel 122.632 102.010
Gesamt 470.354 387.383

33.5 Aktienkursrisiko.

Das Aktienkursrisiko beruhte im Vorjahr auf der wesentlichen Beteiligung an der börsennotierten norwegischen Q-Free ASA. Die nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligung wurde jedoch im Geschäftsjahr 2020/21 zur Gänze verkauft.

34 Kapitalmanagement.

Das Kapitalmanagement folgt einer wertorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung auf Grundlage der Erfolgsrechnung in den einzelnen Geschäftssegmenten. Bilanzkennzahlen und andere ökonomische Kriterien sowie die langfristige Entwicklung der Gruppe werden ebenfalls überwacht und in die Steuerung miteinbezogen. Das Kapitalmanagement wird als ein zentrales Element betrachtet, um die mittel- und langfristige Unternehmensfortführung sicherzustellen. Eine wichtige Kennzahl für die Kapitalstruktur ist die Eigenkapitalquote, berechnet aus dem Verhältnis von Eigenkapital (inklusive nicht beherrschende Anteile) zur Bilanzsumme. Die Kapitalmanagement-Strategie von Kapsch TrafficCom zielt unter anderem auch darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Auf Konzernebene soll die Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr durchschnittlich in einer Bandbreite von ca. 25 % bis 35 % gehalten werden. Eine weitere wesentliche Kennzahl, die oftmals auch in den Covenants in Kreditverträgen des Konzerns verwendet wird, ist die „Nettoverschuldung bezogen auf das EBITDA“. Sie zeigt an ob ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Nettoverschuldung und der operativen Ertragskraft des Unternehmens besteht. Der Konzern prüft laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen.

Durch das negative Ergebnis des Geschäftsjahrs 2020/21 konnten die vereinbarten Financial Covenants nicht eingehalten werden. Kapsch TrafficCom schloss mit allen betroffenen finanzierenden Banken eine neue Vereinbarung, welche bestätigt, dass auf die Einhaltung der vereinbarten Kennzahlen am Bilanzstichtag verzichtet und an der Beibehaltung der bestehenden Finanzierungen sowie der weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen festgehalten wird. Zusätzlich wurden mit allen finanzierenden Banken im Mai 2021 für die nächsten zwei Jahre auch neue und einheitliche Kennzahlen vereinbart, die sich am geplanten Ergebnisverlauf aus dem Restrukturierungskonzept orientieren. Die Covenants sehen für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren für jedes Quartal ein bestimmtes Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten zu EBITDA (bezogen auf die IFRS Konzernzahlen) vor. Weiters muss an den Bilanzstichtagen eine bestimmte Eigenkapitalquote erreicht werden. Für den Fall, dass diese neuen Kennzahlen zu den Bilanzstichtagen nicht erreicht werden und nicht durch Maßnahmen wie Zuschüsse oder nachrangige Darlehen saniert werden, ist der Kreditgeber berechtigt, den Kredit sofort fällig zu stellen. Diese Covenants berücksichtigen auch die fristgerechte Einhaltung der vereinbarten Tilgungen.

Der Konzern wich durch das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs zum Bilanzstichtag teilweise von den eigenen Zielwerten für das Kapitalmanagement ab. Ungeachtet dessen bleiben diese Ziele aufrecht und der Konzern ist bestrebt, diese durch aktives Kapitalmanagement so rasch wie möglich wieder zu erreichen.

Ein wichtiges Ziel ist auch die Sicherstellung von ausreichend Liquidität, die sowohl kurz- als auch langfristig notwendig ist, um eine erfolgreiche Unternehmensfortführung gewährleisten zu können. Gerade in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs 2020/21 hat der Konzern dem aktiven Liquiditätsmanagement (sowohl durch tägliches Monitoring des konzernweiten Liquiditätsbestands als auch durch eine signifikante Erhöhung der Zuverlässigkeit des wöchentlichen 12-Wochen Cashflow-Forecasts) größte Bedeutung beigemessen. Es gelang, den Cashbestand seit dem Tiefstand um mehr als 40 % zu erhöhen. Der Finanzmittelbestand konnte wieder über die Grenze von EUR 100 Mio. gebracht werden und betrug zum 31. März 2021 TEUR 102.010. Somit können die anstehenden Tilgungsverpflichtungen – insbesondere die Mitte Juni 2021 fälligen 5-Jahrestranchen des im Juni 2016 begebenen Schuldscheindarlehens – erfüllt werden. Der Liquiditätsbestand wird dennoch über der erforderlichen Minimumliquidität liegen. Im ersten Quartal des Geschäftsjahrs 2021/22 konnte zudem die Auszahlung eines von der Österreichischen Kontrollbank abgesicherten Sonder-Kontrollbank-Refinanzierungsrahmens (KRR) im Ausmaß von rund TEUR 17.900 erwirkt werden, was für den Konzern eine zusätzliche Liquiditätsreserve darstellt.

Neben den erwähnten kurz- und mittelfristigen Zielen auf der Liquiditäts-, Tilgungs- und Refinanzierungsseite sind mittel- und langfristig auch die Finanzierung des weiteren Wachstumskurses und die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur wesentliche Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns.

Die Nettoverschuldung, die Nettoverschuldung bezogen auf das EBITDA sowie die Eigenkapitalquote stellten sich zum 31. März 2021 und 31. März 2020 wie folgt dar:

31. März 2020 31. März 2021
Langfristige Finanzverbindlichkeiten -185.231 -120.895
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten -50.702 -102.362
Langfristige Leasingverbindlichkeiten -50.057 -35.693
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten -13.589 -13.585
Summe Finanzverbindlichkeiten -299.579 -272.535
Liquide Mittel und Bankguthaben 122.632 102.010
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1.296 924
Nettoguthaben (+) / Nettoverschuldung (-) -175.650 -169.601
Eigenkapital 182.482 84.761
Verschuldungsgrad 96,3 % 200,1 %
EBITDA 13.634 -67.150
Nettoverschuldung bezogen auf das EBITDA 7,8 % -39,6 %
Eigenkapitalquote 25,1 % 14,3 %

35 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss bilden, wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS und IFRIC ergänzt.

35.1 Konsolidierung.

35.1.1 Tochtergesellschaften.

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierter Unternehmen), bei denen der Konzern die Beherrschung ausübt. Davon spricht man, wenn er schwankenden Renditen aus seiner Beteiligung am Tochterunternehmen ausgesetzt ist, Anrechte auf diese Renditen besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt hat. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, sobald es keine Beherrschung mehr gibt.

Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge sowie nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden im Zuge der Konzernkonsolidierung vollständig eliminiert. Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern angesetzt.

35.1.2 Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Der Konzern teilt den Gewinn oder den Verlust sowie alle Bestandteile des sonstigen Ergebnisses auf die Anteile des Mutterunternehmens und die nicht beherrschenden Anteile je nach Eigentumsverhältnis auf. Das gilt auch für den Fall eines negativen Gesamtergebnisses. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst, sofern eine Veränderung der Beteiligungsquote nicht zum Verlust der Beherrschung führt.

Die Buchwerte für die beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile werden entsprechend angepasst, sodass diese die Veränderung der bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln.

Endet die Beherrschung eines Tochterunternehmens, werden die Vermögenswerte und Schulden aus der Konzernbilanz ausgebucht. Der verbleibende Anteil wird zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Zugangswert eines finanziellen Vermögenswerts gemäß IFRS 9 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ oder als Anschaffungskosten bei Zugang einer Beteiligung an einem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen betrachtet. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste, die auf den beherrschenden Anteil entfallen, werden erfolgswirksam erfasst. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf das ehemalige Tochterunternehmen so bilanziert, als hätte das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster recyclefähiger Aufwand oder Ertrag vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

35.1.3 Gemeinsame Vereinbarungen.

Der Konzern wendet IFRS 11 für alle gemeinsamen Vereinbarungen an.

Der Konzern unterscheidet bei gemeinsamen Vereinbarungen, bei denen Entscheidungen durch einstimmige Zustimmung getroffen werden, nach vertraglicher Ausgestaltung betreffend Rechte und Pflichten der beherrschenden Parteien zwischen Gemeinschaftsunternehmen („Joint Venture“) und gemeinschaftlicher Tätigkeit („Joint Operation“). Parteien eines Gemeinschaftsunternehmens haben Rechte an dessen Nettovermögen. Im Konzernabschluss werden die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode einbezogen. Bestehen durch eine vertragliche Vereinbarung Rechte an Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden, handelt es sich um eine gemeinschaftliche Tätigkeit. Eine Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt anteilsmäßig.

Bei der Equity-Methode werden die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Beteiligungsbuchwert entsprechend des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust sowie an den Veränderungen im sonstigen Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens. Wenn der Anteil an den Verlusten eines Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des Gemeinschaftsunternehmens (einschließlich sämtlicher langfristiger Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition des Konzerns in das Gemeinschaftsunternehmen zuzuordnen sind) übersteigt, erfasst der Konzern den übersteigenden Verlustanteil im Allgemeinen nicht. Ein negativer Buchwert wird nur für den Fall angesetzt, dass der Konzern für das Gemeinschaftsunternehmen rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen geleistet hat.

Nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind im Konzernabschluss in Höhe des Anteils des Konzerns am Gemeinschaftsunternehmen zu eliminieren. Nicht realisierte Verluste werden dann nicht eliminiert, wenn die Transaktion Hinweise darauf gibt, dass eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts vorliegt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gemeinschaftsunternehmen entsprechen jenen des Mutterunternehmens.

Anteilige Ergebnisse aus Gemeinschaftsunternehmen, deren Aktivitäten und strategische Ausrichtung zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Anteilige Ergebnisse aus anderen Gemeinschaftsunternehmen werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

35.1.4 Assoziierte Unternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen der Konzern einen maßgeblichen, nicht aber beherrschenden Einfluss ausüben kann. Dies geht im Allgemeinen mit einem Stimmrechtsanteil von 20 % bis 50 % einher. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil des Konzerns am Ergebnis des assoziierten Unternehmens in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und der Anteil der Veränderungen im sonstigen Ergebnis wird im sonstigen Ergebnis mit einer korrespondierenden Anpassung des Beteiligungsbuchwerts erfasst. Erhaltene Ausschüttungen vom Beteiligungsunternehmen verringern den Buchwert der Beteiligung. Der Firmenwert, der im Rahmen des Erwerbs des assoziierten Unternehmens ermittelt wird, wird nicht gesondert, sondern als Bestandteil des Buchwerts des assoziierten Unternehmens ausgewiesen.

Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dieses jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in das Periodenergebnis umgegliedert.

Die kumulierten Anteile des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten sowie am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten eines assoziierten Unternehmens einschließlich aller ungesicherten Forderungen gleich seiner Beteiligung an diesem assoziierten Unternehmen ist bzw. diese übersteigt, weist der Konzern den übersteigenden Verlustanteil nicht aus. Ein negativer Buchwert wird nur für den Fall angesetzt, dass der Konzern zugunsten des assoziierten Unternehmens Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen getätigt hat.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Investition in ein assoziiertes Unternehmen wertgemindert ist. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wesentliche nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen dem Konzern und den assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligung des Konzerns an den assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, wenn die Transaktion keinen Hinweis auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts liefert.

Anteilige Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen, deren Aktivitäten und strategische Ausrichtung zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Anteilige Ergebnisse aus anderen assoziierten Unternehmen werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen entsprechen im Wesentlichen jenen des Mutterunternehmens.

35.1.5 Erwerb von Unternehmen.

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt bilanziert. Der Erwerbszeitpunkt ist definiert durch den Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung über das erworbene Unternehmen.

Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, der durch den Konzern an den Verkäufer übertragenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs werden umgehend in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.

Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Restrukturierungsrückstellungen dürfen im Rahmen der Kaufpreisallokation nicht neu gebildet werden. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in den zugehörigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) als Firmenwert aktiviert.

Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden gemäß IFRS 9 bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet. Ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der bereits zuvor gehaltene Eigenkapitalanteil mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn oder Verlust ist ergebniswirksam zu erfassen.

Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt.

Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Bei jedem Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Der Konzern ermittelt den Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt als:

 

Ist das Ergebnis dieser Berechnung (Unterschiedsbetrag) negativ, wird ein Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert erst nach nochmaliger Überprüfung der Kaufpreisallokation im Periodenergebnis erfasst.

35.1.6 Währungsumrechnung.

Die einzelnen Positionen im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der Berichtswährung von Kapsch TrafficCom.

Umrechnung ausländischer Abschlüsse.

Die Abschlüsse ausländischer, in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen (ausgenommen solche aus Hochinflationsländern), die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden gemäß IAS 21 wie folgt umgerechnet:

Die Gesamtergebnisrechnung wird mit dem durchschnittlichen Wechselkurs des Geschäftsjahrs und die Bilanz mit dem jeweiligen Mittelkurs der Fremdwährung am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Als Basis gelten die Devisenreferenzkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank, die über die Homepage der Österreichischen Nationalbank abgerufen werden. Wenn keine aktuellen Kurse verfügbar sind, wird auf die Kurse der jeweiligen nationalen Notenbanken zurückgegriffen, welche über zentrale Marktinformationsanbieter (Bloomberg, ThomsonReuters) bezogen werden. Differenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Euro werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter „Währungsumrechnungsdifferenzen“ angesammelt. Bei Verlust der Beherrschung über ein Unternehmen werden etwaige im Eigenkapital kumulierte Umrechnungsdifferenzen umgegliedert und als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus dem Abgang dargestellt.

Für Hochinflationsländer ist nach IAS 29 eine gesonderte Bewertung notwendig. Monetäre Posten werden wie nach IAS 21 mit dem jeweiligen Mittelkurs der Fremdwährung am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Alle nicht monetären Vermögenswerte und Schulden werden entweder mit den angepassten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, dem Nettoveräußerungswert oder dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hyperinflationsland eingestuft. Alle Posten der Gesamtergebnisrechnung sind ab jenem Zeitpunkt, zu dem die Erträge und Aufwendungen erstmals im Abschluss erfasst wurden, anhand des allgemeinen Preisindexes anzupassen. Es erfolgt eine Neubewertung gemäß IAS 29. Die Effekte der Hyperinflation werden im Finanzergebnis und im Eigenkapital ausgewiesen.

Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens werden als Aktiva und Passiva des jeweiligen ausländischen Unternehmens behandelt und im Zuge der Erstkonsolidierung zum Transaktionskurs und in der Folge mit dem jeweiligen Kurs am Abschlussstichtag des Geschäftsbetriebs umgerechnet.

Die folgenden wesentlichen Wechselkurse gegenüber dem Euro wurden während des Geschäftsjahrs angewandt:

2019/20 2020/21
Durchschnitts-
devisenkurs
Devisenkurs am
Abschlussstichtag
Durchschnitts-
devisenkurs
Devisenkurs am
Abschlussstichtag
AUD 1,635 1,797 1,633 1,541
CAD 1,482 1,562 1,545 1,478
CZK 25,727 27,312 26,595 26,143
GBP 0,874 0,886 0,891 0,852
PLN 4,320 4,551 4,515 4,651
SEK 10,657 11,061 10,378 10,238
USD 1,111 1,096 1,166 1,173
ZAR 16,619 19,610 19,011 17,348
Transaktionen in fremder Währung.

Transaktionen in Fremdwährungen werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion oder, bei Neubewertungen, zum Bewertungszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Abwicklung von solchen Transaktionen und aus der Umrechnung monetärer Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährungen resultieren, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Posten der Bilanz, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls angesetzt. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem zum Zeitpunkt der Wertermittlung geltenden Wechselkurs umzurechnen.

Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzforderungen und Finanzschulden resultieren, werden in der Gesamtergebnisrechnung im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen betrieblichen Ertrag oder im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Davon ausgenommen sind Fremdwährungsgewinne und -verluste aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung der Nettoinvestition vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert (siehe Erläuterung 12).

35.2 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.

Die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten stützen sich auf den zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ist als jener Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt der Konzern die Merkmale des betreffenden Vermögenswerts bzw. der betreffenden Schuld, die ein Marktteilnehmer bei der Preisbildung dafür zum Bemessungsstichtag berücksichtigen würde.

Der Konzern verwendet für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Je nach Verfügbarkeit beobachtbarer Faktoren und ihrer Relevanz für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert einer der folgenden drei Hierarchiestufen zugeordnet:

Level 1: Inputfaktoren dieser Stufe sind in aktiven, für den Konzern am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.

Level 2: Inputfaktoren sind andere als die für Level 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.

Level 3: Inputfaktoren auf dieser Stufe sind jene, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind.

35.3 Ertragsrealisierung.

Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ realisiert. Für jeden Vertrag wird das 5-Stufen-Modell geprüft:

 

Ein Kunde ist definiert als eine Partei, die mit dem Unternehmen vertraglich vereinbart hat, im Austausch für eine Gegenleistung Güter oder Dienstleistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu erhalten. Es wird überprüft, ob die Verträge die Kriterien nach IFRS 15.9 erfüllen. Insbesondere wird beurteilt, ob das Unternehmen einen durchsetzbaren Anspruch auf die Gegenleistung hat und der Erhalt auch wahrscheinlich ist (siehe Erläuterung 33.4. zum Kreditrisiko).

Der Konzern hat folgende Leistungsverpflichtungen identifiziert:

Errichtungsprojekte umfassen die Errichtung von Mautsystemen, sowohl für einzelne Straßenabschnitte als auch für landesweite Straßennetze, sowie die Errichtung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit. Der Verkauf von Komponenten wie On-Board Units, die notwendig sind, um die Systeme in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sind Teil der Errichtungsprojekte. Wesentliche Softwareupdates, die mit Kunden im Rahmen von Betriebsprojekten vereinbart wurden, sowie die Errichtung im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen werden ebenfalls in dieser Leistungsverpflichtung erfasst.

Die Errichtungsprojekte erfüllen die Kriterien für eine „Erfüllung der Leistungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum“, da hier Vermögenswerte erstellt werden, für die es keine alternative Nutzungsmöglichkeit gibt, und der Konzern einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat. Der Fertigstellungsgrad wird aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für den jeweiligen Auftrag ermittelt.

Betriebsprojekte umfassen im Wesentlichen den Betrieb und die Wartung von Mautsystemen, sowohl für einzelne Straßenabschnitte als auch für landesweite Straßennetze, sowie den Betrieb und die Wartung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit. Auch der Betrieb im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen fällt unter diese Leistungsverpflichtung.

Für Betriebsprojekte erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen der Leistung während der Erbringung zufließt.

Der Verkauf von Komponenten , der nicht im Rahmen eines Errichtungs- oder Betriebsprojekts erfolgt, stellt eine separate Leistungsverpflichtung dar. Beim Verkauf von Komponenten erfolgt die Umsatzrealisierung mit dem Kontrollübergang der Komponente.

Der Konzern übernimmt auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtungen, die aber keine separate Leistungsverpflichtung darstellen, sondern gemäß IAS 37 in Form von Rückstellungen erfasst werden.

Der Transaktionspreis ist großteils fixiert, kann aber in einigen Verträgen zusätzlich variable Gegenleistungen enthalten, typischer-weise Boni oder Pönalen. Diese variablen Kaufpreisbestandteile werden in den Transaktionspreis einbezogen, wenn der Erhalt wahrscheinlich ist bzw. wenn die Pönalen wahrscheinlich nicht zum Tragen kommen. Typischerweise entspricht der vertraglich festgelegte Preis für eine Leistungsverpflichtung dem Einzelveräußerungspreis, da der Preis auf Basis der Kosten zuzüglich einer angemessenen Marge festgelegt wird. Quersubventionierungen sieht das Geschäftsmodell von Kapsch TrafficCom nicht vor. Daher ist bei den meisten Verträgen keine Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen notwendig. Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen wird der Transaktionspreis für jede Leistungsverpflichtung geschätzt. In diesen Fällen wird die Aufteilung basierend auf den erwarteten Kosten zuzüglich Gewinnaufschlag (Expected-Cost-Plus-Margin-Ansatz) vorgenommen. Bei Verträgen, die eine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten, wird die Gegenleistung um die Zinskomponente korrigiert.

Wenn die Leistungserbringung vor Erhalt der Gegenleistung erfolgt, werden Vertragsvermögenswerte aktiviert. Wenn die Gegenleistung höher ist als die erbrachte Leistung, werden Vertragsverbindlichkeiten angesetzt. Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, die als Gegenleistung eine Konzession zur Einhebung von Gebühren vorsehen, wird der immaterielle Vermögenswert während der Errichtungsphase mit Fortschritt der Bautätigkeit erfasst, korrespondierend zur Erfassung der Umsatzerlöse entsprechend dem Fertigstellungsgrad.

Bestimmte Kosten, die bei der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrags entstehen, müssen nach IFRS 15 – sofern die Kriterien erfüllt sind – aktiviert werden. Diese Kosten der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrags werden linear über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Andere Erträge werden vom Konzern auf folgender Basis erfasst und ausgewiesen:

 

35.4 Segmentberichterstattung.

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt (management approach). Der Hauptentscheidungsträger ist für die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft verantwortlich. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand von Kapsch TrafficCom ausgemacht.

35.5 Sachanlagen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung bilanziert. Die Abschreibung erfolgt unter Einhaltung der Konzernrichtlinien linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagen.

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 bis 26 Jahre bei Gebäuden und Bauten auf fremdem Grund, 4 bis 20 Jahre für technische Anlagen und Maschinen sowie 3 bis 10 Jahre für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Nutzungsdauern und die Restbuchwerte werden bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die eine Anpassung erfordern, angepasst. Ist der Buchwert einer Sachanlage zum Bilanzstichtag höher als deren geschätzter erzielbarer Betrag, wird eine Wertminderung auf den niedrigeren geschätzten erzielbaren Betrag vorgenommen.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und dem Nutzungswert.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder – sofern einschlägig – als separater Vermögenswert erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Der Buchwert der Teile, die ersetzt wurden, wird ausgebucht. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen (day-to-day servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus dem Verkauf von Anlagen und deren Buchwert wird als Gewinn oder Verlust im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.

35.6 Immaterielle Vermögenswerte.

35.6.1 Firmenwerte.

Ein Firmenwert entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen. Dieser wird allerdings nur beim Erwerb von Tochterunternehmen separat ausgewiesen. Er stellt den Überschuss der übertragenen Gegenleistung des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten, den übernommenen Schulden, den Eventualschulden, allen nicht beherrschenden Anteilen des erworbenen Unternehmens und des beizulegenden Zeitwerts des vorher bestehenden Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmenserwerb handelt) zum Erwerbszeitpunkt dar. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Der Firmenwert aus Tochterunternehmen wird zumindest einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Darüber hinaus auch immer dann, wenn es Hinweise auf eine Wertminderung gibt. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit im vierten Quartal vor. Zusätzlich erfolgt eine unterjährige Überprüfung, wenn es Anzeichen (triggering events) gibt, dass die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben sein könnte.

Der Firmenwert wird zum Zweck der Überprüfung des Wertminderungsbedarfs den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt an jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die voraussichtlich vom Firmenzusammenschluss profitieren werden und bei denen der Firmenwert entstanden ist. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der der Firmenwert so zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.

Der Wertminderungsaufwand des Firmenwerts wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Zuschreibungen auf den Firmenwert werden nicht vorgenommen.

35.6.2 Konzessionen und Rechte.

Anschaffungskosten für Computersoftware, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte werden aktiviert und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt im Wesentlichen 4 bis 15 Jahre. Erworbene Kundenverträge (Mautverträge, Wartungsverträge) werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und über die geschätzte Nutzungsdauer, üblicherweise zwischen 2 und 10 Jahren, abgeschrieben.

35.6.3 Forschungs- und Entwicklungskosten.

Ausgaben für Forschung werden als Aufwand erfasst. Kosten, die für Entwicklungsprojekte aufgelaufen sind (in Bezug auf Gestaltung und Tests von neuen oder verbesserten Produkten), werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:

 

Sonstige Entwicklungskosten, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als Aufwand erfasst. Ab jenem Zeitpunkt, zu dem die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt werden, sind die Kosten für die Herstellung des immateriellen Vermögenswerts zu aktivieren. Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, dürfen nicht nachträglich aktiviert werden. Aktivierte Entwicklungskosten werden – sobald diese zur Nutzung zur Verfügung stehen („available for use“) – linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, üblicherweise zwischen 3 und 15 Jahren, abgeschrieben.

Die aktivierten Entwicklungskosten werden jährlich einem Wertminderungstest gemäß IAS 36 unterzogen, sofern sie noch nicht nutzungsbereit sind.

35.6.4 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen.

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen liegen vor, wenn ein Privatunternehmen eine Infrastruktureinrichtung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben errichtet und betreibt und der Konzessionsgeber ein öffentlich-rechtlich organisiertes Unternehmen bzw. die öffentliche Hand ist. Der Konzern errichtet im Rahmen des überwiegenden Teils der Verträge keine öffentlichen Infrastruktureinrichtungen und übernimmt keine öffentlichen Aufgaben gesamthaft. Die isolierte Errichtung bzw. der Betrieb von Mautsystemen oder Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit fallen daher nicht unter diese Interpretation. Liegt eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung vor, muss zwischen solchen Vereinbarungen, die zu einem immateriellen Vermögenswert, und solchen, die zu einem finanziellen Vermögenswert führen, unterschieden werden. Hat der Betreiber als Gegenleistung für die Errichtung eines Systems gegenüber dem Konzessionsgeber einen unbedingten vertraglichen Anspruch darauf, einen Geldbetrag oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu erhalten, setzt der Betreiber einen finanziellen Vermögenswert an. Erhält der Betreiber als Gegenleistung lediglich das Recht, von den Benutzern der öffentlichen Dienstleistung eine Gebühr zu verlangen, setzt der Betreiber einen immateriellen Vermögenswert an. Immaterielle Vermögenswerte werden während der Errichtungsphase mit dem Fortschritt der Bautätigkeit erfasst, korrespondierend zur Erfassung der Umsatzerlöse gemäß den Vorschriften des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads. Nach ihrer Fertigstellung werden diese immateriellen Vermögenswerte über die Dauer der Betriebsphase abgeschrieben. Finanzielle Vermögenswerte werden durch Zahlung für den Errichtungsanteil beglichen.

Zum 31. März 2021 hat Kapsch TrafficCom keine Projekte gemäß dieser Interpretation bilanziert, da diese im Geschäftsjahr 2019/20 vollständig wertgemindert und im Geschäftsjahr 2020/21 auch offiziell beendet wurden.

35.7 Wertminderung nicht monetärer Vermögenswerte.

Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise der Firmenwert oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderung überprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn entsprechende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese wertgemindert sein könnten.

Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des Vermögenswerts. Auf Ebene der Gesellschaft wird bei Vorliegen von Anhaltspunkten eine Wertminderung gebucht. Danach wird auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für den Firmenwert getestet. Es wird zunächst der Firmenwert um die Höhe der Wertminderung abgeschrieben. Ist die Wertminderung höher als der Buchwert des Firmenwerts, werden die Buchwerte der übrigen Vermögenswerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anteilig reduziert.

Der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit entspricht dem mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelten Barwert der zukünftigen Zahlungsströme, die dem Unternehmen aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen werden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten zukünftigen Cashflows inklusive Steuern unter Zugrunde-legung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Dabei wird die jeweils aktuelle, vom Management genehmigte Planung über einen Zeitraum von vier Jahren (Detailplanungszeitraum) zugrunde gelegt, bevor in die ewige Rente übergegangen wird. Die Wachstumsraten nach dem Detailplanungszeitraum basieren auf historischen Wachstumsraten sowie auf externen Studien zur zukünftigen mittelfristigen Marktentwicklung.

Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Die Basis des Modells ist die Mittelfristplanung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Bewertung erfolgt anhand von Discounted-Cashflow-Berechnungen und wird, sofern verfügbar, mittels geeigneter Multiplikatoren plausibilisiert.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem erzielbaren Betrag von Vermögenswerten und ihrem Buchwert wird als Gewinn oder Verlust im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Gewinne werden nicht als Umsatzerlöse ausgewiesen. Bei Vermögenswerten (mit Ausnahme des Firmenwerts), für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem nachfolgenden Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden bei Vorliegen von relevanten Anhaltspunkten angepasst.

35.8 Fremdkapitalkosten.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zurechenbar sind, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts so lange aktiviert, bis alle Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zu verwenden. Ein qualifizierter Vermögenswert erfordert einen beträchtlichen Zeitraum (im Konzern mindestens 12 Monate), um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu bringen.

Zur Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten in einer Periode werden alle Anlageerträge, die aus Finanzinvestitionen erzielt worden sind und vorübergehend, bis zur Verwendung für den qualifizierten Vermögenswert angelegt wurden, von den angefallenen Fremdkapitalkosten abgezogen.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden die Kriterien für einen qualifizierten Vermögenswert im Konzern für keinen angesetzten Vermögenswert erfüllt.

Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

35.9 Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Investitionszuschüsse für erworbene langfristige Vermögenswerte werden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des zugeordneten Vermögenswerts ergebniswirksam aufgelöst. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern hinreichend sicher ist, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt sind und der Zuschuss tatsächlich gewährt werden wird.

Aufgrund Unwesentlichkeit werden Investitionszuschüsse nicht separat in der Bilanz, sondern unter sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen ausgewiesen.

Sonstige Zuschüsse, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste gewährt wurden, werden sofort ertragswirksam vereinnahmt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Auch Zuwendungen, die im Zusammenhang mit COVID-19-Pandemie und zur Linderung der Auswirkungen gewährt wurden, fallen unter diesen Punkt und werden im Konzernabschluss entsprechend in den sonstigen betrieblichen Erträgen berücksichtigt.

35.10 Leasing.

IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Im Wesentlichen betrifft dies bei Kapsch TrafficCom Gebäude, Fahrzeuge und IT-Equipment. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht auf den zugrunde liegenden Vermögenswert sowie eine Schuld, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.

Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen. Kapsch TrafficCom hat Untermietverträge hauptsächlich mit Schwestergesellschaften abgeschlossen und zeigt Forderungen aus diesen Leasingverträgen anstatt Nutzungsrechte aus Leasingverträgen. Der Konzern tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf wodurch sich diesbezüglich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

Der Konzern wendet die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Leasingverhältnisse, deren Vertragslaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt sowie für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert (ungefähr TEUR 5) ist, an. Für diese Leasingverhältnisse ist somit kein Bilanzansatz erfolgt, stattdessen werden die Leasingzahlungen weiterhin als Aufwand erfasst werden.

Für die Berechnung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten werden Grenzfremdkapitalzinssätze für die entsprechende Laufzeit ermittelt und verwendet. Der Grenzfremdkapitalzinssatz leitet sich von einem risikolosen Zinssatz der zugrundeliegenden Laufzeiten, angepasst um etwaige Länder-, Währungs- und Unternehmerrisiken, ab.

35.11 Finanzinstrumente.

Finanzinstrumente umfassen finanzielle Vermögenswerte (wie Wertpapiere, Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und liquide Mittel) sowie finanzielle Schulden (wie Anleihen und Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und derivative Finanzinstrumente).

35.11.1 Finanzielle Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 wie folgt angesetzt:

 

Die Klassifizierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und nach den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.

Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllen und nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert sind:

 

Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Im Falle von Unwesentlichkeit wird von einer Abzinsung abgesehen. In diese Kategorie fallen liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Teile der sonstigen finanziellen Forderungen und Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte, die weder im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen noch im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen und zum Verkauf gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Vermögenswerte können auch in diese Kategorie designiert werden bzw. fallen auch darunter, wenn die vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Aus diesen finanziellen Vermögenswerten resultierende Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken. In diese Kategorie fallen Schuldinstrumente, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag generieren, sowie derivative Finanzinstrumente. Derivate, die zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken als Cashflow Hedges designiert wurden, werden weiterhin als Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI), sind Schuldinstrumente, die im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen als auch zum Verkauf gehalten werden. Diese Schuldinstrumente führen ausschließlich zu Zahlungsströmen aus Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag. Jene finanziellen Vermögenswerte, bei denen die Voraussetzungen des FVOCI-Geschäftsmodells erfüllt sind und die nicht in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert freiwillig designiert wurden, werden als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aus diesen finanziellen Vermögenswerten resultierende Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken. Beim Verkauf von Finanzanlagen wird der Unterschiedsbetrag zwischen Erlösen und Buchwerten erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Zusätzlich wird der Betrag, der im Eigenkapital ausgewiesen ist, erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Es besteht die Möglichkeit, diese beim erstmaligen Ansatz und unwiderruflich als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) nach IFRS 9 zu klassifizieren. Die aus diesen Vermögenswerten resultierenden Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis ohne Recycling erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken.

Alle Käufe oder Verkäufe werden zum Erfüllungstag erfasst, die Kosten der Anschaffung inkludieren Transaktionskosten.

Finanzinstrumente, deren Fälligkeit eine Frist von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag nicht übersteigt, werden als kurzfristige Vermögenswerte, alle anderen als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.

35.11.2 Liquide Mittel.

Die liquiden Mittel enthalten den Kassenbestand, täglich fällige Bankeinlagen und sonstige Bankguthaben, die jederzeit in liquide Mittel umgewandelt werden können und die einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen. In der Geldflussrechnung werden die Veränderungen der liquiden Mittel dargestellt. Kontokorrentverbindlichkeiten sind in der Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

35.11.3 Finanzielle Schulden.

Finanzielle Schulden werden nach IFRS 9 wie folgt angesetzt:

 

Finanzielle Schulden sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen. Sie werden zunächst mit dem Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Finanzielle Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ist die Restlaufzeit länger, erfolgt der Ausweis unter den langfristigen Verbindlichkeiten. Kontokorrentverbindlichkeiten sind in der Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Fremdkapitalkosten werden in der Gesamtergebnisrechnung periodengerecht als Aufwand erfasst. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Fremdwährungskurs bewertet.

Die finanziellen Schulden beinhalten kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen Verbindlichkeiten.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden.

35.11.4 Derivative Finanzinstrumente.

Derivate werden nur zur ökonomischen Risikoabsicherung und nicht zu spekulativen Zwecken gehalten. Derivative Finanz-instrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert, der ihnen am Tag des Vertragsabschlusses beizumessen ist, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert wurde und, falls ja, von der Art des abgesicherten Postens.

Kapsch designiert bestimmte derivative Finanzinstrumente (Swaps, Forwards) als Sicherung gegen bestimmte Risiken schwan- kender Zahlungsströme (Cashflow Hedges), die mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbunden sind. Der Konzern hat die Entscheidung getroffen, für Sicherungsgeschäfte weiterhin die Regeln gemäß IAS 39 anzuwenden.

Der Konzern verfügt über eine gruppenweit gültige Treasury Policy, die den allgemeinen Rahmen für den Abschluss von Sicherungsgeschäften bildet. Falls erforderlich werden die Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 dokumentiert und ausgewiesen.

Zum 31. März 2021 sind keine Cashflow Hedges sowie Fair Value Hedges bilanziert.

Darüber hinaus gibt es im Konzern Derivate, die einen bilanziellen Vermögenswert oder eine bilanzielle Verbindlichkeit absichern. Sie werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht jenem Wert, den die jeweilige Gesellschaft bei der Auflösung des Geschäfts am Bilanzstichtag erhalten würde oder zahlen müsste. Positive beizulegende Zeitwerte zum Bilanzstichtag werden unter den finanziellen Vermögenswerten und negative beizulegende Zeitwerte unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Veränderungen im beizulegenden Zeitwert dieser derivativen Finanzinstrumente werden unverzüglich, je nach Zweck des Derivats, entweder in der Gesamtergebnisrechnung, im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. sonstigen betrieblichen Aufwand oder im Finanzergebnis erfasst. Sofern die Restlaufzeit zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, wird der Wert des Derivats als langfristiger Vermögenswert bzw. langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, und als kurzfristiger Vermögenswert bzw. kurzfristige Verbindlichkeit, sofern die Restlaufzeit kürzer als zwölf Monate ist. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente, sind in Erläuterung 16 angeführt.

Bei Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb werden Kursdifferenzen im sonstigen Ergebnis erfasst und bei der Veräußerung oder teilweisen Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs bzw. bei der Rückführung der geschuldeten Beträge vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

35.11.5 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten.

Folgende finanzielle Vermögenswerte fallen in die Erfassung erwarteter Kreditverluste nach IFRS 9:

 

Der Konzern verwendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen mit oder ohne signifikante Finanzierungskomponente und für Leasingforderungen das vereinfachte Wertminderungsmodell und berechnet dementsprechend die Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste. Dabei erfolgt die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste (Expected-Credit-Loss-Modell) auf Basis einer Wertberichtigungstabelle (provision matrix), in der die finanziellen Vermögenswerte entsprechend ihrer Altersstruktur gegliedert und die jeweiligen Ausfallsraten für unterschiedliche Altersbänder bestimmt werden. Die Altersstruktur gliedert sich wie folgt: nicht überfällig sowie 1–30 Tage, 31–60 Tage, 61–90 Tage, 91–180 Tage, 181–270 Tage und über 270 Tage überfällig. Kapsch TrafficCom geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen über 270 Tage überfällig sind.

Zur Erstellung einer Wertberichtigungstabelle werden sowohl historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle als auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen berücksichtigt indem ein eventueller Ausfall vom Konzern pauschal geschätzt wird. Als zukunftsorientierte Informationen werden in erster Linie die Veränderung von länderspezifischen CDS Spreads berücksichtigt, weil der CDS-Markt alle verfügbaren öffentlichen Informationen und Erwartungen hinsichtlich marktbezogener Veränderungen widerspiegelt. Diese CDS Spreads beinhalteten zum 31. März 2021 auch Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Die finanziellen Vermögenswerte werden nach verschiedenen Regionen aufgeteilt und das Kreditrisiko bzw. die Änderung des Kreditrisikos für die jeweilige Region entsprechend berücksichtigt. Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen stellen noch nicht fakturierte Forderungen dar und unterscheiden sich in Bezug auf die Risikokriterien nicht wesentlich von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus vergleichbaren Verträgen. Daher werden für diese dieselben Ausfallsraten wie für nicht überfällige Forderungen herangezogen. Für Leasingforderungen sind die Wertberichtigungen zum 31. März 2021 nicht wesentlich. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit gegeben ist, wenn beispielsweise der Schuldner zahlungsunfähig ist oder keine Vereinbarungen mit dem Schuldner mehr möglich sind und daher mit keinem Zahlungseingang mehr gerechnet wird.

Für liquide Mittel wäre eine allfällige Wertminderung unwesentlich und wurde daher nicht berücksichtigt.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob es objektive Anzeichen für eine Wertminderung für jede einzelne bedeutende Finanzanlage oder Gruppe von Finanzanlagen gibt. Falls solche Anzeichen bestehen, berücksichtigt der Konzern diese Wertminderung. Für Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wird bei Ausbuchung der bisher im Eigenkapital verbuchte Anteil recycled und erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der aus dem Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliederte kumulierte Verlust ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuell beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts.

Wenn in folgenden Perioden der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten Finanzinstruments steigt und dieser Anstieg in direktem Zusammenhang mit einem Ereignis steht, das eintritt, nachdem die Wertminderung erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst worden ist, macht der Konzern den Wertberichtigungsverlust rückgängig.

35.12 Vorräte.

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder, falls niedriger, zum Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Kosten werden mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Aufwendungen sowie alle variablen und fixen Gemeinkosten (basierend auf normaler betrieblicher Kapazität), die im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen. Sie beinhalten jedoch mangels Zuordenbarkeit zu einem qualifizierten Vermögenswert keine Finanzierungskosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im Zuge des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs abzüglich variabler Veräußerungskosten dar.

35.13 Leistungen an Arbeitnehmer.

Der Konzern gewährt verschiedene Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses sowie andere langfristige Leistungen, entweder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder gemäß den Bestimmungen des entsprechenden lokalen Arbeitsrechts.

Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, bei dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft (Fonds) entrichtet. Der Konzern hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn der Fonds nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche aller Beschäftigten aus den laufenden und vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen.

Neben beitragsorientierten Plänen existieren leistungsorientierte Pläne. Diese schreiben typischerweise einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den die Beschäftigten bei Rentenantritt erhalten werden und der in der Regel von einem oder mehreren Faktoren (wie Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist.

Für leistungsbezogene Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Anwartschaften auf Abfertigung gelangt gemäß IAS 19 die Anwartschaftsbarwertmethode zur Anwendung. Nach dieser Methode werden die Kosten der Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt. Dafür werden die planmäßigen Kosten über die Dienstzeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Basis eines Gutachtens eines qualifizierten Versicherungsmathematikers, der jährlich eine vollständige Bewertung der Pläne durchführt, verteilt angesetzt. Die Verpflichtungen zur Zahlung einer Pension werden unter Zuhilfenahme von Zinssätzen von hochwertigen Unternehmensanleihen, deren Laufzeit in etwa der Laufzeit der entsprechenden Verbindlichkeiten entspricht, als Barwert der künftigen Zahlungen berechnet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens.

Die Kosten im Zusammenhang mit leistungsbezogenen Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Anwartschaften auf Abfertigung beinhalten folgende Bestandteile:

 

Zahlungen des Konzerns an eine Pensionskasse im Zusammenhang mit beitragsorientierten Versorgungsverpflichtungen sind im Personalaufwand in der Gesamtergebnisrechnung periodengerecht erfasst.

Für die Berechnung der Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen für Jubiläumsgelder kommt gemäß IAS 19 ebenfalls die Anwartschaftsbarwertmethode zur Anwendung. Jubiläumsgelder sind pauschale Zahlungen, die im Kollektivvertrag festgelegt und von Gehaltshöhe und Dienstjahren abhängig sind. Anspruch besteht erst nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren. Die Berechnung der Verbindlichkeiten aus den Verpflichtungen für Jubiläumsgelder erfolgt in ähnlicher Weise wie die Berechnung der Verbindlichkeiten für Abfertigungsverpflichtungen. Der laufende Dienstzeitaufwand wird in den Personalkosten, der Nettozinsaufwand erfolgswirksam im Zinsaufwand erfasst. Umbewertungen (remeasurements) werden in der Periode ihres Entstehens im Personalaufwand erfasst.

35.14 Rückstellungen.

Rückstellungen werden bei Vorliegen einer aktuellen rechtlichen oder faktischen Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit in der Bilanz gebildet, wenn ein Abfluss finanzieller Mittel für die Bedienung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Verpflichtung angestellt werden kann. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Rückstellungsbildung. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags. Der Erfüllungsbetrag stellt die bestmögliche Schätzung jener Ausgabe dar, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Dabei werden zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, berücksichtigt. Sofern wesentlich, werden die Rückstellungen mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst.

Rückstellungen für Garantieverpflichtungen und Haftungen für Fertigungsmängel sowie für Serien- und Systemfehler dienen im überwiegenden Umfang zur Abdeckung von Verpflichtungen zu kostenlosen Reparaturen und Ersatzlieferungen entsprechend den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bzw. aufgrund von Einzelvereinbarungen und werden auf Basis von Erfahrungssätzen, die aus den zuletzt für diese Zwecke angefallenen Lohn-, Material- und Gemeinkosten, Ersatzlieferungen und Preisnachlässen abgeleitet wurden, auf Basis der Gruppe der Verpflichtungen bewertet. Eine Rückstellung wird gemäß einer besten Schätzung der Kosten für die Mängelbehebung im Zuge der Gewährleistung für die vor dem Bilanzstichtag verkauften Produkte angesetzt.

Eine Rückstellung für belastende Verträge und Drohverluste wird erfasst, sobald der erwartete Nutzen, den der Konzern aus einem Vertrag zieht, geringer als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist. Die Rückstellung wird zum Barwert des niedrigeren Betrags aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung dotiert. Die Erfassung von Wertminderungen auf mit dem „belastenden“ Vertrag verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung der Rückstellung für den belastenden Vertrag vor.

Eine Rückstellung für Restrukturierung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 37 gebildet und enthält nur die direkt im Zusammenhang mit der Restrukturierung entstehenden Ausgaben, die zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen und nicht mit den laufenden Aktivitäten im Zusammenhang stehen. Restrukturierungsmaßnahmen wurde in der Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2020/21 kommuniziert und gestartet.

35.15 Laufende und latente Steuern.

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Regel im Periodenergebnis erfasst. Lediglich Steuern, die auf im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen entfallen, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das lokale Management verantwortet gemeinsam mit der lokalen steuerlichen Vertretung die Steuererklärungen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen für Beträge, die erwartungsgemäß an die Finanzverwaltung abzuführen sind.

Latente Steueransprüche/-schulden werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode in voller Höhe für alle temporären Differenzen zwischen dem steuerlichen Wert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und den im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten bilanziert. Falls jedoch die latenten Steueransprüche/-schulden aus der erstmaligen Bilanzierung eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit aus einer anderen als einen Unternehmenszusammenschluss betreffenden Transaktion resultieren, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder den Bilanz- noch den steuerlichen Gewinn bzw. Verlust beeinflusst, so werden diese nicht berücksichtigt. Ebenso werden keine latenten Steuern erfasst, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren.

Die latenten Steueransprüche/-schulden werden unter Verwendung von Steuersätzen (und -gesetzen) bestimmt, die in Kraft sind bzw. zum Bilanzstichtag so gut wie in Kraft sind und von denen erwartet wird, dass diese gelten werden, wenn die entsprechenden aktiven latenten Steueransprüche realisiert bzw. die latenten Steuerschulden getilgt werden.

Latente Steueransprüche werden bis zu jenem Ausmaß angesetzt, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne vorhanden sein werden, gegen die man die temporären Differenzen verwenden kann. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und neu beurteilt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Temporäre Differenzen entstehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Abschreibungsperioden von Anlagevermögen, Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und anderen Verpflichtungen nach Beendigung von Dienstverhältnissen, Differenzen hinsichtlich der Bewertung von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen sowie der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten und steuerlichen Verlustvorträgen.

Latente Steuerschulden werden für temporäre Differenzen angesetzt, die bei Investitionen in Tochtergesellschaften entstehen, außer in jenen Fällen, in denen der Zeitpunkt der Auflösung der temporären Differenz vom Konzern bestimmt wird und es wahrscheinlich ist, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufgelöst wird.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden, unter Berücksichtigung der Fristigkeiten, saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.

35.16 Langfristige, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.

Kapsch TrafficCom klassifiziert langfristige Vermögenswerte als „zur Veräußerung gehalten“, wenn der im Restbuchwert verkörperte Nutzen überwiegend durch Veräußerung und nicht durch weiteren Gebrauch realisiert werden soll. Unmittelbar vor der Einstufung als „zur Veräußerung gehalten“ werden die Vermögenswerte gemäß IFRS 5 neu bewertet. Die Folgebewertung geschieht zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Jegliche Wertminderung wird zuerst dem Firmenwert und in Folge den übrigen Vermögenswerten und Schulden aliquot zugerechnet und in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Zum 31. März 2021 gibt es keine langfristigen, zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.

35.17 Eventualschulden.

Bei Eventualschulden wird die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen als unwahrscheinlich eingestuft und es ist daher nach IFRS keine Verbindlichkeit in die Bilanz aufzunehmen.

Eventualschulden können aus zwei Gründen entstehen. Zum einen umfassen sie mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen entstehen und deren Existenz durch unbestimmte zukünftige Ereignisse bestätigt wird, die zumindest teilweise außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen. Zum anderen umfassen sie bestehende Verpflichtungen, bei denen allerdings die Höhe der Verpflichtungen nicht mit ausreichender Verlässlichkeit ermittelt werden kann oder ein Abfluss von Ressourcen zur Begleichung der Verpflichtungen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird.

35.18 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen und im Geschäftsjahr 2020/21 erstmalig angewandt wurden.

Neue/geänderte IFRS Veröffentlicht durch
das IASB und von
der EU übernommen
Anzuwenden für
Wirtschaftsjahre
beginnend am
oder nach dem
Wesentliche
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IFRS 16 Coronavirus-Pandemie bezogene
Mietkonzessionen
Mai 2020 1. Juni 2020 Keine
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform September 2019 1. Jänner 2020 Keine
IAS 1, IAS 8 Definition von Wesentlichkeit Oktober 2018 1. Jänner 2020 Keine
Framework Verweis auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards März 2018 1. Jänner 2020 Keine
IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs Oktober 2018 1. Jänner 2020 Keine

IAS 1 und IAS 8 „Definition von ‚wesentlich‘“.

Die geänderte Definition lautet: „Informationen sind wesentlich, wenn unter normalen Umständen davon auszugehen ist, dass ihre unterlassene, falsche oder verschleierte Angabe die von den Hauptadressaten eines Abschlusses für allgemeine Zwecke, der Finanzinformationen zum berichtenden Unternehmen enthält, getroffenen Entscheidungen beeinflusst.“

Die Änderungen stellen klar, dass sich der Verweis auf die Verschleierung von Informationen auf Situationen bezieht, bei denen die Auswirkungen mit dem Weglassen oder der falschen Darstellung dieser Informationen vergleichbar sind. Sie besagt außerdem, dass ein Unternehmen Wesentlichkeit in Zusammenhang mit dem Abschluss als Ganzes zu bewerten hat.

Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

IFRS 3 „Definition eines Geschäftsbetriebs“.

Um als Geschäftsbetrieb zu gelten, muss ein Erwerb Ressourcen (inputs) und einen substanziellen Prozess (substantive process) umfassen, die zusammen wesentlich zu der Fähigkeit beitragen, Ergebnisse (outputs) hervorzubringen. Die neuen Regelungen bieten ein Rahmenwerk zur Beurteilung, wann ein substanzieller Prozess vorliegt. Unternehmen dürfen optional einen sogenannten „concentration test“ durchführen. Dabei wird geprüft, ob sich im Wesentlichen der gesamte Fair Value der erworbenen Bruttovermögenswerte in einem Vermögenswert oder einer Gruppe gleichartiger Vermögenswerte konzentriert. Ist dies der Fall, wird gefolgert, dass kein Geschäftsbetrieb erworben wurde. Aus der Anwendung haben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

Überarbeitetes Rahmenkonzept der IFRS.

Das IASB hat eine Überarbeitung seines Rahmenkonzepts zur Rechnungslegung veröffentlicht, die bei der Erarbeitung neuer Standards und Interpretationen unmittelbar zugrunde gelegt wird. Wesentliche Änderungen sind:

 

Durch die Überarbeitung des Rahmenkonzepts werden keine bestehenden IFRS geändert. Das überarbeitete Rahmenkonzept wird künftig bei der Entwicklung neuer Standards und Interpretationen verwendet werden. Abschlusserstellern hilft das Rahmenkonzept möglicherweise auch bei der Entwicklung von Rechnungslegungsmethoden und Sachverhalte, für die bislang noch keine IFRS-Regelungen gibt. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Weitere Änderungen:

Aus der Anwendung der neuen Standards und Interpretationen IFRS 16 „COVID-19-bezogene Mietkonzessionen“, der Mietzugeständnisse in unterschiedlicher Form infolge der COVID-19-Pandemie an Leasingnehmer behandelt, sowie die „Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) – Phase 1: Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7“, die möglichen Auswirkungen auf Grund der Änderung des bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz in Bezug auf die IBOR-Reform erläutern, haben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

35.19 Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden.

Neue/geänderte IFRS Veröffentlicht durch
das IASB und von
der EU übernommen
Anzuwenden für
Geschäftsjahre
beginnend am
oder nach dem
Wesentliche
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16 Interest Rate Benchmark Reform –
Phase 2
August 2020 1. Jänner 2021 Keine
IFRS 4 Vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Juni 2020 1. Jänner 2021 Keine
Neue/geänderte IFRS Veröffentlicht durch das IASB, jedoch von der EU noch nicht übernommen Anzuwenden für
Geschäftsjahre
beginnend am
oder nach dem
Wesentliche
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IFRS 17 Versicherungsverträge Mai 2017 1. Jänner 2023 Keine
IAS 1 Darstellung des Abschlusses:
Klassifizierung von Schulden als
kurz- oder langfristig
Jänner 2020 1. Jänner 2023 noch offen
IAS 16 Erlöse bevor beabsichtigter Nutzung Mai 2020 1. Jänner 2022 Keine
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept
der IFRS
1. Jänner 2022 Keine
IAS 37 Belastende Verträge – Kosten der
Vertragserfüllung
Mai 2020 1. Jänner 2022 noch offen
AIP 2018-2020 Jährliche Verbesserungen der IFRS
(Zyklus 2018–2020)
Mai 2020 1. Jänner 2022 noch offen
IAS 1 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und IFRS Leitliniendokument 2) Februar 2021 1. Jänner 2023 noch offen
IAS 8 Definition von „Schätzungen“ Februar 2021 1. Jänner 2023 noch offen

Der Konzern wendet diese neuen oder geänderten Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Sie sind entweder nicht relevant oder haben keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis, das Vermögen oder die Verbindlichkeiten sowie die Cashflows des Konzerns.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: „Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2“ betreffen die tatsächliche Umstellung von Referenzzinssätzen und die Bilanzierung von Änderungen bei der Ermittlung vertraglicher Zahlungsströme als Folge der IBOR-Reform.

Aus heutiger Sicht sind aus der Anwendung dieser Änderung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

IFRS 4 „Vorübergehende Befreiung von IFRS 9“: Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die durch den unterschiedlichen Geltungsbeginn des IFRS 9 Finanzinstrumente und des künftigen IFRS 17 Versicherungsverträge bedingten, vorübergehend auftretenden Bilanzierungsfragen geregelt werden. Aus der Anwendung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Standards und Interpretationen, die bereits vom IASB veröffentlicht , jedoch von der EU noch nicht übernommen sind:

Diese Standards und Interpretationen bzw. Anpassungen der Standards und Interpretationen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben.

36 Ergebnis je Aktie.

Das Ergebnis je Aktie (unverwässertes Ergebnis) wird durch Division des den Anteilseignern zuordenbaren Periodenergebnisses der Gesellschaft durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Stückaktien berechnet. Etwaige Stückaktien, die von der Gesellschaft erworben und als eigene Aktien gehalten wurden, bleiben unberücksichtigt. Zum 31. März 2021 hielt die Gesellschaft – wie im Vorjahr – keine eigenen Aktien. Es gab keine Verwässerungseffekte.

2019/20 2020/21
Den Anteilseignern zurechenbares Periodenergebnis
der Gesellschaft (in EUR)
-48.136.697 -102.878.149
Gewichtete durchschnittliche Anzahl Aktien 13.000.000 13.000.000
Ergebnis je Aktie (in EUR) -3,70 -7,91

37 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Im ersten Quartal des Geschäftsjahrs 2021/22 konnte die Auszahlung eines von der Österreichischen Kontrollbank abgesicherten Sonder-Kontrollbank-Refinanzierungsrahmens (KRR) im Ausmaß von rund EUR 18 Mio. erwirkt werden, was für den Konzern eine zusätzliche Liquiditätsreserve darstellt.

Des weiteren wurde im Mai 2021 eine Vereinbarung der finanzierenden österreichischen Banken mit Kapsch TrafficCom AG getroffen, dass die Laufzeit der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, ausgenommen laufende Tilgungen, bis 30. April 2023 verlängert wurde. Es wurden neue einheitliche Finanzkennzahlen vereinbart, die in Erläuterung 34 enthalten sind. Die Fristigkeiten per 31.3.2021 sowie die Angaben in Erläuterung 24 berücksichtigen diese Änderungen nach dem Bilanzstichtag noch nicht.

Ab dem 1. Juli 2021 wird Andreas Hämmerle als Chief Financial Officer (CFO) ein neues, zusätzliches Mitglied im Vorstand von Kapsch TrafficCom sein.

Es gab keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre.

38 Zusatzangaben.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2020/21 setzte sich aus 4.020 Angestellten und 807 Arbeitern zusammen (2019/20: 4.337 Angestellte und 748 Arbeiter).

Aufwendungen für den Abschlussprüfer.

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer beliefen sich auf TEUR 308 (2019/20: TEUR 296) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

2019/20 2020/21
Prüfung des Konzernabschlusses 91 104
Andere Bestätigungsleistungen 96 99
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 109 105
Gesamt 296 308

Vergütungen und sonstige Zahlungen an Organe der Gesellschaft.

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2020/21 aus folgenden Personen zusammen:

 

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 TEUR 1.605 (2019/20: TEUR 2.522), die Erträge für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 283 (Vorjahr: Aufwand von TEUR 214).

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2020/21 aus folgenden Personen zusammen:

 

Vom Betriebsrat entsandt:

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 120 (2019/20: TEUR 120) als Aufwand erfasst.

Wie in den Vorjahren wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gewährt und auch keine Garantien zu deren Gunsten abgegeben.

Ergebnisverwendungsvorschlag.

Der Konzern beabsichtigt, wie schon in diesem Geschäftsjahr, keine Dividende auszuschütten.

Zur Veröffentlichung genehmigt:

Wien, am 15. Juni 2021

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Erklärung der gesetzlichen Vertreter.

Gemäß § 124 Abs. 1 BörseG 2018.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 15. Juni 2021

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Bestätigungsvermerk.

Bericht zum Konzernabschluss.
Prüfungsurteil.

Wir haben den Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der konsolidierten Bilanz zum 31. März 2021, der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung und der konsolidierten Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Erläuterungen zum Konzernabschluss (Konzernanhang), geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil.

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts.

Wir weisen auf die Angaben des Vorstands im Konzernabschluss im Kapitel „1.4 Wesentliche Schätzungen und Annahmen“ hin, wonach Schätzungen und Annahmen in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden der nordamerikanischen Konzerngesellschaften, vor allem der Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA nach wie vor das Risiko beinhalten, eine wesentliche Korrektur dieser Buchwerte innerhalb des folgenden Geschäftsjahres verursachen zu können. Dem Wirksamwerden der bereits umgesetzten sowie weiterer in Umsetzung befindlicher Maßnahmen im Rahmen des Programmes „Mission re/invent“ und der Erreichung der künftig wieder profitablen Geschäftsplanung kommt daher entscheidende Bedeutung zu.

Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

 

1 Werthaltigkeit der Firmenwerte.

Sachverhalt.

Im Konzernabschluss werden in den „Immateriellen Vermögenswerten“ Firmenwerte in Höhe von TEUR 22.755 ausgewiesen, die im Wesentlichen mit TEUR 11.783 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-Americas und mit TEUR 7.378 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-APAC zugeordnet wurden. Der Konzern führt mindestens einmal jährlich und darüber hinaus bei Vorliegen von Anhaltspunkten einen Wertminderungstest (Impairment Test nach IAS 36) durch. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-EMEA (vormals ETC-EMEA) in Höhe von TEUR 21.316 auf Basis eines Wertminderungstests zum 30. September 2020 zur Gänze wertgemindert, weiters wurden im Zuge dessen auch immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 3.475 in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TM-EMEA (vormals IMS-EMEA) wertgemindert, wobei für diese auf Basis des Wertminderungstests zum 31. März 2021 eine Zuschreibung in Höhe von TEUR 1.845 erfolgte.

In den ZGE Tolling-Americas und TM-Americas sind Firmenwerte zugeordnet, deren Werthaltigkeit wesentlich durch die Geschäftsentwicklung der Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA, bestimmt wird. In dieser Gesellschaft sind, nachdem bereits im Geschäftsjahr 2019/20 ein Verlust erzielt wurde, im Geschäftsjahr 2020/21 weitere, signifikante Verluste in Höhe von TEUR 66.080 angefallen, die überwiegend auf erhebliche Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen in den wesentlichen Projekten zurückzuführen sind. Als Reaktion auf die Verluste und die im Geschäftsjahr identifizierten Verlustursachen wurden durch das Management mit Unterstützung externer Berater Maßnahmen identifiziert, beschlossen und implementiert, die in Zukunft zu einer positiven Ergebnisentwicklung führen sollen. Auf Basis des Wertminderungstests liegt in den ZGE Tolling-Americas und TM-Americas kein Wertminderungsbedarf vor, wobei die Werthaltigkeit vom Wirksamwerden der bereits umgesetzten und weiterer in Umsetzung befindlicher Maßnahmen im Rahmen des Programmes „Mission re/invent“ und der Erreichung der künftig wieder profitablen Geschäftsplanung abhängt.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Marktentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit einzelner Großaufträge im Planungszeitraum. Dies betrifft insbesondere Mauterrichtungsprojekte im Segment Tolling, wo der Auftragseingang sehr volatil ist und die Vergabe der Projekte in der Regel auf Basis von Ausschreibungen erfolgt, was regelmäßig mit gewissen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Annahmen für die ewige Rente. Für den Konzernabschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko einer Überbewertung des Firmenwertes, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie des herangezogenen Berechnungsmodells unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten beurteilt.

Dabei haben wir zunächst ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess sowie den Wertminderungsprozess (Identifizierung und Definition von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, Ermittlung des erzielbaren Betrages, Analyse der Werthaltigkeit, Ermittlung von Diskontierungszinssatz und Wachstumsrate sowie Berechnungsmodell) erlangt.

Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung übereinstimmen und die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie Umsatz, Aufwendungen, Projektplanung, Investitionen, Veränderungen im Working Capital) analysiert und kritisch gewürdigt. Die Annahmen in Bezug auf Diskontierungszinssatz und Wachstumsrate wurden anhand von externen Markt- und Branchendaten überprüft sowie das Berechnungsmodell rechnerisch nachvollzogen. Weiters haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zum Wertminderungstest beurteilt. Dies umfasste insbesondere auch die Sensitivitätsanalysen, die zur Risikobeurteilung möglicher Abweichungen von Umsatz- und Ergebnisannahmen sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten ermittelt wurden.

Das von der Gesellschaft eingesetzte Bewertungsmodell ist geeignet, um einen IFRS-konformen Werthaltigkeitstest (Impairment Test nach IAS 36) durchzuführen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind vertretbar. Die von IAS 36 geforderten Anhangangaben sind vollständig

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zu Firmenwerten finden sich in Erläuterung 9 „Wertminderungen“, Erläuterung 14 „Immaterielle Vermögenswerte“ und Erläuterung 35.6.1 „Firmenwerte“ unter Abschnitt 35 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.

2 Schätzungen und Annahmen in der Ertragsrealisierung bei der Bilanzierung von Errichtungsprojekten.

Sachverhalt.

Ein signifikanter Teil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge des Konzerns stammt aus der Errichtung von Mautsystemen (Maut; vormals Electronic Toll Collection (ETC)) und der Errichtung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit (Verkehrsmanagement; vormals Intelligent Mobility Solutions (IMS)). Die lang- und kurzfristigen Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen zum 31. März 2021 belaufen sich auf TEUR 111.160 und die lang- und kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen auf TEUR 48.558. Weiters wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 19.611 gebildet, um für mögliche Verluste aus der weiteren Projektabwicklung vorzusorgen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden TEUR 165.439 an Umsätzen aus der Errichtung von Maut- und Verkehrsmanagement-Systemen erzielt. Bei der Bilanzierung von Errichtungsprojekten realisiert der Konzern Umsätze nach IFRS 15 auf Basis des Fertigstellungsgrads, der aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für den jeweiligen Auftrag ermittelt wird. Dies erfordert eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Aufträgen resultierenden Kosten sowie der Risiken aus der Projektabwicklung, die sich aus technischen Problemen, zeitlichen Verzögerungen oder Problemen mit Sublieferanten oder sonstigen externen Rahmenbedingungen ergeben können und die Marge des Auftrags beeinflussen. Weiters können aus diesen Projekten auch Schadenersatz- oder Vertragsstrafen resultieren, die bei der Projektbewertung zu berücksichtigen sind und eine Risikoeinschätzung erfordern. Bei einzelnen Verträgen ist im Transaktionspreis auch eine variable Gegenleistung vereinbart, die ebenfalls zu Schätzungen führt. Bei einer Vielzahl an Aufträgen des Konzerns handelt es sich regelmäßig um technisch komplexe Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind.

Bedingt durch unter anderem Ressourcenknappheit bei qualifizierten Mitarbeitern und Problemen bei der Implementierung einer neuen Softwarelösung kam es im Geschäftsjahr 2020/21 in Nordamerika zu erheblichen Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen bei einigen Projekten, woraus sich Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 ergeben haben.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen der Projekte, insbesondere während der Errichtungsphase, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der erheblichen Schätzungen, die mit der Bilanzierung dieser Aufträge verbunden sind, resultiert das Risiko, dass der Umsatz aus den Errichtungsprojekten, das Konzernergebnis und projektbezogene Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unseres risikobasierten Prüfungsansatzes haben wir ein Verständnis über den Umsatzprozess und die internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne automatische und manuelle Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Auftragskalkulation beim Abschluss neuer Verträge, Billigung der laufenden Nachkalkulation und Statusberichte zu Großprojekten. Anlässlich der Erstimplementierung haben wir uns das Fachkonzept des Konzerns zur Implementierung von IFRS 15 durchgesehen und gewürdigt und das im Geschäftsjahr 2018/19 implementierte konzernweite IT-System zur Umsatzbilanzierung nach IFRS 15 („Revenue Engine“) einer Systemprüfung unterzogen und die korrekte Berechnung der Umsätze auf Basis des Fertigstellungsgrads nachvollzogen. Wir nahmen stichprobenartig Einsicht in Projektanträge, Kundenverträge, Aufsichtsratsprotokolle, das Projektbudgetierungstool sowie Detailkostenaufstellungen und haben Gespräche mit den Projektmanagern und dem Management zum Projektverlauf, Projektrisiken und den Planungsannahmen einzelner Projekte geführt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Schätzungen lag ein besonderer Fokus auf der Überprüfung der regelmäßigen Aktualisierung der Planannahmen, insbesondere für die Planauftragskosten bis zur Fertigstellung und die Planmarge des Projekts. Dabei haben wir auf historische Erfahrungswerte betreffend die Genauigkeit von Schätzungen von in der Vergangenheit abgewickelten Großprojekten zurückgegriffen. Wir haben die Angemessenheit der Angaben zu Schätzungsunsicherheiten überprüft und die Berechnung der Sensitivitätsangaben bei einer Änderung der absoluten Planmarge (Deckungsbeitrag) der Projekte um 10 % nachvollzogen.

In Bezug auf die Projekte in Nordamerika (Tochtergesellschaft Kapsch TrafficCom USA) wurden zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt. Insbesondere wurde die Stichprobe der Projektprüfung ausgeweitet, die neu eingeführte Kontrolle zur Risikoeinstufung der Projekte durch das Management überprüft und ihre Wirksamkeit getestet sowie die Risikovorsorgen und Kostenanpassungen und die zuletzt genehmigte Planung der geprüften Projekte mit dem lokalen Management und den zuständigen Projektmanagern besprochen und gewürdigt. Weiters wurde die von einem externen Berater erstellte Projektrisikoanalyse von insgesamt 22 Projekten kritisch durchgesehen und in der Prüfung der Projekte gewürdigt.

Die angewendeten Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Annahmen zur Umsatzrealisierung von Errichtungsprojekten sind vertretbar. Die von IFRS 15 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zur Ertragsrealisierung finden sich in der Erläuterung 1.4.1 „Erlösrealisierung bei Auftragsfertigung“, in den Erläuterungen 21 „Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten“, 27 „Rückstellungen“ sowie in der Erläuterung 35.3 „Ertragsrealisierung“ unter Abschnitt 35 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.

3 Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe im Geschäftsjahr 2019/20 und aktueller Status.

Sachverhalt.

Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die automatische Kontrolle der Pkw-Maut mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, in dem die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt wurde. Am Folgetag hat der Kunde, die Bundesrepublik Deutschland, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 gekündigt.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind die Kapsch TrafficCom AG, Wien, die CTS EVENTIM AG & Co KGaA, Deutschland, und die autoTicket GmbH, Deutschland. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von EUR 560 Mio. gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden vom zuständigen Ministerium bestritten und es wurde ein Schiedsgericht angerufen. Das unabhängige Schiedsgericht hat im Frühjahr 2020 seine Tätigkeit aufgenommen und wird voraussichtlich im Herbst 2021 über die Rechtmäßigkeit der Ansprüche dem Grunde nach entscheiden.

Im Konzernabschluss war insbesondere die Werthaltigkeit des Beteiligungsansatzes des nach der At-Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmens autoTicket GmbH, Deutschland, in Höhe von TEUR 20.213 zu beurteilen, die Bilanzierung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten und die Vollständigkeit der erforderlichen Anhangangaben, weshalb dies als besonderer Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit dem Vorstand und der Rechtsabteilung des Konzerns zum Stand des Schiedsgerichtsverfahrens besprochen. Wir haben zum Stichtag 31. März 2021 externe Bestätigungen von den Rechtsanwälten eingeholt, die den Sachverhalt für den Konzern betreuen. Wir haben weiters den testierten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der autoTicket GmbH, Deutschland, eingesehen und selbst zusätzliche Prüfungshandlungen auf das für die At-Equity-Bilanzierung erforderliche Konzernberichtspaket zum 31. März 2021 vorgenommen.

Es wurden im Geschäftsjahr 2020/21 keine Wertminderungen von Vermögenswerten durchgeführt, die zugrunde liegenden Annahmen zur Werthaltigkeit des Beteiligungsansatzes an dem Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, sind vertretbar. Die Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sind angemessen dargestellt und die insbesondere nach IAS 37 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zur Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe sowie das anhängige Schiedsgerichtsverfahren finden sich insbesondere in Erläuterung 29 „Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse sowie Angaben zur Infrastrukturabgabe Deutschland“.

4 Restrukturierungsmaßnahmen.

Sachverhalt.

Die nachteilige Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres 2020/21, insbesondere bedingt durch Margenanpassungen und Drohverlustrückstellungen bei Projekten in Nordamerika, und das Ausmaß der COVID-19-Effekte hat das Management dazu veranlasst, das Programm „Mission re/invent“ ins Leben zu rufen, das kurzfristige Kostensenkungsmaßnahmen beinhaltet, aber auch die Basis für nachhaltiges zukünftiges Wachstum schaffen soll, etwa durch

Zum 31. März 2021 bestehen Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 3.917. In der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung des Geschäftsjahres 2020/21 wurden Restrukturierungskosten im Ausmaß von TEUR 5.305 erfasst. Diese Restrukturierungskosten betreffen hauptsächlich die USA, Schweden und Österreich, und umfassen im Wesentlichen Aufwendungen anlässlich der Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen von Arbeitnehmern im Ausmaß von TEUR 4.478.

Darüber hinaus wurden noch Wertminderungen im Ausmaß von TEUR 8.324, im Wesentlichen für Nutzungsrechte aus Gebäudeleasing in den USA und Schweden im Ausmaß von TEUR 7.420, erfasst.

Die bilanzielle Behandlung von Restrukturierungsmaßnahmen beinhaltet Ermessens-entscheidungen des Managements. Restrukturierungsrückstellungen müssen bestmöglich geschätzt werden unter Berücksichtigung von Risiken und Unsicherheiten. Damit verbunden sind auch erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, weshalb die Restrukturierungsmaßnahmen als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurden.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die von der Gesellschaft umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen dahin gehend überprüft, ob diese auch der Definition einer Restrukturierungsmaßnahme nach IAS 37.70 ff entsprechen.

Insbesondere haben wir gewürdigt, ob zum Bilanzstichtag 31. März 2021 eine faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entstanden ist. Das Management hat uns einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan vorgelegt, den wir mit den Vorständen und in regelmäßigen Abständen mit den für die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts verantwortlichen Abteilungsleitern besprochen haben.

Wir haben uns im Detail mit dem Restrukturierungsplan auseinandergesetzt und überprüft, ob dieser geeignet ist, bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartungshaltung zu wecken. Zur Begleitung der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen hat die Gesellschaft einen externen Berater beauftragt, dessen Berichterstattung an das Management von uns kritisch gewürdigt wurde.

Die Rückstellungen, die im Wesentlichen die Aufwendungen anlässlich der Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen von Arbeitnehmern umfassen, haben wir stichprobenartig anhand der vorgelegten Detailunterlagen und Vereinbarungen mit den Betroffenen überprüft. Ebenso haben wir die in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen sowie Wertminderungen stichprobenartig anhand der vorgelegten Detailunterlagen und Verträge überprüft

Die von der Gesellschaft rückgestellten sowie erfolgswirksam erfassten Restrukturierungsaufwendungen und Wertminderungen sind vertretbar. Die gemäß IAS 37 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Restrukturierungsmaßnahmen finden sich insbesondere in Erläuterung 6 „Personalaufwand“, Erläuterung 7 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“, Erläuterung 9 „Wertminderungen“, Erläuterung 13 „Sachanlagen“, Erläuterung 27 „Rückstellungen“ und Erläuterung 34 „Kapitalmanagement“.

5 Einhaltung von Finanzkennzahlen.

Sachverhalt.

Zum 31. März 2021 bestehen lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 108.212 sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 74.347, wo die Einhaltung von Finanzkennzahlen in den Kreditverträgen vereinbart wurde. Durch das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020/21 konnten nicht alle vereinbarten Finanzkennzahlen eingehalten werden. Die Kapsch TrafficCom AG, Wien, schloss mit den betroffenen finanzierenden Banken vor Ablauf des zum 31. März 2021 endenden Geschäftsjahres Verzichtserklärungen ab, wonach auf die Einhaltung dieser Finanzkennzahlen zum Bilanzstichtag bis zum Ablauf des folgenden Geschäftsjahres verzichtet wurde.

In diesen Verzichtserklärungen („waivers“) erklären die finanzierenden Banken,

Weiters wird festgehalten, dass Verhandlungen mit den betreffenden Banken geführt werden, wonach bis spätestens zum 30. Juni 2021 neue einheitliche Finanzkennzahlen, die auf die Planrechnungen der nächsten Jahre abstellen, vereinbart werden sollen.

Diese neuen Finanzkennzahlen wurden im Mai 2021 mit sämtlichen Banken vereinbart.

In Bezug auf die Schuldscheindarlehen führt die Nichteinhaltung der vereinbarten Kennzahlen am Bilanzstichtag nicht zu einer vorzeitigen Kündigung oder Fälligstellung der Verbindlichkeit, sondern allenfalls zu höheren Finanzierungskosten, und es wurde daher kein Waiver ausgestellt.

Darüber hinaus wurden vom Management auch Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität gesetzt.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögenslage in Bezug auf die Fristigkeit der Finanzverbindlichkeiten und mögliche weitere Konsequenzen der Nichteinhaltung der Finanzkennzahlen resultiert das Risiko, dass die Fristigkeiten im Konzernabschluss falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.


Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die auf konsolidierter Basis errechneten Finanzkennzahlen nachvollzogen sowie die mathematische Richtigkeit der Berechnung überprüft. Wir haben die in die Berechnung der Finanzkennzahlen einfließenden Input-Daten mit dem Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, der in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wurde, abgestimmt.

Bei den Verzichtserklärungen („waivers“) haben wir den Verzicht der Banken auf die Einhaltung einer Finanzkennzahlen bzw. auf die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen und damit auch den Verzicht auf die Fälligstellung analysiert und überprüft, dass diese Verzichtserklärungen („waivers“) der Banken

abgegeben wurden, damit zum 31. März 2021 für den nicht im nächsten Geschäftsjahr zu tilgenden Betrag weiterhin ein Ausweis als langfristige Finanzverbindlichkeiten zulässig ist.

Auf Basis dieser Verzichtserklärungen haben wir den Ausweis der korrespondierenden nicht binnen des nächsten Geschäftsjahres fälligen Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz zum 31. März 2021 als weiterhin langfristige Finanzverbindlichkeiten überprüft und nachvollzogen.

Weiters haben wir die Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität gewürdigt und die vom Management diesbezüglich implementierten Kontrollen (tägliches Monitoring des konzernweiten Liquiditätsbestandes und wöchentliche 12-Wochen-Cashflow -Forecasts) überprüft und das diesbezügliche Berichtswesen analysiert

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Verzichtserklärungen finden sich in der Erläuterung 34 „Kapitalmanagement“.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen.

Bericht zum Konzernlagebericht.

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil.

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung.

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO.

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. März 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Jahr 2006 Konzernabschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer.

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Felix Wirth.

Wien, den 15. Juni 2021

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

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Mag. Felix Wirth

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Glossar.

AG

Aktiengesellschaft.

AktG

Aktiengesetz (Österreich).

Americas

Region: Nord-, Mittel- und Südamerika.

APAC

APAC

Region: Asien-Pazifik (EN: Asia-PACific).

Bp

Basispunkt, entspricht 0,01 %.

COVID-19

Infektionskrankheit verursacht durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (EN: COronaVIrus Disease)

EBIT

Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EN: Earnings Before Interest and Taxes).

EBITDA

Operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EN: Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization).

EMEA

Region: Europa, Mittlerer Osten, Afrika (EN: Europe, Middle East, Africa).

ERM

nternehmensweites Risikomanagement (EN: Enterprise Risk Management).

F&E

Forschung und Entwicklung

IASB

Unabhangiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die IFRS entwickelt und verabschiedet (EN: International Accounting Standards Board).

IFRS

.Internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom IASB herausgegeben werden (EN: International Financial Reporting Standards)

IKS

Internes Kontrollsystem.

IPR

Rechte am geistigen Eigentum (EN: Intellectual Property Rights).

ITS

Intelligente Verkehrssysteme (EN Intelligent Transportation Systems).

Maut /Tolling

Berichtssegment von Kapsch TrafficCom. Dieses Segment (vormals Electronic Toll Collection, ETC) umfasst die Errichtung sowie den technischen und kommerziellen Betrieb von Mautsystemen, EN: Tolling.

n.a.

Nicht anwendbar/nicht zutreffend (EN: not applicable)

OBU

Elektronisches Gerät (EN: On-Board Unit).

UGB

Österreichisches Unternehmensgesetzbuch.

Verkehrsmanagement (VM) / Traffic Management (TM)

Berichtssegment von Kapsch TrafficCom. In diesem Segment (vormals Intelligent Mobility Solutions, IMS) werden primär die Errichtung und der Betrieb von Systemen und Lösungen zur Steuerung des Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens erfasst, EN: Traffic Management (abgekürzt: TM).

ZGE

Zahlungsmittelgenerierende Einheit.

Jahresbericht 2020/21

von Kapsch TrafficCom AG zum 31. März 2021.

Lagebericht und Jahresabschluss 2020/21.



Inhaltsverzeichnis.

LAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

1.1 Geschäftsverlauf.

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.

1.1.2 Marktdefinition.

1.1.3 Geschäftsverlauf.

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

1.2.1 Ertragslage.

1.2.2 Vermögenslage.

1.2.3 Finanzlage.

1.2.4 Nichtfinanzielle Informationen.

1.3 Forschung und Entwicklung.

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

2.1 Ausblick.

2.2 Risikobericht.

2.2.1 Risikomanagement.

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.

2.2.3 Strategische Risiken.

2.2.4 Finanzrisiken.

2.2.5 Personalrisiko.

2.2.6 Rechtliche Risiken.

2.2.7 IT-Risiken.

2.2.8 Chancen.

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.

2.3 IKS und Risikomanagementsystem in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

3 Sonstige Angaben.

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen.

3.2 Corporate-Governance-Bericht.

JAHRESABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Bilanz zum 31. März 2021.

Gewinn- und Verlustrechnung.

Erläuterungen zum Jahresabschluss.

A. Allgemeine Grundsätze.

B. Konzernverhältnisse.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz.

E. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung.

F. Sonstige Angaben.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.

BESTÄTIGUNGSVERMERK.

LAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

1.1 Geschäftsverlauf.

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.

Weltwirtschaft.
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Die globale Konjunktur stand 2020 ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise. Die aggregierte Wirtschaftsleistung verzeichnete mit einem Minus von 3,3 % (Vorjahr: +2,8 %) den stärksten Einbruch seit Jahrzehnten. Speziell im Frühjahr 2020 litt der Welthandel unter Lieferkettenstörungen, ausgelöst durch weitreichende Schließungsmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Insgesamt ging das globale Handelsvolumen um 5,3 % zurück. Dank umfangreicher fiskal- und geldpolitischer Maßnahmen in weiten Teilen der Welt wurde jedoch bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine schrittweise Erholung eingeläutet. Als vergleichsweise krisenresistent erwies sich dabei die Industrieproduktion.

Für 2021 erwarten die Konjunkturforscher trotz anhaltendem Infektionsgeschehen eine Rückkehr auf den Wachstumspfad.

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USA.
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Die US-Wirtschaft wurde von der globalen Krise 2020 weniger stark in Mitleidenschaft gezogen als erwartet. Aufgrund einer geringeren Abhängigkeit vom Außenhandel ging das Bruttoinlandsprodukt lediglich um 3,5 % zurück.

Für 2021 gelten die USA mit einem prognostizierten Aufschwung um 6,4 % sogar als Wachstumsmotor der Weltwirtschaft. Ausschlaggebend dafür ist in erster Linie das massive Konjunkturpaket in Höhe von USD 1,9 Billionen („American Rescue Plan“), das Anfang März 2021 verabschiedet wurde. Darüber hinaus trägt die US-Notenbank Fed mit ihrer lockeren Geldpolitik zur Konjunkturstabilisierung bei. Sowohl bei der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt als auch beim eingetrübten Konsumentenvertrauen war im ersten Quartal 2021 ein eindeutiger Aufwärtstrend zu beobachten. Zu den größten internationalen Herausforderungen zählt indes der nach wie vor aufrechte Handelskonflikt zwischen den USA und China.

Schwellen- und Entwicklungsländer.
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Die Schwellen- und Entwicklungsländer standen 2020 aufgrund begrenzter Kapazitäten zur Krisenbekämpfung vor großen Herausforderungen. Insgesamt ging ihre Wirtschaftsleistung um 2,2 % zurück (Vorjahr: +3,6 %). Zu einer Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie trugen umfassende Notfallhilfen von multilateralen Institutionen bei.

Asien. Im regionalen Vergleich wiesen einmal mehr die aufstrebenden Volkswirtschaften Asiens die dynamischste Entwicklung auf. China stemmte sich dank eines massiven staatlichen Investitionsprogramms und strikter Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung gegen den globalen Trend und erzielte 2020 ein BIP-Wachstum von 2,3 %. Auch in den ASEAN-5-Staaten (Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand, Vietnam) zeichnet sich für 2021 wieder eine kräftige Expansion um knapp 5 % ab.

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Hier lastete zusätzlich der drastische Preiseinbruch auf dem internationalen Erdölmarkt auf der Wirtschaft. Im größten Regionalmarkt Russland etwa belief sich der Wirtschaftseinbruch 2020 auf 3,1 %. Dank einer Einigung der Allianz OPEC+ auf eine historische Förderkürzung war jedoch schon im zweiten Halbjahr eine Trendumkehr zu beobachten. Von der Rückkehr des Ölpreises auf das Vorkrisenniveau im ersten Quartal 2021 profitierten auch die erdölexportierenden MENAP-Staaten (Mittlerer Osten und Nordafrika, Afghanistan und Pakistan).

Auf das Rezessionsjahr 2020 soll laut Wirtschaftsforschern ein BIP-Anstieg von über 3 % folgen.

Lateinamerika und Afrika. Lateinamerika ist die weltweit am schwersten von der COVID-19-Pandemie betroffene Region. 2020 brach die aggregierte Wirtschaftsleistung um 7,0 % ein und das Nord-Süd-Gefälle auf dem amerikanischen Kontinent vergrößerte sich spürbar. Weniger gravierend war die Lage in Subsahara-Afrika, wo der Konjunktureinbruch trotz struktureller Defizite bei moderaten 1,9 % lag. Ein zunehmendes Problem stellt in der Region jedoch der deutliche Anstieg der Verschuldung dar. Für vorübergehende Entlastung sorgten in diesem Zusammenhang die Stundungsinitiativen von internationalen Gläubigern. Nicht zuletzt aufgrund steigender Rohstoffpreise ist für 2021 ein Wirtschaftsaufschwung in Afrika und in Lateinamerika zu erwarten.

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Europa.

Im stark außenwirtschaftlich orientierten Europa hinterließ das Krisenjahr 2020 tiefe Spuren.

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Europäische Union (EU). Mit einem Minus von 6,3 % fiel die Bilanz der Europäischen Union schlechter aus als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09.

Bei den Konjunkturaussichten zeichnet sich ein differenziertes Bild ab: Dank der internationalen Nachfragebelebung dürften die größeren Industrienationen Europas, allen voran Deutschland, bereits 2021 einen wesentlichen Teil der Kriseneinbrüche wettmachen. Bei den maßgeblich vom Tourismus abhängigen Staaten in Südeuropa ist hingegen von einem langsameren Erholungsprozess auszugehen. Einen positiven Impuls für die gesamte Union stellen der Mitte 2020 beschlossene Wiederaufbaufonds in Höhe von EUR 750 Mrd. und die dadurch ermöglichten Investitionen dar. Als weitere positive Entwicklung ist das mit Jahresbeginn 2021 in Kraft getretene Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu werten, das die Modalitäten für die künftige Zusammenarbeit regelt.

Euroraum. Die Wirtschaft im Euroraum schrumpfte 2020 um 6,6 % (Vorjahr: +1,3 %). Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf die schwierige Lage im Dienstleistungsbereich und auf den schwachen Privatkonsum. Das Inflationsniveau entfernte sich mit einem Durchschnittswert von 0,3 % weiter vom 2-Prozent-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB).

Für 2021 wird ein Anstieg der Inflation auf 1,4 % erwartet. Ergänzend zu der anhaltenden Niedrigzinspolitik stemmt sich die EZB mit einer Ausweitung der Anleihekäufe im Rahmen des Hilfsprogramms PEPP („Pandemic Emergency Purchase Programme“) gegen die Krise. Mit einer Rückkehr der Euroraum-Wirtschaft auf das Vorkrisenniveau ist im Frühjahr 2022 zu rechnen.

Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Auch hier trübte sich das Konjunkturbild im Berichtsjahr merklich ein. So führte etwa die Unterbrechung der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Österreichs Nachbarstaaten zu einem Wirtschaftsrückgang von 5,0 % (Ungarn) bis 5,6 % (Tschechien). Im Vergleich dazu kam insbesondere Serbien als Wachstumsmotor am Westbalkan mit einem Minus von nur 1,0 % relativ gut durch die Krise. Neue Chancen für diese Region bieten mittelfristig nicht nur die geplanten EU-Transferzahlungen aus dem Wiederaufbaufonds, sondern auch die angestrebte Rückverlagerung von strategisch wichtigen Produktionsprozessen speziell aus Asien.

Österreich.
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Österreichs Wirtschaft war 2020 mit einem BIP-Rückgang von 6,6 % konfrontiert. Die Erholung während der Sommermonate und der kräftige Industrieaufschwung im zweiten Halbjahr konnten die Auswirkungen der behördlichen Schließungsmaßnahmen, die insbesondere den Tourismus und den Dienstleistungssektor hart trafen, nur teilweise abfedern. Die Inflationsrate lag im Jahresdurchschnitt neuerlich deutlich über dem Referenzwert des Euroraums, konkret bei 1,8 %.

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Für 2021 erwarten die Wirtschaftsforscher in Österreich ein moderates Wachstum von rund 2 %, primär angekurbelt durch die staatlich geförderte Investitionstätigkeit der heimischen Unternehmen.

1.1.2 Marktdefinition.

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

Vision und Mission.

Kapsch TrafficCom hat die Mission, innovative Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität zu entwickeln. Damit soll Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ermöglicht werden, an ihrem Ziel komfortabel, pünktlich, sicher, effizient und mit einer minimalen Umweltbelastung anzukommen. Die Vision von Kapsch TrafficCom ist es, die Grenzen der Mobilität zugunsten einer gesunden Welt ohne Staus herauszufordern.

Zielmärkte.
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Zu diesem Zweck adressiert Kapsch TrafficCom den Markt für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Diese unterstützen und optimieren den Verkehr (einschließlich Infrastruktur, Fahrzeuge, Benutzer und Industrie). Sie nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien. Innerhalb des ITS-Markts ist Kapsch TrafficCom auf die Bereiche Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management fokussiert.

Kernregionen der Geschäftstätigkeit sind Nord-, Mittel- und Südamerika, Europa sowie Ozeanien (Australien und Neuseeland).

Adressierbarer Markt.

Der für das Unternehmen adressierbare Markt hatte im Jahr 2020 ein Volumen von EUR 4,6 Mrd. Es wird erwartet, dass der Markt bis 2027 um jährlich durchschnittlich 6,7 % auf EUR 7,2 Mrd. wachsen wird.

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Markttreiber.

Kapsch TrafficCom hat die folgenden Markttreiber identifiziert:

Umweltschutz. Das Übereinkommen von Paris ist eine bedeutende weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz geschlossen. Die Europäische Kommission („European Green Deal“) und US-Präsident Biden treiben die Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen voran. Der Straßenverkehr spielt hierbei eine bedeutende Rolle, ist er doch für einen substantiellen Teil der Treibhausemissionen verantwortlich. Sowohl Verkehrsmanagement- als auch Mautlösungen sind anerkannte Werkzeuge zur Einflussnahme auf den Verkehr und die Verkehrsmittel.

Bedarf nach Verkehrsinfrastruktur und ihrer Erhaltung. Studien erwarten nicht nur einen Anstieg der Weltbevölkerung sondern auch mehr Privatfahrzeuge auf den Straßen. Um dem wachsenden Verkehrsvolumen gerecht zu werden, sind steigende Investitionen in Straßenbau und -erhaltung unumgänglich. Diese sind in der Regel äußerst kostspielig. Gleichzeitig wirkt sich der zunehmende Anteil hybrider oder elektrisch betriebener Fahrzeuge negativ auf die Mineralölsteuererträge aus. Folglich kann von einem steigenden Bedarf nach alternativen Finanzierungsmodellen unter Einbindung von Mautlösungen ausgegangen werden.

Urbanisierung . Der Anteil der Menschen, die in Städten leben, nimmt zu. Waren es im Jahr 1800 lediglich 2 % der Weltbevölkerung, so lebte im Jahr 2007 erstmals mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Ausgehend von einem aktuellen Wert von rund 56 % soll nach Prognosen der Vereinten Nationen der Anteil der Stadtbevölkerung im Jahr 2030 mehr als 60 % und im Jahr 2050 rund 68 % betragen. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung von aktuell rund 7,9 Milliarden Menschen auf 8,5 Milliarden im Jahr 2030 und 9,7 Milliarden im Jahr 2050. Gerade im urbanen Raum bringt die private und berufliche Mobilität große Herausforderungen mit sich. Schließlich können Häuser nicht beliebig versetzt werden, um Straßen zu erweitern oder gar neu zu bauen. Zudem steigt mit der urbanen Bevölkerung auch das Handelsvolumen innerhalb der Stadt wie auch mit Geschäftspartnern außerhalb der Stadt. Da Waren geliefert werden müssen, bringt eine höhere urbane Bevölkerung tendenziell ein gestiegenes Transportvolumen mit sich.

Neue Verkehrsmittel und -dienste. Analysten erwarten, dass sich der urbane Personenverkehr bis 2050 mehr als verdoppeln wird. Autonome Fahrzeuge könnten diesen Trend noch verstärken. Die existierende Straßeninfrastruktur wird diesem Bedarf nicht gerecht werden können, mit zwei Konsequenzen: die verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gemeinschaftlicher Transportmittel sowie – wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird – umfangreicheren Staus. Außerdem wird der Trend hin zu elektrisch angetriebenen Fahrzeugen anhalten. Dies reduziert zwar den unmittelbaren CO₂-Ausstoß, aber die Feinstaubproblematik bleibt bestehen.

Vernetzte Mobilität. Die technologischen Fortschritte bei der Kommunikation von Fahrzeug zu Fahrzeug (Vehicle-to-Vehicle, V2V) und Fahrzeug zu Infrastruktur (Vehicle-to-Infrastructure, V2I) sowie im Bereich autonomes Fahren sind rasant. Sie erlauben bereits heute immer bessere und umfangreichere Applikationen für besseren Fahrkomfort und höhere Fahrsicherheit. Zudem ermöglichen die neuen Kommunikationswege und enormen Datenmengen wesentliche Verbesserungen beim Verkehrsmanagement.

Daten und künstliche Intelligenz. Offene Daten und offene Schnittstellen ermöglichen umfangreichere und leistungsfähigere Anwendungen. Die vernetzte Mobilität ist eine wichtige Datenquelle. Maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz schaffen neue Möglichkeiten bei der Datenanalyse, -simulation, -prognose und -steuerung.

Datensicherheit. Durch die Nutzung umfangreicher Datenmengen gewinnt der Schutz personenbezogener Daten und der Umgang mit ihnen an Bedeutung.

Grundlegende Veränderungen im Geschäftsfeld von Kapsch TrafficCom. Die oben genannten Markttreiber haben bereits folgende Trends ausgelöst:

1.1.3 Geschäftsverlauf.

Das Management sah zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020/21 optimistisch nach vorne. Einige negative Effekte des Vorjahrs würden das neue Geschäftsjahr zwar belasten, die Annahme war jedoch, dass das Schlimmste bereits hinter dem Unternehmen liege. Was sich hingegen erst im Laufe des Jahres offenbarte, waren das Ausmaß der wiederholt vorzunehmenden Margenanpassungen in Nordamerika und die Auswirkungen von COVID-19. Umso wichtiger war es, bereits vor dem Sommer 2020 das Programm „Mission re/invent“ ins Leben zu rufen, um sowohl kurzfristige Kostensenkungsmaßnahmen einzuleiten als auch die Basis für nachhaltiges Wachstum zu schaffen.

Anfang Oktober 2020 wurde klar, dass erneut mit einem negativen EBIT zu rechnen sein würde. Als Konsequenz setzte das Management die bestehende Dividendenpolitik bis auf Weiteres aus und teilte mit, dass für das Geschäftsjahr 2020/21 mit keiner Dividende zu rechnen sei. Zudem wurde mit der Erarbeitung eines Restrukturierungskonzepts begonnen, das die von Mission re/invent vorgesehenen Maßnahmen verstärkte und ergänzte.

Mission re/invent.

Dabei handelt es sich um ein Transformationsprogramm, das in drei, zeitlich überlappenden Abschnitten umgesetzt wird:


Ein zentrales Ziel war und ist es, die Kostenbasis des Unternehmens nachhaltig zu reduzieren, sodass auch bei einem deutlich geringeren Umsatz als in Vorjahren operative Gewinne erwirtschaftet werden können. Gleichzeitig soll das Unternehmen für zukünftiges Wachstum aufgestellt werden. Mit zunehmendem Fortschritt des Geschäftsjahrs 2020/21 zeigte sich, dass die Umsatz- und Ertragserwartungen immer mehr zurückgenommen werden mussten. Daher wurden im dritten Quartal, zusätzlich zu den Aktivitäten von Mission re/invent, ein Restrukturierungskonzept erarbeitet.

Beispielhaft seien folgende Maßnahmen genannt, die zur Kostensenkung umgesetzt wurden oder sich noch in Umsetzung befinden:

Das Restrukturierungsprogramm wurde weitgehend im Geschäftsjahr 2020/21 umgesetzt; ein paar der Maßnahmen werden aufwandsmäßig jedoch ins Folgejahr nachwirken. Einzelne Umsetzungsschritte erfolgen generell erst im Laufe des Geschäftsjahrs 2021/22.

Kapsch TrafficCom arbeitet daran, die Zusammenarbeit der globalen Bereiche zu verbessern und den lokalen Teams mehr Freiraum und Entscheidungsbefugnisse zu übertragen. So soll es gelingen, die Organisation noch stärker an den Bedürfnissen der Kunden vor Ort auszurichten und diese effizienter zu bedienen.

COVID-19.

Die Auswirkungen von COVID-19 auf Kapsch TrafficCom zeigten sich zu Beginn des Geschäftsjahrs nur in geringem Ausmaß. Augenscheinlichste Veränderung war der Wechsel weiter Teile der Belegschaft ins Homeoffice. Dabei profitierte das Unternehmen von seiner hervorragenden IT-Infrastruktur. Selbstverständlich gingen auch die Anzahl der Dienstreisen und damit die Reisekosten signifikant zurück. Mit Fortdauer des Jahrs waren vor allem vier Entwicklungen festzustellen:


1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

1.2.1 Ertragslage

Der Umsatz der Kapsch TrafficCom AG erreichte im Geschäftsjahr 2020/21 EUR 129,1 Mio. und lag damit um 32,8 % unter dem Vorjahreswert von EUR 191,9 Mio. Im Segment Maut (vormals: Electronic Toll Collection, ETC) betrug der Umsatz 104,3 Mio. EUR (Vorjahr EUR 170,7 Mio.). Im Segment Verkehrsmanagement (vormals: Intelligent Mobility Solutions, IMS) erhöhte sich der Umsatz von EUR 21,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 24,8 Mio. im Geschäftsjahr 2020/21.

Durch Restrukturierungsmaßnahmen gelang es den Personalaufwand um EUR 1,5 Mio. auf EUR 40,7 Mio. (Vorjahr EUR 42,2 Mio.) zu senken. Der durchschnittliche Personalstand ging um 39 Personen zurück.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von EUR 46,6 Mio. konnten um EUR 1,5 Mio. verringert werden (Vorjahr EUR 48,2 Mio.)

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit der Kapsch TrafficCom AG beträgt im Berichtsjahr EUR -45,0 Mio. verglichen mit EUR -11,4 Mio. im Vorjahr und ist vor allen auf die Umsatzverringerung zurückzuführen.

Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich von EUR -8,9 Mio. im Vorjahr auf nun EUR 3,4 Mio. und ist im Wesentlichen auf ein höheres Beteiligungsergebnis zurückzuführen.

1.2.2 Vermögenslage.

Die Bilanzsumme von EUR 501,6 Mio. zum Bilanzstichtag 31. März 2021 verringerte sich gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2019/20 um EUR 18,4 Mio. (31. März 2020: EUR 519,9 Mio.)

Das Anlagevermögen verringerte sich um EUR 30,9 Mio. auf EUR 286,8 Mio. per 31.März 2021 (Vorjahr EUR 317,7 Mio.). Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus der Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen von insgesamt EUR 29,3 Mio. im Geschäftsjahr 2020/21. Die Vorräte sanken von EUR 31,9 Mio. auf EUR 21,6 Mio. Verantwortlich dafür waren die Wertberichtigungen in Höhe von EUR 9,9 Mio. Die Konzernforderungen (inkl. Ausleihungen) erhöhten sich von EUR 169,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 192,9 Mio. im Berichtsjahr 2020/21. Die flüssigen Mittel von EUR 24,6 verringerten sich um EUR 2,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr EUR 27,6 Mio.).

Das Eigenkapital lag mit EUR 229,1 Mio. unter dem Vergleichswert zum 31. März 2020 von EUR 255,0 Mio. Die Eigenkapitalquote von 45,7 % zum 31. März 2021 sank gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr 49,1 %).

Das langfristige Fremdkapital verringerte sich von EUR 192,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 144,8 Mio. zum Bilanzstichtag 31. März 2021 bedingt durch die teilweise Umgliederung in die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten. Die Konzernverbindlichkeiten erhöhten sich um EUR 13,9 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 31,3 Mio.). Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von EUR 3,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 47,3 Mio. zum Stichtag 31. März 2021. Hauptgrund für diese Veränderung war die Umgliederung der Mitte Juni 2021 zur Tilgung anstehenden Teile des Schuldscheindarlehens (EUR 43,4 Mio.) die von langfristig auf kurzfristig umgebucht wurden.

1.2.3 Finanzlage.

Der Nettogeldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug EUR 6,8 Mio. nach EUR 33,4 Mio. im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Der Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit mit EUR -18,8 Mio. (Vorjahr EUR -62,8 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus einer Zunahme von Finanzkrediten an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 7,8 Mio. und sonstigen Finanzinvestitionen in Höhe von 9,5 Mio. sowie positiver Nettogeldfluss aus dem Verkauf von Q-Free ASA, Norwegen.

Der Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit mit EUR 9,0 Mio. (Vorjahr 37,3 Mio.) ergab sich Sich durch die Teilrückzahlung von Bankkrediten.

Der Finanzmittelbestand zum 31. März 2021 betrug EUR 24,6 Mio. (31. März 2020 EUR 27,6 Mio.).

1.2.4 Nichtfinanzielle Informationen.

Kapsch TrafficCom Group erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 267a UGB erfüllt.

1.3 Forschung und Entwicklung.

Die Struktur mit Solution Centern und einer Corporate-Technology-Funktion sorgt für eine strikte Ausrichtung des Lösungsportfolios, der technologischen Fähigkeiten und der Innovation an der Unternehmensstrategie.

Solution Center umfassen je ein spezielles Marktsegment. Sie haben den Auftrag, Produkte und Lösungen für ihren Verantwortungsbereich zu definieren, zu entwickeln, zu vermarkten und – in enger Abstimmung mit den Vertriebsregionen – zu managen. Zudem sind die Solution Center bei der Erbringung technischer Lösungen involviert und unterstützen die Vertriebsregionen bei der reibungslosen Umsetzung von kundenspezifischen Lösungen.

Corporate Technology ist eine funktionsübergreifende Organisation, die die Solution Center unterstützt. Wichtige Ziele und Aufgaben sind:


Im Einklang mit der Strategie 2027 begann Kapsch TrafficCom ein Technologie-Transformationsprogramm. Dieses ist die Basis für alle zukünftigen Aktivitäten des Unternehmens im Bereich Technologie.

Ziele des Programms sind es, das Produkt- und Lösungsportfolio sowie die Technologie im Einklang mit der neuen Unternehmensstrategie zu stärken, zu adaptieren und zu entwickeln. Kernelemente sind:


Im Geschäftsjahr 2020/21 verkleinerte Kapsch TrafficCom das Patentportfolio, sodass es strikt auf das Kerngeschäft des Unternehmens ausgerichtet ist.

Ungenutzte Patente oder Patente mit veralteten Technologien wurden aufgegeben. Zum 31. März 2021 umfasste das Patentportfolio 140 Patentfamilien (verglichen mit dem Vorjahr wurden 23 aufgegeben und drei sind ausgelaufen) mit mehr als 1.054 individuellen Patenten und 81 laufenden Patentverfahren.

Amtech Systems, LLC brachte im November 2020 beim US-Bundesbezirksgericht in Texas und der US-Behörde für Außenhandel (International Trade Commission, ITC) Klagen gegen Kapsch TrafficCom ein. In beiden Verfahren wird Kapsch TrafficCom vorgeworfen, angeblich US-Patente von Amtech Systems verletzt zu haben. Diese beziehen sich auf RFID-Technologie für Multiprotokoll-Lesegeräte und Maut-Transponder. Kapsch TrafficCom bestreitet eine Patentverletzung und wird das Verfahren energisch führen.

Kapsch TrafficCom ist bestrebt, sowohl das Risiko von Patentverletzungen zu vermindern als auch das Patentieren von neuen Ideen zu fördern. Daher konzentriert sich das IPR-Management auf die Unterstützung des Produktmanagements und der Produktentwicklung. Durch Patentanalysen in verschiedenen Bereichen wird sichergestellt, dass die Produkte und Lösungen auch betrieben werden dürfen. Zusätzlich wurde das weltweite Patentüberwachungssystem (Patent Monitoring) weiter ausgebaut. Dabei werden Patentanmeldungen von Mitbewerbern sowie in relevanten Technologiesegmenten analysiert, um einen besseren Überblick über die Strategien der Mitbewerber zu gewinnen.

Kapsch TrafficCom unterhält bedeutende Entwicklungsstandorte in Österreich, Schweden, Argentinien, den USA, Kanada und Spanien. Diese Standorte rund um den Globus unterstützen die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen in den Bereichen Programmierung, Systemtechnik und bei weiteren verwandten Technologieaktivitäten. Mit Stand 31. März 2021 arbeiteten bei Kapsch TrafficCom weltweit 762 Personen (Vorjahr: 942), die mit Forschung und Entwicklung beschäftigt waren.

Die Forschung- und Entwicklungsaufwendungen von Kapsch TrafficCom AG im Geschäftsjahr 2020/21 betrugen EUR 39,3 Mio. (Vorjahr: EUR 43,9 Mio.)

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

2.1 Ausblick.

Nach zwei negativen Jahren mit umfangreichen Restrukturierungen soll das Geschäftsjahr 2021/22 eine Periode der Stabilisierung und Festigung sein, bevor wieder ein dynamischer Wachstumskurs verfolgt wird. Damit dieser nachhaltig umgesetzt werden kann, bedarf es eines stabilen Fundaments.

Das Management von Kapsch TrafficCom geht davon aus, dass mit dem Geschäftsjahr 2021/22 wieder positive Ergebnisse erwirtschaftet werden und hat folgende Erwartungen:

Umsatz.

Der Umsatz sollte trotz der anhaltend geringen Visibilität in Hinblick auf das Neugeschäft zulegen. Dabei ist von einem dezenten Wachstum auszugehen. Schließlich liegt der Fokus in Nordamerika, dem wichtigsten Wachstumsmarkt des Unternehmens, auf der Stabilisierung der Organisation in Folge der umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen. Neugeschäft wird dort mit speziellem Augenmerk auf das Umsetzungsrisiko und die Margen verfolgt. In Südafrika wird der laufende Vertrag mit der South African National Roads Agency (SANRAL) voraussichtlich im Dezember 2021 auslaufen. Das Projekt trägt derzeit rund EUR 3,7 Mio. pro Monat zum Gruppenumsatz bei.

EBIT (Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit).

Die umgesetzten Maßnahmen zur Reduktion der Kostenbasis sollten Erfolge zeigen und das EBIT wieder positiv ausfallen lassen. Dabei müssen insbesondere im ersten Quartal 2021/22 Nachlaufeffekte und zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung erwartet werden. Für das Gesamtjahr erwartet das Management eine EBIT-Marge im unteren einstelligen Prozentbereich.

Dividende.

Der Vorstand wird, wie bereits verlautbart, der ordentlichen Hauptversammlung 2021 keine Dividendenauszahlung für das Verlustjahr 2020/21 vorschlagen. Auch im Folgejahr erscheint eine Ausschüttung als unwahrscheinlich angesichts der geplanten Investitionen im Rahmen der Umsetzung der Strategie 2027.

Das Management ist bestrebt, sobald es aus Unternehmenssicht ökonomisch vertretbar ist, wieder Ausschüttungen vorzunehmen und idealerweise zur ausgesetzten Dividendenpolitik zurückzukehren. Deren Herz war die Auszahlung einer Minimaldividende von entweder EUR 1,00 pro Aktie oder einem Drittel des Konzern-Periodenüberschusses pro Aktie – je nachdem, welcher dieser beiden Werte höher war.

Um die Kapitalbasis des Unternehmens gegen unerwartete Entwicklungen zu schützen, wird der Vorstand der kommenden ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, ihm die Berechtigung einer Kapitalerhöhung zu gewähren. Mit diesem Vorratsbeschluss soll es möglich sein, das Grundkapital um bis zu 1,3 Millionen Aktien, das entspricht 10 %, zu erhöhen.

2.2 Risikobericht.

2.2.1 Risikomanagement.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde das Corporate Risk & Opportunity Management in das Group Risk & Internal Audit integriert.Dies hatte das Ziel, die „Combined Assurance“, also die koordinierte und integrierte Zusammenarbeit unternehmerischer Funktionen mit direktem oder indirektem Risikobezug zu stärken und bestehende Governance-Strukturen zu verbessern. Dadurch werden die Schwerpunkte der ehemals eigenständigen Abteilung, Enterprise Risk Management (ERM) und das projektbezogene Risikomanagement, nun effektiv von Revision und dem Versicherungswesen unterstützt und Synergieeffekte bestmöglich genützt.

Das ERM zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken ab, die das Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens wesentlich beeinflussen können. Primäres Ziel ist dabei nicht die Risikovermeidung. Vielmehr geht es sowohl um den kontrollierten und bewussten Umgang mit Risiken als auch um das rechtzeitige Erkennen und Nutzen sich bietender Chancen. Dadurch leistet das ERM einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenssteuerung.

Im Rahmen des ERM werden die wesentlichen Risiken quartalsweise erfasst, quantifiziert und global aggregiert. Der daraus abgeleitete Risikobericht ermöglicht die kompakte Erfassung und Verfolgung der wesentlichen Unternehmensrisiken. Der Bericht wird an den Vorstand, den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und die erste Berichtsebene versendet.

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Das projektorientierte Risikomanagement umfasst sowohl Kundenprojekte als auch interne Entwicklungsprojekte. Anhand von institutionalisierten Prozessen erfolgt bereits im Zuge der Angebotserstellung eine Analyse aller relevanten Risiken und Chancen. Dadurch wird eine Basis für Entscheidungen sowie für die zeitgerechte Planung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen geschaffen.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Unternehmensführung von Kapsch TrafficCom hat bereits zu Beginn der Pandemie eine interdisziplinäre Task Force-Gruppe eingerichtet, die sich intensiv mit dem Coronavirus und seinen Auswirkungen auf das Unternehmen befasst. Das Team tauschte sich häufig aus und steht in engem Kontakt mit den regionalen Managements und den Vorstandsmitgliedern. Die Task Force besteht aus Mitgliedern der Abteilungen Business Continuity Management, Facility Management, Informationssicherheit, Internationale Tochtergesellschaften, Managementsysteme & IT, Globale IT, Personalwesen, Managementsystem HSSEQ & Prozessmanagement, Marketing & Kommunikation, Reisemanagement und dem Betriebsrat.

Die wesentlichen generischen Risiken und Chancen von Kapsch TrafficCom sowie der generelle Umgang mit diesen Risiken sind nachfolgend kurz erläutert.

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.

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Volatilität des Auftragseingangs. Zu den wichtigsten Kundengruppen von Kapsch TrafficCom zählen vorwiegend Behörden und Gebietskörperschaften, aber auch private Konzessionäre, Public-Private-Partnership-Modelle und Konsumenten. Größere Aufträge werden in der Regel ausgeschrieben. Bis ein Auftrag tatsächlich an Kapsch TrafficCom erteilt wird, existiert eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren innerhalb und außerhalb des eigenen Einflussbereichs. So können beispielsweise politische Veränderungen sowie Einsprüche oder Klagen unterlegener Bieter zu einer Verzögerung der Auftragserteilung oder zur Aufhebung oder Modifizierung einer Ausschreibung führen. Ebenso besteht das Risiko, dass Angebote von Kapsch TrafficCom aus technologischen, finanziellen, formellen oder sonstigen Gründen nicht erfolgreich sind.

Die Erschließung neuer und zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom angrenzender Geschäftsbereiche hat neben dem angestrebten Umsatzwachstum auch die Glättung von Umsatzspitzen und somit eine stabilere Umsatzentwicklung zum Ziel. Dies soll insbesondere durch eine weitere Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios sowie durch die Erhöhung des Umsatzanteils aus dem Betriebsgeschäft (technischer und kommerzieller Betrieb von in der Regel zuvor vom Unternehmen errichteten Systemen) und dem Mautservicegeschäft erreicht werden. Letzteres wird zumeist langfristig beauftragt und zeichnet sich folglich durch besser planbare Umsätze aus.

Die wirtschaftliche Lage relevanter Volkswirtschaften, etwaige staatliche Investitionsprogramme, geänderte politische Schwerpunkte, der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit, Handelskonflikte, militärische Auseinandersetzungen oder Epidemien können signifikante Einflüsse auf den Auftragseingang haben. So hat die plötzliche und rasante Verbreitung von COVID-19 die Unsicherheit hinsichtlich neuer Auftragseingänge erhöht. Bisherige Annahmen, insbesondere über den erwarteten Zeitpunkt neuer Kundenaufträge, mussten hinterfragt und teilweise überarbeitet werden.

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Risiken der Projektabwicklung. Bei intelligenten Verkehrslösungen handelt es sich häufig um anspruchsvolle und technologisch komplexe Systeme. Diese müssen innerhalb eines strikten Zeitrahmens implementiert werden. Das tatsächliche Projektumfeld kann jedoch nicht zur Gänze während der Angebotserstellung analysiert und berücksichtigt werden. Daher bleiben Unsicherheiten hinsichtlich des Integrationsaufwands von Drittsystemen, des Aufwands für Schnittstellen sowie anderer, die Abwicklung der Projekte beschleunigender oder verzögernder Faktoren. Auch unvermeidliche Abhängigkeiten von Lieferanten und Dienstleistern können sich negativ auf eine qualitäts- und termingerechte Abwicklung eines Projekts auswirken. All diese Faktoren beeinflussen somit das Risiko von Terminüberschreitungen und/oder System- und Produktmängeln.

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Systemen ist Kapsch TrafficCom meist vertraglich dazu verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die vertraglichen Leistungen nicht erreicht oder Termine überschritten, sind üblicherweise Vertragsstrafen und oft auch Schadenersatz, in manchen Fällen auch Schadenersatz für entgangene Mauterlöse zu leisten. Wesentliche Terminüberschreitungen können zudem eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden zur Folge haben. Eine signifikante Verzögerung bei einem Projekt, ein deutliches Verfehlen der vertraglich zugesagten Leistungskriterien oder gar das Scheitern bei der Umsetzung eines Projekts könnten die Erfolgschancen bei zukünftigen Ausschreibungen reduzieren. Weiters besteht das Risiko, dass Kapsch TrafficCom Projekte nicht zu den vorab kalkulierten Kosten umsetzen kann. Durch die starke gesellschaftliche Opposition, die bei Mautsystemen fallweise auftritt, besteht das Risiko eines verspäteten oder eingeschränkten Starts der Mauteinhebung mit Auswirkungen auf Umsätze, Profitabilität und Zahlungsflüsse des Betriebsprojekts.

Kapsch TrafficCom setzt Projektmanagement-Methoden und Projektrisikomanagement-Verfahren auf Basis des IPMA (International Project Management Association)-Standards ein, um derartige Risiken bei Projekten zu minimieren.

Langfristige Verträge mit staatlichen Stellen. Bei zahlreichen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Rahmen- und Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit Maut- oder Verkehrsmanagement-Projekten können Bestimmungen und Bedingungen enthalten, die in einem Ausschreibungsprozess nicht verhandelbar sind und die für Kapsch TrafficCom unvorteilhaft sein können. Einige mehrjährige Verträge umfassen anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Performance der implementierten Systeme, Komponenten und Prozesse. Das Verfehlen dieser Anforderungen kann erhebliche Vertragsstrafen, Schadenersatzpflichten oder Vertragskündigung nach sich ziehen. Andererseits können aus einigen Verträgen bei Übererfüllung der Performance-Anforderungen erhebliche Bonuszahlungen lukriert werden. Bei langfristigen Aufträgen können darüber hinaus die erzielbaren Margen aufgrund von Kostenänderungen von den ursprünglichen Kalkulationen abweichen.

Aus Verträgen können sich Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden, Produkthaftungen und andere Haftungen ergeben. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, entsprechende Haftungsbeschränkungen in Verträgen festzulegen. Es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind oder dass diese im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sind.

2.2.3 Strategische Risiken.

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Innovationsfähigkeit. Die starke Marktposition von Kapsch TrafficCom beruht zu einem großen Teil auf der Fähigkeit, hochwertige, effiziente und zuverlässige Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen zu entwickeln. Kapsch TrafficCom verpflichtet sich zu einer permanenten und durchgängigen Innovation. Um die bereits starke Position im Bereich der Technologie beizubehalten, investiert Kapsch TrafficCom einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Gelingt die erfolgreiche Entwicklung innovativer Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Markts allerdings nicht, so kann dies der Wettbewerbsposition von Kapsch TrafficCom abträglich sein.

Da die Innovationsfähigkeit zu einem erheblichen Teil auf Technologien, firmeneigenem Know-how sowie auf geistigem Eigentum beruht, kann die weltweite Zunahme von Produktpiraterie und Reverse Engineering negative Auswirkungen auf die Marktposition von Kapsch TrafficCom haben. Das Unternehmen legt daher großen Wert auf den Schutz von Technologien und firmeneigenem Know-how, beispielsweise durch Patente und Geheimhaltungsvereinbarungen mit den relevanten Vertragspartnern. Andererseits können neu entwickelte Systeme, Komponenten, Lösungen oder Dienstleistungen aber auch die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

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Akquisition und Integration von Unternehmen im Zuge des Unternehmenswachstums. Das Unternehmenswachstum kann sowohl organisch als auch durch ausgewählte Akquisitionen oder die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgen. Im Zuge dessen gilt es, eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, um die angestrebten Ziele und Synergien zu erreichen sowie die erwarteten Chancen aus dem Erwerb von neuen Technologien und Markt-Know-how umzusetzen.

Länderrisiko . Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Staaten außerhalb Europas ist Kapsch TrafficCom in einigen Ländern einem erhöhten politischen Risiko ausgesetzt. Wesentliche und derzeit nicht vorhersehbare politische Veränderungen können einen großen Einfluss auf die Möglichkeit haben, in diesen Ländern Projekte umzusetzen oder zu betreiben sowie liquide Mittel zur Verfügung zu stellen oder wieder rückzuführen. Auch könnte in Eigentumsrechte von Kapsch TrafficCom eingegriffen oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit erschwert werden. Kapsch TrafficCom bezieht diese Risiken bei der Beurteilung derartiger Projekte mit ein.

2.2.4 Finanzrisiken.

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Währungsrisiko. Kapsch TrafficCom verfügt als global tätiges Unternehmen über Niederlassungen und Tochtergesellschaften in vielen Ländern außerhalb der Eurozone. Damit ergeben sich Transaktionsrisiken aus möglichen Wechselkursschwankungen, die sich als Wechselkursverluste oder -gewinne im Konzernabschluss niederschlagen können. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, diese Risiken in Höhe der Nettowährungspositionen aus den jeweiligen Projekten so weit wie möglich zu vermeiden oder erforderlichenfalls abzusichern. Aufgrund der oftmals schwer abzuschätzenden Nettowährungsposition zu den jeweiligen Zahlungsflussterminen kann eine Absicherung jedoch nur in eingeschränktem Umfang vorgenommen werden. Das verbleibende Wechselkursrisiko wird akzeptiert und in der Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund der Umrechnung von Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone in die Konzernwährung Euro unterliegt Kapsch TrafficCom auch einem Translationsrisiko. Zudem können langfristig nachteilige Wechselkursänderungen auch dazu führen, dass sich die Position von Kapsch TrafficCom gegenüber den Mitbewerbern verändert, wenn beispielsweise auf einer Euro-Kostenstruktur basierende Produkte und Lösungen außerhalb der Eurozone nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können.

Liquiditätsrisiko. Finanzielle Mittel müssen in ausreichendem Maß verfügbar sein, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Kapsch TrafficCom zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von mittel- und langfristigen Finanzierungen ist für die Durchführung von größeren Projekten wie etwa der Errichtung eines landesweiten Mautsystems bei vereinbarter verzögerter Zahlung durch einen großen Auftraggeber und für die Akquisition von Unternehmen erforderlich. Darüber hinaus ist für die Durchführung großer Projekte regelmäßig die Stellung zum Teil umfangreicher Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds) erforderlich.

Kapsch TrafficCom unterliegt in Finanzierungsverträgen üblichen Beschränkungen ihrer Geschäftspolitik, wie etwa im Zusammenhang mit der Aufnahme weiterer Fremdmittel, bei der Nutzung von Vermögensgegenständen als Sicherungsmittel oder bei der Stellung von Garantien oder Bürgschaften zugunsten Dritter. Die Verfügbarkeit von Finanzierungen und Bankgarantien ist neben den Marktgegebenheiten insbesondere von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom abhängig. Die mangelnde Verfügbarkeit von liquiden Mitteln (selbst bei grundsätzlich gegebener Solvenz), von Finanzierungen oder von Bankgarantien kann wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben. Der Konzern prüft laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen.

Dem Liquiditätsrisiko wird durch laufende konzernweite Cashflow-Planung entgegengewirkt. So können potenzielle Liquiditätsengpässe frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden.

Zinsrisiko . Im Rahmen der Projektfinanzierung werden regelmäßig auch variable Zinssätze vereinbart, die an Marktzinsen (zum Beispiel Euribor) gebunden sind. In diesem Zusammenhang besteht ein Zinsrisiko, welches – sofern wesentlich – durch geeignete Finanzinstrumente abgesichert wird.

Kreditrisiko. Kapsch TrafficCom ist dem Risiko des Zahlungsausfalls von Kunden ausgesetzt. Die wesentlichen Kunden von Kapsch TrafficCom sind öffentliche Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb landesweiter oder regionaler Maut- und Verkehrsmanagement-Systeme. Kapsch TrafficCom tritt bei Projekten der öffentlichen Hand allerdings auch als Subauftragnehmer von Dritten (beispielsweise Konzessionären oder Generalunternehmern) auf. Das Ausmaß eines potenziellen Zahlungsausfalls schwankt je nach Auftragsgröße und kann bei einzelnen Großprojekten einen spürbaren Einfluss auf die Ertragslage nehmen. Die Bonität neuer und bestehender Kunden wird geprüft und entsprechend der Einschätzung des vorhandenen Zahlungsausfallsrisikos abgesichert. Zusätzlich nimmt Kapsch TrafficCom Garantien von öffentlichen Institutionen wie der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank), EKN (Exportkreditnämnden; Schwedische Kammer für Exportgarantien) und MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency) in Anspruch, um sich gegen das Ausfallsrisiko abzusichern. Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass Gegenparteien von originären sowie derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Finanzinstituten mit angenommener guter Bonität) ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen können. Ein Ausfall oder Wertberichtigungsbedarf von Forderungen kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.

2.2.5 Personalrisiko.

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Der Erfolg von Kapsch TrafficCom hängt zu einem nicht unwesentlichen Teil von Schlüsselpersonen mit langjähriger Erfahrung ab. Darüber hinaus ist die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren, in das Unternehmen zu integrieren und langfristig zu binden, von hoher Bedeutung. Der Verlust von wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung können sich negativ auf den Erfolg der Unternehmensgruppe auswirken.

Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen wie Prämiensysteme oder Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Eine periodische Mitarbeiterbefragung unterstützt das Management dabei, aktuelle Anliegen, Sorgen und Wünsche sowie die allgemeine Stimmungslage zu ermitteln.

2.2.6 Rechtliche Risiken.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Stellen, der Errichtung und dem Betrieb von Maut- und Mobilitätslösungen, bei Akquisitionen und Kooperationen sowie rund um das Thema Kapitalmarkt sind eine Vielzahl von Regelungen und rechtlichen Vorgaben zu beachten. Es kann einen erheblichen administrativen, technischen und kom- merziellen Aufwand erfordern, alle Anforderungen für die Regelkonformität zu erfassen, zu überwachen und umzusetzen. Soweit anwendbare Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen nicht eingehalten oder erfüllt werden, kann dies erhebliche Strafen nach sich ziehen und die Möglichkeit zur (erfolgreichen) Teilnahme an künftigen Ausschreibungen oder zur Fortführung der relevanten Geschäftstätigkeit einschränken.

Durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in neue Regionen und in neue Geschäftsfelder erhöht sich tendenziell das Risiko der Verletzung von Patenten oder allgemein von Intellectual Property Rights (IPR). Das kann finanzielle Schäden aus Klagen sowie aus Gerichts- und Vergleichsverfahren zur Folge haben. Kapsch TrafficCom versucht, diesem Risiko so weit wie möglich entgegenzuwirken, indem beispielsweise vor dem Eintritt in neue Märkte eine Überprüfung auf mögliche IPR-Verletzungen durchgeführt wird. Eine vollständige Vermeidung dieses Risikos ist jedoch nicht möglich.

2.2.7 IT-Risiken.

Als Technologiekonzern ist Kapsch TrafficCom typischen IT-Risiken in Bezug auf die Sicherheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten ausgesetzt. Kapsch TrafficCom hat dafür ein IT-Risikomanagement-System nach der Corporate Risk and IT Security Application Method (CRISAM®) eingeführt und ist an vielen Standorten nach ISO 27001 (Information Security Management) zertifiziert. Außerdem hat Kapsch TrafficCom die in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) betriebenen Mautsysteme nach ISO 20000 (IT-Service-Management – analog zu ITIL®) zertifiziert und forciert die Ausrollung von CRISAM® als IT Risk Management Tool innerhalb der Gruppe.

2.2.8 Chancen.

Der Enterprise-Risk-Management-Ansatz von Kapsch TrafficCom befasst sich nicht nur mit Risiken, sondern umfasst auch die regelmäßige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Chancen. Das Ziel dabei ist, die strategische Ausrichtung des Produktportfolios und der Marktaktivitäten durch frühzeitige Chancenidentifizierung gezielt zu steuern und entsprechende Potenziale zu verwirklichen.

Marktchancen bieten sich durch die geografische Diversifizierung sowie durch die Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios, unter anderem getrieben durch folgende Faktoren:

Chancen bieten sich auch durch so genannte Change Requests – Änderungswünsche von Kunden die erst im Zuge der Projektabwicklung entstehen. Diese Änderungswünsche resultieren in Erweiterungen der vertraglichen Lieferbestandteile und werden gesondert bepreist und bezahlt.

Durch den zunehmenden Finanzierungsbedarf für Infrastrukturprojekte und die wachsende Notwendigkeit der Entlastung von staatlichen Budgets ergibt sich die Chance zur Erschließung neuer Mautmärkte, sowohl in sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern, als auch die Chance zur Ausweitung der Aktivitäten in bereits erschlossenen Märkten.

Die weltweite Verkehrszunahme und die damit einhergehenden Belastungen für Umwelt und Menschen eröffnen im Bereich Mobilitätslösungen Chancen, da beispielsweise Mauteinhebung, Verkehrsmanagement und Demand Management vermehrt als Steuerungselemente in der Umwelt- und Verkehrspolitik eingesetzt werden. In beiden Segmenten ergeben sich dadurch Chancen, das Portfolio entsprechend den neuen Anforderungen weiterzuentwickeln und zu vermarkten.

Ansprüche hinsichtlich der Produktivitätserhöhung von Fahrzeugen und des Fahrzeugbetriebs sowie der steigende Komfortanspruch der Reisenden eröffnen darüber hinaus Chancen durch die Erweiterung der Funktionalitäten bestehender Systeme. Dabei bieten sich Chancen, neue Kunden zu gewinnen oder mit neuen Konzepten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Endkunden zu bedienen. Hervorzuheben sind hier Chancen im Bereich Mautdienste.

Sonstige Chancen. Durch laufende Innovation, Weiterentwicklung und den Erwerb neuer Technologien mittels Unternehmensakquisition eröffnen sich für Kapsch TrafficCom Chancen zur Effizienz- und Performancesteigerung in Kundensystemen sowie auf technologischen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Funktionalitäten der angebotenen Systeme.

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.

Aus heutiger Sicht lassen sich keine Risiken erkennen, die den Fortbestand von Kapsch TrafficCom gefährden könnten. Durch die geografische Diversifizierung sowie die kontinuierliche Erweiterung des Produkt- und Lösungsportfolios und das Entwickeln neuer Geschäftsmodelle durch ausgewählte neue ITS-Lösungen, konnte das Geschäftsmodell von Kapsch TrafficCom breiter aufgestellt werden, ohne dabei das Kerngeschäftsfeld verlassen zu müssen. Die Risikokonzentration in einzelnen Regionen und bei einzelnen Großprojekten wurde dadurch reduziert.

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die globale Konjunktur stand im Jahr 2020 ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise. Auch Kapsch TrafficCom hatte speziell bei den Komponentenverkäufen Umsatzeinbrüche aufgrund des gesunkenen Verkehrsaufkommens zu verzeichnen. Auch kam es vermehrt zu Verzögerungen einerseits bei Ausschreibungen und Auftragserteilungen und andererseits punktuell in der Lieferkette. Weiters nahm auch die Visibilität in Bezug auf das Neugeschäft deutlich ab. In Summe, gab es allerdings keine wesentlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Risikosituation der Kapsch TrafficCom.

2.3 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

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Wie im Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2020/21 die gruppenweit einheitliche Dokumentation aller Kontrollen zur Erreichung der wesentlichen Kontrollziele vorangetrieben und interne Arbeitsprozesse auf deren Einhaltung, Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durch die interne Revision überprüft. Ziel ist die Effizienzsteigerung und gleichzeitige Risikominderung im Unternehmen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen gegenüber der Geschäftsleitung.

Grundlage der Prozesse für die Konzernrechnungslegung und -berichterstattung ist ein Bilanzierungshandbuch (IFRS Accounting Manual), das von der Kapsch Group herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird. Darin werden die wesentlichen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basierenden Bilanzierungs- und Berichterstattungserfordernisse konzernweit vorgegeben. Eine weitere wichtige Basis des IKS stellen die Konzernrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen dar.

Wesentliche Elemente des IKS sind die regelmäßige Durchführung des Vier-Augen-Prinzips, der aufrechten Funktionstrennung sowie definierte Kontrollschritte zur Überwachung und Prüfung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit, der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Dabei handelt Kapsch TrafficCom angelehnt an internationale Standards und Best Practices, wie z. B. dem COSO Enterprise Risk Management — Integrated Framework.

Die Erfassung der Geschäftsfälle von Kapsch TrafficCom erfolgt mit unterschiedlichen Software-Lösungen. In manchen Ländern ist aufgrund der geringen Größe der Tochterunternehmen das Rechnungswesen an lokale Steuerberater ausgelagert. Die einzelnen Gesellschaften liefern monatlich an die Konzernzentrale Berichtspakete mit allen relevanten Buchhaltungsdaten zur Gesamt-ergebnisrechnung, Bilanz und Geldflussrechnung. Diese Daten werden monatlich in das zentrale Konsolidierungssystem (Hyperion Financial Management) eingepflegt. Die Finanzinformationen werden auf Konzernebene von der Kapsch TrafficCom AG überprüft und bilden die Basis für die Zwischenberichterstattung.

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen über die wirtschaftliche Entwicklung in Form von konsolidierten Darstellungen bestehend aus Segmentberichterstattung, Ergebnisentwicklung mit Budget- und Vorjahresvergleich, Vorschaurechnungen, Konzernabschlüssen, Personal- und Auftragsentwicklung sowie ausgewählten Finanzkennzahlen informiert.

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Den lokalen Anforderungen entsprechend liegt die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des internen Kontrollsystems beim jeweils zuständigen lokalen Management. Die Geschäftsführung der einzelnen Tochterunternehmen ist für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagements im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie für die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften verantwortlich. Um die Geschäftsführungen der Tochterunternehmen hierbei besser unterstützen zu können, wurde im Finanzbereich von Kapsch TrafficCom AG die Funktion eines IKS-Koordinators eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, das IKS in den wesentlichen Einzelgesellschaften der Kapsch TrafficCom Group laufend weiterzuentwickeln, die Verbes-serung identifizierter Schwachstellen zu initiieren und den Status der IKS-Implementierung periodisch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zu berichten.

3 Sonstige Angaben.

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen.

Das zur Gänze aufgebrachte Grundkapital von Kapsch TrafficCom AG beträgt EUR 13,0 Mio. und ist in 13,0 Mio. Stückaktien eingeteilt. Es bestehen keine Deckelungen oder Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH hielt zum Stichtag 31. März 2021 rund 63,3 % der Anteile. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von DATAX HandelsgmbH, deren Anteile zu gleichen Teilen von der Traditio-Privatstiftung, der ALUK-Privatstiftung und der Children of Elisabeth-Privatstiftung, jeweils Privatstiftungen nach dem österreichischen Privatstiftungsgesetz, gehalten werden. Diese sind jeweils Mitgliedern der Familie Kapsch zurechenbar. Es gab zum Stichtag 31. März 2021 keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an Kapsch TrafficCom AG hielt. Im Geschäftsjahr 2020/21 erwarb oder veräußerte Kapsch TrafficCom keine eigenen Aktien und hielt zum Bilanzstichtag auch keine.

Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Bei der Gesellschaft besteht derzeit weder ein genehmigtes Kapital noch ein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt. Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen Finanzierungsvereinbarungen wie das Schuldscheindarlehen und weitere Finanzierungen von in Summe rund EUR 183 Mio. oder stehen im Zusammenhang mit einzelnen Kundenverträgen in Nordamerika. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen Kapsch TrafficCom AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

3.2 Corporate-Governance-Bericht.

Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter http://kapsch.net/ktc/ir/Corporate-Governance abgerufen werden kann.

Wien, am 15. Juni 2021

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JAHRESABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Bilanz zum 31. März 2021.

In EUR 31. März 2020 31. März 2021
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
20.741.081 18.877.849
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 211.571 474.251
Summe Immaterielle Vermögenswerte 20.952.653 19.352.100
II. Sachanlagen
1. Investitionen in fremden Gebäuden 1.608.031 1.252.301
2. Technische Anlagen und Maschinen 462.519 371.966
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstatttung 1.545.373 1.418.753
Summe Sachanlagen 3.615.923 3.043.020
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 199.735.418 177.011.189
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 50.350.677 48.541.759
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 50.350.677 0
3. Beteiligungen 43.063.831 38.844.708
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 4.375 4.375
Summe Finanzanlagen 293.154.302 264.402.031
Summe Anlagevermögen 317.722.878 286.797.151
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren 7.750.382 3.517.127
2. Noch nicht abrechenbare Leistungen 23.676.746 17.671.343
3. Geleistete Anzahlungen 424.680 434.111
Summe Vorräte 31.851.808 21.622.581
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.571.038 8.864.647
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 117.312.672 135.702.582
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 45.684.896
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
2.077.380 8.699.033
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.134.050 7.617.298
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 9.792.562 7.232.143
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 137.753.653 160.498.405
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 27.590.404 24.641.137
Summe Umlaufvermögen 197.195.865 206.762.122
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.277.290 1.995.865
D. Aktive latente Steuern 2.712.339 6.001.457
SUMME AKTIVA 519.908.372 501.556.595

Bilanz zum 31. März 2021.

In EUR 31. März 2020 31. März 2021
PASSIVA
A. Eigenkapital
1. Eingefordertes und eingezahltes Nennkapital 13.000.000 13.000.000
Gezeichnetes Nennkapital 13.000.000 13.000.000
2. Gebundene Kapitalrücklagen 117.400.000 117.400.000
3. Bilanzgewinn/-verlust 124.617.212 98.739.168
davon Gewinn-/Verlustvortrag 139.363.669 124.617.212
Summe Eigenkapital 255.017.212 229.139.168
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 7.747.159 6.564.989
2. Sonstige Rückstellungen 16.910.396 22.665.816
Summe Rückstellungen 24.657.555 29.230.806
C. Verbindlichkeiten
1. Schuldscheindarlehen 75.303.455 74.886.478
davon konvertibel 0 0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0 43.386.478
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 75.303.455 31.500.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 125.709.463 117.137.463
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 17.497.463 29.997.463
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 108.212.000 87.140.000
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 651.513 548.233
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 651.513 548.233
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.970.949 2.114.769
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.970.949 2.114.769
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 30.184.609 44.994.052
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 30.184.609 27.009.084
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 17.984.968
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
1.110.429 160.591
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.110.429 160.591
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
7. Sonstige Verbindlichkeiten 3.303.188 3.345.037
davon aus Steuern 74.817 66.623
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 815.580 751.456
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.303.188 3.345.037
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Summe Verbindlichkeiten 240.233.605 243.186.622
SUMME PASSIVA 519.908.372 501.556.595

Gewinn- und Verlustrechnung.

In EUR 2019/20 2020/21
1. Umsatzerlöse 191.930.368 129.066.571
2. Veränderung des Bestands an noch nicht
abrechenbaren Leistungen
-4.874.677 -6.005.403
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit
Ausnahme der Finanzanlagen
15.918 19.574
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 317.775 457.835
c) Übrige 4.054.002 7.535.076
4.387.696 8.012.485
4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand -37.223.239 -21.771.702
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -69.042.412 -61.455.064
-106.265.651 -83.226.766
5. Personalaufwand
a) Löhne -129.134 -85.955
b) Gehälter -32.085.268 -31.946.951
c) Soziale Aufwendungen -9.983.301 -8.631.183
davon Aufwendungen für Altersversorgung -97.500 -18.750
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse -1.431.804 -366.850
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -8.184.259 -8.062.961
-42.197.702 -40.664.089
6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
-6.247.351 -5.543.548
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -48.159.723 -46.633.110
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 16 fallen -287.486 -316.127
8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 -11.427.041 -44.993.860
9. Erträge aus Beteiligungen 19.390.140 38.127.937
davon aus verbundenen Unternehmen 19.390.140 38.127.937
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.230.901 6.087.823
davon aus verbundenen Unternehmen 6.163.024 5.854.645
11. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung
zu Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
0 1.930.329
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren
des Umlaufvermögens
-32.144.743 -30.687.174
davon Abschreibungen -32.137.373 -29.326.227
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -26.490.357 -30.687.174
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.397.018 -12.058.083
davon betreffend verbundene Unternehmen -291.133 -8.849.848
14. Zwischensumme aus Z 9 bis 13 -8.920.721 3.400.831
15. Ergebnis vor Steuern
(Zwischensumme aus Z 8 und Z 14)
-20.347.761 -41.593.029
16. Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag) 5.601.304 15.714.985
davon an den Gruppenträger weiterverrechnet 5.489.539 12.710.720
davon latente Steuern 153.043 3.289.118
17. Ergebnis nach Steuern -14.746.457 -25.878.044
18. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -14.746.457 -25.878.044
19. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 139.363.669 124.617.212
20. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 124.617.212 98.739.168

Erläuterungen zum Jahresabschluss.

A. Allgemeine Grundsätze.

Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2021 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.

Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Das Unternehmen hat dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

Die Auswirkungen von COVID-19 auf die Kapsch TrafficCom AG zeigten sich zu Beginn des Geschäftsjahres nur in geringem Ausmaß. Die augenscheinlichste Veränderung war der Wechsel von weiten Teilen der Belegschaft ins Homeoffice. Selbstverständlich ging auch die Anzahl der Dienstreisen zurück und somit sanken die Reisekosten signifikant. Im Laufe des Jahres gab es dann Umsatzeinbußen im Komponentengeschäft und es kam vermehrt zu Verzögerungen, einerseits bei Ausschreibungen und Auftragserteilungen – die betraf vorwiegend das Errichtungsgeschäft – und andererseits punktuell in der Lieferkette.

B. Konzernverhältnisse.

Die Gesellschaft ist eine 63,291 %ige Tochtergesellschaft der KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, und steht dadurch mit ihrer Gesellschafterin sowie deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis.

Die DATAX HandelsgmbH, Wien, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.

Die Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

Hinsichtlich der Angabe zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 UGB Gebrauch gemacht.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

1. Anlagevermögen.

Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 400 wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben.

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände.

Erworbene EDV-Software wird unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von vier bis acht Jahren abgeschrieben.

Von verbundenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr immaterielle Vermögensgegenstände um EUR 3.357.993,14 (Vorjahr: TEUR 6.156) erworben.

1.2 Sachanlagen.

Die Sachanlagen wurden planmäßig linear auf folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern abgeschrieben:

Jahre
Investitionen in fremden Gebäuden 2-12
technische Anlagen und Maschinen 2-5
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2-15

Eine außerplanmäßige Abschreibung wurde im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Die Abschreibung für Zugänge erfolgt nach Maßgabe des Zeitpunktes ihrer Inbetriebnahme.

1.3 Finanzanlagen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten zum Bilanzstichtag bewertet. Abschreibungen bzw. Zuschreibungen werden nur im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bzw. Werterholung vorgenommen.

Zuschreibungen zum Anlagevermögen.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.

2. Umlaufvermögen.

2.1 Vorräte.

Die Bewertung der mittels elektronischer Datenverarbeitung erfassten Bestände an Waren erfolgte nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Die Fremdwährungsbewertung der Vorräte erfolgte zum Anschaffungskurs. Soweit erforderlich, wurden Abwertungen auf gesunkene Wiederbeschaffungskosten vorgenommen. Bei Waren mit verminderter Verwendbarkeit bzw. Absatzmöglichkeit wurde ein prozentueller Abschlag von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen, der aus der jeweiligen Umschlagshäufigkeit abgeleitet wurde.

Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, welche Einzelkosten und auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten umfassen.

Bei langfristigen Aufträgen wurden keine Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten aktiviert, direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen werden projektabhängig aktiviert. Zum Stichtag gibt es keine noch nicht abrechenbaren Leistungen, bei denen Fremdkapitalzinsen aktiviert wurden. Soziale Aufwendungen wurden nicht einbezogen. Für Verluste aus schwebenden Geschäften aus den Projekten wird durch Abschreibung des betreffenden Vermögensgegenstandes oder Rückstellungen vorgesorgt.

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden zu Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risken durch individuelle Abwertungen berücksichtigt. Unverzinsliche oder besonders niedrig verzinsliche Forderungen werden abgezinst.

Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

2.3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten.

Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert.

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

4. Aktive latente Steuern.

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.

Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

5. Rückstellungen.

Die Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Dezember 2020) nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode.

Für Jubiläumsgeldrückstellungen wurde ein Zinssatz von 0,4 % (Vorjahr: 0,5 %) und für die Abfertigungsrückstellung ein Zinssatz von 0,35 % (Vorjahr: 0,45 %) verwendet, für Gehaltssteigerungen ein Prozentsatz von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) angesetzt. Weiters wurden der Berechnung das frühestmögliche Pensionseintrittsalter gemäß den gesetzlichen Übergangsregelungen sowie die Sterbetafeln AVÖ 2018-P ANG zugrunde gelegt. Fluktuationsabschläge werden abhängig von der Dienstzugehörigkeit ermittelt.

Beim verwendeten Zinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz.

Sämtliche Änderungen der Personalrückstellungen (inkl. Zinsaufwand) werden zur Gänze im Personalaufwand erfasst.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich geschätzt wurde.

6. Verbindlichkeiten.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit dem Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Kursgewinne und -verluste aus der Fremdwährungsbewertung werden zur Gänze im operativen Ergebnis (sonstiger betrieblicher Ertrag oder sonstiger betrieblicher Aufwand) erfasst.

D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz.

Aktiva.

Entwicklung des Anlagevermögens:
Anschaffungskosten
in EUR Stand
1.4.2020
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.3.2021
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 44.164.131 5.317.689 -7.142.147 269.613 42.609.285
2. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
211.571 532.293 0 -269.613 474.251
44.375.702 5.849.982 -7.142.147 0 43.083.537
II. Sachanlagen
1. Investitionen in fremden Gebäuden 6.623.147 23.005 -127.893 0 6.518.258
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.753.869 32.472 -599.591 0 2.186.751
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.329.915 212.123 -312.308 0 7.229.730
16.706.930 267.600 -1.039.792 0 15.934.739
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
212.271.520 8.030.805 -1.428.808 0 218.873.517
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 71.856.838 0 -1.808.919 0 70.047.919
3. Beteiligungen 54.979.448 1.515.212 -5.734.335 0 50.760.326
4. Wertpapiere (Wertrechte)
des Anlagevermögens
4.375 0 0 0 4.375
339.112.181 9.546.017 -8.972.061 0 339.686.137
Summe Anlagevermögen 400.194.814 15.663.599 -17.154.001 0 398.704.413
Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
in EUR Stand
1.4.2020
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.3.2021
Stand
31.3.2021
Stand
31.3.2020
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 23.423.050 4.741.713 -4.433.326 0 23.731.437 18.877.849 20.741.081
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 0 0 0 0 474.251 211.571
23.423.050 4.741.713 -4.433.326 0 23.731.437 19.352.100 20.952.653
II. Sachanlagen
1. Investitionen in fremden
Gebäuden
5.015.116 378.734 -127.893 0 5.265.957 1.252.301 1.608.031
2. Technische Anlagen und
Maschinen
2.291.350 122.597 -599.162 0 1.814.785 371.966 462.519
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.784.541 319.664 -293.229 0 5.810.977 1.418.753 1.545.373
13.091.007 820.996 -1.020.285 0 12.891.718 3.043.020 3.615.923
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
12.536.102 29.326.227 0 0 41.862.328 177.011.189 199.735.418
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 21.506.160 0 0 0 21.506.160 48.541.759 50.350.677
3. Beteiligungen 11.915.618 0 0 0 11.915.618 38.844.708 43.063.831
4. Wertpapiere (Wertrechte)
des Anlagevermögens
0 0 0 0 0 4.375 4.375
45.957.880 29.326.227 0 0 75.284.106 264.402.031 293.154.302
Summe Anlagevermögen 82.471.936 34.888.936 -5.453.611 0 111.907.262 286.797.151 317.722.878

Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:

Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 2019/20 2020/21
in TEUR in EUR
Im folgenden Geschäftsjahr 7.351 7.542.385
In den folgenden 5 Geschäftsjahren 18.904 15.753.753

Finanzanlagen.

Ausleihungen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben in Höhe von EUR 48.541.758,95 (Vorjahr: TEUR 0) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr, wobei eine Verlängerung der Laufzeit des Darlehens oder Umwandlung in Eigenkapital geplant ist.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.

Zusatzangaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 4 UGB
Werte per 31. März 2021 Höhe des Anteils
in %
Höhe des Eigenkapitals in TEUR  Ergebnis des Geschäftsjahres
in TEUR 
FN
a) Anteile an verbundenen Unternehmen
Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden 100,00 26.813 -3.878 1)
Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 95,00 2.948 323 1)
Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien 100,00 7.218 1.440 1)
Kapsch Components GmbH, Wien 100,00 138 7 1)
Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande 100,00 143.045 35 1)
Kapsch Telematic Services GmbH, Wien 93,00 5.713 4.811 1)
Kapsch TrafficCom S.r.l.´a socio unico, Mailand, Italien 100,00 20 101 1)
Kapsch Telematic Technologies Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien 100,00 330 230 1)
Kapsch TrafficCom Ltd., Middlesex, Vereinigtes Königreich 100,00 948 86 1)
Artibrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien 100,00 46 -1 1)
Kapsch TrafficCom Russia o.o.o., Moskau, Russland 100,00 352 -64 1)
Kapsch TrafficCom France SAS, Paris, Frankreich 30,19 668 129 1)
Electronic Toll Collection (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 9,62 5.789 28.965 1)
Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 100,00 4.827 -3.631 1)
Kapsch TrafficCom Kazakhstan LLC, Almaty, Kasachstan 100,00 54 -11 1)
KTS Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 685 451 1)
Transport Telematic Systems LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 49,00 80 -54 1)
Kapsch Telematic Services IOOO, Minsk, Weißrussland 99,00 1.932 3.869 1)
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Vilnius, Litauen 51,00 37 2 1)
Kapsch TrafficCom Transportation S.A.U., Madrid, Spanien 100,00 19.542 9.161 1)
tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland 100,00 -629 -196 1)
Kapsch TrafficCom S.A.S., Bogota, Kolumbien 100,00 571 -525 1)
Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia 51,00 -13.103 -4.880 1)
MTS Maut & Telematik Services GmbH, Berlin, Deutschland 100,00 3.509 -695 1)
Kapsch TrafficCom Dominican Republic S.R.L., Santo Dominigo,
Dominikanische Republik
99,00 397 307 1)
Kapsch TrafficCom Norway AS, Oslo, Norwegen 100,00 6 0 1)
SIMEX, Integracion de Sistemas, S.A.P.I. de C.V. Mexico City, Mexiko 69,50 3.956 341 1)
Kapsch TrafficCom Peru S.A.C., Lima, Peru 99,93 -191 -180 1)
Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 22,03 2.190 -1.225 1)
Kapsch TrafficCom Ireland Limited, Dublin, Irland 100,00 24 24 1)
b) Beteiligungen
Traffic Technology Services Inc., Beaverton, Vereinigte Staaten 42,19 9.800 -1.671 1)
MoKA SAS, Paris, Frankreich 50,00 251 1 2)
autoTicket GmbH, Berlin, Deutschland 50,00 -12.399 -12.783 2)

1) Werte zum 31. März 2021 (IFRS)

2) Werte zum 31. Dezember 2020 (lokales Recht)

Mit Kaufvertrag vom 30. September 2020 erwarb Kapsch TrafficCom AG die restlichen 35 % Gesellschaftsanteile an der tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland.

Mit Kauf- und Abtretungsvertrag per 28. Oktober 2020 verkaufte die Kapsch TrafficCom AG die 75,5 % Beteiligung an FLUIDTIME Data Services GmbH, Wien, Österreich.

Per 26.11.2020 verkaufte die Kapsch TrafficCom AG die Beteiligung in Höhe von 99 % an der Kapsch TrafficCom Construction & Realization spol. s r.o., Prag, Tschechische Republik an die S&T AG, Linz, Österreich.

Im November und Dezember 2020 verkaufte die Kapsch TrafficCom AG die Unternehmensanteile im Ausmaß von 15,4 % an der Q-Free ASA, Trondheim, Norwegen.

Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen von insgesamt EUR 29.326.226,85 im Geschäftsjahr 2020/21 betreffen mit EUR 14.744.600,20 die Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden, mit EUR 8.994.551,57 die Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika, mit EUR 4.902.761,00 die Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien, mit EUR 364.755,00 die Kapsch TrafficCom S.r.l.´a socio unico, Mailand, Italien, mit EUR 134.317,00 Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien, mit EUR 77.499,00 die Artibrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien, mit 72.134,00 die KTS Beteiligungs GmbH, Wien, mit EUR 34.999,00Kapsch Components GmbH, Wien, sowie mit EUR 610,08 die Kapsch TrafficCom Kazakhstan LLC, Almaty, Kasachstan

Von den Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 121.876 auf die Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, die als Holdinggesellschaft der Kapsch TrafficCom Nordamerika Gruppe fungiert. Weiters bestehen gegenüber den US-Gesellschaften (Tochter-/Enkelgesellschaften der KTC TrafficCom BV) Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 82.336.

In der wesentlichen US-Enkelgesellschaft Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA sind, nachdem bereits im Geschäftsjahr 2019/20 ein Verlust erzielt wurde, im Geschäftsjahr 2020/21 weitere, signifikante Verluste in Höhe von TEUR 66.080 angefallen, die überwiegend auf erhebliche Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen in den wesentlichen Projekten zurückzuführen sind. Als Reaktion auf die Verluste und die im Geschäftsjahr identifizierten Verlustursachen wurden durch das Management mit Unterstützung externer Berater Maßnahmen identifiziert, beschlossen und implementiert, die bereits im nächsten Geschäftsjahr 2021/22 zu einer positiven Ergebnisentwicklung führen sollen. Auf Basis des Werthaltigkeitstests, basierend auf der im März 2021 aktualisierten Mehrjahresplanung, liegt für den Beteiligungsansatz an der Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande sowie für die per 31. März 2021 offenen Darlehensforderungen und Ausleihungen gegenüber US-Gesellschaften kein Wertminderungsbedarf vor. Die Werthaltigkeit hängt davon ab, dass die bereits umgesetzten sowie weitere in Umsetzung befindliche Maßnahmen im Rahmen des Programmes „mission re/invent“ wirksam werden und die künftig wieder profitable Geschäftsplanung erreicht wird.

Umlaufvermögen.

Vorräte.

In den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von EUR 9.866.255,34 (Vorjahr: TEUR 8.028) gebildet.

Forderungen.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 71.643.302,12 (Vorjahr: TEUR 78.964), Darlehensforderungen in Höhe von EUR 46.181.683,84 (Vorjahr: TEUR 38.349) und die Steuerumlage in Höhe von EUR 17.877.595,93 (Vorjahr: TEUR 5.490).

Die Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis betreffen Darlehensforderungen in Höhe von EUR 7.617.298,33 (Vorjahr: TEUR 1.134) sowie in Höhe von EUR 1.081.734,34 (Vorjahr: TEUR 943) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forschungsprämien, Forderungen gegenüber dem Finanzamt, abgegrenzte Forderungen und sonstige Forderungen.

In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 6.088.930,76 (Vorjahr: TEUR 5.313) enthalten, welche erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern.

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen aus Abfertigungsrückstellungen, offenen Siebteln aus Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie aus dem Anlagevermögen und beinhalten auch die Beträge der Tochtergesellschaft Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien, deren steuerliches Ergebnis der Kapsch TrafficCom AG, Wien, zuzurechnen ist.

Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 5.428.715,59 (Vorjahr: TEUR 2.648).

Passiva.

Eigenkapital.

Angaben zum Grundkapital.

Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 13.000.000,00. Das Grundkapital ist vollständig einbezahlt. Die Gesamtanzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 13.000.000 Stück. Die Aktien sind auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien.

Genehmigtes Kapital.

Die Hauptversammlung vom 10. September 2019 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten:

a. zum Erwerb eigener Aktien sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre

b. die Veräußerung oder Verwendung eigener Aktien auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts),

c. das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Zum 31. März 2021 hielt Kapsch TrafficCom AG keine eigenen Aktien.

Vorschlag Ergebnisverwendung.

Die Gesellschaft beabsichtigt, keine Dividende auszuschütten und den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Ausschüttungsgesperrter Betrag.

Der Bilanzgewinn ist in Höhe der aktiven latenten Steuern von EUR 6.001.457,16 (Vorjahr: TEUR 2.712) gemäß § 235 UGB ausschüttungsgesperrt.

Rückstellungen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende Posten:

31. März 2020 31. März 2021
in TEUR in EUR
Projektbezogene Rückstellungen 8.463 11.582.729,85
Ausstehende Eingangsrechnungen (exkl. Projekte) 968 4.641.913,05
Personalrückstellungen (inklusive Urlaubsrückstellungen in Höhe von EUR 2.300.913,46; Vorjahr: TEUR 2.638) 5.240 4.340.069,63
Restrukturierungskosten 0 730.924,00
Garantien und Haftungen für Fertigungsmängel sowie Serien- und Systemfehler 396 510.745,19
Übrige Rückstellungen 1.843 859.434,45
Gesamt 16.910 22.665.816,17

Verbindlichkeiten.

Von den Verbindlichkeiten haben Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 8.500.000,00 (Vorjahr: TEUR 8.500) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 20.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 60.000) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Per 09.Juni 2016 wurden fünf Schuldscheindarlehen mit folgenden Beträgen begeben:

Tranche Zinssatz Zinsfestsetzung
und Zinszahlung
Rückzahlung
EUR 26 Mio. 1,22 % jährlich 16. Juni 2021
EUR 4,5 Mio. 6M EURIBOR + 120 Bp halbjährlich 16. Juni 2021
USD 14,5 Mio. 3M LIBOR + 170 Bp vierteljährlich 16. Juni 2021
EUR 23,0 Mio. 6M EURIBOR + 150 Bp halbjährlich 16. Juni 2023
EUR 8,5 Mio. 2,26 % jährlich 16. Juni 2026

Durch das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020/21 konnten nicht alle vereinbarten Financial Covenants eingehalten werden. Kapsch TrafficCom AG schloss mit den betroffenen finanzierenden Banken eine neue Vereinbarung. Diese bestätigt, dass die betroffenen Finanzierungsinstitute trotz der Nichteinhaltung der vereinbarten Kennzahlen am Bilanzstichtag an der Beibehaltung der bestehenden Finanzierungen sowie der weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen festhalten.

Im Mai 2021 wurden mit allen Banken für die nächsten zwei Jahre auch neue und einheitliche Kennzahlen vereinbart, die sich am geplanten Ergebnisverlauf des Konzerns aus dem Restrukturierungskonzept orientieren. Diese Covenants berücksichtigen auch die fristgerechte Einhaltung der vereinbarten Tilgungen. Die Covenants sehen für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren für jedes Quartal ein bestimmtes Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten zu EBITDA (bezogen auf die IFRS-Konzernzahlen) vor. Weiters muss an den Bilanzstichtagen eine bestimmte Eigenkapitalquote erreicht werden. Für den Fall, dass diese neuen Kennzahlen zu den Quartalen / Bilanzstichtagen nicht erreicht werden und nicht durch Maßnahmen wie Zuschüsse oder nachrangige Darlehen saniert werden, ist der Kreditgeber berechtigt, den Kredit sofort fälligzustellen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit Ausnahme der Steuerumlage in Höhe von EUR 0 (Vorjahr: TEUR 3.990) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 3.018.655,44 (Vorjahr: TEUR 2.921) Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Dingliche Sicherheiten.

Der ausgewiesene Exportförderungskredit in Höhe von EUR 1.425.462,56 (Vorjahr: TEUR 1.425) sowie die Beteiligungsfinanzierung in Höhe von EUR 10.712.000,00 (Vorjahr: TEUR 14.284) sind wechselmäßig besichert.

Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Werte in EUR 31. März 2020 31. März 2021
Haftungsübernahmen für Tochtergesellschaften 42.653.954,55 36.296.807,47
Bankgarantien für die Vertragserfüllung von Großprojekten 44.663.515,93 31.010.920,90
Zahlungsgarantien 254.458,00 160.873,40
Performance Bonds 192.044.713,28 153.342.613,93
Sonstige Garantien (Haftungsrücklässe, Bietgarantien und Bürgschaften) 596.234,94 1.384.070,18
Gesamt 280.212.876,70 222.195.285,88

Weiters wurden für Exportgeschäfte bzw. Projekte der Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden, im Auftragswert von EUR 8.587.142,24. (Vorjahr: EUR 13,0 Mio.) Erfüllungsgarantien durch die Kapsch TrafficCom AG, Wien, übernommen.

Mit 24. April 2020 hat die Gesellschaft eine Erklärung gegenüber der Kapsch Telematic Ser-vices spol. s.r.o., Prag, Tschechische Republik, abgegeben, wonach sie beabsichtigt, der Gesellschaft die notwendigen finanziellen Mittel zur Begleichung ihre Verbindlichkeiten bis zum 30. Juni 2021 bereitzustellen.

Finanzielle Verpflichtungen und Haftungen gegenüber autoTicket GmbH, Berlin, Deutschland, in Zusammenhang mit dem Vertrag zur Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe („Pkw-Maut“) vom 30. Dezember 2018 („Betreibervertrag“):

Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH (autoTicket), Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die automatische Kontrolle der Pkw-Maut mandatiert. Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein überraschendes Urteil mit weitreichenden Konsequenzen: Die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) bei gleichzeitiger Steuerentlastung für in Deutschland zugelassene Pkws wurde für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Dies

nahm der Kunde am Folgetag zum Anlass, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September zu kündigen. Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind Kapsch TrafficCom, CTS EVENTIM und autoTicket. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von rund TEUR 560.000 gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Der zuständige Minister bestritt jedoch diesen Anspruch. Daher ist diese Angelegenheit nun vor einem Schiedsgericht zu klären. Derartige Verfahren können mehrere Jahre dauern. Das unabhängige Schiedsgericht hat im Frühjahr 2020 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufgrund von Vertraulichkeitsbestimmungen können nähere Details zu den Streitigkeiten nicht offengelegt werden.

Im Rahmen des Betreibervertrages haben die Gesellschafter der autoTicket GmbH, Berlin, Deutschland, eine betragsmäßig auf rund TEUR 300.000 zeitlich begrenzte gesamtschuldnerische Haftungserklärung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt, abgegeben. Das unabhängige Schiedsgericht hat im Frühjahr 2020 seine Tätigkeit aufgenommen und wird voraussichtlich im Herbst 2021 über die Rechtmäßigkeit der Ansprüche dem Grunde nach entscheiden. Eine Haftungsinanspruchnahme ist aufgrund des aktuellen Verfahrensstandes und einer rechtlichen Bewertung unwahrscheinlich.

Derivative Finanzinstrumente.

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind in den folgenden Bilanzposten erfasst:

Werte zum 31. März 2021 Nominale Anzahl beizulegender Zeitwert 1) Buchwert Bilanzposten
Art des Finanzinstruments
Währungsabhängige Produkte
Devisentermingeschäfte 0,00 0 0,00 0,00
Zinssatzabhängige Produkte
Interest Rate Swap USD 7.500.000 1 -26.233,18 26.233,18 Sonst. Rückstellungen
Interest Rate Swap (12/2026) EUR 30.000.000 1 -272.942,92 272.942,92 Sonst. Rückstellungen
Interest Rate Swap (09/2027) EUR 30.000.000 1 -93.001,07 93.001,07 Sonst. Rückstellungen

1) Ein positiver Wert in dieser Spalte entspricht einem positiven Zeitwert, ein negativer Wert einem negativen Zeitwert.

Werte zum 31. März 2020 Nominale Anzahl beizulegender Zeitwert 1) Buchwert Bilanzposten
Art des Finanzinstruments
Währungsabhängige Produkte
Devisentermingeschäfte ZAR 76.500.000 1 -1.831,94 1.831,94 Sonst. Rückstellungen
Zinssatzabhängige Produkte
Interest Rate Swap USD 7.500.000 1 -113.390,28 113.390,28 Sonst. Rückstellungen
Interest Rate Swap EUR 30.000.000 1 -201.489,52 201.489,52 Sonst. Rückstellungen
Interest Rate Swap EUR 30.000.000 1 59.145,76 n/a n/a

1) Ein positiver Wert in dieser Spalte entspricht einem positiven Zeitwert, ein negativer Wert einem negativen Zeitwert.

Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert.

E. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung.

Aufgliederung der Umsatzerlöse.
31. März 2020 31. März 2021
TEUR EUR
Maut (vormals: Electronic Toll Collection, ETC) 170.683 104.273.897,20
Verkehrsmanagement (vormals: Intelligent Mobility Solutions, IMS) 21.247 24.792.674,05
Summe Umsätze nach Tätigkeitsbereichen 191.930 129.066.571,25
Inland 12.467 12.657.220,70
Europäische Union 75.375 54.562.933,93
Andere Länder 104.088 61.846.416,62
Summe Umsätze nach geografischen Märkten 191.930 129.066.571,25

Im Posten Gehälter sind Erträge aus der Veränderung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 232.281,97 (Vorjahr: Aufwand TEUR 298) enthalten.

Im Posten A ufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind ausgewiesen:

31. März 2020 31. März 2021
TEUR EUR
Abfertigungserträge 1.024 -37.149,51
Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen 408 403.999,87
Gesamt 1.432 366.850,36

Aufwendungen für den Abschlussprüfer.

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf EUR 307.803,70 (Vorjahr: TEUR 296) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

31. März 2020 31. März 2021
TEUR EUR
Prüfung des Jahresabschlusses 54 54.656,00
Andere Bestätigungsleistungen 133 148.275,20
Sonstige Leistungen 109 104.872,50
Gesamt 296 307.803,70

Finanzergebnis

Die Zinsen und sonstigen Aufwendungen enthalten in Höhe von TEUR 8.581 (Vorjahr: TEUR 0) Abschreibungen auf Darlehensforderungen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Die Gesellschaft ist Mitglied einer steuerlichen Gruppe, steuerlicher Gruppenträger ist die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien. Gemäß § 9 Abs. 1 KStG wird das steuerlich maßgebende Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds dem steuerlich maßgeblichen Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers im betreffenden Wirtschaftsjahr zugerechnet. Das zusammengefasste Ergebnis der Gruppe wird beim Gruppenträger der Einkommensermittlung gemäß § 7 Abs. 2 KStG zugrunde gelegt und versteuert. Die Steuerumlageverrechnung erfolgt im Wege der Belastungsmethode.

Die Forderungen aus Steuerumlagen belaufen sich auf EUR 17.877.595,93 (Vorjahr: TEUR 5.490) und die Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen belaufen sich auf EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 3.990), der für die latenten Steuern relevante Steuersatz ist 25 %.

F. Sonstige Angaben.

Angaben über Organe und Arbeitnehmer.

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres 2020/21 betrug 436, davon 432 Angestellte und 4 Arbeiter (Vorjahr: 469 Angestellte, 6 Arbeiter).

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 TEUR 1.605 (Vorjahr: TEUR 2.522), die Erträge für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 283 (Vorjahr: Aufwand von TEUR 214).

Für die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Reisekosten) in Höhe von EUR 120.507,62 (Vorjahr: TEUR 122) als Aufwand erfasst.

Vorstand und Aufsichtsrat setzen sich aus folgenden Personen zusammen:

Vorstand.

Georg Kapsch (Vorsitzender)

André Laux

Alfredo Escribá Gallego

Aufsichtsrat.

Franz Semmernegg (Vorsitzender)

Harald Sommerer (Stellvertreter des Vorsitzenden seit 9. September 2020)

Kari Kapsch (Stellvertreter des Vorsitzenden bis 9. September 2020)

Sabine Kauper

Vom Betriebsrat delegiert:

Christian Windisch

Claudia Rudolf-Misch

Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag.

Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021/22 konnte die Auszahlung eines von der Österreichischen Kontrollbank abgesicherten Sonder-KRR-Kredites im Ausmaß von rund EUR 18 Mio. erwirkt werden, was für die Gesellschaft eine zusätzliche Liquiditätsreserve darstellt.

Des Weiteren wurde im Mai 2021 eine Vereinbarung der finanzierenden österreichischen Ban-ken mit Kapsch TrafficCom AG getroffen, dass die Laufzeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, ausgenommen laufende Tilgungen, bis 30. April 2023 verlängert wurde. Es wurden neue einheitliche Finanzkennzahlen vereinbart, die in den Angaben zu Verbindlichkeiten enthalten sind.

Ab dem 1. Juli 2021 ist Herr Andreas Hämmerle als Finanzvorstand ein neues Mitglied im Vorstand der Kapsch TrafficCom AG.

Es gibt keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag über die zu berichten wäre.

Wien, den 15. Juni 2021

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Erklärung der gesetzlichen Vertreter.

Gemäß § 124 Abs. 1 BörseG 2018.

Als Mitglieder des Vorstands erklären wir nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 15. Juni 2021

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BESTÄTIGUNGSVERMERK.

Bericht zum Jahresabschluss.
Prüfungsurteil.

Wir haben den Jahresabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil.

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts.

Wir weisen auf die Angaben des Vorstands im Anhang zum Jahresabschluss (Angaben zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) hin, wonach die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, sowie der Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber den US-Konzerngesellschaften vom Wirksamwerden der bereits umgesetzten und weiterer in Umsetzung befindlicher Maßnahmen im Rahmen des Programmes „mission/re-invent“ und der Erreichung der künftig wieder profitablen Geschäftsplanung abhängt.

Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

 

1 Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Sachverhalt.

Die Kapsch TrafficCom AG, Wien, hat als Holdinggesellschaft wesentliche Anteile an verbundenen Unternehmen (Buchwerte in Höhe von TEUR 177.011) und Beteiligungen (Buchwerte in Höhe von TEUR 38.845) zum 31. März 2021. Des Weiteren bestehen noch Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen in Höhe von TEUR 102.341.

Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Marktentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit von Aufträgen der Tochtergesellschaften im Planungszeitraum. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Wachstumsrate für die ewige Rente. Für den Abschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko einer Überbewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Auf Basis der Werthaltigkeitstests wurden im Geschäftsjahr 2020/21 folgende Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz vorgenommen bzw. bestehen folgende Buchwerte (nach Abschreibung) zum 31. März 2021 (der wertberichtigten Anteile an verbundenen Unternehmen):

Gesellschaft (Werte in TEUR) Abschreibung im Geschäftsjahr 2020/21 Buchwert nach Abschreibung zum 31. März 2021
Anteile an verbundenen Unternehmen
Artibrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien 78 0
Kapsch Components GmbH, Wien 35 0
Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden 14.744 0
Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 4.902 1.038
Kapsch TrafficCom Kazakhstan LLC, Almaty, Kasachstan 1 0
Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 8.995 5.587
Kapsch TrafficCom S.r.l.´a socio unico, Mailand, Italien 365 135
Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 134 423
KTS Beteiligungs GmbH, Wien 72 1.863
Summe 29.326

Auf Basis der erwarteten Geschäftsentwicklung wurden im Geschäftsjahr 2020/21 folgende Abschreibungen auf Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen vorgenommen bzw. bestehen folgende Buchwerte (nach Abschreibung) zum 31. März 2021:

Gesellschaft (Werte in TEUR) Abschreibung im Geschäftsjahr 2020/21 Buchwert nach Abschreibung zum 31. März 2021
Darlehensforderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
Kapsch TrafficCom S.r.l.´a socio unico, Mailand, Italien 418 0
tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland 830 311
LCC national operator of telematic services, Russland 360 0
Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 5.766 0
Streetline Inc. Foster City, Vereinigte Staaten von Amerika 499 0
Electronic Toll Collection (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 260 0
Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia 448 0
Summe 8.581

Die Abschreibungen der Darlehensforderungen sind unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.

Von den Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 121.876 auf die Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, die als Holdinggesellschaft der Kapsch TrafficCom Nordamerika Gruppe fungiert. Weiters bestehen gegenüber den US-Gesellschaften (Tochter-/Enkelgesellschaften der KTC TrafficCom BV) Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 82.336.

In der wesentlichen US-Enkelgesellschaft Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA sind, nachdem bereits im Geschäftsjahr 2019/20 ein Verlust erzielt wurde, im Geschäftsjahr 2020/21 weitere, signifikante Verluste in Höhe von TEUR 66.080 angefallen, die überwiegend auf erhebliche Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen in den wesentlichen Projekten zurückzuführen sind. Als Reaktion auf die Verluste und die im Geschäftsjahr identifizierten Verlustursachen wurden durch das Management mit Unterstützung externer Berater Maßnahmen identifiziert, beschlossen und implementiert, die bereits im nächsten Geschäftsjahr 2021/22 zu einer positiven Ergebnisentwicklung führen sollen. Auf Basis des Werthaltigkeitstests, basierend auf der im März 2021 aktualisierten Mehrjahresplanung, liegt für den Beteiligungsansatz an der Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande sowie für die per 31. März 2021 offenen Darlehensforderungen und Ausleihungen gegenüber US-Gesellschaften kein Wertminderungsbedarf vor. Die Werthaltigkeit hängt davon ab, dass die bereits umgesetzten sowie weitere in Umsetzung befindliche Maßnahmen im Rahmen des Programmes „Mission re/invent“ wirksam werden und die künftig wieder profitable Geschäftsplanung erreicht wird.

Die gesetzlichen Vertreter sind der Auffassung, dass weitere dauerhafte Wertminderungen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen, den Beteiligungsunternehmen sowie Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. März 2021 nicht gegeben sind und daher keine weitere außerplanmäßige Abschreibung erforderlich ist.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben im Zusammenhang mit der Beurteilung der Werthaltigkeit der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen die entsprechenden Bewertungsmodelle geprüft. Dabei haben wir die von den gesetzlichen Vertretern verwendete Bewertungsmethode überprüft sowie die verwendeten Parameter (geplante Zahlungsströme und Diskontierungszinsätze) beurteilt. Wir haben untersucht, ob die verwendeten Modelle den anerkannten Bewertungsgrundsätzen entsprechen und ob die verwendeten Annahmen plausibel und angemessen sind.

In Bezug auf die oben genannten Gesellschaften haben wir das Vorliegen eines Wertminderungsbedarfs aufgrund der bisherigen Geschäftsergebnisse und des Ergebnisausblicks überprüft und nachvollzogen.

Die von der Gesellschaft eingesetzten Bewertungsmodelle sind für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungen geeignet. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind vertretbar.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Kapsch TrafficCom AG, Wien, Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter „Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen“.

2 Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung von Projekten.

Sachverhalt.

Ein wesentlicher Teil der Umsätze im Geschäftsjahr stammt aus dem Projektgeschäft.

Die noch nicht abrechenbaren Leistungen zum 31. März 2021 belaufen sich auf TEUR 17.671 und die projektbezogenen Rückstellungen auf TEUR 11.583. Insbesondere für Errichtungsaufträge ist eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Aufträgen resultierenden Kosten sowie der Risiken aus der Projektabwicklung, die sich aus technischen Problemen, zeitlichen Verzögerungen oder Problemen mit Sublieferanten oder sonstigen externen Rahmenbedingungen ergeben können und die Marge des Auftrags beeinflussen, erforderlich. Weiters können aus diesen Projekten auch Schadenersatz- oder Vertragsstrafen resultieren, die bei der Projektbewertung zu berücksichtigen sind und eine Risikoeinschätzung erfordern. Bei den Großaufträgen der Gesellschaft handelt es sich regelmäßig um technisch komplexe Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen der Großprojekte, insbesondere während der Errichtungsphase, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der erheblichen Schätzungen, die mit der Bilanzierung dieser Aufträge verbunden sind, resultiert das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, das Ergebnis und projektbezogene Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unseres risikobasierten Prüfungsansatzes haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Auftragskalkulation beim Abschluss neuer Verträge, Billigung der laufenden Nachkalkulation und Statusberichte zu Großprojekten. Bei unseren Detailprüfungshandlungen haben wir für die größten Fertigungsaufträge die Projektbewertungen angefordert und anhand der Planerlöse und -kosten sowie der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten und abgerechneten Erlöse die Ermittlung der Abgrenzungen nachvollzogen. Wir nahmen stichprobenartig Einsicht in Projektanträge, Kundenverträge, Aufsichtsratsprotokolle, das Projektbudgetierungstool sowie Detailkostenaufstellungen für einzelne wesentliche Projekte und haben Gespräche mit den Projektmanagern und dem Management zum Projektverlauf, Projektrisiken und den Planungsannahmen durchgeführt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Schätzungen lag ein besonderer Fokus auf der Überprüfung der regelmäßigen Aktualisierung der Planannahmen, insbesondere für die Planauftragskosten bis zur Fertigstellung und die Planmarge des Projekts. Dabei haben wir unter anderem auch auf historische Erfahrungswerte betreffend die Genauigkeit von Schätzungen von in der Vergangenheit abgewickelten Großprojekten zurückgegriffen.

Die angewendeten Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Annahmen zur Projektbewertung sind vertretbar.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Kapsch TrafficCom AG, Wien, Abschnitt C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden „2.1 Vorräte“ und „5. Rückstellungen“ sowie Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter „Rückstellungen“.

3 Restrukturierungsmaßnahmen.

Sachverhalt.

Die nachteilige Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020/21, die durch COVID-19 noch verstärkt wurde, hat das Management dazu veranlasst, auf Gruppenebene das Programm „Mission re/invent“ ins Leben zu rufen, das kurzfristige Kostensenkungsmaßnahmen beinhaltet, aber auch die Basis für nachhaltiges zukünftiges Wachstum schaffen soll. Die Gesellschaft ist von der Umsetzung der „Mission re/invent“ etwa in den folgenden Bereichen betroffen:

Zum 31. März 2021 bestehen Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen betreffend Aufwendungen anlässlich der Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen von Arbeitnehmern in Höhe von TEUR 731.

Die bilanzielle Behandlung von Restrukturierungsmaßnahmen beinhaltet Ermessensentscheidungen des Managements. Restrukturierungsrückstellungen müssen bestmöglich geschätzt werden unter Berücksichtigung von Risiken und Unsicherheiten. Damit verbunden sind auch erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, weshalb die Restrukturierungsmaßnahmen als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurden.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die von der Gesellschaft umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen dahin gehend überprüft, ob zum Bilanzstichtag 31. März 2021 eine faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entstanden ist. Das Management hat uns einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan vorgelegt, den wir mit den Vorständen und in regelmäßigen Abständen mit den für die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts verantwortlichen Abteilungsleitern besprochen haben.

Wir haben uns im Detail mit dem Restrukturierungsplan auseinandergesetzt und überprüft, ob dieser geeignet ist, bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartungshaltung zu wecken.

Zur Begleitung der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen hat die Gesellschaft einen externen Berater beauftragt, dessen Berichterstattung an das Management von uns kritisch gewürdigt wurde.

Die Rückstellungen, die im Wesentlichen die Aufwendungen anlässlich der Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen von Arbeitnehmern umfassen, haben wir stichprobenartig anhand der vorgelegten Detailunterlagen und Vereinbarungen mit den Betroffenen überprüft.

Die von der Gesellschaft rückgestellten sowie erfolgswirksam erfassten Restrukturierungsaufwendungen sind vertretbar.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Restrukturierungsmaßnahmen finden sich insbesondere in der Erläuterung zu „Rückstellungen“.

4 Einhaltung von Finanzkennzahlen.

Sachverhalt.

Von den zum 31. März 2021 bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Kredite in Höhe von TEUR 108.212 sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 74.886 Vereinbarungen zur Einhaltung von Finanzkennzahlen. Durch das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020/21 konnten nicht alle vereinbarten Finanzkennzahlen eingehalten werden. Die Kapsch TrafficCom AG, Wien, schloss mit den betroffenen finanzierenden Banken vor Ablauf des zum 31. März 2021 endenden Geschäftsjahres Verzichtserklärungen ab, wonach auf die Einhaltung dieser Finanzkennzahlen zum Bilanzstichtag bis zum Ablauf des folgenden Geschäftsjahres verzichtet wurde.

In diesen Verzichtserklärungen („waivers“) erklären die finanzierenden Banken,

Weiters wird festgehalten, dass Verhandlungen mit den betreffenden Banken geführt werden, wonach bis spätestens zum 30. Juni 2021 neue einheitliche Finanzkennzahlen, die auf die Planrechnungen der nächsten Jahre abstellen, vereinbart werden sollen.

Diese neuen Finanzkennzahlen wurden im Mai 2021 mit sämtlichen Banken vereinbart.

In Bezug auf die Schuldscheindarlehen führt die Nichteinhaltung der vereinbarten Kennzahlen am Bilanzstichtag nicht zu einer vorzeitigen Kündigung oder Fälligstellung der Verbindlichkeit, sondern allenfalls zu höheren Finanzierungskosten, und es wurde daher kein Waiver ausgestellt.

Darüber hinaus wurden auch Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität gesetzt.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögenslage in Bezug auf die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten und mögliche weitere Konsequenzen der Nichteinhaltung der Finanzkennzahlen resultiert das Risiko, dass die Restlaufzeiten im Jahresabschluss falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die auf konsolidierter Basis errechneten Finanzkennzahlen nachvollzogen, sowie die mathematische Richtigkeit der Berechnung überprüft. Wir haben die in die Berechnung der Finanzkennzahlen einfließenden Input-Daten mit dem Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, der in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wurde, abgestimmt.

Bei den Verzichtserklärungen („waivers“) haben wir den Verzicht der Banken auf die Einhaltung der Finanzkennzahlen bzw. auf die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen und damit auch den Verzicht auf die Fälligstellung analysiert und überprüft, dass diese Verzichtserklärungen („waivers“) der Banken

abgegeben wurden, damit zum 31. März 2021 für den nicht im nächsten Geschäftsjahr zu tilgenden Betrag weiterhin ein Ausweis mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zulässig ist.

Auf Basis dieser Verzichtserklärungen haben wir die Restlaufzeit der korrespondierenden nicht binnen des nächsten Geschäftsjahres fälligen Verbindlichkeiten in der Bilanz zum 31. März 2021 von über einem Jahr überprüft und nachvollzogen.

Weiters haben wir die Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität gewürdigt und die vom Management diesbezüglich implementierten Kontrollen (tägliches Monitoring des konzernweiten Liquiditätsbestandes und wöchentliche 12-Wochen-Cashflow-Forecasts) überprüft und das diesbezügliche Berichtswesen analysiert.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Verzichtserklärungen finden sich in der Erläuterung „Verbindlichkeiten“ im Anhang.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen.

Bericht zum Lagebericht.

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil.

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung.

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO.

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. März 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer.

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Felix Wirth.

Wien, den 15. Juni 2021

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

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Mag. Felix Wirth

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Kontakt für Investoren.

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E-Mail ir.kapschtraffic@kapsch.net
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Haftungsausschluss.

Bestimmte Aussagen in diesem Bericht sind zukunftsgerichtet. Sie enthalten die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“, „planen“, „annehmen“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Gesellschaft wider. Die tatsächlichen Ereignisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Die Leserin/Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Kapsch TrafficCom ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich. 

Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und unter gewissenhafter Prüfung sämtlicher Daten erstellt. Satz- und Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden.

Bei Personenbezeichnungen achten die Autoren darauf, möglichst durchgängig die männliche und die weibliche Form zu verwenden (zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Aus Gründen der Lesbarkeit wird vereinzelt nur die männliche Form angeführt. Es sind aber stets Männer, Frauen und Personen des dritten Geschlechts gemeint.

Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere von Kapsch TrafficCom zu kaufen oder zu verkaufen.

Impressum.

Medieninhaber und Hersteller: Kapsch TrafficCom AG

Verlags- und Herstellungsort: Wien, Österreich

Redaktionsschluss: 15. Juni 2021

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Kapsch TrafficCom, mit Hauptsitz in Wien, verfügt über Tochtergesellschaften und Niederlassungen in mehr als 25 Ländern und ist seit 2007 im Segment Prime Market der Wiener Börse (Symbol: KTCG) notiert. Im Geschäftsjahr 2020/21 erwirtschafteten rund 4.660 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Umsatz von EUR 505 Mio.

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