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Inhaltsverzeichnis.

Seiten

KONZERNBERICHT.1

KONZERNLAGEBERICHT.2

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.2

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.14

3 Sonstige Angaben21

KONZERNABSCHLUSS.22

Hauptabschlussbestandteile.22

Erläuterungen zum Konzernabschluss.26

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.90

BESTÄTIGUNGSVERMERK.91

JAHRESBERICHT von Kapsch TrafficCom AG.JA 1

LAGEBERICHT.JA 3

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.JA 3

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.JA 11

3 Sonstige AngabenJA 18

JAHRESABSCHLUSS.JA 19

Hauptabschlussbestandteile.JA 19

Erläuterungen zum Jahresabschluss.JA 22

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER. JA 34

BESTÄTIGUNGSVERMERK.JA 35

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Inhaltsverzeichnis.

KONZERNLAGEBERICHT.2

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.2

1.1 Geschäftsverlauf.2

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.2

1.1.2 Marktdefinition.4

1.1.3 Geschäftsentwicklung 2021/22.6

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.7

1.2.1 Ertragslage.7

1.2.2 Ertragslage nach Segmenten.9

1.2.3 Vermögenslage.11

1.2.4 Finanzlage.12

1.2.5 Nichtfinanzielle Information.12

1.3 Forschung und Entwicklung.13

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.14

2.1 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022/23.14

2.2 Risikobericht.15

2.2.1 Risikomanagement.15

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.16

2.2.3 Strategische Risiken.17

2.2.4 Finanzielle Risiken.17

2.2.5 Personalrisiko.18

2.2.6 Rechtliche Risiken.19

2.2.7 Cyber-Risiken.19

2.2.8 Chancen.19

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.20

2.3 IKS in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.20

3 Sonstige Angaben21

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen.21

3.2 Corporate-Governance-Bericht.21

KONZERNABSCHLUSS.22

Hauptabschlussbestandteile.22

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung.22

Konsolidierte Bilanz.23

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung.24

Konsolidierte Kapitalflussrechnung.25

Erläuterungen zum Konzernabschluss.26

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.91

BESTÄTIGUNGSVERMERK.92

Glossar.100

Finanzkalender, Kontakt für Investoren.

KONZERNLAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

1.1 Geschäftsverlauf.

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.

Weltwirtschaft.
Globale Wirtschaftsleistung: +6,1 %.

Die weltweite Konjunktur erholte sich 2021 spürbar von den pandemiebedingten Turbulenzen des Vorjahrs. Trotz anhaltendem Infektionsgeschehen (SARS-CoV-2) verzeichnete die aggregierte Wirtschaftsleistung ein Plus von 6,1 % (Vorjahr: -3,1 %). Zurückzuführen ist dies sowohl auf Fortschritte im gesundheitspolitischen Krisenmanagement als auch auf umfassende fiskal- und geldpolitische Maßnahmenpakete rund um die Welt. Der konjunkturelle Aufschwung spiegelte sich ebenfalls in der Entwicklung des Außenhandels wider: Insgesamt lag das globale Handelsvolumen 2021 beinahe 10 % über dem Vorjahresniveau. Dies ist insofern bemerkenswert, als die Lieferketten in zahlreichen Sektoren nach wie vor unter den Folgen wiederholter Lockdowns leiden. Erschwerend kommt im Februar 2022 der Ausbruch des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hinzu, der die globalen Wachstumsaussichten bereits merklich gedämpft hat (2022: +3,6 %) und – je nach weiterem Konfliktverlauf – ein wesentliches Abwärtsrisiko darstellt.

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USA.
US-Wirtschaft: +5,7 %.

Die Wirtschaft in den USA wies 2021 im Industrieländervergleich eine überdurchschnittlich große Dynamik auf. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahresvergleich um 5,7 %, angetrieben von einem knapp USD 2 Billionen schweren COVID-19-Nothilfepaket. Bereits in der zweiten Hälfte des Jahres zeichnete sich jedoch eine wirtschaftspolitische Trendwende ab. So erzielte etwa ein zusätzlich geplantes Konjunkturprogramm („Build Back Better“) angesichts stetig steigender Inflationsraten und wachsender Ängste vor einer Überhitzung der Wirtschaft keine Mehrheit im Senat. Gleichzeitig erhöhte sich der Druck auf die US-Notenbank Fed, die lange Zeit vorherrschende extrem expansive Geldpolitik zu straffen. Im März 2022 wurde der Leitzins dann erstmals seit 2018 angehoben. Was den weiteren Konjunkturverlauf in den USA betrifft, so gehen die Wirtschaftsforscher für 2022 von einem Wachstum in Höhe von 3,7 % aus.

Schwellen- und Entwicklungsländer.
Wirtschaftsleistung der Schwellen- und Entwicklungsländer: +6,8 %.

In den Schwellen- und Entwicklungsländern (Emerging Markets) standen die Zeichen 2021 ebenfalls auf Erholung, obwohl die strukturellen Herausforderungen größer und die Kapazitäten zur Krisenbekämpfung begrenzt waren. Insgesamt erhöhte sich ihre Wirtschaftsleistung um 6,8 % (Vorjahr: -2,0 %).

Asien. Die aufstrebenden Volkswirtschaften in Asien wurden ihrem Ruf als globale Wachstumstreiber abermals gerecht. Anders als in früheren Jahren ist dies jedoch hauptsächlich den dominierenden Regionalmärkten China (+8,1 %) und Indien (+8,9 %) zu verdanken, wohingegen das Plus in den ASEAN-5-Staaten (Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand und Vietnam) mit 3,4 % hinter den Prognosen zurückblieb. Mit Blick auf 2022 trübt das relativ starke Durchschlagen der Omikron-Welle im Auftaktquartal die – insgesamt dennoch eindeutig positiven – Wachstumsperspektiven für Asien.

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und MENA-Region (Mittlerer Osten, Nordafrika). Hier war die Wirtschaftsentwicklung 2021 maßgeblich von der Erholung der Erdölpreise geprägt. Schon im Frühjahr hatten diese wieder das Vorkrisenniveau erreicht, ehe die von Saudi-Arabien und Russland dominierte Allianz OPEC+ den Förderhahn in der zweiten Jahreshälfte schrittweise öffnete. Dies schlug sich entsprechend positiv in den Budget- und Wachstumszahlen der erdölexportierenden Staaten nieder. Eine Zäsur stellt im ersten Quartal 2022 die militärische Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts dar, dessen ökonomische Folgewirkungen (Anstieg der Energiepreise, Nahrungsmittelknappheit etc.) weit über die nationalen und regionalen Grenzen hinausreichen.

Lateinamerika und Subsahara-Afrika. Für das von der Coronakrise anfangs besonders stark gebeutelte Lateinamerika fiel die wirtschaftliche Bilanz zuletzt wieder deutlich erfreulicher aus. Nach einem Plus von 6,8 % im Jahr 2021 (Vorjahr: -7,0 %), angekurbelt von ertragreicheren Rohstoffexporten, wird für 2022 eine Fortsetzung des Wachstumskurses auf moderatem Niveau erwartet. In Subsahara-Afrika entsprach der BIP-Anstieg 2021 mit 4,5 % indes dem Trend, der schon in den Jahren vor Ausbruch der Pandemie zu beobachten war. Dem anhaltenden Expansionspotenzial des Kontinents stehen 2022 wachsende Herausforderungen gegenüber, speziell was die Inflationsentwicklung, die Versorgungssicherheit und die Schuldenproblematik anbelangt.

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Europa.
EU-Wirtschaft: +5,4 %.

Europäische Union (EU). Das rasche Wiedererstarken der internationalen Nachfrage ebnete 2021 auch in Europa den Weg aus der tiefen Rezession des Vorjahrs. In der Europäischen Union erhöhte sich die Gesamtwirtschaftsleistung um 5,4 %. Neben dem expandierenden Außenhandel wurde dieser Aufschwung ebenso von der Erholung des Binnenkonsums und der Dienstleistungsnachfrage getragen. Darüber hinaus kurbelte die Umsetzung der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität die Investitionstätigkeit an. Auf nationaler Ebene zeigte sich dabei jedoch ein differenziertes Bild: Während etwa in Frankreich und Italien das Wachstum bei über 6 % lag, blieb die Dynamik im wirtschaftlich wichtigen Deutschland merklich hinter den Erwartungen zurück. Ausschlaggebend dafür waren vor allem Lieferkettenprobleme und Materialengpässe, die zu erheblichen Verwerfungen in der Industrie führten. 2022 zeichnet sich infolge des Ukrainekriegs eine Verschärfung und Verfestigung dieser Problematik im wirtschaftlich eng verflochtenen Europa ab.

Euroraum. Im Euroraum wuchs die Wirtschaft 2021 um 5,3 % (Vorjahr: -6,4 %). Einhergehend mit dem globalen Trend sah sich die Währungsunion im Berichtsjahr mit einer stetig steigenden Inflation konfrontiert, die Anfang 2022 durch die Energie- und Rohstoffpreisentwicklung zusätzlichen Auftrieb erfuhr. Am Ende des ersten Quartals lag die Teuerungsrate bereits bei 7,5 % und somit klar über dem mittelfristigen 2-Prozent-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Vor diesem Hintergrund hat die EZB bereits einen Kurswechsel hin zu einer weniger expansiven Geldpolitik eingeläutet und Anleihekäufe gedrosselt. Erste Zinsschritte sind hingegen noch nicht erfolgt, anders als etwa in den USA oder in Großbritannien.

Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Diese Region kehrte 2021 auf den Konvergenzpfad zurück. Abgesehen vom robusten Konsum trugen anziehende Exporte und Unternehmensinvestitionen maßgeblich dazu bei, dass das regionale Wachstum über jenem im Euroraum lag. So verzeichneten beispielsweise Kroatien, Serbien und Ungarn einen BIP-Anstieg von über 6 %. Gleichzeitig waren engpassbedingte Produktionshemmnisse auch in Teilen dieser Region feststellbar, allen voran in den eng mit der deutschen Industrie verbundenen Märkten Tschechien und Slowakei. Der Krieg in der Ukraine stellt 2022 die Länder in der unmittelbaren Nachbarschaft vor besonders große ökonomische, politische und soziale Herausforderungen.

Österreich .
BIP in Österreich: +4,5 %.

Für Österreichs Wirtschaft fiel die Gesamtjahresbilanz 2021 mit einem Plus von 4,5 % (Vorjahr: -6,7 %) durchaus positiv aus. Obwohl sowohl das Auftakt- als auch das Schlussquartal von erneuten Lockdown-Phasen geprägt waren, vermeldeten zahlreiche Branchen eine stabilisierte Geschäftsentwicklung. Neben Auf- und Nachholeffekten zeichneten dafür vor allem die auffallend krisenresistente Industrieproduktion, der florierende Export und die durch Prämienanreize begünstigte Investitionstätigkeit der Unternehmen verantwortlich. Auch 2022 könnte die heimische Wirtschaft nach Ansicht der Konjunkturforscher um bis zu 4 % expandieren, wobei die Prognoseunsicherheit angesichts des herausfordernden internationalen Umfelds überdurchschnittlich hoch ist.

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1.1.2 Marktdefinition.

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

Vision und Mission.

Kapsch TrafficCom hat die Mission, innovative Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität zu entwickeln. Damit soll Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ermöglicht werden, komfortabel, pünktlich, sicher, effizient und mit einer minimalen Umweltbelastung an ihr Ziel zu kommen.

Zielmärkte.
Fokus auf Nischenmarkt mit Volumen von EUR 4,6 Mrd. (Jahr 2020).

Kapsch TrafficCom adressiert den Markt für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Diese unterstützen und optimieren den Verkehr (einschließlich Infrastruktur, Fahrzeuge, Benutzer und Industrie) und nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien. Innerhalb des ITS-Markts ist Kapsch TrafficCom auf die Bereiche Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management fokussiert.

Kernregionen der Geschäftstätigkeit sind Nord-, Mittel- und Südamerika, Europa sowie Ozeanien (Australien und Neuseeland).

Adressierbarer Markt.

Der für das Unternehmen adressierbare Markt hatte im Jahr 2020 ein Volumen von EUR 4,6 Mrd. Es wird erwartet, dass der Markt bis 2027 um jährlich durchschnittlich 6,7 % auf EUR 7,2 Mrd. wachsen wird.

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Markttreiber.

Kapsch TrafficCom hat die folgenden Markttreiber identifiziert:

Umweltschutz. Das Übereinkommen von Paris ist eine bedeutende weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz geschlossen. Die Europäische Kommission („European Green Deal“) und US-Präsident Biden treiben die Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen voran. Der Straßenverkehr spielt hierbei eine bedeutende Rolle, ist er doch für einen substanziellen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Sowohl Verkehrsmanagement- als auch Mautlösungen sind anerkannte Werkzeuge zur Einflussnahme auf den Verkehr und die Verkehrsmittel.

Bedarf nach Verkehrsinfrastruktur und ihrer Erhaltung. Studien erwarten nicht nur einen Anstieg der Weltbevölkerung, sondern auch mehr Privatfahrzeuge auf den Straßen. Um dem wachsenden Verkehrsvolumen gerecht zu werden, sind steigende Investitionen in Straßenbau und -erhaltung unumgänglich. Diese sind in der Regel äußerst kostspielig. Gleichzeitig wirkt sich der zunehmende Anteil hybrider oder elektrisch betriebener Fahrzeuge negativ auf die Mineralölsteuererträge aus. Folglich kann von einem steigenden Bedarf nach alternativen Finanzierungsmodellen unter Einbindung von Mautlösungen ausgegangen werden.

Urbanisierung . Der Anteil der Menschen, die in Städten leben, nimmt zu. Waren es im Jahr 1800 lediglich 2 % der Weltbevölkerung, so lebte im Jahr 2007 erstmals mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Ausgehend von einem aktuellen Wert von rund 56 % soll nach Prognosen der Vereinten Nationen der Anteil der Stadtbevölkerung im Jahr 2030 mehr als 60 % und im Jahr 2050 rund 68 % betragen. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung von aktuell rund 7,9 Milliarden Menschen auf 8,5 Milliarden im Jahr 2030 und 9,7 Milliarden im Jahr 2050. Gerade im urbanen Raum bringt die private und berufliche Mobilität große Herausforderungen mit sich. Schließlich können Häuser nicht beliebig versetzt werden, um Straßen zu erweitern oder gar neu zu bauen. Zudem wächst mit der urbanen Bevölkerung auch das Handelsvolumen, sowohl innerhalb der Stadt wie auch mit Geschäftspartnern außerhalb der Stadt. Da Waren geliefert werden müssen, bringt eine Zunahme der urbanen Bevölkerung tendenziell ein höheres Transportvolumen mit sich.

Neue Verkehrsmittel und -dienste. Analysten erwarten, dass sich der urbane Personenverkehr bis 2050 mehr als verdoppeln wird. Autonome Fahrzeuge könnten diesen Trend noch verstärken. Die existierende Straßeninfrastruktur wird diesem Bedarf nicht gerecht werden können. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen: die verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gemeinschaftlicher Transportmittel sowie – wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird – umfangreichere Staus. Außerdem wird der Trend hin zu elektrisch angetriebenen Fahrzeugen anhalten. Dies reduziert zwar den unmittelbaren CO₂-Ausstoß, aber die Feinstaubproblematik bleibt bestehen.

Vernetzte Mobilität. Die technologischen Fortschritte beim Austausch von Informationen zwischen Fahrzeugen (Vehicle-to-Vehicle, V2V), zwischen Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur (Vehicle-to-Infrastructure, V2I) sowie im Bereich autonomes Fahren sind rasant. Sie erlauben bereits heute immer bessere und umfangreichere Applikationen für besseren Fahrkomfort und höhere Fahrsicherheit. Zudem ermöglichen die neuen Kommunikationswege und die enormen Datenmengen wesentliche Verbesserungen beim Verkehrsmanagement.

Daten und künstliche Intelligenz. Offene Daten und offene Schnittstellen ermöglichen umfangreichere und leistungsfähigere Anwendungen. Die vernetzte Mobilität ist eine wichtige Datenquelle. Maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz schaffen neue Möglichkeiten bei der Datenanalyse, -simulation, -prognose und -steuerung.

Datensicherheit. Durch die Nutzung umfangreicher Datenmengen gewinnt der Schutz personenbezogener Daten und der Umgang mit ihnen an Bedeutung.

Grundlegende Veränderungen im Geschäftsfeld von Kapsch TrafficCom. Die oben genannten Markttreiber haben bereits folgende Trends ausgelöst:

1.1.3 Geschäftsentwicklung 2021/22.

Das Geschäftsjahr 2021/22 hat im Wesentlichen das gehalten, was Kapsch TrafficCom im Ausblick des Konzernabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahrs in Aussicht gestellt hat: Der Umsatz verzeichnete ein dezentes Wachstum und das EBIT war wieder positiv. Dennoch gab es eine Reihe berichtenswerter Ereignisse und Entwicklungen.

Nach einer schwierigen Phase ist es Kapsch TrafficCom ab dem ersten Quartal gelungen, eine sichtbare Trendwende einzuläuten. Diese gelang trotz einer verhaltenen Umsatzentwicklung, die primär auf zwei Gründe zurückzuführen war. Zum einen lag das Hauptaugenmerk in Nordamerika nach umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen weiterhin auf der Stabilisierung der Organisation. Zum anderen spürte die Gruppe die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weiterhin deutlich:

Bei einigen Errichtungsprojekten in den USA mussten – zwar deutlich geringer als im vorangegangenen Geschäftsjahr, aber dennoch in merklichem Umfang – neuerlich Margenanpassungen vorgenommen werden. Diese hatten einen negativen Effekt auf Umsatz und EBIT (mehr zu den verschiedenen Sondereffekten im folgenden Kapitel).

Auch zu den größeren Betriebsprojekten gibt es etwas zu berichten: In Polen gingen vertragsgemäß Ende September und im November zwei große Projekte zu Ende. Dafür begann hier im Sommer 2021 ein deutlich kleineres zur Umsetzung des Vertriebsstellennetzwerks für das neue, satellitenbasierte Mautsystem. 2021/22 war das erste volle Geschäftsjahr, in dem Kapsch TrafficCom in Bulgarien für den technischen Betrieb des e-Vignettensystems für Pkws und des elektronischen Mautsystems für Lkws zuständig war. In Südafrika entwickelte sich das Geschäft erfreulich und übertraf die Erwartungen.

Im November 2020 eröffnete ein Mitbewerber in den USA einen Rechtsstreit und warf Kapsch TrafficCom Patentverletzungen vor. Im Herbst 2021 gelang es Kapsch TrafficCom, diesen Patentstreit beizulegen.

Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgten Schritte zur Neuordnung der Kapsch Group , deren Konzerngesellschaft KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH 63,3 % der Aktien an Kapsch TrafficCom hält. Hintergrund war die Bestrebung, zu gegebener Zeit einen reibungslosen Übergang auf die nächste Generation der Familie Kapsch gewährleisten zu können. Kapsch BusinessCom schied mit Kari Kapsch aus der Kapsch Group aus. Er verließ mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 8. September 2021 auch den Aufsichtsrat von Kapsch TrafficCom AG, dem er seit 2002 angehörte. An seiner statt wählte die Hauptversammlung Frau Sonja Hammerschmid in den Aufsichtsrat.

Auch auf Vorstandsebene gab es wesentliche Veränderungen: Mit 1. Juli 2021 erfolgte die Bestellung von Andreas Hämmerle als Chief Financial Officer. Er leitete zuvor bereits als Executive Vice President Finance den Finanzbereich. Im Oktober 2021 wurde der Vorstandsvertrag von André Laux, Chief Operating Officer (COO), einvernehmlich beendet. Georg Kapsch übernahm von ihm die Vertriebsagenden und ist somit nun für alle Vertriebsregionen verantwortlich. Andreas Hämmerle verantwortet seither zusätzlich zu seinen Finanzagenden das Supply Chain Management und die Produktion in Europa; an den Agenden von Alfredo Escribá änderte sich durch das Ausscheiden von Herrn Laux nichts. Herr Laux war seit vierzehn Jahren bei Kapsch TrafficCom, elf Jahre davon als Mitglied des Vorstands.

Ab 24. Februar 2022 richtete sich die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf die Kampfhandlungen in der Ukraine . Kapsch TrafficCom hat keine Kunden in diesem Land. Im Jahr 2021 wurde jedoch eine Konzerngesellschaft mit Sitz in Kiew gegründet. Sie beschäftigt eine Gruppe externer Software-Entwickler, primär aus der Ukraine. Das Team arbeitet insbesondere an Lösungen für das Geschäft mit Mautdiensten in den USA. Die seitens der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen Russland führten dazu, dass Kapsch TrafficCom keine neuen Aufträge aus diesem Land annahm. Der Umsatz in Russland bewegte sich in den letzten Jahren immer unter 1 % des Konzernumsatzes. Die Sanktionen gegen Belarus betrafen Kapsch TrafficCom nur in geringem Ausmaß. Sie führten dazu, dass gewisse Bauteile und Leistungen nicht mehr geliefert bzw. erbracht werden konnten. Kapsch TrafficCom betreibt das landesweite Mautsystem für Pkws und Lkws in Belarus und hat dafür einen Vertrag bis zum Jahr 2032. Der dortige Umsatz entsprach in der Berichtsperiode einem höheren einstelligen Prozentsatz des Konzernumsatzes.

Kurz vor Ende des Geschäftsjahrs erreichte Kapsch TrafficCom ein Zwischenschiedsspruch , der einen Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach bejaht. Nach Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe („Pkw-Maut“) in Deutschland hat das Joint Venture Entschädigungsansprüche in Höhe von rund EUR 560 Mio. gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht. In der nun folgenden Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

1.2.1 Ertragslage.

Umsatz. Der Umsatz von Kapsch TrafficCom stieg im Geschäftsjahr 2021/22 auf EUR 519,8 Mio. und lag damit 2,9 % (EUR 14,6 Mio.) über dem Vorjahreswert. Die Neugeschäftsdynamik war speziell beim europäischen Errichtungsgeschäft mangels ausreichender Marktopportunitäten auf einem anhaltend niedrigen Niveau. Der Umsatz legte allerdings bei den Betriebsprojekten zu, insbesondere in Bulgarien und Südafrika und trotz des Auslaufens der Verträge in Polen im September und November 2021. Geografisch betrachtet verteilte sich der Konzernumsatz wie folgt:

Umsatz nach Regionen.

Alle Regionen konnten wieder Umsatzzuwächse erwirtschaften.

in EUR Mio. 2020/21 2021/22 +/-
EMEA 277,0 282,0 1,8 %
Errichtung 46,6 42,2 -9,5 %
Betrieb 194,0 207,5 7,0 %
Komponenten 36,5 32,2 -11,6 %
Americas 204,9 212,1 3,5 %
Errichtung 109,8 95,9 -12,7 %
Betrieb 61,8 73,6 19,1 %
Komponenten 33,3 42,6 28,0 %
APAC 23,2 25,7 11,0 %
Errichtung 9,0 11,2 23,8 %
Betrieb 8,0 8,6 6,5 %
Komponenten 6,1 6,0 -2,3 %
Gesamt 505,2 519,8 2,9 %

Auch in der Berichtsperiode 2021/22 wurden Projektmargen, insbesondere in der Region Americas, angepasst. Dies wirkte sich mit EUR -22,0 Mio. (Vorjahr: EUR -71,9 Mio.) auf den Umsatz aus, wobei EUR -4,0 Mio. auf die Kündigung eines Kundenprojekts in den USA zurückzuführen waren. Dennoch stiegen die Umsätze in der Region Americas um EUR 7,2 Mio., in der Region EMEA um EUR 5,0 Mio. und in der Region APAC um EUR 2,5 Mio. gegenüber dem Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) an Prämien und Unterstützungen zur Linderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Kapsch TrafficCom, die in einigen Ländern gewährt wurden. Auch Prämien aus Kurzarbeit oder zum Ersatz von Personalkosten sind in diesen Erträgen inkludiert. Die operativen Fremdwährungsgewinne stiegen um EUR 3,6 Mio. und führten zu einem Netto-Fremdwährungsgewinn; im Vorjahr verzeichnete das Unternehmen noch einen Fremdwährungsverlust (siehe weiter unten zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen).

Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen sanken um 16,7 % (EUR 40,6 Mio.) auf EUR 202,8 Mio. (Vorjahr: EUR 243,5 Mio.). Dies ist vor allem auf geringere Kosten für einige Projekte in den USA zurückzuführen, bei denen im Vorjahr Margenanpassungen und Drohverlustrückstellungen gebildet werden mussten. Die Quote für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen sank von 48,2 % auf 39,0 %.

Durch Restrukturierungsmaßnahmen in der Berichtsperiode und im Jahr zuvor gelang es, den Personalaufwand um 6,9 % auf EUR 227,1 Mio. zu senken. Der durchschnittliche Personalstand ging um 380 Personen zurück. Der Wert des Vorjahrs beinhaltete Restrukturierungsrückstellungen für den Personalabbau in Höhe von EUR 4,5 Mio. Die Personalquote (Verhältnis Personalaufwand zu Umsatz) sank von 48,3 % im Vorjahr auf 43,7 %.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 18,4 % auf EUR 69,1 Mio. Vor allem Rechts- und Beratungskosten gingen um EUR 13,1 Mio. zurück. Im Vorjahr war ein im November 2020 eröffneter Patentstreit in den USA deren wesentlichster Treiber, wobei dieser Streit im Geschäftsjahr 2021/22 beigelegt werden konnte. Operative Währungsverluste (brutto, exklusive operative Währungsgewinne) sanken um EUR 8,4 Mio. und führten zu einem Netto-Fremdwährungsgewinn. Die Wechselkursschwankungen betrafen vorwiegend den US-Dollar (USD), den südafrikanischen Rand (ZAR) und den sambischen Kwacha (ZMW) gegenüber dem Euro.

Das anteilige Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen stammt im Wesentlichen aus dem Joint Venture autoTicket GmbH in Deutschland in Höhe von EUR -1,8 Mio. (Vorjahr: EUR -3,8 Mio.) und einem Joint Venture in Kolumbien mit EUR -0,3 Mio. (Vorjahr: EUR -0,2 Mio.).

EBITDA. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) war mit EUR 32,7 Mio. wieder positiv (Vorjahr: EUR -67,1 Mio.). Die EBITDA-Marge betrug somit +6,3 % (Vorjahr: -13,3 %).

Der Aufwand für planmäßige Abschreibungen sank auf EUR 21,7 Mio. (Vorjahr: EUR 24,7 Mio.), bei gleichbleibenden Nettoinvestitionen. Allerdings betrugen die Wertminderungen im Vorjahr EUR 31,3 Mio. Sie beinhalteten zum Teil auch Sachanlagen und Nutzungsrechte aus Leasingverträgen und führten daher im Geschäftsjahr zu geringeren Abschreibungen. Ein kleiner Anteil von EUR 0,1 Mio. aus den Wertminderungen des Vorjahrs wurde im Geschäftsjahr wieder zugeschrieben.

EBIT. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) war mit EUR 11,0 Mio. wieder positiv, nach dem negativen EBIT des Vorjahrs von EUR -123,2 Mio. Der Umschwung gelang, obwohl Sondereffekt im Ausmaß von EUR -31,5 Mio. das EBIT im Geschäftsjahr 2021/22 wie folgt belasteten.

Finanzergebnis. Das Finanzergebnis verbesserte sich von EUR -9,6 Mio. im Vorjahr auf EUR -4,5 Mio. Darin sind Netto-Fremdwährungsgewinne von EUR 4,2 Mio. (Vorjahr: Verluste von EUR 2,0 Mio.) enthalten. Sie resultierten im Geschäftsjahr vor allem im Zusammenhang mit dem US-Dollar (USD) und dem sambischen Kwacha (ZMW) sowie auch dem südafrikanischen Rand und dem chilenischen Peso gegenüber dem Euro (EUR). Dem gegenüber standen um EUR 1,1 Mio. höhere Netto-Verluste aus Hyperinflation als im Vorjahr.

Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen als Finanzinvestitionen. Der Ergebnisbeitrag von Traffic Technology Services, Inc., USA, belief sich auf EUR -1,2 Mio. (Vorjahr: EUR -0,4 Mio.).

Ertragsteuern. Der Steueraufwand betrug im Geschäftsjahr EUR 11,5 Mio. (Vorjahr: Steuerertrag von EUR 27,8 Mio.). Dieser Aufwand ist im Vergleich zum Gewinn vor Steuern (EUR 5,3 Mio.) relativ hoch. Grund dafür ist, dass einzelne Konzerngesellschaften ihre negativen Periodenergebnisse nicht als latente Steueransprüche (aus Verlustvorträgen) geltend machen konnten. Das betraf vor allem Tochtergesellschaften in den USA.

Periodenergebnis. Das Periodenergebnis war mit EUR -6,2 Mio. immer noch negativ (Vorjahr: EUR -105,3 Mio.). Den Anteilseignern der Gesellschaft war ein Ergebnis von EUR -9,3 Mio. (Vorjahr: EUR -102,9 Mio.) zuzurechnen. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR -0,72 (Vorjahr: EUR -7,91).

Sonstiges Ergebnis. Diese Position enthält im Wesentlichen Währungsumrechnungsdifferenzen und Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Das sonstige Ergebnis betrug EUR -0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 9,0 Mio.).

Gesamtergebnis. Das Gesamtergebnis als Summe von Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis betrug EUR -6,5 Mio. (Vorjahr: EUR -96,2 Mio.).

1.2.2 Ertragslage nach Segmenten.

Maut.

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Umsatz. Im Geschäftsjahr 2021/22 stieg der Umsatz im Mautsegment um 3,2 % auf EUR 369,9 Mio., nach einem Umsatzeinbruch im Vorjahr. Der Umsatz trug 71,2 % (Vorjahr: 70,9 %) zum Gesamtumsatz bei.

In der Region EMEA wurde mit EUR 191,6 Mio. weiterhin der größte Umsatzbeitrag erwirtschaftet (Vorjahr: EUR 190,0 Mio.). Die Umsätze aus Errichtungsprojekten gingen um 11,9 % zurück und erreichten ein Volumen von EUR 11,6 Mio. Das Volumen der Betriebsprojekte stieg hingegen um 5,2 %. Nach dem vertragsgemäßen Projektende der zwei großen Projekte in Polen im September und im November wurde das Vertriebsstellennetzwerk für das neue, satellitenbasierte Mautsystem in Polen in Betrieb genommen. Weiters war das Geschäftsjahr das erste volle Jahr des technischen Betriebs des e-Vignettensystems für Pkws und des elektronischen Lkw-Mautsystems in Bulgarien. Zusätzlich entwickelte sich das Geschäft in Südafrika erfreulich.

Auch im Geschäftsjahr 2021/22 litten die Komponentenumsätze aufgrund der COVID-19-Situation deutlich und gingen im Vergleich zum Vorjahr in der Region EMEA um 12,7 % zurück. Ein wesentlicher Grund für den Rückgang waren Engpässe bei elektronischen Bauteilen. Die vorhandene Nachfrage nach Komponenten konnte nicht wie gewünscht bedient werden, sodass sich ein Auftragsrückstau bildete.

Der Umsatz in der Region Americas stieg von EUR 148,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 158,0 Mio. im Geschäftsjahr 2021/22. Die Errichtungsumsätze sanken um 11,9 %, vor allem in den USA. Auch in diesem Geschäftsjahr mussten bei einigen Projekten, insbesondere in Nordamerika, die Projektmargen angepasst und Drohverlustrückstellungen gebildet werden.

Die Umsätze aus Betriebsprojekten konnten hingegen um fast ein Drittel auf EUR 47,4 Mio. gesteigert werden. Dies betraf vor allem Projekte in den USA. Auch die Komponentenumsätze erholten sich in der Region Americas wieder und stiegen um 29,3 % auf EUR 40,7 Mio.

Die Umsätze in der Region APAC waren mit EUR 20,2 Mio. stabil zum Vorjahr.

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden 10,4 Mio. On-Board Units verkauft und damit 5,1 % mehr als im Vorjahr (9,9 Mio. Stück). Während in den USA 2,1 Mio. Stück mehr verkauft wurden, gab es Rückgänge vor allem in der Region EMEA (insbesondere in Frankreich, Spanien und Marokko).

Segment Maut nach Geschäftstypen.
in EUR Mio. 2020/21 2021/22 +/-
Umsatz 358,2 369,9 3,2 %
Errichtung 100,3 89,2 -11,0 %
Betrieb 187,5 205,2 9,4 %
Komponenten 70,5 75,5 7,1 %
EBIT -117,2 3,3 n.a.

EBIT. Das operative Ergebnis betrug EUR +3,3 Mio. (Vorjahr: EUR -117,2 Mio.). Auch im Geschäftsjahr erfolgten Anpassungen der Margen und die Bildung von Drohverlustrückstellungen. Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen sanken um 20,9 %, trotz leichtem Umsatzanstieg (+3,2 %). Der Personalaufwand sank um 7,0 %, entwickelte sich regional jedoch unterschiedlich: In der Region EMEA sank der Personalaufwand um 9,6 %, in der Region APAC um 27,7 % und in der Region Americas um 2,4 %. Im Vorjahr waren im Personalaufwand Kosten für die Restrukturierung in Höhe von EUR 3,8 Mio. enthalten. Die planmäßigen Abschreibungen sanken leicht um 6,6 % auf EUR 15,9 Mio. Aus der Zuschreibung von im Vorjahr wertgeminderten Vermögenswerten ergab sich ein Ertrag von EUR 0,1 Mio. Im Vorjahr waren Wertminderungen in Höhe von EUR 28,3 Mio. in diesem Segment erfasst. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken deutlich auf EUR 50,9 Mio. (-20,2 %). Dafür verantwortlich waren im Wesentlichen die Rechts- und Beratungskosten (Rückgang um EUR 9,0 Mio.) aufgrund der Beilegung eines Patentstreits und die Fremdwährungsverluste (Rückgang um EUR 3,9 Mio.).

Verkehrsmanagement.

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Verkehrsmanagement -

Umsatz. Im Geschäftsjahr 2021/22 stieg der Umsatz um 2,0 % auf EUR 149,9 Mio. und trug 28,8 % (Vorjahr: 29,1 %) zum Gesamtumsatz bei.

In der Region EMEA wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 90,3 Mio. erzielt (Vorjahr: EUR 87,1 Mio.). Während die Errichtungsumsätze gegenüber dem Vorjahr sanken (-8,5 %), stiegen die Betriebsumsätze um 12,2 %, vor allem in Südafrika und Spanien. Die Komponentenumsätze waren stabil zum Vorjahr.

Der Umsatz in der Region Americas betrug EUR 54,1 Mio. (-4,9 %). Vor allem die Errichtungsumsätze sanken, wobei die Rückgänge in den USA und in Mexiko nicht durch Neuprojekte kompensiert werden konnten.

In der Region APAC stieg der Umsatz auf EUR 5,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,0 Mio.). Diese erfreuliche Entwicklung war im Wesentlichen auf das Errichtungsgeschäft in Neuseeland zurückzuführen.

Segment Verkehrsmanagement nach Geschäftstypen.
in EUR Mio. 2020/21 2021/22 +/-
Umsatz 147,0 149,9 2,0 %
Errichtung 65,2 60,0 -7,9 %
Betrieb 76,4 84,6 10,8 %
Komponenten 5,4 5,4 -0,9 %
EBIT -6,0 7,7 n.a.

EBIT. Das EBIT betrug im Geschäftsjahr EUR 7,7 Mio. und war somit deutlich besser als im Vorjahr (EUR -6,0 Mio.). Die Personalkosten sanken in allen Regionen und waren dadurch erheblich geringer als im Vorjahr (-6,5 %). Planmäßige Abschreibungen sanken um 24,1 %, während im Vorjahr auch Wertminderungen aus immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Firmenwerte) sowie aus Sachanlagen in Höhe von EUR 3,0 Mio. enthalten waren. Das operative Währungsergebnis (netto) betrug EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR -3,4 Mio.).

1.2.3 Vermögenslage.

Die Bilanzsumme von Kapsch TrafficCom zum 31. März 2022 betrug EUR 512,1 Mio. (31. März 2021: EUR 593,2 Mio.).

Aktivseite.

Die Sachanlagen sanken um EUR 6,2 Mio. im Vergleich zum 31. März 2021. Dies ist vor allem auf die laufenden Abschreibungen zurückzuführen. Die Zugänge von Sachanlagen und von Nutzungsrechten aus Leasingverträgen waren geringer als die laufenden Abschreibungen. Die immateriellen Vermögenswerte waren wertmäßig auf Vorjahresniveau.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sanken um EUR 1,9 Mio. Dafür waren die negativen anteiligen Ergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, und Traffic Technology Services, Inc., USA, von in Summe EUR -3,2 Mio. verantwortlich. Finanzierungen von Kapsch Traffic Com Group für Traffic Technology Services, Inc., USA, von EUR 0,7 Mio. und für Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, von EUR 0,6 Mio. minderten den Rückgang. Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Beteiligungen stiegen um EUR 2,7 Mio. Grund dafür waren die Finanzierung für das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, in Höhe von EUR 1,9 Mio. und die zusätzliche Finanzierung des assoziierten Unternehmens Traffic Technology Services, Inc., USA, von EUR 0,5 Mio.

Für aktive latente Steuern wurde der Vorjahreswert angepasst, da statt kurzfristiger Steuerforderungen latente Steueransprüche aus Verlusten angesetzt wurden. Die aktiven latenten Steuern betrugen zum 31. März 2022 EUR 60,2 Mio. und der angepasste Vorjahreswert betrug EUR 62,0 Mio. Der Großteil der aktiven latenten Steuern betrifft Verlustvorträge in Österreich und in den USA.

Die Vorräte sanken von EUR 41,7 Mio. auf EUR 35,6 Mio., großteils in den USA. Die Position „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ stieg im Vergleich zum 31. März 2021 um insgesamt EUR 0,8 Mio. Die lang- und kurzfristigen Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen sanken um EUR 23,7 Mio., was im Wesentlichen auf Projekte in den USA (inklusive Margenanpassungen bei diesen Projekten) zurückzuführen war.

Die liquiden Mittel gingen – trotz eines positiven Free Cashflows im Geschäftsjahr 2021/22 – im Vergleich zum 31. März 2021 um EUR 42,3 Mio. zurück. Gründe dafür waren Rückzahlungen von Finanzverbindlichkeiten, insbesondere der ersten drei Tranchen des Schuldscheindarlehens.

Passivseite.

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stiegen im Geschäftsjahr 2021/22 um EUR 15,2 Mio. auf EUR 136,1 Mio. und die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gingen um EUR 58,3 Mio. auf EUR 44,0 Mio. zurück. Hauptgrund für diese Veränderung waren die planmäßige Teilrückzahlung der Mitte Juni 2021 zur Tilgung anstehenden Teile des Schuldscheindarlehens (EUR 42,5 Mio.) sowie Umgliederungen zwischen lang- zu kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.

Per 31. März 2022 betrugen die langfristigen Leasingverbindlichkeiten EUR 27,6 Mio. (Vorjahr: EUR 35,7 Mio.) und die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten EUR 11,9 Mio. (Vorjahr: EUR 13,6 Mio.). Neben einer Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 15,1 Mio. erfolgte in den USA die Kündigung eines Leasingvertrags und entsprechend die Ausbuchung der Leasingverbindlichkeiten. Die Kündigung führte zu einem sonstigen Ertrag in Höhe von EUR 3,1 Mio.

Die lang- und kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen sanken um EUR 11,7 Mio., da die laufenden Projekte weiter abgearbeitet wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um EUR 12,1 Mio., wozu die meisten Regionen und Gesellschaften beitrugen. Ein Teil dieser Verbindlichkeiten betraf noch nicht erhaltene Rechnungen für bezogene Leistungen.

Die kurzfristigen Rückstellungen sanken auf EUR 28,6 Mio. (Vorjahr: EUR 42,5 Mio.), im Wesentlichen aufgrund des Verbrauchs oder der Auflösung von Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten sowie der Auflösung von Projektrückstellungen und des Verbrauchs von Restrukturierungsrückstellungen.

Das Eigenkapital zum 31. März 2022 lag bei EUR 77,9 Mio. und somit EUR 6,9 Mio. unter dem Wert zum Ende des Vorjahrs. Diese Entwicklung reflektiert im Wesentlichen das Gesamtergebnis der Periode von EUR -6,5 Mio. Die Eigenkapitalquote zum 31. März 2022 betrug 15,2 % (31. März 2021: 14,3 %).

1.2.4 Finanzlage.

Cashflow.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit war im Geschäftsjahr 2021/22 mit EUR 25,5 Mio. positiv (Vorjahr: EUR 11,1 Mio.).

Die Position „Veränderung langfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, langfristiger Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen und sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten und Rückstellungen“ war mit EUR -10,3 Mio. negativ (Vorjahr: EUR +6,7 Mio.). Wesentlicher Grund dafür war der Rückgang der langfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen. Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens betrug EUR +16,6 Mio. (Vorjahr: Veränderung von EUR +82,9 Mio.). Insbesondere gingen „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ um EUR 20,5 Mio. zurück (Vorjahr: Rückgang um EUR 79,1 Mio.). Die Vorräte sanken um EUR 6,1 Mio. (Vorjahr: EUR 13,9 Mio.). Die leichte Zunahme der „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen und sonstige Verbindlichkeiten“ wirkte sich mit EUR 3,8 Mio. positiv auf den Cashflow aus (Vorjahr: Rückgang um EUR 29,2 Mio.). Der Verbrauch und Rückgang der kurzfristigen Rückstellungen um EUR 13,8 Mio. wirkte sich negativ auf den Cashflow aus (Vorjahr: Anstieg um EUR 19,1 Mio.).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2021/22 EUR -8,7 Mio. (Vorjahr: EUR -6,8 Mio.). Die Nettoinvestitionen blieben mit EUR 5,3 Mio. auf Vorjahresniveau. Die Auszahlungen für den Ankauf von Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen langfristigen Finanzanlagen beinhalteten sowohl Finanzierungen des assoziierten Unternehmens Traffic Technology Services, Inc., USA, in Höhe von EUR 1,1 Mio., wobei davon im Geschäftsjahr 2021/22 EUR 0,7 Mio. in Eigenkapital umgewandelt wurden, als auch Finanzierungen des Gemeinschaftsunternehmens autoTicket GmbH, Deutschland, in Höhe von EUR 1,9 Mio. Zahlungen für den Erwerb von Anteilen an at-equity-konsolidierten Gesellschaften betrafen im Geschäftsjahr 2021/22 weitere Finanzierungen des Gemeinschaftsunternehmens Copiloto, Kolumbien. Aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Italien, wurden Einzahlungen von EUR 0,8 Mio. generiert.

Free Cashflow: EUR 16,8 Mio.

Der Free Cashflow (Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit plus Cashflow aus Investitionstätigkeit) betrug im Geschäftsjahr 2021/22 EUR 16,8 Mio. (Vorjahr: EUR 4,3 Mio.). Diese Entwicklung ist durch den Rückgang des Nettoumlaufvermögens positiv beeinflusst.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war im Geschäftsjahr 2021/22 mit EUR -61,1 Mio. negativ (Vorjahr: EUR -26,8 Mio.). Dies war vor allem auf die planmäßigen Rückzahlungen der ersten drei Tranchen des Schuldscheindarlehens im ersten Quartal in Höhe von EUR 42,5 Mio. zurückzuführen. Weiters wurden neue Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 24,3 Mio. aufgenommen, jedoch auch EUR 27,4 Mio. rückgeführt. Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen waren mit EUR 15,1 Mio. höher als im Vorjahr (Vorjahr: Auszahlungen von EUR 14,0 Mio.). Dividenden an nicht beherrschende Anteile betrugen im Geschäftsjahr EUR 0,3 Mio. Im Vorjahr betrugen Zahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen EUR 1,4 Mio. aus dem Erwerb der restlichen Anteile an tolltickets GmbH, Deutschland. Im Geschäftsjahr wurde, wie im Vorjahr, keine Dividende bezahlt.

Der Finanzmittelbestand zum 31. März 2022 betrug EUR 59,8 Mio. (31. März 2021: EUR 102,0 Mio.).

Kennzahlen.

Die Nettoverschuldung erreichte EUR 158,3 Mio. (31. März 2021: EUR 169,6 Mio.), was einem Verschuldungsgrad von 203,2 % (31. März 2021: 200,1 %) entspricht. Die Nettoverschuldung war damit um EUR 11,3 Mio. geringer als im Vorjahr. Da jedoch das Eigenkapital sank, erhöhte sich der Verschuldungsgrad geringfügig. Das Nettoumlaufvermögen betrug EUR 71,0 Mio. (31. März 2021 angepasst: EUR 91,0 Mio.).

1.2.5 Nichtfinanzielle Informationen.

Kapsch TrafficCom Group erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 267a UGB erfüllt.

1.3 Forschung und Entwicklung.

Im Geschäftsjahr 2021/22 investierte Kapsch TrafficCom 7 % des Umsatzes in die generische Entwicklung, die Entwicklungsunterstützung und das Produktmanagement.

Im Einklang mit der Unternehmensstrategie „Strategie 2027“ hat Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2021/22 ein mehrjähriges Technologie-Transformationsprogramm gestartet. Ziel dieses Programms ist es, die Technologieführerschaft des Unternehmens abzusichern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung einer agilen Arbeitsweise, der schnelleren und flexibleren Weiterentwicklung des Technologie-Stacks sowie der Anpassung des aktuellen Produkt- und Lösungsportfolios an die sich ständig verändernden Marktanforderungen.

Mit einem starken Fokus auf die Kunden und ihre Bedürfnisse stützt sich die Transformation auf vier Säulen:

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde das Patentportfolio von Kapsch TrafficCom reduziert, um sich strikt auf die Kerngeschäftsfelder des Unternehmens zu konzentrieren.

Fokussierte Patentstrategie: Patent Monitoring Handlungsfreiheit Verbesserte Marktkenntnisse

Ungenutzte Patente oder jene mit veralteter Technologie wurden aufgegeben. Zum 31. März 2022 umfasste das Patentportfolio 117 Patentfamilien (verglichen mit dem Vorjahr wurden 20 aufgegeben, zwei wurden widerrufen und eine ist ausgelaufen) mit 841 Einzelpatenten und 59 laufenden Patentanmeldungen.

Amtech Systems, LLC und Kapsch TrafficCom haben einen Patentstreit beigelegt und Kapsch TrafficCom hat zugestimmt, eine Lizenz für die bisherige und zukünftige Nutzung der Patente, die Gegenstand des Streits waren, zu erwerben.

Kapsch TrafficCom ist bestrebt, sowohl das Risiko von Patentverletzungen zu vermindern als auch das Patentieren von neuen Ideen zu fördern. Daher konzentriert sich das IPR-Management auf die Unterstützung des Produktmanagements und der Produktentwicklung. Durch Patentanalysen in verschiedenen Bereichen wird sichergestellt, dass die Produkte und Lösungen auch betrieben werden dürfen. Zusätzlich wurde das weltweite Patentüberwachungssystem (Patent Monitoring) weiter ausgebaut. Seine Aufgabe ist es, Patentanmeldungen von Mitbewerbern sowie in relevanten Technologiesegmenten zu analysieren, um einen besseren Überblick über die Strategien der Mitbewerber zu gewinnen.

Kapsch TrafficCom unterhält bedeutende Entwicklungsstandorte in Österreich, Argentinien, den USA, Kanada und Spanien. Diese Standorte unterstützen die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen in den Bereichen Programmierung und Systemtechnik sowie bei weiteren verwandten Technologieaktivitäten. Mit Stand 31. März 2022 arbeiteten bei Kapsch TrafficCom 590 Personen (Vorjahr: 762), die mit Forschung und Entwicklung betraut waren.

Die Entwicklungsaufwendungen von Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2021/22 betrugen EUR 83,5 Mio. (Vorjahr: EUR 106,6 Mio.). Dies entspricht 16,1 % (Vorjahr: 21,1 %) des Konzernumsatzes. Sie teilen sich wie folgt auf:

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

Erwartung für Geschäftsjahr 2022/23: Stabiles Umsatzniveau EBIT neuerlich verbessert

2.1 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022/23.

Das Management erwartet für das Geschäftsjahr 2022/23 eine deutlich verbesserte Profitabilität auf einem stabilen Umsatzniveau. Um diese Ziele zu erreichen, liegt der Fokus weiterhin auf Neugeschäftsakquisition und Kostendisziplin.

Umsatz.

In Europa ist die Neugeschäftsdynamik anhaltend gering. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Kunden – vorwiegend öffentliche Einrichtungen, Behörden oder Körperschaften – ihren Fokus auf das Management der COVID-19-Pandemie und die Unterstützung der Wirtschaft und Arbeitsmärkte legten. Ab Februar 2022 rückten die Kampfhandlungen in der Ukraine ins Zentrum des politischen Geschehens. Eine weitere Konsequenz dieser Entwicklungen sind signifikant gestiegene Teuerungsraten in der EU und erwartete Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank. Da zudem im Geschäftsjahr 2021/22 Großprojekte in Polen ausgelaufen sind, erwartet das Management in Europa einen Umsatzrückgang. Für die Region EMEA (Europa, Mittlerer Osten, Afrika) sind auch die Umsätze in Südafrika relevant. Da die lokalen Behörden noch keinen neuen Betreiber für das Mautsystem ausgesucht haben, wurde der bestehende Vertrag bis Mitte September 2022 zu gleichen Konditionen verlängert.

In Nordamerika soll nach einer Phase der Konsolidierung und Neuorganisation die Wachstumsdynamik wieder gesteigert werden. Zudem gilt es, „Problemprojekte“, die in der Vergangenheit wiederholt zu Margenanpassungen geführt haben (mit negativer Auswirkung auch auf den Umsatz), endgültig fertigzustellen. Darüber hinaus plant Kapsch TrafficCom, in Mittel- und Lateinamerika weiter zu wachsen.

Das Geschäft in der Region Asien-Pazifik (APAC) soll, ausgehend von einem vergleichsweise geringen Niveau, kräftig zulegen.

Während die Umsätze im Geschäftsbereich Betrieb voraussichtlich unter jenen im Geschäftsjahr 2021/22 liegen werden, erwartet das Management im Bereich Errichtung einen deutlichen Zuwachs. Abhängig von der Verfügbarkeit von elektronischen Bauteilen plant Kapsch TrafficCom, den Auftragsrückstau bei Komponenten abzuarbeiten und so den Komponentenumsatz zu steigern.

EBIT (Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit).

Kapsch TrafficCom hat es im Geschäftsjahr 2021/22 geschafft, die Kostenbasis so weit zu senken, dass mit einem Umsatz von EUR 520 Mio. und trotz mehrerer negativer Einmaleffekte ein operativer Gewinn erwirtschaftet werden konnte. Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung werden im Geschäftsjahr 2022/23 fortgeführt. Dem gegenüber steht der einkaufsseitige Preisauftrieb, der kurzfristig nur teilweise an die Kunden weitergegeben werden kann. Mit Fortschritt der Abarbeitung der oben erwähnten „Problemprojekte“ sollte das Risiko weiterer negativer Margenanpassungen sinken. Vor diesen Hintergründen erwartet das Management in Summe eine neuerliche Steigerung des EBIT.

Dividende, Kapitalmaßnahmen und Hauptversammlung.

Der Vorstand wird, wie bereits im Vorjahr in den Raum gestellt, der ordentlichen Hauptversammlung 2022 keine Dividendenauszahlung für das Geschäftsjahr 2021/22 vorschlagen. Das Management ist bestrebt, sobald es aus Unternehmenssicht ökonomisch vertretbar ist, wieder Ausschüttungen vorzunehmen und idealerweise zur ausgesetzten Dividendenpolitik zurückzukehren. Deren Kern war die Auszahlung einer Minimaldividende von entweder EUR 1,00 pro Aktie oder einem Drittel des Konzern-Periodenüberschusses pro Aktie – je nachdem, welcher dieser beiden Werte höher war.

Nichtfinanzielle Ziele.

Die nichtfinanziellen Ziele des Unternehmens sind dem separaten nichtfinanziellen Bericht zu entnehmen.

Ziele für 2027: EUR 1 Mrd. Umsatz CO2-neutral
Langfristige Ziele.

Kapsch TrafficCom hat im Jänner 2021 die neue Unternehmensstrategie „Strategy 2027“ veröffentlicht. Von dieser Strategie sind die folgenden Ziele, die bis Ende 2027 erreicht werden sollen, abgeleitet:

2.2 Risikobericht.

2.2.1 Risikomanagement.

Der unternehmensweite Risikomanagementprozess (Enterprise Risk Management, ERM) der Kapsch TrafficCom Group orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO Enterprise Risk Management – Inte-grated Framework.

Der Risikomanagementprozess zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken ab, die das Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens wesentlich beeinflussen können. Primäres Ziel ist dabei nicht die Risikovermeidung. Vielmehr geht es sowohl um den kontrollierten und bewussten Umgang mit Risiken als auch um das rechtzeitige Erkennen und Nutzen sich bietender Chancen. Dadurch leistet das ERM einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenssteuerung.

Im Rahmen des ERM werden die wesentlichen Risiken quartalsweise erfasst, quantifiziert und global aggregiert. Der daraus abgeleitete Risikobericht ermöglicht die kompakte Erfassung und Verfolgung der wesentlichen Unternehmensrisiken. Der Bericht wird an den Vorstand, den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und die erste Berichtsebene versendet. Über wichtige Ereignisse wird der Prüfungsausschuss durch den Vorstand umgehend informiert. Der Aufsichtsrat befasst sich darüber hinaus im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements nach Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird vom Jahresabschlussprüfer einmal jährlich durchgeführt.

Risikomanagement beinhaltet die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken.

Das projektorientierte Risikomanagement umfasst sowohl Kundenprojekte als auch interne Entwicklungsprojekte. Anhand von institutionalisierten Prozessen erfolgt bereits im Zuge der Angebotserstellung eine Analyse aller relevanten Risiken und Chancen. Dadurch wird eine Basis für Entscheidungen sowie für die zeitgerechte Planung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen geschaffen.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Unternehmensführung von Kapsch TrafficCom hat bereits zu Beginn der Pandemie eine interdisziplinäre Task-Force eingerichtet, die sich intensiv mit dem Coronavirus und seinen Auswirkungen auf das Unternehmen befasst. Das Team tauschte sich häufig aus und steht in engem Kontakt mit den regionalen Managements und den Vorstandsmitgliedern. Die Task-Force besteht aus Mitgliedern der Abteilungen Business Continuity Management, Facility Management, Informationssicherheit, Internationale Tochtergesellschaften, Managementsysteme & IT, Globale IT, Personalwesen, Managementsystem HSSEQ & Prozessmanagement, Marketing & Kommunikation sowie Reisemanagement und Mitgliedern des Betriebsrats.

Die wesentlichen generischen Risiken und Chancen von Kapsch TrafficCom sowie der generelle Umgang mit diesen Risiken sind nachfolgend kurz erläutert.

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.

Geografische Diversifikation und Erweiterung des Produktportfolios tragen zur Umsatzstabilisierung bei.

Volatilität des Auftragseingangs. Zu den wichtigsten Kundengruppen von Kapsch TrafficCom zählen vorwiegend Behörden und Gebietskörperschaften, aber auch private Konzessionäre, Public-Private-Partnership-Modelle und Konsumenten. Größere Aufträge werden in der Regel ausgeschrieben. Bis ein Auftrag tatsächlich an Kapsch TrafficCom erteilt wird, gibt es eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren innerhalb und außerhalb des eigenen Einflussbereichs. So können beispielsweise politische Veränderungen sowie Einsprüche oder Klagen unterlegener Bieter zu einer Verzögerung der Auftragserteilung oder zur Aufhebung oder Modifizierung einer Ausschreibung führen. Ebenso besteht das Risiko, dass Angebote von Kapsch TrafficCom aus technologischen, finanziellen, formellen oder sonstigen Gründen nicht erfolgreich sind.

Die Erschließung neuer und an das Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom angrenzender Geschäftsbereiche hat neben dem Umsatzwachstum auch die Glättung von Umsatzspitzen und somit eine stabilere Umsatzentwicklung zum Ziel. Dies soll insbesondere durch eine weitere Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios sowie durch die Erhöhung des Umsatzanteils aus dem Betriebsgeschäft (technischer und kommerzieller Betrieb von in der Regel zuvor vom Unternehmen errichteten Systemen) und aus dem Mautservicegeschäft erreicht werden. Letzteres wird zumeist langfristig beauftragt und zeichnet sich folglich durch besser planbare Umsätze aus.

Die wirtschaftliche Lage relevanter Volkswirtschaften, etwaige staatliche Investitionsprogramme, geänderte politische Schwerpunkte, der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit, Handelskonflikte, militärische Auseinandersetzungen oder Epidemien können signifikante Einflüsse auf den Auftragseingang haben. Der unerwartete Ausbruch der Kampfhandlungen in der Ukraine, die damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus sowie die daraus folgenden globalen Supply-Chain-Erschwernisse haben sowohl die Unsicherheit hinsichtlich neuer Auftragseingänge als auch das Risiko, bestehende Projekte und laufende Verträge nicht bedienen zu können, erhöht. Die Möglichkeiten, Material und Dienstleistungen für Projekte zeitnah zur Verfügung zu stellen, waren eingeschränkt. Bisherige Annahmen, insbesondere über den erwarteten Zeitpunkt neuer Kundenaufträge, mussten hinterfragt und teilweise überarbeitet werden. Der wellenartige Verlauf der COVID-19-Pandemie und immer wieder neue Varianten wirken sich ebenfalls negativ auf den Weltmarkt aus.

Technische Herausforderungen und enge Zeitpläne bedingen typische Projektrisiken.

Risiken der Projektabwicklung. Bei intelligenten Verkehrslösungen handelt es sich häufig um anspruchsvolle und technologisch komplexe Systeme. Diese müssen innerhalb eines strikten Zeitrahmens implementiert werden. Das tatsächliche Projektumfeld kann jedoch nicht zur Gänze während der Angebotserstellung analysiert und berücksichtigt werden. Daher bleiben Unsicherheiten hinsichtlich des Integrationsaufwands von Drittsystemen, des Aufwands für Schnittstellen sowie anderer, die Abwicklung der Projekte beschleunigender oder verzögernder Faktoren. Auch unvermeidliche Abhängigkeiten von Lieferanten und Dienstleistern können sich negativ auf eine qualitäts- und termingerechte Abwicklung eines Projekts auswirken. All diese Faktoren beeinflussen somit das Risiko von Terminüberschreitungen und/oder System- und Produktmängeln.

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Systemen ist Kapsch TrafficCom meist vertraglich dazu verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die vertraglichen Leistungen nicht erreicht oder Termine überschritten, sind üblicherweise Vertragsstrafen und oft auch Schadenersatz, in manchen Fällen auch Schadenersatz für entgangene Mauterlöse, zu leisten. Wesentliche Terminüberschreitungen können zudem eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden zur Folge haben. Eine signifikante Verzögerung bei einem Projekt, ein deutliches Verfehlen der vertraglich zugesagten Leistungskriterien oder gar das Scheitern bei der Umsetzung eines Projekts können die Erfolgschancen bei zukünftigen Ausschreibungen reduzieren. Weiters besteht das Risiko, dass Kapsch TrafficCom Projekte nicht zu den vorab kalkulierten Kosten umsetzen kann. Durch die starke gesellschaftliche Opposition, die bei Mautsystemen fallweise auftritt, besteht das Risiko eines verspäteten oder eingeschränkten Starts der Mauteinhebung mit Auswirkungen auf Umsätze, Profitabilität und Zahlungsflüsse des Betriebsprojekts.

Kapsch TrafficCom setzt Projektmanagement-Methoden und Projektrisikomanagement-Verfahren auf Basis des IPMA (International Project Management Association)-Standards ein, um derartige Risiken bei Projekten zu minimieren.

Langfristige Verträge mit staatlichen Stellen. Bei zahlreichen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Rahmen- und Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit Maut- oder Verkehrsmanagement-Projekten können Bestimmungen und Bedingungen enthalten, die in einem Ausschreibungsprozess nicht verhandelbar sind und die für Kapsch TrafficCom unvorteilhaft sein können. Einige mehrjährige Verträge umfassen anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Performance der implementierten Systeme, Komponenten und Prozesse. Das Verfehlen dieser Anforderungen kann erhebliche Vertragsstrafen, Schadenersatzpflichten oder Vertragskündigung nach sich ziehen. Andererseits können aus einigen Verträgen bei Übererfüllung der Performance-Anforderungen erhebliche Bonuszahlungen lukriert werden. Bei langfristigen Aufträgen können darüber hinaus die erzielbaren Margen aufgrund von Kostenänderungen von den ursprünglichen Kalkulationen abweichen.

Aus Verträgen können sich Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden, Produkthaftungen und andere Haftungen ergeben. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, entsprechende Haftungsbeschränkungen in Verträgen festzulegen. Es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind oder dass diese im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sind.

2.2.3 Strategische Risiken.

Ein permanenter und durchgängiger Innovationsprozess unterstützt die starke Marktposition.

Innovationsfähigkeit. Die starke Marktposition von Kapsch TrafficCom beruht zu einem großen Teil auf der Fähigkeit, hochwertige, effiziente und zuverlässige Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen zu entwickeln. Kapsch TrafficCom verpflichtet sich zu einer permanenten und durchgängigen Innovation. Um die bereits starke Position im Technologiebereich beizubehalten, investiert Kapsch TrafficCom einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Gelingt die erfolgreiche Entwicklung innovativer Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Markts allerdings nicht, so kann dies der Wettbewerbs-position von Kapsch TrafficCom abträglich sein.

Da die Innovationsfähigkeit zu einem erheblichen Teil auf Technologien, firmeneigenem Know-how sowie auf geistigem Eigentum beruht, kann die weltweite Zunahme von Produktpiraterie und Reverse Engineering negative Auswirkungen auf die Marktposition von Kapsch TrafficCom haben. Das Unternehmen legt daher großen Wert auf den Schutz von Technologien und firmeneigenem Know-how, beispielsweise durch Patente und Geheimhaltungsvereinbarungen mit den relevanten Vertragspartnern. Andererseits können neu entwickelte Systeme, Komponenten, Lösungen oder Dienstleistungen aber auch die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

Das internationale Wachstum eröffnet neue Chancen, beinhaltet aber auch Risiken.

Akquisition und Integration von Unternehmen im Zuge des Unternehmenswachstums. Das Unternehmenswachstum kann sowohl organisch als auch durch ausgewählte Akquisitionen oder die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgen. Im Zuge dessen gilt es, eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, um die angestrebten Ziele und Synergien zu erreichen sowie die erwarteten Chancen aus dem Erwerb von neuen Technologien und Markt-Know-how umzusetzen.

Länderrisiko . Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Staaten außerhalb Europas ist Kapsch TrafficCom in einigen Ländern einem erhöhten politischen und rechtlichen Risiko ausgesetzt. Wesentliche und derzeit nicht vorhersehbare politische Veränderungen können einen großen Einfluss auf die Möglichkeit haben, in diesen Ländern Projekte umzusetzen oder zu betreiben sowie liquide Mittel zur Verfügung zu stellen oder wieder rückzuführen. Auch könnte in Eigentumsrechte von Kapsch TrafficCom eingegriffen oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit erschwert werden. Kapsch TrafficCom bezieht diese Risiken bei der Beurteilung derartiger Projekte mit ein.

2.2.4 Finanzielle Risiken.

Finanzielle Risiken entstehen aus Wechselkurs- und Zinsschwankungen sowie Krediten. Ausreichende Liquidität erhöht die Flexibilität, auch kurzfristig agieren zu können.

Währungsrisiko. Kapsch TrafficCom verfügt als global tätiges Unternehmen über Niederlassungen und Tochtergesellschaften in vielen Ländern außerhalb der Eurozone. Damit ergeben sich Transaktionsrisiken aus möglichen Wechselkursschwankungen, die sich als Wechselkursverluste oder -gewinne im Konzernabschluss niederschlagen können. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, diese Risiken in Höhe der Nettowährungspositionen aus den jeweiligen Projekten so weit wie möglich zu vermeiden oder erforderlichenfalls abzusichern. Aufgrund der oftmals schwer abzuschätzenden Nettowährungsposition zu den jeweiligen Zahlungsflussterminen kann eine Absicherung jedoch nur in eingeschränktem Umfang vorgenommen werden. Das verbleibende Wechselkursrisiko wird akzeptiert und in der Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund der Umrechnung von Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone in die Konzernwährung Euro unterliegt Kapsch TrafficCom auch einem Translationsrisiko. Zudem können langfristig nachteilige Wechselkursänderungen auch dazu führen, dass sich die Position von Kapsch TrafficCom gegenüber den Mitbewerbern verändert, wenn beispielsweise auf einer Euro-Kostenstruktur basierende Produkte und Lösungen außerhalb der Eurozone nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können.

Zinsrisiko . Im Rahmen der Projektfinanzierung werden regelmäßig auch variable Zinssätze vereinbart, die an Marktzinsen (zum Beispiel Euribor) gebunden sind. In diesem Zusammenhang besteht ein Zinsrisiko, welches – sofern wesentlich – durch geeignete Finanzinstrumente abgesichert wird.

Liquiditätsrisiko. Finanzielle Mittel müssen in ausreichendem Maß verfügbar sein, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Kapsch TrafficCom zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von mittel- und langfristigen Finanzierungen ist für die Durchführung von größeren Projekten wie etwa der Errichtung eines landesweiten Mautsystems bei vereinbarter verzögerter Zahlung durch einen großen Auftraggeber und für die Akquisition von Unternehmen erforderlich. Darüber hinaus ist für die Durchführung großer Projekte regelmäßig die Stellung von zum Teil umfangreichen Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds) erforderlich.

Kapsch TrafficCom unterliegt in Finanzierungsverträgen den üblichen Beschränkungen ihrer Geschäftspolitik, wie etwa hinsichtlich der Aufnahme weiterer Fremdmittel, bei der Nutzung von Vermögensgegenständen als Sicherungsmittel oder bei der Stellung von Garantien oder Bürgschaften zugunsten Dritter. Die Verfügbarkeit von Finanzierungen und Bankgarantien ist neben den Marktgegebenheiten insbesondere von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom abhängig. Die mangelnde Verfügbarkeit von liquiden Mitteln (selbst bei grundsätzlich gegebener Solvenz), von Finanzierungen oder von Bankgarantien kann wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben. Der Konzern prüft laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen.

Dem Liquiditätsrisiko wird durch laufende konzernweite Cashflow-Planung entgegengewirkt. So können potenzielle Liquiditätsengpässe frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden.

Kreditrisiko. Kapsch TrafficCom ist dem Risiko des Zahlungsausfalls von Kunden ausgesetzt. Die wesentlichen Kunden von Kapsch TrafficCom sind öffentliche Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb landesweiter oder regionaler Maut- und Verkehrsmanagement-Systeme. Kapsch TrafficCom tritt bei Projekten der öffentlichen Hand allerdings auch als Subauftragnehmer von Dritten (beispielsweise Konzessionären oder Generalunternehmern) auf. Das Ausmaß eines potenziellen Zahlungsausfalls schwankt je nach Auftragsgröße und kann bei einzelnen Großprojekten einen spürbaren Einfluss auf die Ertragslage nehmen. Die Bonität neuer und bestehender Kunden wird geprüft und entsprechend der Einschätzung des vorhandenen Zahlungsausfallsrisikos abgesichert. Zusätzlich nimmt Kapsch TrafficCom Garantien von öffentlichen Institutionen wie der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank), EKN (Exportkreditnämnden; Schwedische Kammer für Exportgarantien) und MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency) in Anspruch, um sich gegen das Ausfallsrisiko abzusichern. Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass Gegenparteien von originären sowie derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Finanzinstituten mit angenommener guter Bonität) ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen können. Ein Ausfall oder Wertberichtigungsbedarf von Forderungen kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.

2.2.5 Personalrisiko.

Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen, um dem Personalrisiko entgegenzuwirken.

Der Erfolg von Kapsch TrafficCom hängt zu einem nicht unwesentlichen Teil von Schlüsselpersonen mit langjähriger Erfahrung ab. Darüber hinaus ist die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren, in das Unternehmen zu integrieren und langfristig zu binden, von hoher Bedeutung. Der Verlust von wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung können sich negativ auf den Erfolg der Unternehmensgruppe auswirken.

Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen wie Prämiensysteme oder Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Eine periodische Mitarbeiterbefragung unterstützt das Management dabei, aktuelle Anliegen, Sorgen und Wünsche sowie die allgemeine Stimmungslage zu ermitteln.

2.2.6 Rechtliche Risiken.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Stellen sowie der Errichtung und dem Betrieb von Maut- und Mobilitätslösungen, bei Akquisitionen und Kooperationen sowie rund um das Thema Kapitalmarkt sind eine Vielzahl von Regelungen und rechtlichen Vorgaben zu beachten. Es kann einen erheblichen administrativen, technischen und kommerziellen Aufwand erfordern, alle Anforderungen für die Regelkonformität zu erfassen, zu überwachen und umzusetzen. Soweit anwendbare Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen nicht eingehalten oder erfüllt werden, kann dies erhebliche Strafen nach sich ziehen und die Möglichkeit zur (erfolgreichen) Teilnahme an künftigen Ausschreibungen oder zur Fortführung der relevanten Geschäftstätigkeit einschränken.

Durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in neue Regionen und in neue Geschäftsfelder erhöht sich tendenziell das Risiko der Verletzung von Patenten oder allgemein von Intellectual Property Rights (IPR). Das kann finanzielle Schäden aus Klagen sowie aus Gerichts- und Vergleichsverfahren zur Folge haben. Kapsch TrafficCom versucht, diesem Risiko so weit wie möglich entgegenzuwirken, indem beispielsweise vor dem Eintritt in neue Märkte eine Überprüfung auf mögliche IPR-Verletzungen durchgeführt wird. Eine vollständige Vermeidung dieses Risikos ist jedoch nicht möglich.

2.2.7 Cyber-Risiken.

Als Technologiekonzern ist Kapsch TrafficCom typischen IT-Risiken in Bezug auf die Sicherheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten ausgesetzt. Kapsch TrafficCom hat dafür ein IT-Risikomanagement-System nach der Corporate Risk and IT Security Application Method (CRISAM®) eingeführt und ist an vielen Standorten nach ISO 27001 (Information Security Management) zertifiziert. Außerdem hat Kapsch TrafficCom die in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) betriebenen Mautsysteme nach ISO 20000 (IT-Service-Management – analog zu ITIL®) zertifiziert und forciert die Ausrollung von CRISAM® als IT Risk Management Tool innerhalb der Gruppe.

2.2.8 Chancen.

Die frühzeitige Identifizierung von Chancen eröffnet Potenziale.

Der Enterprise-Risk-Management-Ansatz von Kapsch TrafficCom befasst sich nicht nur mit Risiken, sondern umfasst auch die regelmäßige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Chancen. Das Ziel dabei ist, die strategische Ausrichtung des Produktportfolios und der Marktaktivitäten durch frühzeitige Chancenidentifizierung gezielt zu steuern und entsprechende Potenziale zu verwirklichen.

Marktchancen bieten sich durch die geografische Diversifizierung sowie durch die Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios, unter anderem getrieben durch folgende Faktoren:

Chancen bieten sich auch durch sogenannte Change Requests – Änderungswünsche von Kunden, die erst im Zuge der Projektabwicklung entstehen. Diese Änderungswünsche resultieren in Erweiterungen der vertraglichen Lieferbestandteile und werden gesondert bepreist und bezahlt.

Zudem ergeben sich durch den zunehmenden Finanzierungsbedarf für Infrastrukturprojekte und die wachsende Notwendigkeit der Entlastung staatlicher Budgets Chancen sowohl zur Erschließung neuer Mautmärkte in sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern als auch zur Ausweitung der Aktivitäten in bereits erschlossenen Märkten.

Die weltweite Verkehrszunahme und die damit einhergehenden Belastungen für Umwelt und Menschen eröffnen weitere Chancen im Bereich Mobilitätslösungen, da beispielsweise Mauteinhebung, Verkehrsmanagement und Demand Management vermehrt als Steuerungselemente in der Umwelt- und Verkehrspolitik eingesetzt werden. In beiden Segmenten ergeben sich dadurch Chancen, das Portfolio entsprechend den neuen Anforderungen weiterzuentwickeln und zu vermarkten.

Ansprüche hinsichtlich der Produktivitätserhöhung von Fahrzeugen und des Fahrzeugbetriebs sowie der steigende Komfortanspruch der Reisenden eröffnen darüber hinaus Chancen durch die Erweiterung der Funktionalitäten bestehender Systeme. Dabei bieten sich Chancen, neue Kunden zu gewinnen oder mit neuen Konzepten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Endkunden zu bedienen. Dies gilt insbesondere im Bereich Mautdienste.

Sonstige Chancen. Durch laufende Innovation, Weiterentwicklung und den Erwerb neuer Technologien mittels Unternehmensakquisition eröffnen sich für Kapsch TrafficCom Chancen zur Effizienz- und Performancesteigerung in Kundensystemen sowie auf technologischen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Funktionalitäten der angebotenen Systeme.

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.

Aus heutiger Sicht lassen sich keine Risiken erkennen, die den Fortbestand von Kapsch TrafficCom gefährden könnten. Durch die geografische Diversifizierung, die kontinuierliche Erweiterung des Produkt- und Lösungsportfolios sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch ausgewählte neue ITS-Lösungen konnten die Geschäftsaktivitätenvon Kapsch TrafficCom breiter aufgestellt werden, ohne dabei das Kerngeschäftsfeld verlassen zu müssen. Die Risikokonzentration in einzelnen Regionen und bei einzelnen Großprojekten wurde dadurch reduziert.

Kampfhandlungen in der Ukraine und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die globale Konjunktur stand im Jahr 2021 noch immer im Zeichen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise. Auch Kapsch TrafficCom hatte speziell bei den Komponentenverkäufen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Zudem kam es vermehrt zu Verzögerungen bei Ausschreibungen und Auftragserteilungen sowie punktuell in der Lieferkette. Diese Verzögerungen wurden durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine und den damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland noch verstärkt. Die gleichzeitig neu verhängten Sanktionen gegen Belarus haben dazu geführt, dass Liefermöglichkeiten in dieses Land neu evaluiert werden mussten. Bis dato gab es allerdings keine wesentlichen Auswirkungen auf die Risikosituation von Kapsch TrafficCom.

2.3 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

Die Einhaltung des internen Kontrollsystems wird durch die Interne Revision geprüft.

Wie im Vorjahr wurden auch im Geschäftsjahr 2021/22 die gruppenweit einheitliche Dokumentation aller Kontrollen zur Erreichung der wesentlichen Kontrollziele vorangetrieben und interne Arbeitsprozesse auf deren Einhaltung, Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durch die Interne Revision überprüft. Ziel ist die Effizienzsteigerung und gleichzeitige Risikominderung im Unternehmen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen gegenüber der Geschäftsleitung.

Grundlage der Prozesse für die Konzernrechnungslegung und -berichterstattung ist ein Bilanzierungshandbuch (IFRS Accounting Manual), das von der Kapsch Group herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird. Darin werden die wesentlichen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basierenden Bilanzierungs- und Berichterstattungserfordernisse konzernweit vorgegeben. Eine weitere wichtige Basis des IKS stellen die Konzernrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen dar.

Wesentliche Elemente des IKS sind die regelmäßige Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, die aufrechten Funktionstrennung sowie definierte Kontrollschritte zur Überwachung und Prüfung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit, der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Dabei handelt Kapsch TrafficCom angelehnt an internationale Standards und Best Practices, zum Beispiel dem COSO Enterprise Risk Management – Integrated Framework.

Die Erfassung der Geschäftsfälle erfolgt mit unterschiedlichen Software-Lösungen. In manchen Ländern ist aufgrund der geringen Größe der Tochterunternehmen das Rechnungswesen an lokale Steuerberater ausgelagert. Die einzelnen Gesellschaften liefern monatlich an die Konzernzentrale Berichtspakete mit allen relevanten Buchhaltungsdaten zur Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und Geldflussrechnung. Diese Daten werden monatlich in das zentrale Konsolidierungssystem (nunmehr: OneStream, bisher: Hyperion Financial Management) eingepflegt. Die Finanzinformationen werden auf Konzernebene von Kapsch TrafficCom AG überprüft und bilden die Basis für die Zwischenberichterstattung.

Das IKS ist jeweils lokal implementiert und wird zentral überwacht.

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen über die wirtschaftliche Entwicklung in Form von konsolidierten Darstellungen bestehend aus Segmentberichterstattung, Ergebnisentwicklung mit Budget- und Vorjahresvergleich, Vorschaurechnungen, Konzernabschlüssen, Personal- und Auftragsentwicklung sowie ausgewählten Finanzkennzahlen informiert.

Den lokalen Anforderungen entsprechend liegt die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des internen Kontrollsystems beim jeweils zuständigen lokalen Management. Die Geschäftsführung der einzelnen Tochterunternehmen ist für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechenden internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie für die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften verantwortlich. Um die Geschäftsführungen der Tochterunternehmen hierbei besser unterstützen zu können, wurde im Finanzbereich von Kapsch TrafficCom AG die Funktion eines IKS-Koordinators eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, das IKS in den wesentlichen Einzelgesellschaften der Kapsch TrafficCom Group laufend weiterzuentwickeln, die Verbesserung identifizierter Schwachstellen zu initiieren und den Status der IKS-Implementierung periodisch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zu berichten.

3 Sonstige Angaben.

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen.

Das zur Gänze aufgebrachte Grundkapital von Kapsch TrafficCom AG beträgt EUR 13,0 Mio. und ist in 13,0 Mio. Stückaktien aufgeteilt. Es bestehen keine Deckelungen oder Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH hielt zum Stichtag 31. März 2022 rund 63,3 % der Anteile.

KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von DATAX HandelsgmbH, deren Anteile (teils mittelbar, teils unmittelbar) jeweils zu gleichen Teilen von der Traditio-Privatstiftung und der Children of Elisabeth-Privatstiftung, zwei Privatstiftungen nach österreichischem Privatstiftungsgesetz, gehalten werden. Jede dieser Privatstiftungen wird von einem eigenen Stiftungsvorstand geleitet, wobei keine Person in beiden Vorständen vertreten ist. Die Begünstigten dieser Privatstiftungen sind Georg Kapsch und Mitglieder seiner Familie (Traditio-Privatstiftung) sowie Elisabeth Kapsch und Mitglieder ihrer Familie (Children of Elisabeth-Privatstiftung). Es gab zum Stichtag 31. März 2022 keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an Kapsch TrafficCom AG hielt. Im Geschäftsjahr 2021/22 erwarb oder veräußerte Kapsch TrafficCom keine eigenen Aktien und hielt zum Bilanzstichtag auch keine.

Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Der Vorstand ist bis 28. September 2026 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in einer oder mehreren Tranchen um bis zu 10 % zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen. Bei der Gesellschaft besteht derzeit kein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt.

Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen Finanzierungsvereinbarungen wie das Schuldscheindarlehen und weitere Finanzierungen von in Summe rund EUR 144 Mio. oder stehen im Zusammenhang mit einzelnen Kundenverträgen in Nordamerika.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen Kapsch TrafficCom AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

3.2 Corporate-Governance-Bericht.

Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://www.kapsch.net/ir/Corporate-Governance abgerufen werden kann.

Wien , am 14. Juni 2022

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

KONZERNABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung.

in EUR Erläuterung 2020/21 2021/22
Umsatzerlöse (2) 505.174.599 519.802.106
Sonstige betriebliche Erträge (3) 9.930.706 16.583.854
Veränderung des Bestands an Fertigerzeugnissen, unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen (4) -6.234.895 -2.683.552
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen (5) -243.459.808 -202.829.552
Personalaufwand (6) -243.841.220 -227.119.331
Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) -84.651.854 -69.065.914
Anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (15) -4.067.274 -2.023.447
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) -67.149.746 32.664.164
Aufwand für planmäßige Abschreibungen (8) -24.739.764 -21.743.269
Wertminderungen und Wertaufholungen (9) -31.271.011 108.540
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) -123.160.521 11.029.435
Finanzerträge (10) 7.646.139 5.602.417
Finanzaufwendungen (10) -17.253.523 -10.120.654
Finanzergebnis -9.607.384 -4.518.237
Anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen als Finanzinvestitionen (15) -360.733 -1.190.168
Ergebnis vor Steuern -133.128.638 5.321.030
Ertragsteuern (11) 27.840.203 -11.484.359
Periodenergebnis -105.288.435 -6.163.329
davon den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar -102.878.150 -9.311.675
davon nicht beherrschende Anteile (31) -2.410.285 3.148.346
Periodenergebnis je Aktie, den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar
verwässert = unverwässert (36) -7,91 -0,72
Sonstiges Ergebnis
Währungsumrechnungsdifferenzen 11.105.379 -2.740.100
Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb -3.248.056 2.725.770
Steuern betreffend Posten, die in das Periodenergebnis umgegliedert werden 812.014 -681.442
Summe der Posten, die anschließend in das Periodenergebnis umgegliedert werden 8.669.337 -695.772
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses 496.737 408.504
Steuern betreffend Posten, die nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden -126.336 -74.208
Summe der Posten, die anschließend nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden 370.401 334.296
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern (12) 9.039.738 -361.476
Gesamtergebnis der Periode -96.248.697 -6.524.805
davon den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar -95.414.446 -8.044.680
davon nicht beherrschende Anteile (31) -834.251 1.519.875

Konsolidierte Bilanz.

in EUR Erläuterung 31. März 2021 31. März 2022
angepasst
AKTIVA
Sachanlagen (13) 55.171.218 48.993.220
Immaterielle Vermögenswerte (14) 36.228.961 35.748.198
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (15) 29.750.880 27.832.024
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen (16) 12.280.781 14.984.253
Langfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen (16, 21) 5.188.155 3.703.067
Sonstige langfristige Vermögenswerte 2) (16, 17) 4.438.920 4.100.921
Latente Steueransprüche 1) (18) 61.991.723 60.222.681
Langfristige Vermögenswerte 205.050.638 195.584.364
Vorräte (19) 41.733.178 35.556.124
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2) (16, 20) 130.636.402 131.449.312
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen (16, 21) 105.971.627 83.787.347
Kurzfristige Steuerforderungen 1) 6.830.048 4.391.665
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (16) 923.526 1.579.991
Liquide Mittel (16, 22) 102.010.356 59.751.049
Kurzfristige Vermögenswerte 388.105.137 316.515.488
SUMME AKTIVA 593.155.775 512.099.852
EIGENKAPITAL
Grundkapital (23) 13.000.000 13.000.000
Kapitalrücklage (23) 117.508.771 117.508.771
Konzernbilanzgewinn/-verlust und sonstige Rücklagen (23) -39.267.925 -47.312.605
Kapital und Rücklagen, die den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar sind 91.240.846 83.196.166
Nicht beherrschende Anteile (31) -6.479.918 -5.294.405
SUMME EIGENKAPITAL 84.760.928 77.901.761
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (16, 24) 120.894.967 136.051.366
Langfristige Leasingverbindlichkeiten (16, 25) 35.692.506 27.603.572
Langfristige Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer 3) (26) 27.341.391 24.197.891
Langfristige Rückstellungen 3) (27) 3.348.646 1.685.490
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen (21) 9.413.374 1.206.691
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (16) 611.761 425.485
Latente Steuerschulden (18) 1.015.784 2.858.964
Langfristige Verbindlichkeiten 198.318.429 194.029.459
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (16, 24) 102.362.406 44.013.354
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (16, 25) 13.584.993 11.940.079
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (16) 59.403.810 71.475.718
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen (21) 39.144.575 35.677.564
Kurzfristige Rückstellungen (27) 42.471.695 28.629.955
Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten 1.747.702 2.314.100
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen (16, 28) 51.361.237 46.117.862
Kurzfristige Verbindlichkeiten 310.076.418 240.168.632
SUMME VERBINDLICHKEITEN 508.394.847 434.198.091
SUMME PASSIVA 593.155.775 512.099.852

1) Die Forderungen aus Steuerumlagen an den Gruppenträger wurden zum 31.3.2021 in Höhe von EUR 19.103.488 umgegliedert und anstatt kurzfristiger Steuerforderungen wurden latente Steueransprüche aus Verlusten angesetzt.

2) Lang- und kurzfristige Leasingforderungen wurden aufgrund Unwesentlichkeit nicht gesondert in der Bilanz gezeigt, sondern sind in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte enthalten.

3) Die Ansprüche auf Jubiläumsgelder werden in den Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer gezeigt und der Vorjahreswert von den langfristigen Rückstellungen umgegliedert.

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

in EUR Grund- kapital Kapital- rücklage Sonstige Rücklagen Konzern- bilanzgewinn/-verlust Den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar Nicht beherrschende Anteile Summe Eigen- kapital
Stand 31. März 2021 13.000.000 117.508.771 -44.171.199 4.903.275 91.240.846 -6.479.918 84.760.928
Dividende 0 0 -334.362 -334.362
Periodenergebnis -9.311.675 -9.311.675 3.148.346 -6.163.329
Währungsumrechnungsdifferenzen 932.699 932.699 -1.628.471 -695.772
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses 334.296 334.296 334.296
Umgliederung Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses -89.578 89.578 0 0
Sonstiges Ergebnis der Periode 1.177.417 89.578 1.266.995 -1.628.471 -361.476
Stand 31. März 2022 13.000.000 117.508.771 -42.993.782 -4.318.823 83.196.166 -5.294.405 77.901.761
Stand 31. März 2020 13.000.000 117.508.771 -50.128.446 107.781.424 188.161.749 -5.680.095 182.481.653
Effekte aus dem Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen -1.506.457 -1.506.457 106.457 -1.400.000
Effekte aus dem Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 0 -72.029 -72.029
Dividende 0 0 0 0
Periodenergebnis -102.878.150 -102.878.150 -2.410.285 -105.288.435
Währungsumrechnungsdifferenzen 7.093.303 7.093.303 1.576.034 8.669.337
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses 370.401 370.401 370.401
Sonstiges Ergebnis der Periode 7.463.704 0 7.463.704 1.576.034 9.039.738
Stand 31. März 2021 13.000.000 117.508.771 -44.171.199 4.903.275 91.240.846 -6.479.918 84.760.928

Die Details zum Eigenkapital sind in Erläuterung 23 enthalten.

Konsolidierte Kapitalflussrechnung.

in EUR Erläuterung 2020/21 2021/22
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -123.160.521 11.029.435
Planmäßige Abschreibungen (8) 24.739.764 21.743.269
Wertminderungen (9) 31.271.011 -108.540
Veränderung Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses -1.978.070 -2.615.526
Veränderung langfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, langfristiger Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen und sonstiger langfristiger Vermögenswerte 5.552.355 1.549.768
Veränderung langfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, langfristiger Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen und sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten und Rückstellungen 6.651.138 -10.268.746
Nettozahlungen von Ertragsteuern -13.704.765 -12.552.340
Zinseinzahlungen (10) 2.268.613 740.292
Zinsauszahlungen (10) -6.528.435 -5.745.384
Sonstige (netto) 3.080.160 5.055.692
Cashflow aus dem Ergebnis -71.808.750 8.827.920
Veränderung des Nettoumlaufvermögens:
Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristiger Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen und sonstiger kurzfristiger Vermögenswerte 79.069.051 20.540.139
Veränderung Vorräte 13.924.558 6.126.772
Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristiger Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen und sonstiger kurzfristiger Verbindlichkeiten -29.189.110 3.819.921
Veränderung kurzfristige Rückstellungen 19.115.275 -13.841.740
Veränderung des Nettoumlaufvermögens 82.919.774 16.645.092
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 11.111.024 25.473.012
Ankauf von Sachanlagen (13) -2.413.780 -3.179.632
Ankauf von immateriellen Vermögenswerten (14) -3.707.015 -3.925.483
Ankauf von Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen langfristigen Finanzanlagen -7.973.969 -8.927.215
Zahlungen für den Erwerb von Anteilen an at-equity-konsolidierten Gesellschaften (15) -1.515.212 -593.154
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anteilen und der Liquidation von Tochterunternehmen (30) 1.290.870 842.800
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 750.764 1.439.923
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten 0 370.130
Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren und sonstigen finanziellen Vermögenswerten 6.780.771 5.259.568
Cashflow aus Investitionstätigkeit -6.787.571 -8.713.063
Free Cashflow 1) 4.323.453 16.759.949
An die Aktionäre der Gesellschaft gezahlte Dividende 0 0
An nicht beherrschende Anteile von Konzerngesellschaften gezahlte Dividende (31) 0 -334.362
Zahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen -1.400.000 0
Zunahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten (24) 121.076 18.943.641
Zunahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (24) 18.789.560 5.354.369
Abnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (24) -30.296.385 -69.931.237
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (25) -14.047.284 -15.105.945
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -26.833.033 -61.073.534
Anfangsbestand Finanzmittel 122.631.807 102.010.356
Veränderung des Finanzmittelbestands 2) -22.509.580 -44.313.585
Auswirkungen von Wechselkursänderungen 1.888.129 2.054.278
Endbestand Finanzmittel (22) 102.010.356 59.751.049

1) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit + Cashflow aus Investitionstätigkeit

2) Free Cashflow + Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS.

Übersicht.

Allgemeines 27

1 – Allgemeine Informationen 27

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 29

2 – Segmentinformation 29

3 – Sonstige betriebliche Erträge 30 4 – Veränderungen des Bestands an Fertigerzeugnissen,

unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen 31

5 – Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen 31

6 – Personalaufwand 31

7 – Sonstige betriebliche Aufwendungen 32

8 – Aufwand für planmäßige Abschreibungen 32

9 – Wertminderungen und Wertaufholungen 32

10 – Finanzergebnis 33

11 – Ertragsteuern 34

12 – Sonstiges Ergebnis der Periode 34

Konsolidierte Bilanz 35

13 – Sachanlagen 35

14 – Immaterielle Vermögenswerte 36

15 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 40

16 – Finanzinstrumente 43

17 – Sonstige langfristige Vermögenswerte 45

18 – Latente Steueransprüche/-schulden 45

19 – Vorräte 47

20 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 47

21 – Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten 48

22 – Liquide Mittel 48

23 – Eigenkapital 49

24 – Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten 50

25 – Leasingverbindlichkeiten 52

26 – Langfristige Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer 53

27 – Rückstellungen 56

28 – Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 58

29 – Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse und Infrastrukturabgabe Deutschland 58

Sonstiges 59

30 – Anteile Tochterunternehmen 59

31 – Nicht beherrschende Anteile 62

32 – Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen 65

33 – Risikomanagement 68

34 – Kapitalmanagement 70

35 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 71

36 – Ergebnis je Aktie 89

37 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 89

38 – Zusatzangaben 89

1 Allgemeine Informationen.

Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von anspruchsvollen Technologien, Lösungen und Dienstleistungen im Bereich intelligenter Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Diese unterstützen und optimieren den Verkehr und nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die Kapsch TrafficCom Group agiert in zwei Segmenten: Maut und Verkehrsmanagement.

Maut.

Dieses Segment umfasst die Errichtung sowie den technischen und kommerziellen Betrieb von Mautsystemen. In der Regel werden Projekte von öffentlichen Stellen oder privaten Konzessionären ausgeschrieben und vergeben. Mautsysteme können einzelne Fahrspuren oder Straßenabschnitte bis hin zu landesweiten Straßennetzen umfassen. Die Herstellung und Beschaffung von Komponenten, sowohl zur Erweiterung und Adaptierung der von Kapsch TrafficCom errichteten Systeme als auch für Dritte, ergänzen das Leistungsportfolio, Mautdienste für Geschäfts- und Privatkunden runden es ab.

Verkehrsmanagement.

Dieses Segment umfasst primär die Errichtung und den Betrieb von Systemen und Lösungen zur Steuerung des Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens sowie das damit verbundene Komponentengeschäft. Der strategische Fokus liegt auf den Bereichen Verkehrsoptimierung, Entscheidungsintelligenz (Verkehrsanalyse, -simulation und -prognose) sowie Betrieb von Mobilitätsplattformen und -diensten. Eine Grundlage dafür ist die Nutzung der zunehmenden Datenmengen zur Analyse, Simulation und intelligenten Steuerung von Verkehrsströmen und Mobilitätsverhalten. Kunden im Segment Verkehrsmanagement sind vorwiegend öffentliche Stellen, aber auch private Unternehmen.

1.1 Konzernstruktur und Konsolidierungskreis.

Die Muttergesellschaft (berichtendes Unternehmen) dieses Konzerns ist Kapsch TrafficCom AG . Dabei handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, eingetragen und ansässig in   Am Europlatz 2, 1120 Wien , Österreich.

63,3 % der Anteile an Kapsch TrafficCom   AG wurden zum 31. März 2022 von KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH , Wien, gehalten. Diese Gesellschaft ist eine 100  %ige Tochtergesellschaft von DATAX HandelsgmbH , Wien. Sie ist das oberste beherrschende Unternehmen von Kapsch TrafficCom AG und oberste Konzerngesellschaft der Kapsch Group. Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgten Schritte zur Neuordnung der Kapsch Group mit dem Ziel, zu gegebener Zeit einen reibungslosen Übergang auf die nächste Generation der Familie Kapsch gewährleisten zu können. Kapsch BusinessCom schied mit Kari Kapsch aus der Kapsch Group aus.

Die Aktien von Kapsch TrafficCom AG notieren seit dem 26. Juni 2007 im Segment Prime Market der Wiener Börse.

Der Konsolidierungskreis sowie Veränderungen im Konsolidierungskreis sind in Erläuterung 30 enthalten.

1.2 Grundlagen der Erstellung.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2022 wurde in Anwendung von § 245a UGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Beträge werden zum Zweck der Übersichtlichkeit gerundet und soweit nicht anders angegeben in tausend Euro (TEUR) ausgewiesen. Für Berechnungen werden dennoch die genauen Beträge einschließlich nicht dargestellter Ziffern verwendet, sodass dadurch Rundungsdifferenzen auftreten können.

1.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2022 wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung entsprechend. Eine diesbezügliche Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für den vorliegenden Konzernabschluss wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende, ergänzt. Erläuterung 35 enthält eine detaillierte Beschreibung sämtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, inklusive der neu anzuwendenden Grundsätze.

1.4 Wesentliche Schätzungen und Annahmen.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert die Anwendung von Schätzungen und Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung. Diese beeinflussen die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie der bilanzierten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode. Schätzungen erfolgen nach bestem Wissen des Vorstands. Dennoch können die tatsächlichen Werte von diesen Schätzungen abweichen. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf Erfahrungswerten und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Die resultierenden Bilanzierungsschätzungen werden in der Regel von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.

Insbesondere Schätzungen und Annahmen in den folgenden Bereichen beinhalten ein signifikantes Risiko einer wesentlichen Korrektur der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs:

1.4.1 Erlösrealisierung bei Auftragsfertigung.

Der Konzern wendet die Regeln des IFRS 15 an. Für Errichtungsprojekte, bei denen die Kriterien gemäß IFRS 15.35 zur Erfüllung einer Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum erfüllt sind, wird der Umsatz nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads erfasst und ein erwarteter Gewinnaufschlag angenommen. Der Fertigstellungsgrad eines Projekts wird anhand eines inputorientierten Verfahrens oder aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für das jeweilige Projekt ermittelt. Das erfordert eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Projekten resultierenden Kosten sowie der Risiken bei der Projektabwicklung. Diese können technische Probleme, zeitliche Verzögerungen, Probleme mit Sublieferanten oder sonstige externe Rahmenbedingungen betreffen und die Marge des Auftrags beeinflussen. Außerdem sind bei der Projektbewertung Einschätzungen zu möglichen Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen zu berücksichtigen. Projekterlöse sind für die meisten Verträge definiert und enthalten fixe und zum Teil auch variable Bestandteile, die nach Wahrscheinlichkeit in Bezug auf Höhe und Zeitpunkt bewertet werden. Bei den Großprojekten des Konzerns handelt es sich regelmäßig um technisch anspruchsvolle Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind. Die Details zur Ertragsrealisierung sind in Erläuterung 35.3 und die Sensitivitätsanalyse ist in Erläuterung 21 dargestellt.

1.4.2 Geschätzte Wertminderungen des Firmenwerts.

Der Konzern untersucht jährlich, im Einklang mit den in Erläuterungen 14 und 35 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ob die Werthaltigkeit des Firmenwerts vorliegt. Der erzielbare Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird basierend auf der Berechnung des Nutzungswerts ermittelt. Dafür müssen Annahmen getroffen und zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten für den erworbenen Firmenwert sind in Erläuterung 14 angeführt.

1.4.3 Ansatz latenter Steueransprüche.

Der Konzern untersucht zumindest jährlich den Ansatz der latenten Steueransprüche. Diese werden bis zu jenem Ausmaß angesetzt, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne vorhanden sein werden. Dafür müssen Annahmen getroffen und zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten sind in Erläuterung 18 angeführt.

1.4.4 Sonstige Schätzungen und Annahmen.

Weitere Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen wesentlich für den Konzernabschluss sind, umfassen die Wertberichtigung von Vorräten, die Annahme von Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Annahmen und Zinssätze im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses, Annahmen und Zinssätze im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen sowie Annahmen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Drohverlustrückstellungen. Sensitivitätsanalysen der vom Vorstand getroffenen Annahmen sind in den jeweiligen Erläuterungen angegeben.

1.5 Rückwirkende Anpassungen.

Die Vorjahreszahlen in der Konzernbilanz wurden wie folgt rückwirkend angepasst:

Der Ausweis der im Vorjahr in der Position „Kurzfristige Steuerforderungen“ enthaltene Betrag der Steuerumlage gegenüber dem Gruppenträger in Höhe von TEUR 19.103 wurden zu „latente Steueransprüche“ umgegliedert, da im Rahmen des bestehenden Gruppenvertrags im Falle von steuerlichen Verlusten keine Steuerumlage erfolgt, sondern dieser als „interner Verlustvortrag“ evident gehalten wird und mit künftigen positiven steuerlichen Gewinnen zu verrechnen ist. Ebenso wurden Aufwand/Ertrag aus Gruppenbesteuerung und Aufwand/Ertrag aus latente Steueransprüche/-schulden im Geschäftsjahr 2020/21 angepasst.

31. März 2021
in EUR 31.03.2021 vor Anpassung Anpassung 31.03.2021 angepasst
Latente Steueransprüche 42.888.235 19.103.488 61.991.723
Kurzfristige Steuerforderungen 25.933.536 -19.103.488 6.830.048

2 Segmentinformation.

Geschäftssegmente.

Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können. Die Ergebnisse der Segmente werden regelmäßig an den Vorstand (den Hauptentscheidungsträger) berichtet. Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen werden basierend auf diesen Segmenten überprüft. Der Vorstand hat zwei Berichtssegmente identifiziert (wie in Erläuterungen 1 und 35.4 beschrieben):

Die Segmentergebnisse, Investitionen, Abschreibungen und Wertminderungen sowie sonstige nicht zahlungswirksame Posten stellen sich für den Berichtszeitraum und das vorangegangene Geschäftsjahr wie folgt dar:

2020/21 2021/22
Maut Verkehrsmanagement Konzern Maut Verkehrsmanagement Konzern
Umsatzerlöse 358.224 146.951 505.175 369.856 149.946 519.802
Errichtung 100.265 65.173 165.439 89.230 60.001 149.231
Betrieb 187.505 76.363 263.868 205.161 84.577 289.738
Komponenten 70.453 5.415 75.868 75.465 5.368 80.834
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -117.200 -5.961 -123.161 3.342 7.687 11.029
EBIT-Marge -32,7 % -4,1 % -24,4 % 0,9 % 5,1 % 2,1 %
Investitionen 1) 15.072 4.748 19.820 11.513 4.748 16.261
Abschreibungen und Wertminderungen 45.258 10.753 56.011 15.770 5.865 21.635
Sonstige nicht zahlungswirksame Posten 3.364 -3.900 -536 -237 174 -64

1) Investitionen (Zugänge) enthalten auch Investitionen für Nutzungsrechte aus Leasingverträgen (siehe Erläuterung 13 und 14).

Die Geschäftstypen Errichtung, Betrieb und Komponenten entsprechen auch den Leistungsverpflichtungen gemäß IFRS 15.

Die Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag betrugen:

31. März 2021 31. März 2022
Maut Verkehrsmanagement Konzern Maut Verkehrsmanagement Konzern
Segmentvermögen 267.810 114.737 382.547 242.658 101.108 343.765
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 29.751 0 29.751 27.832 0 27.832
Segmentschulden 205.520 78.602 284.122 164.609 86.666 251.274

Das Segmentvermögen beinhaltet Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, sonstige langfristige Vermögenswerte, lang- und kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen, lang- und kurzfristige Leasingforderungen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige Steuerforderungen.

Die Segmentschulden beinhalten langfristige Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer, langfristige Rückstellungen, sonstige langfristige Verbindlichkeiten, lang- und kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen, lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen, kurzfristige Steuerverbindlichkeiten sowie kurzfristige Rückstellungen.

Im Geschäftsjahr 2021/22 gab es, wie im Vorjahr, keinen Kunden, der mehr als 10 % der Konzernumsätze beigetragen hat.

Regionale Informationen.

Neben den Berichtssegmenten werden die Umsatzerlöse und die langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte (Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) auch nach geografischen Segmenten dargestellt. Umsatzerlöse werden gemäß dem Standort der Kunden und bilanzorientierte Zahlen gemäß dem eigenen Standort der Gesellschaft segmentiert. Die Werte für den Berichtszeitraum und das vorangegangene Geschäftsjahr betrugen:

Umsatzerlöse Langfristige nicht finanzielle
Vermögenswerte
2020/21 2021/22 31. März 2021 31. März 2022
Österreich 12.165 13.812 30.809 24.716
EMEA (exklusive Österreich) 1) 264.871 268.140 11.991 9.247
Americas 2) 204.944 212.110 39.526 42.140
APAC 3) 23.195 25.739 9.075 8.639
Gesamt 505.175 519.802 91.400 84.741

1) EMEA: Europa, Mittlerer Osten, Afrika

2) Americas: Nord-, Mittel- und Südamerika

3) APAC: Asien-Pazifik

3 Sonstige betriebliche Erträge.

2020/21 2021/22
Operative Fremdwährungsgewinne 2.828 6.415
Erträge aus der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags 0 3.143
Operative Gewinne aus Derivativverträgen 0 1.937
Erträge aus Forschungs- und Forschungsförderungsprämien 1.005 1.241
Erträge aus Vergütungen betreffend COVID-19-Pandemie 1.601 819
Erträge aus dem Verkauf von Gesellschaften 1.208 709
Erträge aus dem Verkauf von Anlagen 247 452
Erträge aus Versicherungsvergütungen 403 266
Übrige betriebliche Erträge 2.639 1.602
Gesamt 9.931 16.584

Die operativen Fremdwährungsgewinne betrafen im Wesentlichen Wechselkursschwankungen des US-Dollars und des sambischen Kwachas gegenüber dem Euro.

Die vorzeitige Beendingung eines Leasingvertrags, der im Vorjahr bereits wertgemindert wurde, führte zu einem Ertrag in Höhe von TEUR 3.143.

Die Erträge aus Vergütungen betreffend COVID-19-Pandemie umfassten Prämien und Unterstützungen aufgrund der COVID-19-Pandemie inklusive Prämien aus Kurzarbeit oder Ersatz von Personalkosten. Der Großteil der Vergütungen wurde in Kanada gewährt.

Die Erträge aus dem Verkauf von Gesellschaften stammen im Geschäftsjahr 2021/22 aus dem Verkauf von Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Italien, und im Vorjahr aus dem Verkauf von Kapsch TrafficCom Construction & Realization spol. s.r.o., Tschechien.

Die übrigen betrieblichen Erträge enthalten diverse Verrechnungen und Abgrenzungen.

4 Veränderung des Bestands an Fertigerzeugnissen, unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen.

2020/21 2021/22
Bestandsveränderung unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen -1.676 121
Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse -4.559 -2.805
Gesamt -6.235 -2.684

Details zu den Vorräten sind in Erläuterung 19 zu finden.

5 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen.

2020/21 2021/22
Materialaufwand -99.511 -83.962
Aufwendungen für bezogene Leistungen -143.948 -118.868
Gesamt -243.460 -202.830

Aufwendungen für Material und bezogene Herstellungsleistungen sanken trotz eines Umsatzanstiegs. Das ist primär darauf zurückzuführen, dass in den Werten des Vorjahrs Margenanpassungen und Drohverlustrückstellungen, vorwiegend für Projekte in den USA, enthalten waren.

6 Personalaufwand.

2020/21 2021/22
Löhne, Gehälter und andere Vergütungen -194.489 -186.671
Sozialabgaben und lohnabhängige Steuern -31.287 -29.299
Aufwendungen für Abfertigungen (siehe Erläuterung 26) -447 -233
Aufwendungen für Altersvorsorge (siehe Erläuterung 26) -7 -4
Beiträge an Pensionskassen und andere externe Fonds -3.586 -1.442
Restrukturierungskosten Personal betreffend -4.478 0
Sonstige freiwillige Sozialaufwendungen -9.547 -9.470
Gesamt -243.841 -227.119

Der Personalstand zum 31. März 2022 betrug 4.220 Personen (31. März 2021: 4.657 Personen) und während des Geschäftsjahrs 2021/22 durchschnittlich 4.447 Personen (2020/21: 4.827 Personen).

Die Restrukturierungskosten im Vorjahr betrafen hauptsächlich die USA, Schweden und Österreich. Der Personalaufwand sank aufgrund von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Personalabbau vor allem in den USA und in Schweden. Die sonstigen freiwilligen Sozialaufwendungen wurden vorrangig in den USA gewährt.

7 Sonstige betriebliche Aufwendungen.

2020/21 2021/22
Kommunikations- und IT-Aufwand -16.524 -14.936
Rechts- und Beratungsaufwand -22.373 -9.299
Lizenz- und Patentaufwand -4.162 -7.008
Instandhaltung -5.148 -5.185
Kfz-Aufwand -2.979 -3.733
Marketing- und Werbekosten -2.815 -3.500
Reisekosten -2.079 -3.397
Mieten und Gebäudeaufwand -4.462 -3.253
Versicherungsaufwand -3.122 -3.159
Operative Fremdwährungsverluste -11.107 -2.687
Steuern und Abgaben -3.991 -2.495
Büroaufwendungen -2.161 -2.187
Restrukturierungsaufwendungen -827 -1.478
Bankspesen -989 -1.187
Transportkosten -944 -1.055
Ausbildungskosten -759 -965
Gewährleistungen und Garantien 338 -630
Übriger betrieblicher Aufwand -548 -2.912
Gesamt -84.652 -69.066

Die Rechts- und Beratungskosten sanken im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 13.074. Im Vorjahr wurde ein Rechtsstreit gegen Kapsch TrafficCom in den USA eröffnet und dafür wurden Kosten in Höhe von TEUR 8.065 berücksichtigt und rückgestellt. Dieser Rechtsstreit konnte im Geschäftsjahr 2021/22 durch Zahlung einer Lizenzgebühr beigelegt werden. Dadurch stieg der Lizenz- und Patentaufwand im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.846. Auch gab es Kosteneinsparungen bei den Rechts- und Beratungskosten.

Die operativen Fremdwährungsverluste waren mit TEUR 2.687 deutlich geringer als im Vorjahr (TEUR 11.107) und sind primär auf die Wechselkursschwankungen des sambischen Kwachas gegenüber dem südafrikanischen Rand und südafrikanischen Rand gegenüber dem Euro zurückzuführen.

Durch die Zusammenlegung von Standorten konnten die genutzte Fläche verringert und auch der Miet- und Gebäudeaufwand um TEUR 1.209 reduziert werden.

8 Aufwand für planmäßige Abschreibungen.

2020/21 2021/22
Abschreibungen auf Sachanlagen -20.475 -17.532
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte -4.265 -4.211
Gesamt -24.740 -21.743

Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten auch Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen (TEUR 12.555). Details sind in Erläuterung 13 zu finden.

9 Wertminderungen und Wertaufholungen.

2020/21 2021/22
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte -24.792 0
Zuschreibungen von Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte 1.845 0
Wertminderungen auf Sachanlagen -904 0
Wertminderungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen -7.420 0
Zuschreibungen von Wertminderungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen 0 109
Gesamt -31.271 109

Durch kürzere Mietverträge und die Reduktion von Mietflächen mussten Sachanlagen und Nutzungsrechte aus Leasingverträgen im Geschäftsjahr 2020/21 auf das Ausmaß der Restnutzung, basierend auf einer Fair-Value-Ermittlung (Level 3), wertgemindert werden. Davon betrafen TEUR 6.957 das Segment Maut und TEUR 1.367 das Segment Verkehrsmanagement. Im Geschäftsjahr 2021/22 konnte ein Betrag in Höhe von TEUR 109 wieder zugeschrieben werden. Dieser betraf das Segment Maut.

Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte betrafen im Geschäftsjahr 2020/21 mit TEUR 21.316 die Abschreibung des gesamten Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-EMEA und mit TEUR 3.475 sonstige immaterielle Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TM-EMEA. Zum Jahresende 2020/21 wurden, basierend auf einer aktualisierten Planung, immaterielle Vermögenswerte (ausgenommen Firmenwerte) in Höhe von TEUR 1.845 zugeschrieben.

10 Finanzergebnis.

2020/21 2021/22
Zinsertrag 2.214 708
Zinsertrag aus Leasingverträgen 9 7
Erträge aus Wertpapieren, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
45 25
Erträge aus Beteiligungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
389 0
Gewinne aus Änderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen
Finanzinstrumenten
414 35
Erträge aus Hyperinflationsanpassung 490 240
Finanzielle Fremdwährungsgewinne 4.084 4.587
Finanzerträge 7.646 5.602
Zinsaufwand -5.116 -4.631
Zinsaufwand aus Leasingverträgen -1.404 -1.070
Aufwendungen aus Wertpapieren, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
-109 -20
Aufwendungen aus Beteiligungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden -130 -3
Aufwand aus der Aufzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten -37 0
Aufwendungen aus Änderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen
Finanzinstrumenten
-291 -126
Aufwendungen aus Hyperinflationsanpassung -2.664 -3.549
Finanzielle Fremdwährungsverluste -6.115 -387
Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer
nach Beendigung des Dienstverhältnisses (siehe Erläuterung 26)
-161 -185
Zinsaufwand aus Jubiläumsgeldverpflichtungen (siehe Erläuterung 26) -8 -17
Aufwand aus dem Abgang und Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten -1.218 -132
Finanzaufwendungen -17.254 -10.121
Finanzergebnis -9.607 -4.518

Die Fremdwährungsgewinne und -verluste ergaben sich im Wesentlichen aus Fremdwährungsschwankungen konzerninterner Finanzierungen. Diese betrafen insbesondere die Tochtergesellschaften in Sambia (sambischer Kwacha gegenüber Euro), in Südafrika (südafrikanischer Rand gegenüber Euro und schwedischer Krone), in Chile (chilenischer Peso gegenüber Euro) und in den USA (US-Dollar gegenüber Euro).

Argentinien ist als Hyperinflationsland eingestuft und die Aufwendungen und Erträge aus den Hyperinflationsanpassungen werden im Finanzergebnis gezeigt.

11 Ertragsteuern.

2020/21 2021/22
Laufende Gewinnsteuern 1) -3.292 -7.875
Latente Steueransprüche/-schulden 1) 31.132 -3.609
Gesamt 27.840 -11.484
davon Aufwand/Ertrag aus Gruppenbesteuerung 1) 38 0

1) Aufwand/Ertrag aus Gruppenbesteuerung und latente Steueransprüche/-schulden und wurden im Geschäftsjahr 2020/21 angepasst.

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem theoretischen Steueraufwand, basierend auf dem österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 %, und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellen sich wie folgt dar:

2020/21 2021/22
Ergebnis vor Steuern -133.129 5.321
Theoretischer Steueraufwand/-ertrag 33.282 -1.330
Auswirkungen von unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern -2.444 -1.437
Nicht angesetzte latente Steueransprüche für laufende Verluste und
Abschreibung von bisher angesetzten Verlusten
-2.585 -14.875
Latente Steueransprüche für bisher nicht angesetzte Verluste 976 2.186
Geltend gemachte Steuerfreibeträge und andere permanente Steuerdifferenzen -713 -185
Nicht steuerpflichtige Erträge und Aufwendungen und sonstige Differenzen -4.497 2.886
Steuereffekte betreffend Vorperioden 3.822 1.272
Ausgewiesener Steueraufwand/-ertrag 27.840 -11.484

„Nicht angesetzte latente Steueransprüche für laufende Verluste und Abschreibung von bisher angesetzten Verlusten“ beziehen sich vor allem auf nicht angesetzte Verluste in den USA und Brasilien. Diese können, basierend auf den Planungen für die nächsten Jahre, voraussichtlich nicht genutzt werden. Latente Steueransprüche für bisher nicht angesetzte Verluste betrafen im Geschäftsjahr 2021/22, wie im Vorjahr, vor allem Verlustvorträge in Spanien. Die Steuereffekte betreffend Vorperioden beinhalten Anpassungen der Vorjahrswerte aufgrund von Betriebsprüfungen und Anpassungen im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen.

Die positive Steuerumlage von Kapsch TrafficCom gegenüber dem österreichischen (Steuer-)Gruppenträger KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH wurde für das Vorjahr 2020/21 angepasst und statt kurzfristiger Steuerforderungen wurden latente Steueransprüche aus Verlusten angesetzt. Der Verbrauch dieser Verlustvorträge wird unter den latenten Steueransprüchen/-schulden gezeigt.

Für weitere Informationen zu latenten Steueransprüchen/-schulden siehe Erläuterung 18.

12 Sonstiges Ergebnis der Periode.

2020/21 2021/22
Vor
Steuern
Steuer-
belastung/
-gutschrift
Nach
Steuern
Vor
Steuern
Steuer-
belastung/
-gutschrift
Nach
Steuern
Umbewertungen von Verpflichtungen
aus Leistungen an Arbeitnehmer nach
Beendigung des Dienstverhältnisses
497 -126 371 409 -74 334
Währungsumrechnungsdifferenzen 11.105 0 11.105 -2.740 0 -2.740
Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb -3.248 812 -2.436 2.726 -681 2.044
Im Eigenkapital erfasste
Wertänderungen
8.354 686 9.040 394 -756 -361

Die von Kapsch TrafficCom AG gewährten US-Dollar-Darlehen an eine Tochtergesellschaft in den USA wurden als Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb nach IAS 21 klassifiziert. Der Vorstand von Kapsch TrafficCom AG plant in absehbarer Zeit keine Rückführung dieser Darlehen und diese ist auch nicht wahrscheinlich. Die Währungsumrechnungsdifferenzen aus diesen Darlehen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

13 Sachanlagen.

Grundstücke und Bauten Nutzungsrecht Gebäudeleasing Technische Anlagen und Maschinen Anlagen
in Bau
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrecht sonstiges Leasing Summe
Buchwert zum 31. März 2021 3.015 36.879 5.929 248 5.769 3.331 55.171
Währungsumrechnungsdifferenzen 22 719 121 2 160 64 1.088
Umgliederung 0 0 -7 -2 9 0 0
Abgänge aufgrund des Verkaufs von Tochtergesellschaften 0 -367 -49 0 -6 -16 -438
Zugang 220 8.187 554 594 1.812 969 12.335
Abgang -90 -483 -120 -303 -484 -260 -1.740
Zuschreibung 0 109 0 0 0 0 109
Planmäßige Abschreibungen -803 -10.867 -2.233 0 -1.940 -1.688 -17.532
Buchwert zum 31. März 2022 2.363 34.177 4.195 539 5.320 2.400 48.993
Anschaffungs-/Herstellungskosten 12.919 63.746 40.543 539 29.449 5.655 152.852
Kumulierte Abschreibungen -10.557 -29.569 -36.348 -24.128 -3.256 -103.858
Buchwert zum 31. März 2022 2.363 34.177 4.195 539 5.320 2.400 48.993
Grundstücke und Bauten Nutzungsrecht Gebäudeleasing Technische Anlagen und Maschinen Anlagen
in Bau
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrecht sonstiges Leasing Summe
Buchwert zum 31. März 2020 4.442 57.731 7.849 1.112 6.647 4.544 82.325
Währungsumrechnungsdifferenzen -66 526 202 -41 -46 -44 532
Umgliederung 904 0 -43 -1.162 45 0 -255
Abgänge aufgrund des Verkaufs von Tochtergesellschaften -5 -214 0 0 -17 -4 -240
Zugang 46 11.616 440 402 1.526 2.082 16.113
Abgang -4 -13.089 -31 -64 -97 -1.218 -14.503
Wertminderung -904 -7.420 0 0 0 0 -8.324
Planmäßige Abschreibungen -1.398 -12.271 -2.487 0 -2.289 -2.031 -20.475
Buchwert zum 31. März 2021 3.015 36.879 5.929 248 5.769 3.331 55.171
Anschaffungs-/Herstellungskosten 14.490 65.786 39.701 248 27.866 6.132 154.222
Kumulierte Abschreibungen -11.475 -28.906 -33.772 0 -22.096 -2.801 -99.051
Buchwert zum 31. März 2021 3.015 36.879 5.929 248 5.769 3.331 55.171

Nutzungsrechte aus sonstigem Leasing betreffen vor allem Kfz-Leasing. Die Leasingverbindlichkeiten sind in Erläuterung 25 dargestellt.

14 Immaterielle Vermögenswerte.

Aktivierte Entwicklungskosten Lizenzen und Rechte Firmenwert In Fertigstellung befindliche
immaterielle
Vermögenswerte
Summe
Buchwert zum 31. März 2021 2.746 10.253 22.755 474 36.229
Währungsumrechnungsdifferenzen 52 143 0 0 195
Umgliederungen -94 94 0 0 0
Abgänge aufgrund des Verkaufs von Tochtergesellschaften 0 0 -20 0 -20
Zugänge 0 3.835 0 90 3.925
Abgänge 0 0 0 -370 -370
Planmäßige Abschreibungen -512 -3.699 0 0 -4.211
Buchwert zum 31. März 2022 2.192 10.626 22.735 194 35.748
Anschaffungs-/Herstellungskosten 13.752 100.806 44.051 194 158.804
Kumulierte Abschreibungen -11.560 -90.179 -21.316 0 -123.055
Buchwert zum 31. März 2022 2.192 10.626 22.735 194 35.748
Aktivierte Entwicklungskosten Lizenzen und Rechte Firmenwert In Fertigstellung befindliche
immaterielle
Vermögenswerte
Summe
Buchwert zum 31. März 2020 3.246 12.393 44.072 212 59.922
Währungsumrechnungsdifferenzen -91 23 0 0 -68
Umgliederungen 128 127 0 0 255
Abgänge aufgrund des Verkaufs von Tochtergesellschaften 0 -7 0 0 -7
Zugänge 260 2.915 0 532 3.707
Abgänge -55 -46 0 -270 -370
Wertminderung -134 -3.341 -21.316 0 -24.791
Zuschreibung 34 1.811 0 0 1.845
Planmäßige Abschreibungen -641 -3.623 0 0 -4.265
Buchwert zum 31. März 2021 2.746 10.253 22.755 474 36.229
Anschaffungs-/Herstellungskosten 13.932 95.240 44.072 474 146.801
Kumulierte Abschreibungen -11.186 -84.987 -21.316 0 -110.572
Buchwert zum 31. März 2021 2.746 10.253 22.755 474 36.229

14.1 Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer.

Immaterielle Vermögenswerte (ausgenommen jene mit unbestimmter Nutzungsdauer) sind den einzelnen Gesellschaften zugeordnet. Auf dieser Ebene werden diese Vermögenswerte bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf ihre Werthaltigkeit geprüft.

Es gab zum 31. März 2022 keine Wertminderungen. Zum 31. März 2021 wurden Zuschreibungen in Höhe von TEUR 1.845 in der ZGE TM-EMEA durchgeführt.

14.2 Werthaltigkeit des Firmenwerts.

Der Firmenwert ist den folgenden sechs Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) zugeteilt und wird auf dieser Ebene auf Werthaltigkeit geprüft.

31. März 2021 31. März 2022
ZGE Tolling-Americas : Americas 11.783 11.771
ZGE Tolling-EMEA : Europa, Mittlerer Osten und Afrika 0 0
ZGE Tolling-APAC : Asien-Pazifik 7.378 7.371
ZGE TM-Americas : Americas 3.364 3.364
ZGE TM-EMEA : Europa, Mittlerer Osten und Afrika 0 0
ZGE TM-APAC : Asien-Pazifik 230 230
Firmenwert gesamt 22.755 22.735

Zum Jahresende 2021/22 wurde basierend auf dem Budget für das Geschäftsjahr 2022/23 sowie einer neuen Mehrjahresplanung, die auch Effekte aus Rightsizing-Maßnahmen und Effizienzsteigerungen beinhaltet, ein Werthaltigkeitstest für jede Gruppe von ZGEs durchgeführt. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Verbesserungen in der Beschaffungsorganisation, eine partielle Anpassung der Overhead- und Kostenstruktur, operationelle Verbesserungen in der Projektabarbeitung mit dem Ziel der Effizienzsteigerung sowie selektive Personalmaßnahmen. Die Ergebnisse aus diesem Werthaltigkeitstest sind im Weiteren beschrieben.

14.2.1 Annahmen für den Werthaltigkeitstest.

Folgende Annahmen wurden zur Ermittlung des erzielbaren Betrags für alle ZGEs getroffen:

2020/21 2021/22
Bestimmung des erzielbaren Betrags Nutzungswert Nutzungswert
Detailplanungsjahre 4 Jahre 4 Jahre
Wachstumsrate ewige Rente 2,00 % 2,00 %
Marktrisikoprämie 8,05 % 7,31 %
Risikofreier Zinssatz -0,05 % 0,69 %

Bei sämtlichen ZGEs basiert die Marktseite in der Regel auf Projekten zur Errichtung eines Maut- oder Verkehrsmanagement-Systems. In Verbindung damit kann oftmals langfristiges Betriebsgeschäft generiert werden. Zusätzlich können im Rahmen von solchen langfristigen Verträgen auch Systemerweiterungen (zum Beispiel durch zusätzliche Strecken oder durch zusätzliche Anwendungen) und/oder weitere laufende Komponentenlieferungen für Kunden erbracht werden. Diese Charakteristik des Projektgeschäfts ist im marktseitigen Planungsprozess der einzelnen ZGEs reflektiert.

Der Konzern plant in einem eigenen Tool sorgfältig jedes Kundenprojekt je Leistungsverpflichtung. Bei Projekten, in denen die Systeme bereits errichtet wurden, es aber noch mittel- oder langfristiges Betriebsgeschäft gibt (und damit verbunden mehrjährige Erfahrungswerte mit den Kunden), können die weiteren Verläufe, aber auch die Potenziale für Zusatzgeschäft meist sehr zuverlässig über die Restlaufzeit geplant werden. Für neue Errichtungsprojekte sind die Unsicherheiten bezüglich technischer Realisierung, Zeitplan und Quantitäten größer. Je näher jedoch der Vergabezeitpunkt solcher Errichtungsprojekte liegt, desto genauer können die diesbezüglichen Planungen erstellt werden. Besonders treffsicher können Errichtungsprojekte geplant werden, für die der Konzern bereits als Lieferant ausgewählt wurde oder die sich sogar schon in der Umsetzungsphase befinden. Projekte, bei denen Gewinn oder Durchführung zum Budgetierungszeitpunkt unwahrscheinlich sind, werden nicht für das Budget und die Mittelfristplanung herangezogen. Unsicherheiten, Verschiebungen und Abweichungen können im Projektgeschäft nie ausgeschlossen werden, allerdings werden diese Risiken durch professionelles Projektmanagement und -controlling bestmöglich minimiert. Zudem ist in den Planungen auch der Verkauf von Komponenten enthalten, der nicht mit Errichtungsprojekten in Verbindung steht. Auch dieser lässt sich aufgrund jahrelanger Erfahrungswerte in der Regel gut abschätzen.

In der ZGE Tolling-Americas gibt es eine Vielzahl von Projekten und Nachfrage nach Mautsystemen, vorwiegend in den USA, aber auch in den lateinamerikanischen Ländern, die nach ihrer Wahrscheinlichkeit beurteilt werden und entsprechend in die Planung einfließen. Auch in der ZGE TM-Americas wird eine starke Nachfrage nach Verkehrsmanagement-Projekten (insbesondere nach Verkehrssicherheits- und -überwachungs-Systemen) erwartet, die entsprechend in die Planung aufgenommen wurde.

Der Fokus in der Region EMEA liegt auf Europa, wenngleich weiterhin ausgewählte Projekte in Afrika und dem Mittleren Osten in diesen ZGEs enthalten sind. In der ZGE Tolling-EMEA gibt es weiterhin eine starke Nachfrage nach Mautsystemen, nicht zuletzt aufgrund der Budgetknappheit vieler öffentlicher Haushalte. In die Planung werden bereits gewonnene, vorbereitete oder mögliche Errichtungs- und Betriebsprojekte sowie deren Erweiterungen gemäß ihrer Wahrscheinlichkeit inkludiert. In der ZGE TM-EMEA geht das Management von einer steigenden Nachfrage nach Verkehrsmanagement-Systemen, insbesondere nach Verkehrstelematik-Lösungen in städtischen Bereichen, aus. Dies wurde in der Planung dieser ZGE entsprechend berücksichtigt.

Die Planung der ZGE Tolling-APAC basiert auf den zu implementierenden Errichtungs- und laufenden Betriebsprojekten und deren Erweiterungen sowie der Tatsache, dass in dieser Region Ausschreibungen in Vorbereitung oder bereits angelaufen sind. Verkehrstelematik-Lösungen sind in der ZGE TM-APAC wie auch in den anderen Regionen ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Es werden unterschiedliche Projekte im Bereich Verkehrssicherheits- und -überwachungs-Systeme erwartet.

Die Lieferung von Komponenten ist bei allen Tolling-ZGEs ein mitunter wesentlicher Teil der Planung.

Im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen in der Ukraine und deren potenziellen Auswirkungen auf das Geschäft der Gruppe in den umliegenden Ländern Russland und Belarus (hier werden überwiegend Projekte im Bereich der ZGE Tolling-EMEA abgewickelt) ist festzuhalten, dass im Rahmen von pauschalen, auf Gesamtgruppenbetrachtung basierenden Abschlägen auch Unsicherheiten und Risiken in diesen Ländern in der Planung berücksichtigt worden sind. Im Hinblick auf die Projekte in Russland und Belarus wurden vier mögliche Risiko- und Eskalationsstufen evaluiert und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten abgeschätzt. Das aus heutiger Sicht wahrscheinlichste Szenario ist im Rahmen von Abschlägen in die Planung eingeflossen.

14.2.2 Peer Group.

Die für die Werthaltigkeitsüberprüfung herangezogene Peer Group umfasst neben Kapsch TrafficCom AG elf weitere Unternehmen, wobei für die Ermittlung der Parameter im Geschäftsjahr 2021/22 letztlich nur sieben Unternehmen relevant waren (2020/21: neun Unternehmen). Die Zusammensetzung der Peer Group hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das Debt/Equity Ratio der Peer Group lag im Geschäftsjahr 2021/22 bei 30,8 % (2020/21: 20,1 %), der unlevered Betafaktor bei 0,7 (2020/21: 0,6).

14.2.3 Ergebnisse des Werthaltigkeitstests.
Tolling- TM-
2021/22 Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Der ZGE zugeordneter Buchwert
des Firmenwerts
11.771 0 7.371 3.364 0 230
Der ZGE zugeordneter Buchwert immaterieller Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer
(exkl. Firmenwert)
0 158 0 0 36 0
Nutzungswert (Value in Use) der ZGE 173.079 61.007 56.350 61.261 49.478 86.333
Buchwert der ZGE 67.277 45.794 10.474 23.881 38.080 283
Diskontierungszinssatz 7,2 % 8,9 % 6,6 % 8,2 % 8,0 % 6,6 %
Diskontierungszinssatz vor Steuern 9,6 % 11,7 % 9,5 % 11,2 % 10,1 % 8,5 %
Break-even-Diskontierungszinssatz vor Steuern 21,9 % 15,3 % 155,9 % 28,9 % 17,0 % 189,7 %
Tolling- TM-
2020/21 Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Der ZGE zugeordneter Buchwert
des Firmenwerts
11.783 0 7.378 3.364 0 230
Der ZGE zugeordneter Buchwert immaterieller Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer
(exkl. Firmenwert)
0 361 0 0 114 0
Nutzungswert (Value in Use) der ZGE 225.565 143.018 155.262 84.807 49.186 34.182
Buchwert der ZGE 79.922 63.262 9.750 18.075 34.267 660
Diskontierungszinssatz 6,0 % 7,8 % 5,4 % 6,6 % 6,6 % 5,4 %
Diskontierungszinssatz vor Steuern 8,1 % 10,4 % 6,8 % 9,2 % 8,8 % 7,1 %
Break-even-Diskontierungszinssatz vor Steuern 21,7 % 20,8 % 114,0 % 34,0 % 14,2 % 505,5 %
14.2.4 Sensitivitätsanalyse mit Auswirkung auf den Nutzungswert (Value in Use).
2021/22 Erhöhung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz + 10 % -20.005 -6.230 -5.271 -6.541 -2.603 -12.018
Umsatzwachstum + 10 % 4.153 2.441 1.952 2.000 328 12.371
EBITDA-Marge + 10 % 3.155 2.297 1.527 1.289 690 904
Wachstumsrate ewige Rente + 0,5 PP 15.488 3.901 4.517 4.267 1.742 10.540
Verringerung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz - 10 % 26.383 8.079 7.005 8.521 3.357 16.077
Umsatzwachstum - 10 % -4.107 -2.409 -1.919 -1.976 -327 -11.382
EBITDA-Marge - 10 % -3.155 -2.297 -1.527 -1.289 -748 -904
Wachstumsrate ewige Rente - 0,5 PP -12.782 -3.374 -3.634 -3.629 -1.475 -8.479
2020/21 Erhöhung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz + 10 % -19.753 -14.175 -14.153 -8.325 -3.171 -3.100
Umsatzwachstum + 10 % 724 639 803 696 153 619
EBITDA-Marge + 10 % 4.589 5.576 2.599 1.972 1.453 517
Wachstumsrate ewige Rente + 0,5 PP -297 -313 -30 -76 -155 -4
Verringerung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz - 10 % 24.090 17.385 17.299 10.185 3.868 3.786
Umsatzwachstum - 10 % -715 -634 -798 -682 -152 -573
EBITDA-Marge - 10 % -4.589 -5.576 -2.599 -1.972 -1.453 -517
Wachstumsrate ewige Rente - 0,5 PP 297 313 30 76 155 4

14.3 Aktivierte Entwicklungskosten.

Die Entwicklungskosten betreffen Aufwendungen, die gemäß IAS 38 aktiviert und ab Verfügbarkeit zur kommerziellen Nutzung über 3 bis 15 Jahre abgeschrieben werden.

Weitere Forschungs- und Entwicklungskosten des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf TEUR 83.527 (2020/21: TEUR 106.624). Im Geschäftsjahr 2021/22 waren davon TEUR 46.146 (2020/21: TEUR 60.769) kundenspezifische Entwicklungskosten, die an die Kunden weiterverrechnet wurden. Der restliche Betrag von TEUR 37.381 (2020/21: TEUR 45.855) wurde als Aufwand erfasst.

15 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

2020/21 2021/22
Buchwert zum 31. März des Vorjahres 32.635 29.751
Zugang 1.515 593
Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital 0 667
Anteiliges Periodenergebnis das Kerngeschäft betreffend -4.100 -2.073
Anpassungen aus Zwischengewinneliminierung 33 50
Anteiliges Periodenergebnis aus Finanzinvestitionen -361 -1.190
Währungsumrechnungsdifferenzen 29 34
Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres 29.751 27.832
davon Anteile an assoziierten Unternehmen 9.067 8.544
davon Anteile an Gemeinschaftsunternehmen 20.684 19.288

Der Zugang betraf eine weitere Kapitalisierung der Gesellschaft Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien. Im Vorjahr resultierten Zugänge in Höhe von TEUR 1.515 aus der Erhöhung des Anteils an Traffic Technology Services, Inc., USA. Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital und die Erhöhung des Anteils an Traffic Technology Services, Inc., USA, führten im Geschäftsjahr 2021/22 zu einer Erhöhung von TEUR 667.

Assoziierte Unternehmen.

Traffic Technology Services, Inc., USA, wird als assoziiertes Unternehmen erfasst.

Traffic Technology Services, Inc., USA.

Zum Stichtag 31. März 2022 hielt Kapsch TrafficCom 42,44 % (31. März 2021: 42,19 %). Das Unternehmen wird nach der Equity-Methode bilanziert und der Buchwert des Anteils zum 31. März 2022 betrug TEUR 8.544 (31. März 2021: TEUR 9.067). Das anteilige Ergebnis aus diesem assoziierten Unternehmen betrug 2021/22 TEUR -1.190 (2020/21: TEUR -361) und wird im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.

31. März 2021 31. März 2022
Langfristige Vermögenswerte 10.291 6.288
Kurzfristige Vermögenswerte 1.568 1.781
Langfristige Schulden -633 -1.532
Kurzfristige Schulden -1.426 -1.166
Nettovermögen 9.800 5.370
2020/21 2021/22
Umsatz 2.154 2.398
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.671 -2.796
Sonstiges Ergebnis 0 -9
Gesamtergebnis -1.671 -2.804

Gemeinschaftsunternehmen.

Die Gemeinschaftsunternehmen umfassen autoTicket GmbH, Deutschland, Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, und das Konsortium MyConsorzio, Italien. Auch diese Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.

autoTicket GmbH, Deutschland.

Per 13. August 2018 wurde gemeinsam mit CTS EVENTIM AG & Co. KGaA die Gesellschaft autoTicket GmbH, Deutschland, (autoTicket) als Mantelgesellschaft übernommen. Kapsch TrafficCom hält 50 % der Anteile und bilanziert die Gesellschaft als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Da die Aktivitäten und die Strategie von autoTicket zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom gehören, werden die anteiligen Ergebnisse (2021/22: TEUR -1.785 und 2020/21: TEUR -3.832) im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen (Position „Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“). Der Buchwert zum 31. März 2022 betrug TEUR 18.427 (31. März 2021: TEUR 20.213).

Weitere Informationen sind in Erläuterung 29 enthalten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.

31. März 2021 31. März 2022
Langfristige Vermögenswerte 55.195 56.625
Kurzfristige Vermögenswerte 746 188
Langfristige Schulden -14.546 -18.293
Kurzfristige Schulden -973 -1.667
Nettovermögen 40.422 36.852
Liquide Mittel 725 181
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) -14.400 -18.604
2020/21 2021/22
Umsatz 32 304
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -7.665 -3.570
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -7.665 -3.570
Überleitung 31. März 2021 31. März 2022
Nettovermögen zu Beginn des Geschäftsjahres 48.087 40.422
Erhöhung Nominalkapital und Kapitalrücklage 0 0
Gesamtergebnis -7.665 -3.570
Nettovermögen zum 31. März des Geschäftsjahres 40.422 36.852
Anteil von Kapsch TrafficCom (50 %) 20.213 18.427
Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres 20.213 18.427
Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde mit einem Partner zu gleichen Teilen (50 %) die Gesellschaft Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, gegründet. Die anteiligen Ergebnisse beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf TEUR -288 (2020/21: TEUR -235). Da die Aktivitäten und Strategien von Copiloto zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden die anteiligen Ergebnisse im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Der Buchwert zum 31. März 2022 betrug TEUR 735 (31. März 2021: TEUR 345).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.

31. März 2021 31. März 2022
Langfristige Vermögenswerte 530 638
Kurzfristige Vermögenswerte 609 1.185
Langfristige Schulden -71 0
Kurzfristige Schulden -46 -122
Nettovermögen 1.023 1.702
Liquide Mittel 557 578
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 0 0
2020/21 2021/22
Umsatz -35 48
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -536 -576
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -536 -576
Überleitung 31. März 2021 31. März 2022
Nettovermögen zu Beginn des Geschäftsjahres 1.501 1.023
Einzahlung Nominalkapital 0 1.186
Gesamtergebnis -536 -576
Währungsumrechnungsdifferenzen 58 69
Nettovermögen zum 31. März des Geschäftsjahres 1.023 1.702
Anteil von Kapsch TrafficCom (50 %) 511 851
Anpassungen aus Zwischengewinneliminierung -166 -116
Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres 345 735
Konsortien.

tolltickets GmbH, Deutschland, hält 50 % der Anteile am Konsortium MyConsorzio, das gemeinschaftlich mit einem Partner geführt wird. Die Konsortialmitglieder sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Die Bilanzierung erfolgt nach der Equity-Methode. Anteilige Ergebnisse aus diesem Gemeinschaftsunternehmen (2021/22: TEUR 0 und 2020/21: TEUR 0) werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

Der Buchwert der Anteile an MyConsorzio betrug zum 31. März 2022 TEUR 1 (31. März 2021: TEUR 1). Die Finanzinformationen der Gesellschaft zum Bilanzstichtag sind nicht wesentlich. Das Nettovermögen zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 2 (31. Dezember 2019: TEUR 0). Die Umsätze betrugen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 4.146 (2019: TEUR 3.666) und das Ergebnis nach Steuern erreichte TEUR 2 (2019: TEUR 1).

Gemeinschaftliche Tätigkeiten.

Kapsch TrafficCom hatte im Geschäftsjahr 2021/22 mehrere gemeinschaftliche Vereinbarungen, hauptsächlich für Projekte im Bereich der Errichtung und Wartung. Diese sind als gemeinschaftliche Tätigkeiten klassifiziert. Auch das Unternehmen MoKA SAS, Frankreich, ist als gemeinschaftliche Tätigkeit in den Konzern einbezogen. Im Geschäftsjahr 2021/22 ist keine dieser gemeinschaftlichen Tätigkeiten einzeln für die Gruppe wesentlich. Anteilige Umsätze in Höhe von TEUR 4.282 (2020/21: TEUR 10.171) und anteilige Ergebnisse in Höhe von TEUR 1.332 (2020/21: TEUR 1.474) sind in die jeweiligen Positionen im Konzernabschluss einbezogen.

16 Finanzinstrumente.

Finanzinstrumente nach Kategorie zum Buchwert 31. März 2021 31. März 2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte 135.075 135.550
Fortgeführte Anschaffungskosten 107.056 98.023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (lang- und kurzfristig) 107.056 98.023
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 1.545
Derivative Finanzinstrumente (Fair Value Level 2) 0 1.545
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 1) 2) 28.020 35.982
Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen (lang- und kurzfristig)
zu fortgeführten Anschaffungskosten
111.160 87.490
Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen
(lang- und kurzfristig)
13.204 16.564
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 3.769 3.807
Wertpapiere (Fair Value Level 1) 3.674 3.700
Kurzfristige Wertpapiere (Fair Value Level 1) 55 0
Beteiligungen (Fair Value Level 3) 40 107
Fortgeführte Anschaffungskosten 9.435 12.757
Sonstige finanzielle Forderungen und Ausleihungen (langfristig) 8.566 11.177
Sonstige finanzielle Forderungen und Ausleihungen (kurzfristig) 869 1.580
Liquide Mittel zu fortgeführten Anschaffungskosten 102.010 59.751
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig)
zu fortgeführten Anschaffungskosten
223.257 180.065
Schuldscheindarlehen (Fair Value Level 2) 74.347 31.479
Projektfinanzierung (Fair Value Level 2) 45.715 33.226
Betriebsmittelkredite (Fair Value Level 2) 85.215 99.626
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (Fair Value Level 2) 17.980 15.734
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig)
zu fortgeführten Anschaffungskosten
49.277 39.544
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 3) 49.277 39.544
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
zu fortgeführten Anschaffungskosten
59.404 71.476
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen (lang- und kurzfristig) 51.973 46.543
Fortgeführte Anschaffungskosten 220 425
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 220 425
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 478 74
Derivative Finanzinstrumente (Fair Value Level 2) 478 74
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 1) 51.275 46.044

1) Nicht finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten dienen nur zur Abstimmung mit der jeweiligen Bilanzposition.

2) Sonstige Forderungen enthalten auch Leasingforderungen, die im Vorjahr separat in der Bilanz gezeigt wurden.

3) Leasingverbindlichkeiten sind finanzielle Schulden, die jedoch nicht den Angabepflichten gemäß IFRS 7 unterliegen.

Veränderungen und beizulegender Zeitwert.

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen.

Wertpapiere zum 31. März 2022 betrafen, wie im Vorjahr, Staatsanleihen, Bankschuldverschreibungen sowie Anteile an Investmentfonds. Kapsch TrafficCom nutzte die Option, ein Schuldinstrument, das nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren wäre, mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen.

Die Buchwerte der folgenden Positionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, stellen entsprechend IFRS 7.29 einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“, „Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen“, „Sonstige kurzfristige finanzielle Forderungen und Ausleihungen“, „Liquide Mittel“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ sowie „Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen“. Diese Positionen sind Level 3 zugeordnet.

Der beizulegende Zeitwert der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betrug für das Schuldscheindarlehen TEUR 31.478 (31. März 2021: TEUR 75.174), für die Projektfinanzierung TEUR 33.236 (31. März 2021: TEUR 46.351), für die lang- und kurzfristigen Betriebsmittelkredite TEUR 99.229 (31. März 2021: TEUR 86.471) und für die sonstigen Finanzverbindlichkeiten TEUR 15.692 (31. März 2021: TEUR 18.103). Der beizulegende Zeitwert der sonstigen langfristigen finanziellen Forderungen und Ausleihungen betrug TEUR 10.381 (31. März 2021: TEUR 8.089) und der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten TEUR 420 (31. März 2021: TEUR 217).

Fair-Value-Hierarchie und Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind einem der drei nachfolgenden Fair-Value-Level zuzuordnen:

Gesamtergebnisrechnung.

Finanzinstrumente wurden in der Gesamtergebnisrechnung mit folgenden Nettoergebnissen erfasst:

2020/21 2021/22
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte Kredite und Forderungen -3.199 1.474
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten -6.557 -5.701
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 309 -106
Gesamt -9.447 -4.333
Derivative Finanzinstrumente.

Derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind im operativen Ergebnis bzw. Finanzergebnis ausgewiesen.

Die einführende Tabelle in dieser Erläuterung zeigt die Buchwerte. Die operativen Erträge bzw. Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Finanzinstrumente betrugen TEUR 1.937 bzw. TEUR 0 (2020/21: TEUR 0 bzw. TEUR -209). Die Gewinne und Verluste, die im Finanzergebnis enthalten sind, sind in Erläuterung 10 dargestellt.

Zum 31. März 2022 sind Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 1.545 (31. März 2021: TEUR 0) in „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ sowie Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 74 (31. März 2021: TEUR 478) in „Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen“ enthalten welche zur Gänze im nächsten Jahr zahlungswirksam werden.

Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos können derivative Finanzinstrumente als Hedges designiert werden, wobei es sich dabei meist um Devisenterminkontrakte mit unterschiedlichen Laufzeiten und in verschiedenen Währungen handelt. Zum 31. März 2022 gab es, wie im Vorjahr, keine offenen Cashflow Hedges.

17 Sonstige langfristige Vermögenswerte.

31. März 2021 31. März 2022
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.289 3.289
Langfristige Leasingforderungen 847 503
Sonstige langfristige Forderungen 304 309
Gesamt 4.439 4.101

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen aus dem Projekt „Automatische Kontrolle der Maut“ in Deutschland, die kurzfristig nicht bezahlt werden (siehe Erläuterung 29).

Für Details zu den langfristigen Leasingforderungen siehe Erläuterung 25.

Die sonstigen langfristigen Forderungen beinhalten Mietgarantien für Gebäude der spanischen Gesellschaften. Die Restlaufzeit beträgt, wie im Vorjahr, mehr als ein Jahr, aber weniger als fünf Jahre ab dem Bilanzstichtag. Die Brutto-cashflows der sonstigen langfristigen Vermögenswerte mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren betrugen TEUR 3.361 (31. März 2021: TEUR 20), mit Laufzeiten zwischen zwei und drei Jahren TEUR 251 (31. März 2021: TEUR 3.592) und mit Laufzeiten von über drei Jahren TEUR 3 (31. März 2021: TEUR 3).

18 Latente Steueransprüche/-schulden.

31. März 2021
angepasst
31. März 2022
Latente Steuerforderungen, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden 54.154 57.613
Latente Steuerforderungen, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden 7.838 2.610
Latente Steuerforderungen 61.992 60.223
Latente Steuerverbindlichkeiten, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden 222 2.853
Latente Steuerverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden 793 6
Latente Steuerverbindlichkeiten 1.016 2.859
Latente Steuerforderungen (+) / Steuerverbindlichkeiten (-) netto 60.977 57.364

Latente Steueransprüche aufgrund steuerlicher Verlustvorträge und sonstiger in Zukunft abzugsfähiger temporärer Differenzen werden nur bis zum Ausmaß ihrer möglichen Realisierung bilanziert. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 284.488 (31. März 2021: TEUR 214.813) aufgrund der unsicheren Verwertungsmöglichkeit durch künftige steuerpflichtige Erträge nicht angesetzt. Die nicht angesetzten Verlustvorträge betreffen ausländische Tochtergesellschaften, vor allem in Spanien, in den USA und Sambia. Sie verfallen zum überwiegenden Teil nicht oder nicht vor dem Jahr 2030. Alle anderen latenten Steueransprüche wurden als zukünftig steuerlich abzugsfähige Posten in den entsprechenden Konzerngesellschaften bilanziert.

Sensitivitätsanalysen deuten darauf hin, dass das die latenten Steueransprüche bei einer Änderung der Ergebnisse vor Steuern um +/-10 % von den bisher angenommenen Schätzungen um rund TEUR +2.400 bzw. TEUR -3.653 abweichen würde.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden, unter Berücksichtigung der Fristigkeiten, saldiert, wenn ein entsprechender einklagbarer Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.

Die latenten Steueransprüche/-schulden sind den folgenden Posten zuordenbar:

31. März 2021
angepasst
Aufwand/Ertrag im Periodenergebnis erfasst Im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
Währungs-
umrechnungs-
differenzen
Umgliederung und Saldierung 31. März
2022
Steuerliche Verlustvorträge 42.517 -1.628 0 721 -300 41.310
Steuerlich nicht anerkannte
Rückstellungen
4.024 -1.653 -74 13 0 2.311
Steuerlich nicht anerkannte
Abschreibungen
3.662 -631 0 0 0 3.030
Sonstige (aktive Abgrenzungen) 11.789 -1.130 -681 36 3.558 13.571
Latente Steueransprüche 61.992 -5.042 -756 771 3.258 60.222
Sonderabschreibungen im
Anlagevermögen
40 -127 0 0 117 30
Gewinne aus der Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert
8.595 -337 0 0 -7.287 971
Sonstige (passive Abgrenzungen) -7.619 -969 0 20 10.428 1.858
Latente Steuerschulden 1.016 -1.434 0 20 3.258 2.859
Saldierte Werte 60.976 -3.608 -756 751 0 57.363
31. März 2020 Abgang aus Verkauf von Unternehmen Aufwand/
Ertrag im
Perioden-
ergebnis erfasst
Im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
Währungs-
umrechnungs-
differenzen
Umgliederung und Saldierung 31. März
2021
angepasst
Steuerliche Verlustvorträge 12.527 -385 25.275 0 -561 5.661 42.517
Steuerlich nicht
anerkannte Rückstellungen
4.097 0 93 -126 -38 0 4.024
Steuerlich nicht
anerkannte Abschreibungen
219 0 3.442 0 0 0 3.662
Sonstige
(aktive Abgrenzungen)
9.446 0 1.649 812 -109 -9 11.789
Latente Steueransprüche 26.289 -385 30.459 686 -708 5.652 61.992
Sonderabschreibungen im
Anlagevermögen
50 0 -134 0 0 124 40
Gewinne aus der
Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert
9.105 0 -503 0 -7 0 8.595
Sonstige
(passive Abgrenzungen)
-7.449 -1 -37 0 0 -133 -7.619
Latente Steuerschulden 1.706 -1 -673 0 -7 -9 1.016
Saldierte Werte 24.583 -384 31.132 686 -701 5.661 60.976

19 Vorräte.

31. März 2021 31. März 2022
Bezogene Teile und Handelswaren, zu Anschaffungskosten 17.997 13.848
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen, zu Herstellungskosten 2.680 2.801
Fertigerzeugnisse, zu Herstellungskosten 19.449 18.363
Anzahlungen auf Vorräte 1.607 544
Gesamt 41.733 35.556

Die Vorräte gingen speziell in den USA und Mexiko zurück und stiegen in Chile. Bei einzelnen Posten der Vorräte wurden Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen. Der Bestand der Wertminderungen betrug zum 31. März 2022 TEUR 22.721 (31. März 2021: TEUR 28.348) und sank aufgrund des Rückgangs der Vorräte. In der Berichtsperiode wurden daher TEUR +53 erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst (2020/21: TEUR -5.337). Wären die getroffenen Annahmen für die Wertminderungen der Vorräte um 10  % höher oder niedriger gewesen, wäre der Effekt TEUR -3.555 bzw. TEUR +3.556 (31. März 2021: TEUR -3.834 bzw. TEUR +3.705) gewesen.

20 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte.

31. März 2021 31. März 2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 110.001 100.394
Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -6.537 -5.968
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto 103.463 94.425
Forderungen gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen Ertragsteuern) 13.037 17.173
Kurzfristige Leasingforderungen 595 525
Übrige Forderungen und Abgrenzungen 13.542 19.327
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
kurzfristige Vermögenswerte.
130.636 131.449

Für Details zu den kurzfristigen Leasingforderungen siehe Erläuterung 25.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

2020/21 2021/22
Stand am 31. März des Vorjahres -7.899 -6.537
Zuführung zu Einzelwertberichtigungen -2.703 -56
Verbrauch von Einzelwertberichtigungen 263 20
Auflösung von Einzelwertberichtigungen 3.553 326
Erwartete Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 418 399
Währungsumrechnungsdifferenzen -170 -120
Stand am 31. März des Geschäftsjahres -6.537 -5.968
davon erwartete Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gemäß IFRS 9
-1.966 -1.567

Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

2020/21 2021/22
Noch nicht fällig 67.131 52.507
Überfällig
1-30 Tage 24.408 9.257
31-60 Tage 778 7.115
61-90 Tage 1.185 2.426
91-180 Tage 4.456 22.423
181-270 Tage 2.886 790
über 270 Tage 9.156 5.877
Gesamt 110.001 100.394

Von den Gesamtforderungen sind 61,5 % noch nicht fällig oder innerhalb von 30 Tagen überfällig (Vorjahr: 83,2 %). Der Anstieg der 91–180 Tage überfälligen Forderungen betrifft vor allem Kunden in den USA. Es besteht keine Konzentration des Kreditrisikos, da der Konzern im Allgemeinen eine große Zahl an Kunden weltweit hat.

21 Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten.

Die Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Kundenverträgen setzen sich wie folgt zusammen:

31. März 2021 31. März 2022
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 107.579 85.335
Wertberichtigung zu kurzfristigen Vertragsvermögenswerten -1.607 -1.548
Summe kurzfristige Vertragsvermögenswerte 105.972 83.787
Langfristige Vertragsvermögenswerte 5.214 3.703
Wertberichtigung zu langfristigen Vertragsvermögenswerten -26 0
Summe langfristige Vertragsvermögenswerte 5.188 3.703
Summe Vertragsvermögenswerte 111.160 87.490
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 39.145 35.678
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 9.413 1.207
Summe Vertragsverbindlichkeiten 48.558 36.884

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden Margenanpassungen in Höhe von TEUR 29.897 gebucht, die auch zu Rückgängen bei den Vertragsvermögenswerten führten (2020/21: TEUR 78.906). Die Anpassungen betrafen großteils Projekte in den USA.

Wertberichtigungen zu Vertragsvermögenswerten betrugen zum 31. März 2022 TEUR 1.548 (31. März 2021: TEUR 1.633) und betrafen neben erwarteten Wertberichtigungen nach IFRS 9 vor allem Wertberichtigungen im Zusammenhang mit einem Projekt in den USA. In der Gesamtergebnisrechnung 2021/22 wurde ein Ertrag in Höhe von TEUR 85 (2020/21: TEUR 1.118) berücksichtigt.

Von den Vertragsverbindlichkeiten zum 31. März 2021 in Höhe von TEUR 48.558 wurden TEUR 12.860 im Geschäftsjahr 2021/22 als Umsatzerlöse erfasst (2020/21: TEUR 12.777).

Die zukünftigen Umsatzerlöse aus nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen betrugen zum Bilanzstichtag:

31. März 2021 31. März 2022
Zukünftige Umsatzerlöse 1.342.146 1.274.615
Bis zu 1 Jahr 435.185 403.106
Zwischen 1 und 2 Jahren 232.212 213.759
Zwischen 2 und 3 Jahren 154.212 129.408
Zwischen 3 und 4 Jahren 114.234 105.648
Zwischen 4 und 5 Jahren 80.406 77.885
Über 5 Jahre 325.897 344.809

Sensitivitätsanalysen deuten darauf hin, dass das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) bei einer Änderung der Margen um +/-10 % von den bisher angenommenen Schätzungen um rund TEUR +4.603 bzw. TEUR -4.195 (Vorjahr: TEUR +7.198 bzw. TEUR -6.409) abweichen würde.

22 Liquide Mittel.

31. März 2021 31. März 2022
Kassa 86 35
Guthaben bei Kreditinstituten 101.924 59.716
Gesamt 102.010 59.751

Die Buchwerte dieses Postens stellen auch den Finanzmittelbestand der Geldflussrechnung zum Ende der Berichtsperiode dar.

23 Eigenkapital.

Grundkapital.

Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 13.000.000. Das Grundkapital wurde vollständig eingezahlt und verteilt sich auf 13.000.000 Stückaktien. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Es bestehen keine Deckelungen oder Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien.

Genehmigtes Kapital.

In der ordentlichen Hauptversammlung 2021 wurde die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von bis zu 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Der Vorstand ist bis 28. September 2026 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in einer oder mehreren Tranchen um bis zu 10 % zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen. Bei der Gesellschaft besteht derzeit kein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf.

Eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf der Hauptversammlung vom 10. September 2019 lief am 10. März 2022 aus.

Zum 31. März 2022 hielt Kapsch TrafficCom, wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien, keine Anteile, die für Optionen zurückgehalten werden, und keine Wandlungsrechte.

Kapitalrücklage.

In der Kapitalrücklage wird jener Teil der Rücklagen ausgewiesen, der nicht aus dem Periodenergebnis früherer Berichtsperioden gebildet worden ist.

Sonstige Rücklagen.

Die sonstigen Rücklagen beinhalten Effekte aus der Veränderung der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen sowie Rücklagen aus dem sonstigen Konzernergebnis, wie die Rücklage für Differenzen aus der Währungsumrechnung, Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses nach Abzug latenter Steuern sowie die Veränderung der Cashflow-Hedge-Rücklage nach Abzug latenter Steuern.

Konzernbilanzgewinn/-verlust.

Der Konzernbilanzgewinn/-verlust enthält die akkumulierten, den Anteilseignern zuzurechnenden, Periodenergebnisse abzüglich getätigter Ausschüttungen.

Dividendenausschüttung.

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde, wie im Vorjahr, von Kapsch TrafficCom AG keine Dividende ausgeschüttet. An nicht beherrschende Anteile wurden im Geschäftsjahr 2021/22 Dividenden in Höhe von TEUR 334 ausgeschüttet.

Nicht beherrschende Anteile.

Diese umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen.

Die Effekte aus dem Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen resultierten im Geschäftsjahr 2020/21 aus dem Kauf der restlichen 35 % an tolltickets GmbH, Deutschland.

Effekte aus dem Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen.

Die Effekte aus dem Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen resultierten im Geschäftsjahr 2020/21 aus dem Verkauf von FLUIDTIME Data Services GmbH, Wien.

Umgliederung Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses.

Diese Effekte betreffen die Umgliederung der Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses von Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Italien, aufgrund des Verkaufs der Gesellschaft.

24 Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten.

31. März 2021 31. März 2022
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 120.895 136.051
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 102.362 44.013
Gesamt 223.257 180.065

Die Bewegungen stellen sich wie folgt dar:

31. März 2021 Um-
gliederung
Aufnahme Rück-
zahlung
Währungs-
umrechnungs-
differenzen und
Zinsabgrenzungen
31. März 2022
Schuldscheindarlehen 31.468 0 0 0 11 31.479
Kredite für Akquisitionen 7.140 -3.572 0 0 0 3.568
Kredite zur Projektfinanzierung 25.000 -12.500 0 0 0 12.500
Betriebsmittelkredite 57.287 10.723 18.944 0 1.551 88.505
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
120.895 -5.349 18.944 0 1.562 136.051
Schuldscheindarlehen 42.879 0 0 -42.549 -330 0
Kredite für Akquisitionen 3.572 3.572 0 -3.572 0 3.572
Kredite zur Projektfinanzierung 20.715 12.500 0 -12.528 38 20.726
Betriebsmittelkredite 27.928 -10.723 1.160 -6.695 242 11.911
Sonstige kurzfristige Kredite 7.268 0 4.195 -4.587 929 7.805
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
102.362 5.349 5.354 -69.931 879 44.013
Gesamt 223.257 0 24.298 -69.931 2.441 180.065
31. März 2020 Um-
gliederung
Aufnahme Rück-
zahlung
Währungs-
umrechnungs-
differenzen und
Zinsabgrenzungen
31. März 2021
Schuldscheindarlehen 75.160 -42.879 0 0 -813 31.468
Kredite für Akquisitionen 10.712 -3.572 0 0 0 7.140
Kredite zur Projektfinanzierung 37.500 -12.500 0 0 0 25.000
Betriebsmittelkredite 61.859 -4.528 121 0 -166 57.287
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
185.231 -63.479 121 0 -978 120.895
Schuldscheindarlehen 0 42.879 0 0 0 42.879
Kredite für Akquisitionen 3.572 3.572 0 -3.572 0 3.572
Kredite zur Projektfinanzierung 13.336 12.500 7.500 -12.922 302 20.715
Betriebsmittelkredite 25.267 4.528 807 -973 -1.702 27.928
Sonstige kurzfristige Kredite 8.527 0 10.482 -12.830 1.088 7.268
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
50.702 63.479 18.790 -30.296 -311 102.362
Gesamt 235.933 0 18.911 -30.296 -1.290 223.257

Aufnahmen und Rückzahlungen sind zahlungswirksam. Die ersten drei Tranchen des Schuldscheindarlehens mit fünfjähriger Laufzeit wurden im Juni 2021 planmäßig getilgt. Die zwei restlichen Tranchen, Fristigkeiten und Zinssätze des im Juni 2016 begebenen Schuldscheindarlehens sind wie folgt:

Tranche Zinssatz Zinsfestsetzung
und Zinszahlung
Rückzahlung
EUR 23,0 Mio. 6M EURIBOR + 150 Bp halbjährlich 16. Juni 2023
EUR 8,5 Mio. 2,26 % jährlich 16. Juni 2026

Die Bruttocashflows (inklusive Zinsen) der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

2021/22 Schuldschein-
darlehen
Kredite für Akquisitionen Kredite zur Projekt-
finanzierung
Betriebs-
mittelkredite
Sonstige Kredite Gesamt
Im 1. Halbjahr des
nächsten Geschäftsjahres
326 1.831 6.501 6.777 6.015 21.449
Im 2. Halbjahr des
nächsten Geschäftsjahres
326 1.828 14.661 7.858 1.964 26.637
Gesamt bis zu 1 Jahr 652 3.659 21.162 14.635 7.979 48.086
Zwischen 1 und 2 Jahren 23.412 3.590 12.589 53.765 358 93.715
Zwischen 2 und 3 Jahren 192 0 0 10.613 22 10.827
Zwischen 3 und 4 Jahren 192 0 0 10.312 380 10.883
Zwischen 4 und 5 Jahren 8.584 0 0 10.147 0 18.732
Über 5 Jahre 0 0 0 5.275 0 5.275
Gesamt 33.032 7.249 33.751 104.747 8.739 187.518
2020/21 Schuldscheindarlehen Kredite für Akquisitionen Kredite zur Projekt-
finanzierung
Betriebs-
mittelkredite
Sonstige Kredite Gesamt
Im 1. Halbjahr des
nächsten Geschäftsjahres
43.219 1.861 6.812 3.246 2.500 57.638
Im 2. Halbjahr des
nächsten Geschäftsjahres
268 1.848 14.625 26.302 4.975 48.019
Gesamt bis zu 1 Jahr 43.487 3.710 21.437 29.548 7.475 105.657
Zwischen 1 und 2 Jahren 537 3.651 12.875 12.564 0 29.626
Zwischen 2 und 3 Jahren 23.364 3.594 12.625 10.697 0 50.280
Zwischen 3 und 4 Jahren 192 0 0 10.450 0 10.642
Zwischen 4 und 5 Jahren 192 0 0 10.739 0 10.930
Über 5 Jahre 8.596 0 0 15.103 0 23.698
Gesamt 76.368 10.954 46.937 89.100 7.475 230.834

Die Verzinsung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

2020/21 2021/22
Fix verzinst 122.098 78.739
Variabel verzinst 101.159 101.326
Gesamte Finanzverbindlichkeiten 223.257 180.065
Durchschnittliche Zinssätze:
Schuldscheindarlehen 1,20 - 2,26 % 2,00 - 2,26 %
Kredite für Akquisitionen 1,47 % 1,26 %
Kredite für Projektfinanzierung 1,50 - 6,00 % 1,00 - 6,00 %
Betriebsmittelkredite 1) 1,30 - 11,35 % 1,29 - 13,08 %
Sonstige Kredite 1) 0,50 - 9,00 % 0,41 - 13,08 %

1) Die höheren Zinssätze betreffen Finanzverbindlichkeiten in Ländern außerhalb Europas, meist mit hoher Inflation.

Für einen Exportförderungskredit und Kredite für Akquisitionen sowie für einen Betriebsmittelkredit wurden Wechsel in Höhe von TEUR 56.465 (31. März 2021: TEUR 42.137) ausgestellt.

25 Leasingverbindlichkeiten.

31. März 2021 31. März 2022
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 35.693 27.604
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 13.585 11.940
Gesamt 49.277 39.544

Die Bewegungen der Nutzungsrechte und Klassifizierungen sind in Erläuterung 13 zu Sachanlagen enthalten. Der Konzern tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf. Weiters hat der Konzern Untermietverträge abgeschlossen und weist Forderungen aus diesen Leasingverträgen statt Nutzungsrechte aus Leasingverträgen aus. Die langfristigen Forderungen aus Leasingverträgen zum 31. März 2022 betrugen TEUR 503 (31. März 2021: TEUR 847) und die kurzfristigen Forderungen aus Leasingverträgen TEUR 524 (31. März 2021: TEUR 595).

Die Cashflows der Leasingverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

2020/21 2021/22
Im 1. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 7.091 6.258
Im 2. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 6.494 5.682
Gesamt bis zu 1 Jahr 13.585 11.940
Zwischen 1 und 2 Jahren 11.256 9.789
Zwischen 2 und 3 Jahren 9.043 5.786
Zwischen 3 und 4 Jahren 5.171 3.282
Zwischen 4 und 5 Jahren 2.823 3.013
Über 5 Jahre 7.400 5.734
Gesamt 49.277 39.544

Der gewichtete durchschnittliche Grenzkapitalzinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2022 betrug 2,68 % (31. März 2021: 2,12 %). Bei einem um 0,5 Basispunkte höheren Zinssatz wären die Leasingverbindlichkeiten um TEUR 438 niedriger gewesen (31. März 2021: TEUR -596); bei einem um 0,5 Basispunkte niedrigeren Zinssatz wäre der Effekt auf die Leasingverbindlichkeiten TEUR +443 (31. März 2021: TEUR +611).

Die Auszahlungen für Leasing (ohne Zinsen) im Geschäftsjahr 2021/22 betrugen TEUR 15.106 (2020/21: TEUR 14.047). Zinsaufwendungen für Leasing betrugen TEUR 1.063 (2020/21: TEUR 1.395) (siehe Erläuterung 10), davon waren TEUR 44 (2020/21: TEUR 9) abgegrenzt.

Der Konzern nimmt folgende Ausnahmeregelungen in Bezug auf Leasingverhältnisse in Anspruch: Bei Leasingverhältnissen, deren Vertragslaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt sowie bei Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, erfolgt kein Bilanzansatz. Stattdessen werden die Leasingzahlungen weiterhin als Aufwand erfasst. Die Aufgliederung dieser Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:

2020/21 2021/22
Mieten und Gebäudeaufwand IT-
Aufwand
Kfz-
Aufwand
Mieten und Gebäudeaufwand IT-
Aufwand
Kfz-
Aufwand
Aufwand betreffend geringwertige
Vermögenswerte
252 10.476 227 22 6.941 90
Aufwand betreffend kurzfristige
Leasingverträge
1.068 46 232 947 505 998
Variable Leasingzahlungen und
Serviceleistungen
3.142 2.374 2.520 2.283 4.378 2.645
Gesamt 4.462 12.895 2.979 3.253 11.823 3.733

26 Langfristige Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer.

31. März 2021
angepasst
31. März 2022
Anwartschaften auf Abfertigung 11.647 9.419
Ansprüche für Altersvorsorge 13.778 12.962
Ansprüche auf Jubiläumsgelder 1.916 1.817
Gesamt 27.341 24.198

Die Ansprüche auf Jubiläumsgelder werden nunmehr in den Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausgewiesen und auch das Vorjahr wurde aus den sonstigen Rückstellungen umgegliedert.

Parameter.

Für die Bewertung der Anwartschaften auf Abfertigung wurde ein Zinssatz von 0,85–0,95 % (2020/21: 0,15–0,35 %), in Mexiko von 7,64 % (Vorjahr: 5,80 %) herangezogen. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen für den Euroraum wurde ein Zinssatz von 0,95 % (2020/21: 0,40 %) angesetzt, für Kanada ein Zinssatz von 3,47 % (2020/21: 2,90 %) sowie für die Bezugssteigerungen ein Prozentsatz von 2,50–5,00 % (2020/21: 2,50–4,50 %). Für die Bewertung der Ansprüche auf Jubiläumsgelder wurde ein Zinssatz von 0,85–1,00 % (2020/21: 0,25–0,40 %) und 7,64 % in Mexiko (Vorjahr: 5,80 %) sowie für Gehaltssteigerungen ein Wert von 2,50–4,50 % (2020/21: 2,50–4,50 %) berücksichtigt. Weiters wurden der Berechnung das frühestmögliche gesetzliche Pensionseintrittsalter inklusive Übergangsregelungen sowie die Sterbetafeln AVÖ 2018-P ANG (2020/21: AVÖ 2018-P ANG) von Pagler & Pagler für Österreich sowie die 2014 Canadian Pension Mortality Private Tables für Kanada zugrunde gelegt. Pensionserhöhungen wurden, wie im Vorjahr, mit durchschnittlich 2,00 %–3,00 % angesetzt.

Anwartschaften auf Abfertigung.

Diese Position umfasst im Wesentlichen gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich oder deren Angehörigen auf einmalige Abfertigungszahlungen. Diese können insbesondere aufgrund von Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses sowie Pensionierung oder Tod des Arbeitnehmers entstehen. Im Fall von Abfertigungsverpflichtungen trägt der Konzern das Risiko der Inflation aufgrund von Gehaltsanpassungen, die gleichzeitig zu höheren Abfertigungsverpflichtungen führen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 2002 bei Kapsch TrafficCom in Österreich eingetreten sind, wird monatlich in eine externe Mitarbeitervorsorgekasse eingezahlt, sodass seitens des Konzerns in der Regel keine Abfertigungsverpflichtungen entstehen. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Abfertigungsverpflichtungen, beispielsweise in Mexiko.

Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Abfertigungen ausgewiesen:

2020/21 2021/22
Stand am 31. März des Vorjahres 13.446 11.647
Abgang aus der Veräußerung von Unternehmen 0 -312
Umbewertungen (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) -733 -216
Laufender Dienstzeitaufwand 447 233
Zinsaufwand 46 69
Zahlungen -1.557 -2.058
Währungsumrechnungsdifferenzen -3 56
Stand am 31. März des Geschäftsjahres 11.647 9.419
Gesamtaufwand, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 6) 447 233
Gesamtaufwand, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 10) 46 69

Die Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gliedern sich wie folgt auf:

2020/21 2021/22
Umbewertungen aufgrund der Änderung demografischer Annahmen -132 0
Umbewertungen aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen 34 -377
Umbewertungen aufgrund sonstiger Änderungen (experience adjustments) -634 161
Gesamt -733 -216

Die erwartete Dotierung für Anwartschaften auf Abfertigung für das Geschäftsjahr 2022/23 beträgt TEUR 235, die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) 7,5 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.

Sensitivitäten Änderung
der Annahme
Verringerung
der Annahme
Anstieg
der Annahme
Auswirkung von Veränderung des Abzinsungssatzes
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 PP -317 298
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 PP 39 -36
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 PP -4 4
Auswirkung von Veränderung der Bezugssteigerungen
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 PP 275 -289
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 PP 3 -3
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 PP 4 -5
Auswirkung von Veränderung der Fluktuation
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 5 % -12 12
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 5 % -0 0
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 5 % -0 0
Ansprüche für Altersvorsorge.

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verpflichtungen für Altersvorsorge betreffen hauptsächlich Pensionistinnen und Pensionisten. Alle Pensionsvereinbarungen basieren auf den Letztbezügen, sind als monatliche Rentenzahlung zu gewähren und sind nicht durch externes Planvermögen (Fonds) gedeckt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns werden darüber hinaus Beiträge an eine externe Pensionskasse geleistet (siehe Erläuterung 6). Im Fall von Pensionsverpflichtungen trägt der Konzern das Risiko der Langlebigkeit und der Inflation aufgrund von Rentenanpassungen.

Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Altersvorsorge ausgewiesen:

2020/21 2021/22
Stand am 31. März des Vorjahres 14.165 13.778
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer
nach Beendigung des Dienstverhältnisses
236 -192
Laufender Dienstzeitaufwand 7 4
Zinsaufwand 115 116
Zahlungen -879 -893
Währungsumrechnungsdifferenzen 134 150
Stand am 31. März des Geschäftsjahres 13.778 12.962
Gesamt, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 6) 7 4
Gesamt, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 10) 115 116

Die Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gliedern sich wie folgt auf:

2020/21 2021/22
Umbewertungen aufgrund der Änderung demografischer Annahmen 0 0
Umbewertungen aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen -17 -646
Umbewertungen aufgrund sonstiger Änderungen 252 453
Gesamt 236 -192

Die erwartete Dotierung für Ansprüche für Altersvorsorge für das Geschäftsjahr 2022/23 beträgt TEUR 100, die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) beträgt 11,0 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Pensionsverpflichtungen wurden die Auswirkungen von Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.

Sensitivitäten Änderung
der Annahme
Verringerung
der Annahme
Anstieg
der Annahme
Auswirkung von Veränderung des Abzinsungssatzes
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 PP -581 520
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 PP 51 -46
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 PP 8 -7
Auswirkung von Veränderung der Pensionssteigerungen
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 PP 0 0
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 PP 0 0
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 PP 0 0
Ansprüche auf Jubiläumsgelder.

Die Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen betrifft langfristige Ansprüche von Dienstnehmern aufgrund kollektivvertraglicher Bestimmungen. Sie wurde im Vorjahr unter den sonstigen Rückstellungen gezeigt.

Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Jubiläumsgelder ausgewiesen:

2020/21 2021/22
Stand am 31. März des Vorjahres 2.195 1.916
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer -194 -85
Laufender Dienstzeitaufwand 128 98
Zinsaufwand 8 17
Zahlungen -232 -146
Währungsumrechnungsdifferenzen 12 16
Stand am 31. März des Geschäftsjahres 1.916 1.817
Gesamt, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 6) -66 13
Gesamt, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 10) 8 17

Die erwartete Dotierung für Ansprüche auf Jubiläumsgelder für das Geschäftsjahr 2022/23 beträgt TEUR 119, die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) beträgt 8,7 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Jubiläumsgelder wurden die Auswirkungen von Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.

Sensitivitäten Änderung
der Annahme
Verringerung
der Annahme
Anstieg
der Annahme
Auswirkung von Veränderung des Abzinsungssatzes
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 PP -69 64
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 PP 7 -7
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 PP -5 4
Auswirkung von Veränderung der Bezugssteigerungen
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 50 PP 50 -53
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 50 PP 0 -1
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 50 PP 4 -4
Auswirkung von Veränderung der Fluktuation
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 5 % -26 25
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 5 % 0 0
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 5 % -3 2

Analyse der erwarteten Fälligkeit der undiskontierten Ansprüche.

2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 Über 5 Jahre Gesamt
Anwartschaften auf Abfertigung 928 464 789 580 856 6.407 10.024
Ansprüche für Altersvorsorge 917 909 900 888 874 10.646 15.135
Ansprüche auf Jubiläumsgelder 131 150 140 125 158 2.397 3.100

27 Rückstellungen.

31. März 2021
angepasst
31. März 2022
Langfristige Rückstellungen 3.349 1.685
Kurzfristige Rückstellungen 42.472 28.630
Gesamt 45.820 30.315

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

31. März 2021
angepasst
Zugang aus
Aufzinsung
Zuführung Verwendung Auflösung Umgliederung Währungs-
umrechnungs-
differenzen
31. März 2022
Garantien und Produkthaftungen 1.177 0 0 0 0 -665 0 512
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
194 0 0 0 0 -119 0 75
Restrukturierungsrückstellung 556 -534 0 22
Sonstige langfristige
Rückstellungen
1.422 34 21 -39 -549 0 186 1.076
Langfristige Rückstellungen, gesamt 3.349 34 21 -39 -549 -1.317 186 1.685
Garantien und Produkthaftungen 1.011 0 250 0 -198 665 44 1.772
Drohverlustrückstellung 19.611 0 9.702 -9.176 -3 0 842 20.976
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
7.685 0 353 -25 -3.722 119 47 4.457
Rechts- und Prozesskosten,
Vertragsrisiken
9.650 0 246 -8.503 -1.180 0 91 305
Restrukturierungsrückstellung 3.361 0 0 -3.336 -401 534 -3 155
Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
1.153 0 546 -151 -590 0 7 965
Kurzfristige Rückstellungen, gesamt 42.472 0 11.096 -21.190 -6.094 1.317 1.029 28.630
Summe 45.820 34 11.118 -21.230 -6.643 0 1.215 30.315
31. März 2020 Zugang aus
Aufzinsung
Zuführung Verwendung Auflösung Umgliederung Währungs-
umrechnungs-
differenzen
31. März 2021
angepasst
Garantien und Produkthaftungen 456 0 0 0 0 721 0 1.177
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
126 0 0 0 0 68 0 194
Restrukturierungsrückstellung 0 0 0 0 0 556 0 556
Sonstige langfristige
Rückstellungen
1.519 26 228 0 -201 3 -154 1.422
Langfristige Rückstellungen, gesamt 2.100 26 228 0 -201 1.349 -154 3.349
Garantien und Produkthaftungen 2.375 0 559 -1.018 -349 -721 165 1.011
Drohverlustrückstellung 9.210 0 12.390 -38 -1.327 0 -624 19.611
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
8.238 0 1.916 -25 -2.388 -68 12 7.685
Rechts- und Prozesskosten,
Vertragsrisiken
1.846 0 8.625 -406 -281 0 -134 9.650
Restrukturierungsrückstellung 0 0 3.917 0 0 -556 0 3.361
Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
1.706 0 406 -305 -550 -3 -100 1.153
Kurzfristige Rückstellungen, gesamt 23.375 0 27.813 -1.792 -4.895 -1.349 -680 42.472
Summe 25.475 26 28.041 -1.792 -5.096 0 -834 45.820

Die Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden umgegliedert und werden in den langfristigen Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer (Erläuterung 26) gezeigt. Der Vorjahreswert wurde ebenfalls umgegliedert.

Als Hersteller und Händler sowie als Anbieter von Dienstleistungen gibt der Konzern zum Zeitpunkt des Verkaufs Produktgarantien an die Kunden ab. Üblicherweise ist der Konzern gemäß den Garantiebedingungen verpflichtet, Herstellungs- oder Softwaremängel zu beheben oder das Produkt auszutauschen, wenn diese Mängel während der Gewährleistungsfrist zutage treten. Für den Fall, dass der Konzern Garantieansprüche für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen während der Gewährleistungsfrist erwartet, wird eine entsprechende Rückstellung im Konzernabschluss gebildet. Das Unternehmen schätzt die Höhe dieser Rückstellung, weil die Mehrheit der Aufwendungen voraussichtlich kurz- oder mittelfristig anfallen wird. Dabei werden die historischen Daten berücksichtigt. Gemäß den Erfahrungswerten ist es wahrscheinlich, dass Garantieansprüche gestellt werden. Es wird erwartet, dass ein Betrag von TEUR 108 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2022/23 verbraucht wird, TEUR 1.664 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 512 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.

Für Drohverluste ist im Geschäftsjahr 2021/22 eine kurzfristige Rückstellung in Höhe von TEUR 20.976 berücksichtigt. Ein wesentlicher Teil betrifft diverse Errichtungsprojekte einer amerikanischen Tochtergesellschaft, die nicht gewinnbringend abgeschlossen werden können. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2022/23 wird ein Verbrauch in Höhe von TEUR 192 und im zweiten Halbjahr ein Verbrauch in Höhe von TEUR 20.785 erwartet.

Die Rückstellungen für Projekte (ausgenommen Drohverluste) betreffen im Wesentlichen laufende Kosten und Reparaturarbeiten zu bestehenden Mautprojekten. Es wird erwartet, dass ein Betrag in Höhe von TEUR 375 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2022/23 verbraucht wird, TEUR 4.081 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 75 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.

Die Rückstellungen für Rechtskosten, Prozesskosten und Vertragsrisiken betreffen im Wesentlichen laufende Rechtsfälle und Beratungskosten. Im Vorjahr eröffnete ein Mitbewerber in den USA einen Rechtsstreit und warf Kapsch TrafficCom Patentverletzungen vor. Im zweiten Quartal 2021/22 gelang es Kapsch TrafficCom, diesen Patentstreit beizulegen, weshalb ein Großteil der Rückstellung im Geschäftsjahr verbraucht oder aufgelöst wurde. Es wird erwartet, dass Rückstellungen für Rechtskosten, Prozesskosten und Vertragsrisiken im Geschäftsjahr 2022/23 zur Gänze in Anspruch genommen werden, davon TEUR 182 im ersten Halbjahr und TEUR 123 im zweiten Halbjahr.

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden die im Konzern bestehenden Rückstellungen für Restrukturierungskosten (hauptsächlich für Maßnahmen in den USA und in Schweden) zu einem wesentlichen Teil verbraucht. Von der verbleibenden Rückstellung für Restrukturierungskosten in Höhe von TEUR 177 wird eine Verwendung in Höhe von TEUR 48 im ersten Halbjahr des Folgegeschäftsjahrs, TEUR 107 im zweiten Halbjahr und eine Inanspruchnahme in Höhe von TEUR 22 in den weiteren Folgejahren erwartet.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Steuern und Abgaben, Provisionen und Prämien sowie Stilllegungen und Nachsorge. Es wird erwartet, dass ein Betrag in Höhe von TEUR 616 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2022/23 verbraucht wird, TEUR 350 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 1.076 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.

28 Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen.

31. März 2021 31. März 2022
Sonstige Personalverbindlichkeiten 30.575 26.101
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen Ertragsteuern) 8.191 10.840
Sonstige erhaltene Anzahlungen 2.260 1.439
Rückerstattungsverbindlichkeiten 452 1.082
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 9.882 6.656
Gesamt 51.361 46.118

Die sonstigen Personalverbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, inklusive Verbindlichkeiten für offene Urlaube und Abgrenzungen für Sonderzahlungen sowie andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Personalkosten (Sozialversicherungen etc.).

Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für noch nicht erhaltene Rechnungen bzw. passive Abgrenzungen von Rechnungen.

29 Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse sowie Angaben zur Infrastrukturabgabe Deutschland.

Die Eventualschulden des Konzerns resultieren vor allem aus Großprojekten. Die operative Tätigkeit erfordert bei Großprojekten die Abgabe umfangreicher Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds). Diese werden von Banken und Kreditversicherungsunternehmen ausgestellt. Entspricht Kapsch TrafficCom nicht den vertraglichen Verpflichtungen, besteht das Risiko einer Inanspruchnahme. Diese führt wiederum zu einem Regressanspruch der Bank oder des Versicherers gegen den Konzern.

Die Eventualschulden und sonstigen Haftungsverhältnisse enthalten gemäß branchenüblichen Usancen ausschließlich Verpflichtungen gegenüber Dritten. Diese stellen sich wie folgt dar:

31. März 2021 31. März 2022
Nordamerika (Mautprojekte) 24.667 27.363
Australien (Mautprojekte) 15.378 15.919
Gesamt 40.045 43.281

Weitere Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien von Banken oder Versicherungen, bei denen ein Ressourcenabfluss auch für die Zukunft als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, sind im Ausmaß von TEUR 267.417 (2020/21 angepasst: TEUR 281.500) nicht in der Bilanz oder den Eventualschulden enthalten.

Vermögenswerte von Kapsch TrafficCom AB, Schweden, in Höhe von TEUR 11.609 (31. März 2021: TEUR 11.721) wurden als Sicherstellung für Eventualschulden zugunsten einer schwedischen Bank verpfändet.

Infrastrukturabgabe Deutschland.

Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH (autoTicket), Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die „automatische Kontrolle der Pkw-Maut“ mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein überraschendes Urteil mit weitreichenden Konsequenzen: Die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) bei gleichzeitiger Steuerentlastung für in Deutschland zugelassene Pkws wurde für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Dies nahm der Kunde am Folgetag zum Anlass, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 zu kündigen.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind Kapsch TrafficCom, CTS EVENTIM und autoTicket. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von rund TEUR 560.000 gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Der zuständige Minister bestritt jedoch diesen Anspruch. Daher ist diese Angelegenheit nun vor einem Schiedsgericht zu klären.

Kurz vor Ende des Geschäftsjahrs erreichte Kapsch TrafficCom ein Zwischenschiedsspruch, der einen Entschädigungsanspruch von autoTicket gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach bejaht. In der nun folgenden Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

Die in einem Schiedsgerichtsverfahren zu klärenden finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und daraus folgende Ansprüche von Kapsch TrafficCom gegenüber autoTicket, sowohl aus vertraglichen Leistungsbeziehungen als auch aus der Stellung als Gesellschafter, sind zum Bilanzstichtag nicht aktiviert und stellen eine Eventualforderung nach IAS 37 dar. Eine Ausnahme davon bildet der nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsansatz an autoTicket (siehe Erläuterung 15).

MTS Maut & Telematik Services GmbH (MTS) ist eine vollkonsolidierte, 100 %ige Tochtergesellschaft von Kapsch TrafficCom AG. Als Folge der Kündigung des Vertrags zur automatischen Kontrolle der Maut werden durch die Auftragnehmerparteien (Kapsch TrafficCom AG und MTS) ebenfalls Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht.

30 Anteile Tochterunternehmen.

Konsolidierungskreis.

Zum 31. März 2022 waren 61 Gesellschaften (inklusive Muttergesellschaft Kapsch TrafficCom AG, Wien) in den Konsolidierungskreis einbezogen (31. März 2021: 62 Gesellschaften). Der Konsolidierungskreis entwickelte sich wie folgt:

2020/21 2021/22
Anzahl Gesellschaften zu Beginn des Geschäftsjahres 59 62
Erstkonsolidierungen 5 2
Entkonsolidierungen -2 -3
Anzahl Gesellschaften im Konsolidierungskreis 62 61

Die regionale Verteilung der Gesellschaften stellt sich wie folgt dar:

2020/21 2021/22
Österreich 6 6
EMEA (exklusive Österreich) 30 29
Americas 22 22
APAC 4 4
Gesamt 62 61

Folgende Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen:

31. März 2021 31. März 2022
Gesellschaft, Hauptniederlassung der Gesellschaft Konzern-
anteil
Nicht beherrschende
Anteile
Konzern-
anteil
Nicht beherrschende
Anteile
Arce Mobility Solutions, S.A., Bilbao, Spanien 1) 100,0 %
ArtiBrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Consorcio ITS Parques del Rio (Konsortium), Bogotá,
Kolumbien
60,0 % 40,0 % 60,0 % 40,0 %
Consorcio Medellin al Mar (Konsortium), Bogotá, Kolumbien 1) 51,0 % 49,0 %
Consorcio Peaje AGR (Konsortium), Quito, Ecuador 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Consorcio Túneles Al Nus (Konsortium), Bogotá, Kolumbien 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Electronic Toll Collection (PTY) Ltd., Centurion, Südafrika 100,0 % 100,0 %
Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch Components GmbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch Road Services Sp. z o.o., Gleiwitz, Polen
(nunmehr: Warschau, Polen)
100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services GmbH Deutschland, Berlin, Deutschland 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services GmbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services IOOO, Minsk, Weißrussland 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services spol. s.r.o., Prag, Tschechien 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematik Technologies Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien 100,0 % 100,0 %
Kapsch Traffic Solutions (Konsortium), Sofia, Bulgarien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Buenos Aires, Argentinien 3) 50,0 % 50,0 % 50,0 % 50,0 %
Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Arce Sistemas S.A.U., Bilbao, Spanien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Canada Inc., Mississauga, Kanada 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Chile S.A., Santiago de Chile, Chile 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Dominican Republic S.R.L., Santo Domingo, Dominikanische Republik 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom France SAS, Paris, Frankreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Holding Corp., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Holding II US Corp., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Inc., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Ireland Limited, Dublin, Irland 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom IVHS, S.A. de C.V., Mexico City, Mexiko 2) 100,0 %
Kapsch TrafficCom Kazakhstan LLC, Almaty, Kasachstan 2) 100,0 %
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Vilnius, Litauen 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Kapsch TrafficCom Ltd., Middlesex, Großbritannien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom México, S.A.P.I. de C.V. (vormals: SIMEX, Integración de Sistemas, S.A.P.I. de C.V.), Mexico City, Mexiko 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom New Zealand Ltd., Auckland, Neuseeland 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Norway AS, Oslo, Norwegen 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Peru S.A.C., Lima, Peru 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom PTE. LTD., The Heeren, Singapur 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Russia OOO, Moskau, Russland 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom S.A.S., Bogotá, Kolumbien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Mailand, Italien 2) 100,0 %
Kapsch TrafficCom Saudi Arabia Co. Ltd., Dschidda,
Saudi-Arabien
100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Services Ukraine LLC, Kiew, Ukraine 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Services USA, Inc., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom South Africa (Pty) Ltd., Sunninghill, Südafrika 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation Brasil Ltda., São Paulo, Brasilien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation Colombia S.A.S., Bogotá, Kolumbien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation S.A.U., Madrid, Spanien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom USA, Inc., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
KTS Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
MobiServe (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 5) 100,0 % 100,0 %
MTS Maut & Telematik Services GmbH, Berlin, Deutschland 100,0 % 100,0 %
Streetline Inc., Foster City, USA 97,0 % 3,0 % 97,0 % 3,0 %
Telvent Thailand Ltd., Bangkok, Thailand 100,0 % 100,0 %
TMT Services and Supplies (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 5) 100,0 % 100,0 %
tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland 100,0 % 100,0 %
Transport Telematic Systems - LLC, Abu Dhabi,
Vereinigte Arabische Emirate
4)
49,0 % 51,0 % 49,0 % 51,0 %
Trust South Africa, Kapstadt, Südafrika 5) 100,0 % 100,0 %

1) Neugründung/Erwerb/Erwerb zusätzlicher Anteile im Geschäftsjahr 2021/22

2) Entkonsolidierung im Geschäftsjahr 2021/22

3) Konsolidierung aufgrund Stimmrechtsvereinbarungen

4) Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens aufgrund substanzieller Rechte

5) IFRS 10-Beherrschung des Trust South Africa und daher Vollkonsolidierung mit 100 %

Die Gesellschaft Arce Mobility Solutions, S.A., Spanien, wurde im Geschäftsjahr 2021/22 gegründet. Das Public- Transport-Geschäft der spanischen Gesellschaften wurde in diese Gesellschaft übertragen.

Das Konsortium Consorcio Medellin al Mar, Kolumbien, wurde im Geschäftsjahr 2021/22 gebildet. Kapsch TrafficCom hält 51 % der Anteile und kontrolliert die relevanten Aktivitäten. Daher wird dieses Konsortium vollkonsolidiert.

Kapsch TrafficCom verkaufte mit Vertrag vom 14. Juli 2021 alle Anteile an Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Italien, und generierte aus diesem Verkauf einen Gewinn von TEUR 709, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen ist, sowie Einzahlungen in Höhe von TEUR 800.

Die Gesellschaften Kapsch TrafficCom IVHS, S.A. de C.V., Mexiko, und Kapsch TrafficCom Kazakhstan LLC, Kasachstan, wurden im Geschäftsjahr 2021/22 liquidiert.

Bei allen oben angeführten Gesellschaften befindet sich die Hauptniederlassung der Gesellschaft im Gründungsland. Der Konzernanteil zeigt den Anteil, zu dem die Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Nur die folgenden Konzerngesellschaften bilanzieren aufgrund von rechtlichen Beschränkungen oder anderen Gründen nicht zum 31. März, sie stellen jedoch einen Zwischenabschluss auf:

31 Nicht beherrschende Anteile.

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Angaben zur Bilanz.

Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zur Bilanz vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen und deren Buchwerte:

Werte vor konzerninternen Eliminierungen
2021/22 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige
Schulden
Kurzfristige
Schulden
Netto-
vermögen
Buchwert nicht beherrschende Anteile
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 0 280 11 372 -102 -41
Consorcio Medellin al Mar,
Kolumbien
0 5.699 0 4.310 1.389 681
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 0 1.263 4 1.162 97 47
Consorcio Túneles Al Nus,
Kolumbien
0 1.157 0 311 846 408
Intelligent Mobility Solutions
Limited, Sambia
0 178 7.327 6.995 -14.144 -7.308
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 161 2.891 53 1.139 1.860 930
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 46 0 9 38 21
Streetline Inc., USA 0 17 0 0 17 -32
Buchwert zum 31. März 2022 -5.294
Werte vor konzerninternen Eliminierungen
2020/21 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige
Schulden
Kurzfristige
Schulden
Netto-
vermögen
Buchwert nicht beherrschende Anteile
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 0 273 0 427 -155 -62
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 0 736 0 708 28 14
Consorcio Túneles Al Nus,
Kolumbien
0 1.976 0 1.293 683 335
Intelligent Mobility Solutions
Limited, Sambia
0 138 6.565 6.675 -13.103 -7.081
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 188 1.148 93 554 690 345
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 45 0 8 37 21
Streetline Inc., USA 0 789 883 525 -619 -51
Buchwert zum 31. März 2021 -6.480
Angaben zur Gesamtergebnisrechnung.

Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zur Gesamtergebnisrechnung vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Beträge vor der zwischenbetrieblichen Eliminierung):

Werte vor konzerninternen Eliminierungen Den nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesene Ergebnisbeiträge
2021/22 Umsatz Jahres-
über-
schuss/-
fehlbetrag
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Perioden-
ergebnis
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 52 54 -1 53 22 0 21
Consorcio Medellin al Mar, Kolumbien 6.272 1.305 84 1.389 640 41 681
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 746 64 5 68 31 2 34
Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien 1.873 756 75 831 371 37 407
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 0 3.228 -3.692 -464 1.582 -1.809 -227
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 4.133 968 202 1.170 484 101 585
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 1 0 1 0 0 0
Streetline Inc., USA 0 641 -5 636 19 0 19
Gesamt 3.148 -1.628 1.520
Werte vor konzerninternen Eliminierungen Den nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesene Ergebnisbeiträge
2020/21 Umsatz Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Perioden-
ergebnis
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 738 -528 9 -519 -211 4 -208
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 474 28 0 28 14 0 14
Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien 4.008 675 8 683 331 4 335
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 171 -4.880 2.749 -2.131 -2.707 1.596 -1.111
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 2.265 319 -26 292 174 -28 146
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 2 0 2 1 0 1
Streetline Inc., USA 55 -460 13 -447 -14 0 -14
Restliche 2.903 -374 0 -374 2 0 2
Gesamt -2.410 1.576 -834
Angaben zu Geldflussrechnung und Dividenden.

Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zu Geldflussrechnung und Dividenden vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Beträge vor der zwischenbetrieblichen Eliminierung):

Cashflow aus
2021/22 betrieblicher Tätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Cash Netto-
Zu-/Abnahme
Dividenden an nicht beherrschende Anteile
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien -10 0 10 0 0
Consorcio Medellin al Mar, Kolumbien 2.585 -178 432 2.839 0
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 271 -267 0 4 0
Consorcio Túneles Al Nus,
Kolumbien
360 0 -669 -309 -334
Intelligent Mobility Solutions
Limited, Sambia
144 0 -144 0 0
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 333 31 -55 309 0
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen -7 0 0 -7 0
Streetline Inc., USA -565 886 -891 -570 0
Gesamt -334
Cashflow aus
2020/21 betrieblicher Tätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Cash Netto-
Zu-/Abnahme
Dividenden an nicht beherrschende Anteile
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien -545 0 0 -545 0
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 0 0 0 0 0
Consorcio Túneles Al Nus,
Kolumbien
477 0 0 477 0
Intelligent Mobility Solutions
Limited, Sambia
-730 0 720 -11 0
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 99 -2 -51 46 0
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 14 0 0 14 0
Streetline Inc., USA -403 0 878 475 0
Gesamt 0

32 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen.

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen von Kapsch TrafficCom zählen insbesondere Unternehmen des Kapsch Konzerns einschließlich Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierter Unternehmen, deren Organe (Vorstand bzw. Geschäftsführung und Aufsichtsrat, wenn vorhanden) sowie nahe Angehörige der Organe und von diesen beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen.

Direkte Muttergesellschaft des berichtenden Unternehmens ist KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien. Tochterunternehmen dieser Gesellschaft werden als Schwestergesellschaften bezeichnet, wenn sie nicht Teil des Konzerns von Kapsch TrafficCom AG sind.

Im Oktober 2021 schied Kapsch BusinessCom aus der Kapsch Group aus, damit zu gegebener Zeit ein reibungsloser Übergang auf die nächste Generation der Familie Kapsch gewährleistet werden kann. Die Erträge und Aufwendungen mit Kapsch BusinessCom sind im Geschäftsjahr 2021/22 nur für das erste Halbjahr enthalten, die Bilanzwerte zum 31. März 2022 mit Kapsch BusinessCom waren null.

Salden und Transaktionen zwischen Kapsch TrafficCom AG und ihren vollkonsolidierten Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden hier nicht erläutert.

Die Verrechnung von Dienstleistungen mit nahestehenden Parteien erfolgt auf Drittvergleichsbasis. Waren werden zu marktüblichen Konditionen ge- und verkauft.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Umsätze und Aufwendungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen:

2020/21 2021/22
Muttergesellschaft
Umsätze 0 35
Aufwendungen -1.315 -580
Ertrag (+) / Aufwand (-) aus Steuerumlage 1) 58 0
Schwestergesellschaften
Umsätze 1.118 540
Aufwendungen -12.189 -8.859
Assoziierte Unternehmen
Umsätze 0 0
Aufwendungen 0 0
Gemeinschaftsunternehmen
Umsätze 164 287
Aufwendungen -3.715 -4.157
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Umsätze 0 0
Aufwendungen -11.461 -3.414

1) Vorjahrswert angepasst

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen:

31. März 2021 31. März 2022
Muttergesellschaft
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 0 42
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -188 -310
Forderungen (+) / Verbindlichkeiten (-) aus Steuerumlage 1) 0 0
Schwestergesellschaften
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte 394 88
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -3.901 -3.518
Assoziierte Unternehmen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte 369 875
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 0 0
Gemeinschaftsunternehmen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte 7.296 9.317
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -539 -558
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
einschließlich Verpflichtungen aus Altersvorsorge
-11.960 -10.482

1) Vorjahrswert angepasst

Muttergesellschaft.

KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH erbrachte im ersten Halbjahr an den Konzern Dienstleistungen im Bereich der Konzernkonsolidierung (inklusive Kosten für die Einführung neuer Rechnungslegungsstandards) und Rechtsberatung für sämtliche gesellschaftsrechtlich relevante Themen. Die im Konzern im Geschäftsjahr 2021/22 dafür angefallenen Ausgaben betrugen TEUR 448 (2020/21: TEUR 1.109). Im Oktober 2021 wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung der Kapsch Group zu Kapsch TrafficCom transferiert, somit sind die Kosten für diese Dienstleistungen im Konzern angefallen. Zudem entstanden Kapsch TrafficCom Versicherungskosten (Organhaftpflichtversicherung) in Höhe von TEUR 54 (2020/21: TEUR 60).

Die Muttergesellschaft fungiert als steuerlicher Gruppenträger der im März 2005 gebildeten steuerlichen Gruppe. Gruppenmitglieder sind auch Kapsch TrafficCom AG und deren österreichischen Tochtergesellschaften. Dementsprechend sind alle steuerlichen Effekte aus der Gruppenbesteuerung bei Konzerngesellschaften, die Mitglieder der steuerlichen Gruppe sind, als Transaktionen mit einem nahestehenden Unternehmen zu betrachten. Die positive Steuerumlage von Kapsch TrafficCom gegenüber dem österreichischen (Steuer-)Gruppenträger KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2020/21 angepasst und statt kurzfristiger Steuerforderungen wurden latente Steueransprüche aus Verlusten angesetzt. Der Verbrauch dieser Verlustvorträge wird unter den latenten Steueransprüchen/-schulden gezeigt.

Schwestergesellschaften.

Im Oktober 2021 schied Kapsch BusinessCom aus der Kapsch Group aus, damit zu gegebener Zeit ein reibungsloser Übergang auf die nächste Generation der Familie Kapsch gewährleisten werden kann. Die Kapsch BusinessCom Gesellschaften sind daher nur noch bis zu diesem Zeitpunkt als Schwestergesellschaften einbezogen.

Die Mieteinnahmen des Konzerns aus der Untervermietung an Schwestergesellschaften beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf TEUR 100 (2020/21: TEUR 181). Der Restbetrag der Umsätze mit Schwestergesellschaften betraf sonstige Lieferungen und Leistungen.

Die Aufwendungen aus Transaktionen mit Schwestergesellschaften betreffen größtenteils Lieferungen und Leistungen im Bereich IT, EDV und Telefonie (Vermietung von Telefon- und IT-Ausstattung sowie IT-Support), vor allem durch Kapsch BusinessCom AG, Wien. Die Aufwendungen des Konzerns in diesem Zusammenhang betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 TEUR 438 (2020/21: TEUR 1.352). Der Großteil der Aufwendungen für IT, EDV und Telefonie wurde jedoch nicht seitens der Schwestergesellschaft Kapsch BusinessCom AG, Wien, erbracht, sondern vom sonstigen nahestehenden Unternehmen Kapsch Financial Services GmbH, Wien, bezogen.

Außerdem wurden durch Schwestergesellschaften im Auftrag des Konzerns Lieferungen von Hardware (IT-Ausstattung) sowie Wartungs- und Dienstleistungen für diverse Kundenprojekte in Höhe von TEUR 2.249 (2020/21: TEUR 3.323) erbracht.

Im Zusammenhang mit der Verwendung der Kapsch Handelsmarke und des Logos werden dem Konzern durch Kapsch AG, Wien, Lizenzgebühren in Rechnung gestellt. Diese belaufen sich auf 0,5 % der gesamten Nettoumsätze des Konzerns mit Dritten. Die hierfür angefallenen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 TEUR 2.529 (2020/21: TEUR 2.628).

Leistungen im Bereich Human Resources (Lohnverrechnung, Administration, Recruiting, Beratung hinsichtlich Arbeitsrecht, Personalentwicklung und Personalentsendungen) und die Zurverfügungstellung von Lehrlingen und Trainees werden zentral für den Konzern durch Kapsch Partner Solutions GmbH, Wien, erbracht. Im Geschäftsjahr 2021/22 fielen diesbezüglich Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.893 (2020/21: TEUR 3.537) im Konzern an.

Durch die Übernahme verschiedener Zentralfunktionen von Kapsch AG werden Aktivitäten in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Public Relations, Sponsoring und andere Marketingaktivitäten sowie Management- und Beratungsleistungen nunmehr im Kapsch TrafficCom Konzern erbracht. Weitere Aufwendungen des Konzerns aus Transaktionen mit Schwestergesellschaften betrafen im Geschäftsjahr 2021/22 mit TEUR 610 (2020/21: TEUR 935) Versicherungsverträge, die alle Konzerngesellschaften umfassen. Der Restbetrag der Aufwendungen gegenüber Schwestergesellschaften betraf sonstige an den Konzern erbrachte Lieferungen und Leistungen.

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte gegenüber assoziierten Unternehmen betrugen zum 31. März 2022 TEUR 875 (31. März 2021: TEUR 369) und beinhalteten im Wesentlichen eine Ausleihung an Traffic Technology Services, Inc., USA.

Kapsch TrafficCom AG hatte zum 31. März 2022 Forderungen aus Finanzierungen an das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket in Höhe von TEUR 9.302 (31. März 2021: TEUR 7.260).

Die Erträge gegenüber Gemeinschaftsunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 TEUR 287 (2020/21: TEUR 164) und beinhalten im Wesentlichen Verrechnungen aus Zinsen an autoTicket GmbH, Deutschland, sowie Umsätze aus Lieferungen und Leistungen an Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien.

Die Aufwendungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 TEUR 4.157 (2020/21: TEUR 3.715) und betrafen im Wesentlichen das Konsortium MyConsorzio.

Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.

Die Aufwendungen gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen betrafen im Wesentlichen Kapsch Financial Services GmbH, Wien, welche ebenso mit Oktober 2021 aus der Kapsch Group ausschied, bis zum Ausscheiden aus dem Konzern. Diese Gesellschaft erbrachte zentrale Lieferungen und Leistungen im Bereich IT, EDV und Telefonie (Vermietung von Telefon- und IT-Ausstattung sowie IT-Support) für den Konzern. Die Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 TEUR 3.414 (2020/21: TEUR 11.461).

Die Verpflichtungen für Altersvorsorge gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen sind in „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten einschließlich Verpflichtungen für Altersvorsorge“ enthalten und beinhalten eine Pensionsverpflichtung (in Zahlung befindliche Pension) an die Witwe von Dr. Karl Kapsch, ehemaliger Vorstand von Kapsch Aktiengesellschaft.

Angaben zu Vergütungen und sonstigen Zahlungen an Organe sind in Erläuterung 38 dargestellt.

33 Risikomanagement.

Zu den Risiken des Konzerns sowie zum Risikomanagement verweisen wir auf Punkt 2.2 des Konzernlageberichts. Die Auswirkungen der Finanzrisiken, wie sie im Konzernlagebericht beschrieben sind, insbesondere des Währungsrisikos, Zinsrisikos, Liquiditätsrisikos und Kreditrisikos, werden im Weiteren erläutert:

33.1 Währungsrisiko.

Kapsch TrafficCom agiert international und ist Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese entstehen bei Geschäftstransaktionen in Währungen, die nicht mit der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft übereinstimmen (im Weiteren als „Fremdwährung“ bezeichnet). Fremdwährungsrisiken existieren im Zusammenhang mit Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Nettoinvestitionen von Unternehmensstandorten außerhalb der Eurozone. Im Zuge der Konsolidierung sind diese Positionen in die Konzernwährung „Euro“ umzurechnen.

Im Geschäftsjahr 2021/22 waren aus Konzernsicht die relevantesten Fremdwährungen der US-Dollar und der südafrikanische Rand. Aufgrund der Vertragsgestaltung in Euro entsteht dem Konzern kein Fremdwährungsrisiko aus dem weißrussischen Rubel. Da die Geschäftstätigkeit von Kapsch TrafficCom in Russland nicht wesentlich ist, besteht zudem kein wesentliches Risiko aus dem russischen Rubel.

Kundenaufträge werden überwiegend in den jeweiligen Landeswährungen der Konzerngesellschaften fakturiert. Nur im Fall, dass der Konzern erwartet, einem bedeutenden Fremdwährungsrisiko ausgesetzt zu sein, werden größere Aufträge in Fremdwährung bei Bedarf durch Devisentermingeschäfte abgesichert.

Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hyperinflationsland eingestuft. Die Neubewertung erfolgt gemäß IAS 29. Der Abschluss und die Vergleichszahlen für frühere Perioden wurden aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft des argentinischen Pesos angepasst. Im Geschäftsjahr 2021/22 betrugen Gewinne aus Hyperinflation TEUR 240 und Verluste aus Hyperinflation TEUR 3.549.

Die folgende Tabelle simuliert die Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu diesem Zweck wurde, ceteris paribus, für Forderungen und Verbindlichkeiten zu Bilanzstichtagen eine Wechselkurs-änderung von +/-10 % angenommen. Die Zeile „EUR“ zeigt summiert für alle Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, die Ceteris-paribus-Auswirkung der Veränderung zum Euro auf das Ergebnis vor Steuern. Die Auswirkungen auf das Eigenkapital würden sich nicht wesentlich davon unterscheiden.

Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern
2020/21 2021/22
Währung Veränderung +10 % Veränderung -10 % Veränderung +10 % Veränderung -10 %
USD -8.649 10.570 -19.766 12.079
ZAR -535 653 -2.103 1.285
SEK 16 -19 141 -86
GBP -870 1.063 -47 29
EUR 2.900 -3.545 6.619 -4.045

33.2 Zinsrisiko.

Das Zinsrisiko reflektiert durch Änderungen von Marktzinssätzen verursachte Wertschwankungen von Finanzinstrumenten und anderen Bilanzposten (zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie geänderte Zahlungsströme. Für festverzinsliche Bilanzposten umfasst es das Barwertrisiko. Schwankt der Marktzinssatz für Finanzinstrumente, dann steigt oder sinkt deren Zeitwert und kann zu einem Gewinn oder Verlust führen, wenn das Finanzinstrument vor Fälligkeit veräußert wird.

Für variabel verzinste Bilanzposten bezieht sich das Risiko auf den Zahlungsstrom. Bei variabel verzinsten Finanzinstrumenten können Zinsanpassungen aus Änderungen der Marktzinssätze resultieren. Solche Veränderungen würden Änderungen bei Zinszahlungen zur Folge haben. Variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige) machen rund 44 % der gesamten Finanzverbindlichkeiten aus. Eine Veränderung des Marktzinsniveaus zum 31. März 2022 um +/-50 Basispunkte (+/-0,5 %) hätte, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Auswirkungen. Zur Absicherung des Zinsrisikos aus Finanzverbindlichkeiten setzt der Konzern in einem unwesentlichen Ausmaß derivative Finanzinstrumente ein.

33.3 Liquiditätsrisiko.

Die laufende Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition erfolgt auf Ebene der operativen Gesellschaften. Dies wird auf Konzernebene überwacht und optimiert.

Der Konzern sorgt für ausreichend Liquidität, vor allem durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, durch Kreditlinien, Anleiheemissionen, Anzahlungen von Kunden und die laufende Abstimmung der Fälligkeiten von Forderungen, Verbindlichkeiten und finanziellen Vermögenswerten. Dazu werden regelmäßig im Kurzfristbereich (jeweils für die nächsten 12 Wochen), quartalsweise im Mittelfristbereich (aktuelles Geschäftsjahr) sowie auch im Langfristbereich (entsprechend den langfristigen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere aus Krediten) Cashflow-Prognosen erstellt und daraus entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Liquidität abgeleitet.

Kapsch TrafficCom vermeidet es, von einzelnen Banken abhängig zu sein, und achtet stets darauf, die bestehende Finanzierungsstruktur auf mehrere Partnerbanken aufzuteilen. Größere Rückzahlungsverpflichtungen von in der Regel langfristigen Kontrakten (zum Beispiel bei Unternehmensanleihen oder endfällige Tilgungen langfristiger Kredite) werden laufend überwacht und es werden schon frühzeitig entsprechende Maßnahmen (entweder Überprüfung der Einnahmen aus dem operativen Cashflow oder zeitgerechte Refinanzierungen) zur Sicherstellung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen eingeleitet.

Kapsch TrafficCom verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Liquide Mittel werden so gehalten, dass sie in der Regel kurzfristig verfügbar und bei Bedarf rasch einsetzbar sind. In Bezug auf Wertpapiere zur Deckung und Absicherung von Pensionsverpflichtungen wird üblicherweise auf konservativere und laufend aktiv gemanagte Wertpapierfonds mit einem entsprechenden Anteil an Anleihen zurückgegriffen. Nichtsdestotrotz kann es bei Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten für die getätigten Finanzanlagen zu einer ungünstigen Entwicklung oder sogar zu einer Unhandelbarkeit von verschiedenen Wertpapieren kommen. Daraus können sich Abwertungen und Wertberichtigungen ergeben, die sich negativ auf das Finanzergebnis und das Eigenkapital von Kapsch TrafficCom auswirken. Durch eine solche Krise erhöht sich zudem das Ausfallsrisiko einzelner Emittenten der Wertpapiere. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass sich der Konzern aus strategischen Überlegungen durch Anteilserwerbe direkt an einzelnen Unternehmen beteiligt. Hier kann es bei entsprechend schlechter Performance dieser Unternehmen ebenso zu einem Wertminderungsbedarf kommen, was wiederum zu den bereits erwähnten negativen Auswirkungen im Finanzergebnis und Eigenkapital führen kann.

Die Zahlungsströme (Bruttocashflows inklusive Zinsen) zeigen das Liquiditätsrisiko der nächsten Perioden und sind gesplittet nach:

Diese Informationen sind in Erläuterung 24 und 25 enthalten.

33.4 Kreditrisiko.

Kapsch TrafficCom unterhält Geschäftsbeziehungen nur mit als kreditwürdig eingestuften Dritten und hat Richtlinien eingeführt, um sicherzustellen, dass der Konzern nur Kunden mit entsprechender Bonität beliefert. Zusätzlich werden die Forderungssalden überwacht, um das Ausfallsrisiko zu beschränken. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, das Zahlungsausfallsrisiko von Kunden bestmöglich durch verpflichtende Bonitätsprüfung vor Auftragsunterzeichnung und bei Großprojekten zusätzlich durch die Besicherung von Zahlungen zu reduzieren. Einzelne Zahlungsausfälle können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese können im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung von Kapsch TrafficCom haben.

Bei großen Mauterrichtungsprojekten besteht ein Kreditrisiko im Wesentlichen in der Phase der Errichtung des Mautsystems. Es besteht keine Konzentration des Kreditrisikos in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da der Konzern im Allgemeinen eine große Zahl an Kunden weltweit hat. Das Ausfallsrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kann basierend auf den Erfahrungen des Konzerns als niedrig eingestuft werden.

Die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sind Erläuterungen 20 und 21 zu entnehmen.

Das maximale Kreditrisiko entspricht den folgenden Buchwerten:

31. März 2021 31. März 2022
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen 12.281 14.984
Langfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen 5.188 3.703
Langfristige Leasingforderungen 847 503
Sonstige langfristige Vermögenswerte 3.592 3.597
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 924 1.580
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen 105.972 83.787
Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 130.041 130.925
Kurzfristige Leasingforderungen 595 525
Kurzfristige Steuerforderungen 6.830 4.392
Liquide Mittel 102.010 59.751
Gesamt 368.280 303.748

34 Kapitalmanagement.

Das Kapitalmanagement folgt einer wertorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung auf Grundlage der Erfolgsrechnung in den einzelnen Geschäftssegmenten. Bilanzkennzahlen und andere ökonomische Kriterien sowie die langfristige Entwicklung der Gruppe werden ebenfalls überwacht und in die Steuerung miteinbezogen. Das Kapitalmanagement wird als ein zentrales Element betrachtet, um die mittel- und langfristige Unternehmensfortführung sicherzustellen. Eine wichtige Kennzahl für die Kapitalstruktur ist die Eigenkapitalquote, berechnet aus dem Verhältnis von Eigenkapital (inklusive nicht beherrschende Anteile) zur Bilanzsumme. Die Kapitalmanagement-Strategie von Kapsch TrafficCom zielt unter anderem auch darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Auf Konzernebene wird angestrebt, dass sich die Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr durchschnittlich in einer Bandbreite von ca. 25 % bis 35 % bewegt. Eine weitere wesentliche Kennzahl, die oftmals auch in den Covenants in Kreditverträgen des Konzerns verwendet wird, ist die „Nettoverschuldung bezogen auf das EBITDA“. Sie zeigt an, ob ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Nettoverschuldung und der operativen Ertragskraft des Unternehmens besteht. Der Konzern prüft laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen.

Im Mai 2021 wurde mit allen wesentlichen finanzierenden Banken für zwei Jahre laufende Vereinbarung für einheitliche Kennzahlen vereinbart, die sich am geplanten Ergebnisverlauf aus dem Restrukturierungskonzept orientieren. Die Covenants sehen für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren für jedes Quartal ein bestimmtes Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten zu EBITDA (bezogen auf die IFRS-Konzernzahlen) vor. Weiters muss an den Bilanzstichtagen eine bestimmte Eigenkapitalquote erreicht werden. Für den Fall, dass diese neuen Kennzahlen zu den Bilanzstichtagen nicht erreicht werden und nicht durch Maßnahmen wie Zuschüsse oder nachrangige Darlehen saniert werden, ist der Kreditgeber berechtigt, den Kredit sofort fällig zu stellen. Diese Covenants berücksichtigen zudem die fristgerechte Einhaltung der vereinbarten Tilgungen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 konnte der Konzern diese Kennzahlen zu allen Zeitpunkten einhalten. Allerdings wurden unsere eigenen Ansprüche und Zielwerte für das Kapitalmanagement teilweise weiterhin noch nicht erreicht. Ungeachtet dessen bleiben diese Ziele aufrecht und der Konzern ist bestrebt, sich diesen durch aktives Kapitalmanagement im Laufe der nächsten Jahre anzunähern und diese so rasch wie möglich wieder zu erreichen.

Ein wichtiges Ziel ist darüber hinaus die Sicherstellung von ausreichend Liquidität, die sowohl kurz- als auch langfristig notwendig ist, um eine erfolgreiche Unternehmensfortführung gewährleisten zu können. Wie auch schon im Vorjahr, so hat auch im Geschäftsjahr 2021/22 der Konzern dem aktiven Liquiditätsmanagement (sowohl durch tägliches Monitoring des konzernweiten Liquiditätsbestands als auch durch eine signifikante Erhöhung der Zuverlässigkeit des wöchentlichen 12-Wochen Cashflow-Forecasts) größte Bedeutung beigemessen.

Der Cashbestand betrug am Bilanzstichtag EUR 59,8 Mio. Der damit verbundene deutliche Rückgang zum Vorjahr (31. März 2021: EUR 102,0 Mio.) ist ausschließlich auf die planmäßige Rückführung von Finanzverbindlichkeiten im Ausmaß von EUR 69,9 Mio. und auch Leasingverbindlichkeiten im Ausmaß von EUR 9,7 Mio. zurückzuführen. Dabei sind insbesondere die Mitte Juni 2021 getilgten Tranchen des im Juni 2016 begebenen Schuldscheindarlehens im Ausmaß von rund EUR 42,5 Mio. hervorzuheben, aber auch alle sonstigen laufenden Tilgungen erfolgten plangemäß. Im ersten Quartal des Geschäftsjahrs 2021/22 konnte zudem die Auszahlung eines von der Österreichischen Kontrollbank abgesicherten Sonder-Kontrollbank-Refinanzierungsrahmens (KRR) im Ausmaß von EUR 17,9 Mio. erwirkt werden, was für den Konzern zusätzliche Liquidität bedeutete. Insgesamt konnten zusätzliche Kredit im Ausmaß von EUR 24,3 Mio. aufgenommen werden. Die Nettoverschuldung konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr um EUR 11,3 Mio. reduziert werden.

Neben den erwähnten kurz- und mittelfristigen Zielen auf der Liquiditäts-, Tilgungs- und Refinanzierungsseite sind mittel- und langfristig auch die Finanzierung des weiteren Wachstumskurses und die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur wesentliche Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns.

Die Nettoverschuldung, die Nettoverschuldung bezogen auf das EBITDA, der Verschuldungsgrad sowie die Eigenkapitalquote stellten sich zum 31. März 2022 und 31. März 2021 wie folgt dar:

31. März 2021 31. März 2022
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 120.895 136.051
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 102.362 44.013
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 35.693 27.604
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 13.585 11.940
Summe Finanzverbindlichkeiten 272.535 219.608
Liquide Mittel und Bankguthaben -102.010 -59.751
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -924 -1.580
Nettoverschuldung 169.601 158.277
Eigenkapital 84.761 77.902
Verschuldungsgrad 200,1 % 203,2 %
EBITDA -67.150 32.664
Nettoverschuldung bezogen auf das EBITDA -2,53 4,85
Eigenkapitalquote 14,3 % 15,2 %

35 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss bilden, wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS und IFRIC ergänzt.

35.1 Konsolidierung.

35.1.1 Tochtergesellschaften.

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierter Unternehmen), bei denen der Konzern die Beherrschung ausübt. Beherrschung in diesem Sinn bedeutet, dass der Konzern schwankenden Renditen aus seiner Beteiligung am Tochterunternehmen ausgesetzt ist, Anrechte auf diese Renditen besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt hat. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, sobald es keine Beherrschung mehr gibt.

Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge sowie nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden im Zuge der Konzernkonsolidierung vollständig eliminiert. Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern angesetzt.

35.1.2 Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Der Konzern teilt den Gewinn oder den Verlust sowie alle Bestandteile des sonstigen Ergebnisses auf die Anteile des Mutterunternehmens und die nicht beherrschenden Anteile je nach Eigentumsverhältnis auf. Das gilt auch für den Fall eines negativen Gesamtergebnisses. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst, sofern eine Veränderung der Beteiligungsquote nicht zum Verlust der Beherrschung führt.

Endet die Beherrschung eines Tochterunternehmens, werden die Vermögenswerte und Schulden aus der Konzernbilanz ausgebucht. Ein etwaiger verbleibender Anteil wird zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Zugangswert eines finanziellen Vermögenswerts gemäß IFRS 9 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ oder als Anschaffungskosten bei Zugang einer Beteiligung an einem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen betrachtet. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste, die auf den beherrschenden Anteil entfallen, werden erfolgswirksam erfasst. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf das ehemalige Tochterunternehmen so bilanziert, als hätte das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster recyclefähiger Aufwand oder Ertrag vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

35.1.3 Gemeinsame Vereinbarungen.

Der Konzern wendet IFRS 11 für alle gemeinsamen Vereinbarungen an.

Der Konzern unterscheidet bei gemeinsamen Vereinbarungen, bei denen Entscheidungen durch einstimmige Zustimmung getroffen werden, nach vertraglicher Ausgestaltung betreffend Rechte und Pflichten der beherrschenden Parteien zwischen Gemeinschaftsunternehmen („Joint Venture“) und gemeinschaftlicher Tätigkeit („Joint Operation“). Parteien eines Gemeinschaftsunternehmens haben Rechte an dessen Nettovermögen. Im Konzernabschluss werden die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode einbezogen.

Bei der Equity-Methode werden die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Beteiligungsbuchwert entsprechend des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust sowie an den Veränderungen im sonstigen Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens. Wenn der Anteil an den (kumulierten) Verlusten eines Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des Gemeinschaftsunternehmens (einschließlich sämtlicher langfristiger Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition des Konzerns in das Gemeinschaftsunternehmen zuzuordnen sind) übersteigt, erfasst der Konzern den übersteigenden Verlustanteil nicht. Für den Fall, dass der Konzern zugunsten des Gemeinschaftsunternehmens rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist, ist eine Verbindlichkeit oder Rückstellung anzusetzen. Im Falle kumulierter Verluste wird ein positiver Buchwert erst nach Ausgleich der kumulierten Verluste dargestellt.

Nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind im Konzernabschluss in Höhe des Anteils des Konzerns am Gemeinschaftsunternehmen zu eliminieren. Nicht realisierte Verluste werden dann nicht eliminiert, wenn die Transaktion Hinweise darauf gibt, dass eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts vorliegt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gemeinschaftsunternehmen entsprechen jenen des Mutterunternehmens.

Anteilige Ergebnisse aus Gemeinschaftsunternehmen, deren Aktivitäten und strategische Ausrichtung zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Anteilige Ergebnisse aus anderen Gemeinschaftsunternehmen werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

Bestehen durch eine vertragliche Vereinbarung Rechte an Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden, handelt es sich um eine gemeinschaftliche Tätigkeit. Eine Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt anteilsmäßig.

35.1.4 Assoziierte Unternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen der Konzern einen maßgeblichen, nicht aber beherrschenden Einfluss ausüben kann. Dies geht im Allgemeinen mit einem Stimmrechtsanteil von 20 % bis 50 % einher. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil des Konzerns am Ergebnis des assoziierten Unternehmens in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und der Anteil der Veränderungen im sonstigen Ergebnis wird im sonstigen Ergebnis mit einer korrespondierenden Anpassung des Beteiligungsbuchwerts erfasst. Erhaltene Ausschüttungen vom Beteiligungsunternehmen verringern den Buchwert der Beteiligung. Ein im Rahmen eines Erwerbs der Anteile an einem assoziierten Unternehmen entstandener Firmenwert wird nicht gesondert, sondern als Bestandteil des Buchwerts des Anteils an dem assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dieses jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in das Periodenergebnis umgegliedert.

Die kumulierten Anteile des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten sowie am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Anteil des Konzerns an den kumulierten Verlusten eines assoziierten Unternehmens einschließlich aller ungesicherten Forderungen den Buchwert der Anteile an diesem assoziierten Unternehmen übersteigt, weist der Konzern den übersteigenden Verlustanteil nicht aus. Für den Fall, dass der Konzern zugunsten des assoziierten Unternehmens faktische oder rechtliche Verpflichtungen eingegangen ist, ist eine Verbindlichkeit oder Rückstellung anzusetzen.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Investition in ein assoziiertes Unternehmen wertgemindert ist. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wesentliche nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen dem Konzern und den assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligung des Konzerns an den assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, wenn die Transaktion keinen Hinweis auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts liefert.

Anteilige Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen, deren Aktivitäten und strategische Ausrichtung zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Anteilige Ergebnisse aus anderen assoziierten Unternehmen werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen entsprechen im Wesentlichen jenen des Mutterunternehmens.

35.1.5 Erwerb von Unternehmen.

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt bilanziert. Der Erwerbszeitpunkt ist definiert durch den Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung über das erworbene Unternehmen.

Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, der durch den Konzern an den Verkäufer übertragenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs werden aufwandswirksam erfasst.

Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie identifizierbar sind. Restrukturierungsrückstellungen dürfen im Rahmen der Kaufpreisallokation nicht neu gebildet werden. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden als Firmenwert aktiviert.

Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden gemäß IFRS 9 bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet. Ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der bereits zuvor gehaltene Eigenkapitalanteil mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn oder Verlust ist ergebniswirksam zu erfassen.

Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt.

Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Bei jedem Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Der Konzern ermittelt den Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt als:

Ist das Ergebnis dieser Berechnung (Unterschiedsbetrag) negativ, wird ein Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert erst nach nochmaliger Überprüfung der Kaufpreisallokation im Periodenergebnis erfasst.

35.1.6 Währungsumrechnung.

Die einzelnen Positionen im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der Berichtswährung von Kapsch TrafficCom.

Umrechnung ausländischer Abschlüsse.

Die Abschlüsse ausländischer, in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen (ausgenommen solche aus Hochinflationsländern), die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden gemäß IAS 21 wie folgt umgerechnet:

Die Gesamtergebnisrechnung wird mit dem durchschnittlichen Wechselkurs des Geschäftsjahrs und die Bilanz mit dem jeweiligen Mittelkurs der Fremdwährung am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Als Basis gelten die Devisenreferenzkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank, die über die Homepage der Österreichischen Nationalbank abgerufen werden. Wenn keine aktuellen Kurse verfügbar sind, wird auf die Kurse der jeweiligen nationalen Notenbanken zurückgegriffen, welche über zentrale Marktinformationsanbieter (Bloomberg, Thomson Reuters) bezogen werden. Differenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Euro werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter „Währungsumrechnungsdifferenzen“ angesammelt. Bei Verlust der Beherrschung über ein Unternehmen werden etwaige im Eigenkapital kumulierte Umrechnungsdifferenzen umgegliedert und als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus dem Abgang dargestellt.

Für Hochinflationsländer ist nach IAS 29 eine gesonderte Bewertung notwendig. Monetäre Posten werden wie nach IAS 21 mit dem jeweiligen Mittelkurs der Fremdwährung am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Alle nicht monetären Vermögenswerte und Schulden werden entweder mit den angepassten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, dem Nettoveräußerungswert oder dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hyperinflationsland eingestuft. Alle Posten der Gesamtergebnisrechnung sind ab jenem Zeitpunkt, zu dem die Erträge und Aufwendungen erstmals im Abschluss erfasst wurden, anhand des allgemeinen Preisindexes anzupassen. Es erfolgt eine Neubewertung gemäß IAS 29. Die Effekte der Hyperinflation werden im Finanzergebnis und im Eigenkapital ausgewiesen.

Da die Geschäftstätigkeit von Kapsch TrafficCom in Russland nicht wesentlich ist, besteht kein wesentliches Risiko aus den Schwankungen des russischen Rubels.

Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens werden als Aktiva und Passiva des jeweiligen ausländischen Unternehmens behandelt und im Zuge der Erstkonsolidierung zum Transaktionskurs und in der Folge mit dem jeweiligen Kurs am Abschlussstichtag des Geschäftsbetriebs umgerechnet.

Die folgenden wesentlichen Wechselkurse gegenüber dem Euro wurden während des Geschäftsjahrs angewandt:

2020/21 2021/22
Durchschnitts-
devisenkurs
Devisenkurs am
Abschlussstichtag
Durchschnitts-
devisenkurs
Devisenkurs am
Abschlussstichtag
AUD 1,63 1,54 1,57 1,48
CAD 1,54 1,48 1,46 1,39
GBP 0,89 0,85 0,85 0,85
SEK 10,38 10,24 10,24 10,34
USD 1,17 1,17 1,16 1,11
ZAR 19,01 17,35 17,35 16,17
Transaktionen in fremder Währung.

Transaktionen in Fremdwährungen werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion oder, bei Neubewertungen, zum Bewertungszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Abwicklung von solchen Transaktionen und aus der Umrechnung monetärer Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährungen resultieren, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Posten der Bilanz, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls angesetzt. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem zum Zeitpunkt der Wertermittlung geltenden Wechselkurs umzurechnen.

Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzforderungen und Finanzschulden resultieren, werden in der Gesamtergebnisrechnung im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen betrieblichen Ertrag oder im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Davon ausgenommen sind Fremdwährungsgewinne und -verluste aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung der Nettoinvestition vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert (siehe Erläuterung 12).

35.2 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.

Der beizulegende Zeitwert ist als jener Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt der Konzern die Merkmale des betreffenden Vermögenswerts bzw. der betreffenden Schuld, die ein Marktteilnehmer bei der Preisbildung für diese am Bemessungsstichtag berücksichtigen würde.

Der Konzern verwendet für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Je nach Verfügbarkeit beobachtbarer Faktoren und ihrer Relevanz für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert einer der folgenden drei Hierarchiestufen zugeordnet:

35.3 Ertragsrealisierung.

Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ realisiert. Für jeden Vertrag wird das 5-Stufen-Modell geprüft:

Ein Kunde ist definiert als eine Partei, die mit dem Unternehmen vertraglich vereinbart hat, im Austausch für eine Gegenleistung Güter oder Dienstleistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu erhalten. Es wird überprüft, ob die Verträge die Kriterien nach IFRS 15.9 erfüllen. Insbesondere wird beurteilt, ob das Unternehmen einen durchsetzbaren Anspruch auf die Gegenleistung hat und der Erhalt auch wahrscheinlich ist (siehe Erläuterung 33.4 zum Kreditrisiko).

Der Konzern hat folgende Leistungsverpflichtungen identifiziert:

Errichtungsprojekte umfassen die Errichtung von Mautsystemen, sowohl für einzelne Straßenabschnitte als auch für landesweite Straßennetze, sowie die Errichtung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit. Der Verkauf von Komponenten wie On-Board Units, die notwendig sind, um die Systeme in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, ist Teil der Errichtungsprojekte. Wesentliche Softwareupdates, die mit Kunden im Rahmen von Betriebsprojekten vereinbart wurden, sowie die Errichtung im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen werden ebenfalls in dieser Leistungsverpflichtung erfasst.

Die Errichtungsprojekte erfüllen die Kriterien für eine „Erfüllung der Leistungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum“, da hier Vermögenswerte erstellt werden, für die es keine alternative Nutzungsmöglichkeit gibt, und der Konzern einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat. Der Fertigstellungsgrad wird aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für den jeweiligen Auftrag ermittelt.

Betriebsprojekte umfassen im Wesentlichen den Betrieb und die Wartung von Mautsystemen, sowohl für einzelne Straßenabschnitte als auch für landesweite Straßennetze, sowie den Betrieb und die Wartung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit. Auch der Betrieb im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen fällt unter diese Leistungsverpflichtung.

Für Betriebsprojekte erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen der Leistung während der Erbringung zufließt.

Der Verkauf von Komponenten , der nicht im Rahmen eines Errichtungs- oder Betriebsprojekts erfolgt, stellt eine separate Leistungsverpflichtung dar. Beim Verkauf von Komponenten erfolgt die Umsatzrealisierung mit dem Kontrollübergang der Komponente.

Es gibt keine über die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehenden Gewährleistungsverpflichtungen.

Der Transaktionspreis ist großteils fixiert, kann aber in einigen Verträgen zusätzlich variable Gegenleistungen enthalten, typischerweise Boni oder Pönalen. Diese variablen Kaufpreisbestandteile werden in den Transaktionspreis einbezogen, wenn der Erhalt wahrscheinlich ist bzw. wenn die Pönalen wahrscheinlich nicht zum Tragen kommen. Typischerweise entspricht der vertraglich festgelegte Preis für eine Leistungsverpflichtung dem Einzelveräußerungspreis, da der Preis auf Basis der Kosten zuzüglich einer angemessenen Marge festgelegt wird. Quersubventionierungen sieht das Geschäftsmodell von Kapsch TrafficCom nicht vor. Daher ist bei den meisten Verträgen keine Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen notwendig. Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen wird der Transaktionspreis für jede Leistungsverpflichtung geschätzt und die Aufteilung wird basierend auf den erwarteten Kosten zuzüglich Gewinnaufschlag (Expected-Cost-Plus-Margin-Ansatz) vorgenommen. Bei Verträgen, die eine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten, wird die Gegenleistung um die Zinskomponente korrigiert.

Wenn die Leistungserbringung vor Erhalt der Gegenleistung erfolgt, werden Vertragsvermögenswerte aktiviert. Wenn die Gegenleistung höher ist als die erbrachte Leistung, werden Vertragsverbindlichkeiten angesetzt. Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, die als Gegenleistung eine Konzession zur Einhebung von Gebühren vorsehen, wird der immaterielle Vermögenswert während der Errichtungsphase mit Fortschritt der Bautätigkeit erfasst, korrespondierend zur Erfassung der Umsatzerlöse entsprechend dem Fertigstellungsgrad.

Bestimmte Kosten, die bei der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrags entstehen, müssen nach IFRS 15 – sofern die Kriterien erfüllt sind – aktiviert werden. Diese Kosten der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrags werden linear über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Andere Erträge werden vom Konzern auf folgender Basis erfasst und ausgewiesen:

35.4 Segmentberichterstattung.

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt (management approach). Der Hauptentscheidungsträger ist für die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft verantwortlich. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand von Kapsch TrafficCom ausgemacht.

35.5 Sachanlagen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung bilanziert. Die Abschreibung erfolgt unter Einhaltung der Konzernrichtlinien linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagen.

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 bis 26 Jahre bei Gebäuden und Bauten auf fremdem Grund, 4 bis 20 Jahre für technische Anlagen und Maschinen sowie 3 bis 10 Jahre für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Nutzungsdauern und die Restbuchwerte werden bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die eine Anpassung erfordern, angepasst. Die Überprüfung auf Wertminderungen erfolgt nach IAS 36 und wird in Kapitel 35.7 beschrieben.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder – sofern einschlägig – als separater Vermögenswert erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Der Buchwert der Teile, die ersetzt wurden, wird ausgebucht. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen (day-to-day servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus dem Verkauf von Anlagen und deren Buchwert wird als Gewinn oder Verlust im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.

35.6 Immaterielle Vermögenswerte.

35.6.1 Firmenwerte.

Ein Firmenwert entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er stellt den Überschuss der im Rahmen des Unternehmenserwerbs übertragenen Gegenleistung über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten, den übernommenen Schulden und den Eventualschulden dar.

Der Firmenwert aus Tochterunternehmen wird zumindest einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Darüber hinaus auch immer dann, wenn es Hinweise auf eine Wertminderung gibt. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit im vierten Quartal vor. Zusätzlich erfolgt eine unterjährige Überprüfung, wenn es Anzeichen (triggering events) dafür gibt, dass die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben sein könnte.

Der Firmenwert wird zum Zweck der Überprüfung des Wertminderungsbedarfs den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt an jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die voraussichtlich vom Unternehmenszusammenschluss profitieren werden und bei denen der Firmenwert entstanden ist. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der der Firmenwert so zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.

Der Wertminderungsaufwand des Firmenwerts wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Zuschreibungen auf den Firmenwert werden nicht vorgenommen.

35.6.2 Konzessionen und Rechte.

Anschaffungskosten für Computersoftware, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte werden aktiviert und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt im Wesentlichen 4 bis 15 Jahre. Erworbene Kundenverträge (Mautverträge, Wartungsverträge) werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und über die geschätzte Nutzungsdauer, üblicherweise zwischen 2 und 10 Jahre, abgeschrieben.

35.6.3 Forschungs- und Entwicklungskosten.

Ausgaben für Forschung werden als Aufwand erfasst. Kosten, die für Entwicklungsprojekte aufgelaufen sind (in Bezug auf Gestaltung und Tests von neuen oder verbesserten Produkten), werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:

Sonstige Entwicklungskosten, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als Aufwand erfasst. Ab jenem Zeitpunkt, zu dem die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt werden, sind die Kosten für die Herstellung des immateriellen Vermögenswerts zu aktivieren. Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, dürfen nicht nachträglich aktiviert werden. Aktivierte Entwicklungskosten werden – sobald diese zur Nutzung zur Verfügung stehen (available for use) – linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, üblicherweise zwischen 3 und 15 Jahre, abgeschrieben.

Die aktivierten Entwicklungskosten werden jährlich einem Wertminderungstest gemäß IAS 36 unterzogen, sofern sie noch nicht nutzungsbereit sind.

35.6.4 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen.

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen liegen vor, wenn ein Privatunternehmen eine Infrastruktureinrichtung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben errichtet und betreibt und der Konzessionsgeber ein öffentlich-rechtlich organisiertes Unternehmen bzw. die öffentliche Hand ist. Der Konzern errichtet im Rahmen des überwiegenden Teils der Verträge keine öffentlichen Infrastruktureinrichtungen und übernimmt keine öffentlichen Aufgaben gesamthaft. Die isolierte Errichtung bzw. der Betrieb von Mautsystemen oder Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit fallen daher nicht unter diese Interpretation. Liegt eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung vor, muss zwischen solchen Vereinbarungen, die zu einem immateriellen Vermögenswert, und solchen, die zu einem finanziellen Vermögenswert führen, unterschieden werden. Hat der Betreiber als Gegenleistung für die Errichtung eines Systems gegenüber dem Konzessionsgeber einen unbedingten vertraglichen Anspruch darauf, einen Geldbetrag oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu erhalten, setzt der Betreiber einen finanziellen Vermögenswert an. Erhält der Betreiber als Gegenleistung lediglich das Recht, von den Benutzern der öffentlichen Dienstleistung eine Gebühr zu verlangen, setzt der Betreiber einen immateriellen Vermögenswert an. Immaterielle Vermögenswerte werden während der Errichtungsphase mit dem Fortschritt der Bautätigkeit erfasst, korrespondierend zur Erfassung der Umsatzerlöse gemäß den Vorschriften des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads. Nach ihrer Fertigstellung werden diese immateriellen Vermögenswerte über die Dauer der Betriebsphase abgeschrieben. Finanzielle Vermögenswerte werden durch Zahlung für den Errichtungsanteil beglichen.

Zum 31. März 2022 hat Kapsch TrafficCom keine Projekte gemäß dieser Interpretation bilanziert.

35.7 Wertminderung nicht monetärer Vermögenswerte.

Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise der Firmenwert oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderung überprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn entsprechende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese wertgemindert sein könnten.

Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Wertminderung einzelner Vermögenswerte wird ein Wertminderungstest durchgeführt und gegebenenfalls eine Wertminderung erfasst. Der Firmenwert wird auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Wertminderung getestet. Ein sich ergebender Wertminderungsbedarf wird zunächst als Wertminderung des Firmenwerts erfasst. Ist die Wertminderung höher als der Buchwert des Firmenwerts, werden die Buchwerte der übrigen Vermögenswerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Verhältnis ihrer Buchwerte entsprechend wertgemindert.

Der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit entspricht dem mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelten Barwert der zukünftigen Zahlungsströme, die dem Unternehmen aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen werden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten zukünftigen Cashflows inklusive Steuern unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Dabei wird die jeweils aktuelle, vom Management genehmigte Planung über einen Zeitraum von vier Jahren (Detailplanungszeitraum) zugrunde gelegt, bevor in die ewige Rente übergegangen wird. Die Wachstumsraten nach dem Detailplanungszeitraum basieren auf historischen Wachstumsraten sowie auf externen Studien zur zukünftigen mittelfristigen Marktentwicklung.

Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem erzielbaren Betrag von Vermögenswerten und ihrem Buchwert wird als Gewinn (im Falle einer Wertaufholung) oder Verlust im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Bei Vermögenswerten (mit Ausnahme des Firmenwerts), für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem nachfolgenden Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

Die Nutzungsdauern werden bei Vorliegen von relevanten Anhaltspunkten angepasst.

35.8 Fremdkapitalkosten.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zurechenbar sind, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts so lange aktiviert, bis alle Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zu verwenden. Ein qualifizierter Vermögenswert erfordert einen beträchtlichen Zeitraum (im Konzern mindestens 12 Monate), um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu bringen.

Zur Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten in einer Periode werden alle Anlageerträge, die aus Finanzinvestitionen erzielt worden sind und vorübergehend, bis zur Verwendung für den qualifizierten Vermögenswert angelegt wurden, von den angefallenen Fremdkapitalkosten abgezogen.

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden die Kriterien für einen qualifizierten Vermögenswert im Konzern für keinen angesetzten Vermögenswert erfüllt.

Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

35.9 Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Investitionszuschüsse für erworbene langfristige Vermögenswerte werden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des zugeordneten Vermögenswerts ergebniswirksam aufgelöst. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern hinreichend sicher ist, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt sind und der Zuschuss tatsächlich gewährt werden wird.

Aufgrund von Unwesentlichkeit werden Investitionszuschüsse nicht separat in der Bilanz, sondern unter sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen ausgewiesen.

Sonstige Zuschüsse, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste gewährt wurden, werden sofort ertragswirksam vereinnahmt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Auch Zuwendungen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Linderung von deren Auswirkungen gewährt wurden, fallen unter diesen Punkt und werden im Konzernabschluss in den sonstigen betrieblichen Erträgen berücksichtigt.

35.10 Leasing.

IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Im Wesentlichen betrifft dies bei Kapsch TrafficCom Gebäude, Fahrzeuge und IT-Equipment. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht auf den zugrunde liegenden Vermögenswert sowie eine Schuld, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.

Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen. Kapsch TrafficCom hat Untermietverträge abgeschlossen, welche als Finanzierungsleasing eingestuft sind. Der Konzern tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf, sodass sich diesbezüglich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

Der Konzern wendet die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Leasingverhältnisse, deren Vertragslaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt, sowie für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert (ungefähr TEUR 5) ist, an. Für diese Leasingverhältnisse ist somit kein Bilanzansatz erfolgt, stattdessen werden die Leasingzahlungen als Aufwand erfasst.

Zur Berechnung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten werden Grenzfremdkapitalzinssätze für die entsprechenden Laufzeiten ermittelt und verwendet. Der Grenzfremdkapitalzinssatz leitet sich von einem risikolosen Zinssatz für die zugrunde liegenden Laufzeiten, angepasst um etwaige Länder-, Währungs- und Unternehmerrisiken, ab.

35.11 Finanzinstrumente.

Finanzinstrumente umfassen finanzielle Vermögenswerte (wie Wertpapiere, Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und liquide Mittel) sowie finanzielle Schulden (wie Anleihen und Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und derivative Finanzinstrumente).

Der erstmalige Ansatz der Finanzinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

35.11.1 Finanzielle Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte werden gemäß IFRS 9 nach dem erstmaligen Ansatz wie folgt angesetzt:

Die Klassifizierung richtet sich nach der Einstufung als Eigenkapital- oder Fremdkapitalinstrument.

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Bei Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht die Möglichkeit, diese beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) nach IFRS 9 zu klassifizieren. Die aus diesen Vermögenswerten resultierenden Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis ohne Recycling erfasst.

Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken.

Alle Käufe oder Verkäufe werden zum Erfüllungstag erfasst. Die Kosten der Anschaffung inkludieren Transaktionskosten.

Bei Investitionen in Fremdkapitalinstrumente richtet sich die Klassifizierung nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und nach den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.

Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllen und nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert sind:

Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Im Falle von Unwesentlichkeit wird von einer Abzinsung abgesehen. In diese Kategorie fallen liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Teile der sonstigen finanziellen Forderungen und Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte, die weder im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen noch im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen und zum Verkauf gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Vermögenswerte können auch in diese Kategorie designiert werden bzw. fallen auch darunter, wenn die vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Aus diesen finanziellen Vermögenswerten resultierende Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken. In diese Kategorie fallen Schuldinstrumente, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag generieren, sowie derivative Finanzinstrumente. Derivate, die zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken als Cashflow Hedges designiert wurden, werden weiterhin als Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI), sind Schuldinstrumente, die im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen als auch zum Verkauf gehalten werden. Diese Schuldinstrumente führen ausschließlich zu Zahlungsströmen aus Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag. Finanziellen Vermögenswerte, bei denen die Voraussetzungen des FVOCI-Geschäftsmodells erfüllt sind und die nicht freiwillig in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, werden als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aus diesen finanziellen Vermögenswerten resultierende Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken. Beim Verkauf von Finanzanlagen wird der Unterschiedsbetrag zwischen Erlösen und Buchwerten erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Zusätzlich wird der Betrag, der im Eigenkapital ausgewiesen ist, erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Finanzinstrumente, deren Fälligkeit eine Frist von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag nicht übersteigt, werden als kurzfristige Vermögenswerte, alle anderen als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.

35.11.2 Liquide Mittel.

Die liquiden Mittel enthalten den Kassenbestand, täglich fällige Bankeinlagen und sonstige Bankguthaben, die jederzeit in liquide Mittel umgewandelt werden können und die einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen. In der Geldflussrechnung werden die Veränderungen der liquiden Mittel dargestellt. Kontokorrentverbindlichkeiten sind in der Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

35.11.3 Finanzielle Schulden.

Finanzielle Schulden werden nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Finanzielle Schulden sind nicht derivative Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungen. Sie werden zunächst mit dem Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Finanzielle Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ist die Restlaufzeit länger, erfolgt der Ausweis unter den langfristigen Verbindlichkeiten. Kontokorrentverbindlichkeiten sind in der Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Fremdkapitalkosten werden in der Gesamtergebnisrechnung periodengerecht als Aufwand erfasst. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Fremdwährungskurs bewertet.

Die finanziellen Schulden beinhalten kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen Verbindlichkeiten.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden.

35.11.4 Derivative Finanzinstrumente.

Derivate werden nur zur ökonomischen Risikoabsicherung und nicht zu spekulativen Zwecken gehalten. Derivative Finanz-instrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert, der ihnen am Tag des Vertragsabschlusses beizumessen ist, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert wurde und, falls ja, von der Art des abgesicherten Postens.

Der Konzern verfügt über eine gruppenweit gültige Treasury Policy, die den allgemeinen Rahmen für den Abschluss von Sicherungsgeschäften bildet. Falls erforderlich werden die Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 dokumentiert und ausgewiesen. Zum 31. März 2022 sind keine Cashflow Hedges sowie Fair Value Hedges bilanziert.

Darüber hinaus gibt es im Konzern Derivate, die einen bilanziellen Vermögenswert oder eine bilanzielle Verbindlichkeit absichern. Sie werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht jenem Wert, den die jeweilige Gesellschaft bei der Auflösung des Geschäfts am Bilanzstichtag erhalten würde oder zahlen müsste. Positive beizulegende Zeitwerte zum Bilanzstichtag werden unter den finanziellen Vermögenswerten und negative beizulegende Zeitwerte unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Veränderungen im beizulegenden Zeitwert dieser derivativen Finanzinstrumente werden unverzüglich, je nach Zweck des Derivats, entweder in der Gesamtergebnisrechnung, im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. sonstigen betrieblichen Aufwand oder im Finanzergebnis erfasst. Sofern die Restlaufzeit zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, wird der Wert des Derivats als langfristiger Vermögenswert bzw. langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, und als kurzfristiger Vermögenswert bzw. kurzfristige Verbindlichkeit, sofern die Restlaufzeit kürzer als zwölf Monate ist. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sind in Erläuterung 16 angeführt.

Bei Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb werden Kursdifferenzen im sonstigen Ergebnis erfasst und bei der Veräußerung oder teilweisen Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs bzw. bei der Rückführung der geschuldeten Beträge vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

35.11.5 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten.

Folgende finanzielle Vermögenswerte fallen unter die Erfassung erwarteter Kreditverluste nach IFRS 9:

Der Konzern verwendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen mit oder ohne signifikante Finanzierungskomponente sowie für Leasingforderungen das vereinfachte Wertminderungsmodell und berechnet dementsprechend die Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste. Dabei erfolgt die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste (Expected-Credit-Loss-Modell) auf Basis einer Wertberichtigungstabelle (provision matrix), in der die finanziellen Vermögenswerte entsprechend ihrer Altersstruktur gegliedert und die jeweiligen Ausfallsraten für unterschiedliche Altersbänder bestimmt werden. Die Altersstruktur gliedert sich wie folgt: nicht überfällig sowie 1–30 Tage, 31–60 Tage, 61–90 Tage, 91–180 Tage, 181–270 Tage und über 270 Tage überfällig. Kapsch TrafficCom geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen über 270 Tage überfällig sind.

Zur Erstellung einer Wertberichtigungstabelle werden sowohl historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle als auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen berücksichtigt, indem ein eventueller Ausfall vom Konzern geschätzt wird. Als zukunftsorientierte Informationen werden in erster Linie Veränderungen von länderspezifischen CDS Spreads berücksichtigt, weil der CDS-Markt alle verfügbaren öffentlichen Informationen und Erwartungen hinsichtlich marktbezogener Veränderungen widerspiegelt. Die finanziellen Vermögenswerte werden nach verschiedenen Regionen aufgeteilt und das Kreditrisiko bzw. die Änderung des Kreditrisikos für die jeweilige Region entsprechend berücksichtigt. Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen stellen noch nicht fakturierte Forderungen dar und unterscheiden sich in Bezug auf die Risikokriterien nicht wesentlich von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus vergleichbaren Verträgen. Daher werden für diese dieselben Ausfallsraten wie für nicht überfällige Forderungen herangezogen. Für Leasingforderungen sind die Wertberichtigungen zum 31. März 2022 nicht wesentlich. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit gegeben ist, beispielsweise wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder keine Vereinbarungen mit dem Schuldner mehr möglich sind und daher nicht mehr mit einem Zahlungseingang gerechnet wird.

Für liquide Mittel wäre eine allfällige Wertminderung unwesentlich und wurde daher nicht berücksichtigt.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag für jede einzelne bedeutende Finanzanlage oder Gruppe von Finanzanlagen, ob es objektive Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Falls solche Anzeichen bestehen, berücksichtigt der Konzern diese Wertminderung. Für Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wird bei Ausbuchung der bisher im Eigenkapital verbuchte Anteil recycled und erfolgswirksam in der Gesamt-ergebnisrechnung erfasst. Der aus dem Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliederte kumulierte Verlust ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuell beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts.

Wenn in folgenden Perioden der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten Finanzinstruments steigt und dieser Anstieg in direktem Zusammenhang mit einem Ereignis steht, das eintritt, nachdem die Wertminderung erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst worden ist, macht der Konzern den Wertberichtigungsverlust rückgängig.

35.12 Vorräte.

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder, falls niedriger, zum Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Kosten werden mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Aufwendungen sowie alle variablen und fixen Gemeinkosten (basierend auf normaler betrieblicher Kapazität), die im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im Zuge des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs abzüglich variabler Veräußerungskosten dar.

35.13 Leistungen an Arbeitnehmer.

Der Konzern gewährt verschiedene Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses sowie andere langfristige Leistungen, entweder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder gemäß den Bestimmungen des entsprechenden lokalen Arbeitsrechts.

Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, bei dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft (Fonds) entrichtet. Der Konzern hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn der Fonds nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche aller Beschäftigten aus den laufenden und vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen.

Neben beitragsorientierten Plänen existieren leistungsorientierte Pläne. Diese schreiben typischerweise einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den die Beschäftigten bei Rentenantritt erhalten werden und der in der Regel von einem oder mehreren Faktoren (wie Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist.

Für leistungsbezogene Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Anwartschaften auf Abfertigung gelangt gemäß IAS 19 die Anwartschaftsbarwertmethode zur Anwendung. Nach dieser Methode werden die Kosten der Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt. Dafür werden die planmäßigen Kosten auf Basis eines Gutachtens eines qualifizierten Versicherungsmathematikers, der jährlich eine vollständige Bewertung der Pläne durchführt, über die Dienstzeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt angesetzt. Die Verpflichtungen zur Zahlung einer Pension werden unter Zugrundelegung von Zinssätzen von hochwertigen Unternehmensanleihen, deren Laufzeit in etwa der Laufzeit der entsprechenden Verbindlichkeiten entspricht, als Barwert der künftigen Zahlungen berechnet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens.

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit leistungsbezogenen Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Anwartschaften auf Abfertigung beinhalten folgende Bestandteile:

Zahlungen des Konzerns an eine Pensionskasse im Zusammenhang mit beitragsorientierten Versorgungsverpflichtungen sind im Personalaufwand in der Gesamtergebnisrechnung periodengerecht erfasst.

Zur Berechnung der Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen für Jubiläumsgelder kommt gemäß IAS 19 ebenfalls die Anwartschaftsbarwertmethode zur Anwendung. Jubiläumsgelder sind pauschale Zahlungen, die im Kollektivvertrag festgelegt und von Gehaltshöhe und Dienstjahren abhängig sind. Anspruch besteht erst nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren. Die Berechnung der Verbindlichkeiten aus den Verpflichtungen für Jubiläumsgelder erfolgt in ähnlicher Weise wie die Berechnung der Verbindlichkeiten für Abfertigungsverpflichtungen. Der laufende Dienstzeitaufwand wird in den Personalkosten, der Nettozinsaufwand erfolgswirksam im Zinsaufwand erfasst. Umbewertungen (remeasurements) werden in der Periode ihres Entstehens im Personalaufwand erfasst.

35.14 Rückstellungen.

Rückstellungen werden bei Vorliegen einer aktuellen rechtlichen oder faktischen Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit in der Bilanz gebildet, wenn ein Abfluss finanzieller Mittel für die Bedienung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Verpflichtung angestellt werden kann. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Rückstellungsbildung. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags. Der Erfüllungsbetrag stellt die bestmögliche Schätzung jener Ausgabe dar, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Dabei werden zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, berücksichtigt. Sofern wesentlich, werden die Rückstellungen mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst.

Rückstellungen für Garantieverpflichtungen und Haftungen für Fertigungsmängel, Serien- und Systemfehler dienen im überwiegenden Umfang zur Abdeckung von Verpflichtungen zu kostenlosen Reparaturen und Ersatzlieferungen entsprechend den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bzw. aufgrund von Einzelvereinbarungen. Sie werden auf Basis der für die jeweilige Gruppe von Verpflichtungen existierenden Erfahrungssätze, die aus den zuletzt für diese Zwecke angefallenen Lohn-, Material- und Gemeinkosten, Ersatzlieferungen und Preisnachlässen abgeleitet wurden, bewertet. Eine Rückstellung wird gemäß einer besten Schätzung der Kosten für die Mängelbehebung im Zuge der Gewährleistung für die vor dem Bilanzstichtag verkauften Produkte angesetzt.

Eine Rückstellung für belastende Verträge und Drohverluste wird erfasst, sobald der erwartete Nutzen, den der Konzern aus einem Vertrag zieht, geringer als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist. Die Rückstellung wird zum Barwert des niedrigeren Betrags aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung dotiert. Die Erfassung von Wertminderungen auf mit dem belastenden Vertrag verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung der Rückstellung für den belastenden Vertrag vor.

Eine Rückstellung für Restrukturierung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 37 gebildet und enthält nur die direkt im Zusammenhang mit der Restrukturierung entstehenden Ausgaben, die zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen und nicht mit laufenden Aktivitäten im Zusammenhang stehen. Restrukturierungsmaßnahmen wurden von Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2020/21 kommuniziert und gestartet. Der Großteil der Maßnahmen wurde im Geschäftsjahr 2021/22 durchgeführt und die Rückstellung entsprechend verbraucht.

35.15 Laufende und latente Steuern.

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Regel im Periodenergebnis erfasst. Lediglich Steuern, die auf im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen entfallen, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das lokale Management verantwortet gemeinsam mit der lokalen steuerlichen Vertretung die Steuererklärungen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Steuerschulden für Beträge, die erwartungsgemäß an die Finanzverwaltung abzuführen sind.

Latente Steueransprüche/-schulden werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode in voller Höhe für alle temporären Differenzen zwischen dem steuerlichen Wert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und den im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten bilanziert. Falls jedoch die latenten Steueransprüche/-schulden aus der erstmaligen Bilanzierung eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit aus einer anderen als einen Unternehmenszusammenschluss betreffenden Transaktion resultieren, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder den Bilanz- noch den steuerlichen Gewinn bzw. Verlust beeinflusst, so werden diese nicht berücksichtigt. Ebenso werden keine latenten Steuern erfasst, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren.

Die latenten Steueransprüche/-schulden werden unter Verwendung von Steuersätzen (und -gesetzen) bestimmt, die in Kraft sind bzw. zum Bilanzstichtag so gut wie in Kraft sind und von denen erwartet wird, dass diese gelten werden, wenn die entsprechenden aktiven latenten Steueransprüche realisiert bzw. die latenten Steuerschulden getilgt werden.

Latente Steueransprüche werden bis zu jenem Ausmaß angesetzt, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne vorhanden sein werden, gegen die man die temporären Differenzen verwenden kann (Planungshorizont von 8 Jahren). Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und neu beurteilt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steuerschulden werden für temporäre Differenzen angesetzt, die bei Investitionen in Tochtergesellschaften entstehen, außer in jenen Fällen, in denen der Zeitpunkt der Auflösung der temporären Differenz vom Konzern bestimmt wird und es wahrscheinlich ist, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufgelöst wird.

Latente Steuerforderungen und -schulden werden, unter Berücksichtigung der Fristigkeiten, saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.

35.16 Langfristige, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.

Kapsch TrafficCom klassifiziert langfristige Vermögenswerte als „zur Veräußerung gehalten“, wenn der im Restbuchwert verkörperte Nutzen überwiegend durch Veräußerung und nicht durch weiteren Gebrauch realisiert werden soll. Zum Zeitpunkt der Einstufung als „zur Veräußerung gehalten“ werden die Vermögenswerte gemäß IFRS 5 neu bewertet. Die Folgebewertung geschieht zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Jegliche Wertminderung wird zuerst dem Firmenwert und in der Folge den übrigen Vermögenswerten und Schulden aliquot zugerechnet und in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Zum 31. März 2022 gibt es keine wesentlichen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte oder aufgegebene Geschäftsbereiche.

35.17 Eventualschulden.

Bei Eventualschulden wird die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen als unwahrscheinlich eingestuft und es ist daher nach IFRS keine Verbindlichkeit in die Bilanz aufzunehmen.

Eventualschulden können aus zwei Gründen entstehen. Zum einen umfassen sie mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen entstehen und deren Existenz durch unbestimmte zukünftige Ereignisse, die zumindest teilweise außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, bestätigt wird. Zum anderen umfassen sie bestehende Verpflichtungen, bei denen allerdings die Höhe der Verpflichtungen nicht mit ausreichender Verlässlichkeit ermittelt werden kann oder bei denen ein Abfluss von Ressourcen zur Begleichung der Verpflichtungen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird.

35.18 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen und im Geschäftsjahr 2021/22 erstmalig angewandt wurden.

Neue/geänderte IFRS Veröffentlicht durch
das IASB und von
der EU übernommen
Anzuwenden für
Geschäftsjahre
beginnend am
oder nach dem
Wesentliche
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IFRS 16 COVID-19-bezogene Mietkonzessionen März 2021 1. April 2021 Keine
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16 Interest Rate Benchmark Reform –
Phase 2
August 2020 1. Jänner 2021 Keine
IFRS 4 Vorübergehende Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Juni 2020 1. Jänner 2021 Keine
IFRS 16 „COVID-19-bezogene Mietkonzessionen“.

Infolge der Corona-Pandemie wurden Leasingnehmern Mietzugeständnisse in unterschiedlicher Form gewährt. Die Änderung des IFRS 16 erlaubt dem Leasingnehmer, auf die Beurteilung, ob ein Mietzugeständnis im Zusammenhang mit COVID-19 nach IFRS 16 eine Modifikation des Leasingverhältnisses darstellt, zu verzichten. Stattdessen können Leasingnehmer solche Mietzugeständnisse so behandeln, als handele es sich nicht um eine Modifikation des Leasingverhältnisses. Aus der Anwendung haben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) – Phase 2: Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16.

Im August 2020 veröffentlichte der IASB Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16, die sich mit Fragen befassen, die sich aus der Reform der Referenzzinssätze, einschließlich des Austausches eines Referenzzinssatzes durch einen anderen, ergeben.

Die Änderungen aus Phase 2 gewähren folgende Erleichterungen:

Betroffene Unternehmen müssen Informationen über die Art und das Ausmaß der Risiken offenlegen, die sich aus der IBOR-Reform ergeben und denen das Unternehmen ausgesetzt ist, sowie darüber, wie das Unternehmen diese Risiken steuert und welche Fortschritte es beim Übergang zu alternativen Referenzzinssätzen macht und wie es diesen Übergang steuert. Aus der Anwendung haben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

IFRS 4 „Vorübergehende Befreiung von IFRS 9“.

Da diese Änderung vorwiegend Versicherungsunternehmen betrifft, ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom Group.

35.19 Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden.

Neue/geänderte IFRS Veröffentlicht durch
das IASB und
von der EU
übernommen
Anzuwenden für
Geschäftsjahre
beginnend am
oder nach dem
Wesentliche
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IFRS 17 Versicherungsverträge Juni 2020 1. Jänner 2023 Keine
IAS 16 Sachanlagen - Erlöse bevor beabsichtigter Nutzung Mai 2020 1. Jänner 2022 Keine
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept der IFRS Mai 2020 1. Jänner 2022 Keine
IAS 37 Belastende Verträge –
Kosten der Vertragserfüllung
Mai 2020 1. Jänner 2022 Keine
AIP 2018-2020 Jährliche Verbesserungen der IFRS
(Zyklus 2018–2020)
Mai 2020 1. Jänner 2022 Keine
IAS 8 Definition von „Schätzungen“ Februar 2021 1. Jänner 2023 Keine
IAS 1,IFRS Practice Statement 2 Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angaben von
Rechnungslegungsmethoden
Jänner 2020 1. Jänner 2023 Keine
Neue/geänderte IFRS Veröffentlicht durch das IASB, jedoch von der EU noch nicht übernommen Anzuwenden für
Geschäftsjahre
beginnend am
oder nach dem
Wesentliche
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IAS 1 Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig Jänner 2020 1. Jänner 2023 Noch offen
IAS 12 Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen Mai 2021 1. Jänner 2023 Noch offen
IFRS 17 Änderung an IFRS 17:
Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9: Vergleichsinformationen
Dezember 2021 1. Jänner 2023 Noch offen

Der Konzern wendet diese neuen oder geänderten Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.

IFRS 17 Versicherungsverträge. IFRS 17 wurde in Mai 2017 als Ersatz für IFRS 4 Versicherungsverträge veröffentlicht. Das Bewertungsmodell des IFRS 17 basiert auf der Ermittlung der aktuellen Erfüllungswerte der Versicherungsverträge, sodass deren Wertansätze in jeder Berichtsperiode bei Schätzungsänderungen anzupassen sind.

Die neuen Regeln werden sich auf die Abschlüsse und Kennzahlen aller Unternehmen auswirken, die Versicherungsverträge oder Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung ausgeben.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

IAS 16 Sachanlagen – Änderungen an IAS 16: Erlöse bevor beabsichtigter Nutzung. Die Änderungen an IAS 16 untersagen es einem Unternehmen, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage Erlöse abzuziehen, die es aus dem Verkauf von Gegenständen erzielt, die während der Zeit, in der der Vermögenswert zu seinem Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt wurden (zum Beispiel Erlöse aus dem Verkauf von auf einer Testanlage gefertigten Mustern). Die Änderung stellt auch klar, was unter „Kosten für Testläufe“ zu verstehen ist. Hierunter fallen Kosten zur Feststellung, ob der Vermögenswert technisch und physisch in der Lage ist, für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt zu werden. Das Erreichen einer bestimmten finanziellen Leistungsfähigkeit (wie eine vom Management angestrebte operative Gewinnmarge) ist hingegen für die Beurteilung irrelevant.

Die Änderung verlangt, dass Unternehmen Erlöse und Kosten im Zusammenhang mit produzierten Gegenständen, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen, getrennt ausweisen und den Posten der Gesamtergebnisrechnung angeben, in dem diese Erlöse erfasst werden.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept der IFRS. Geringfügige Änderungen wurden an IFRS 3 vorgenommen, um die Verweise auf das überarbeitete Rahmenkonzept der IFRS zu aktualisieren und IFRS 3 um die Vorschrift zu ergänzen, dass ein Erwerber bei der Identifizierung von übernommenen Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des IAS 37 oder IFRIC 21 fallen, die Regelungen des IAS 37 oder IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden hat. Ohne diese neue Regelung hätte ein Unternehmen bei einem Unternehmenszusammenschluss einige Verbindlichkeiten angesetzt, die gemäß IAS 37 bzw. IFRIC 21 nicht bilanziert werden dürften und daher unmittelbar nach dem Erwerb erfolgswirksam auszubuchen gewesen wären. Des Weiteren wird IFRS 3 um ein explizites Ansatzverbot für erworbene Eventualforderungen ergänzt.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen – Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung. Die Änderung an IAS 37 stellt klar, dass zu den Erfüllungskosten eines Vertrags alle direkt dem Vertrag zurechenbaren Kosten gehören. Diese umfassen die zusätzlich für die Erfüllung des Vertrags entstehenden Kosten (sogenannte „incremental costs“, wiel direkte Lohn- und Materialkosten),sowie andere Kosten, die direkt der Vertragserfüllung zuzurechnen sind.

Zudem erfolgt eine Klarstellung, wonach sich eine etwaige vorrangige Wertminderung auf die zur Vertragserfüllung eingesetzten (bisher: mit dem Vertrag verbundenen) Vermögenswerte erstreckt.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018 bis 2020). Die folgenden Verbesserungen an Standards wurden im Mai veröffentlicht:

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Änderungen an IAS 8: Definition von Schätzungen. Es wird klargestellt, wie zwischen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. Die Unterscheidung ist wichtig, da Änderungen von Schätzungen prospektiv auf künftige Geschäftsvorfälle und Ereignisse, solche von Rechnungslegungsmethodenänderungen hingegen retrospektiv auf vergangene Geschäftsvorfälle und Ereignisse sowie die laufende Periode anzuwenden sind.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angaben von Rechnungslegungsmethoden. In IAS 1 wurde klargestellt, dass Unternehmen alle wesentlichen (material) Rechnungslegungsmethoden anzugeben haben. Zuvor sprach der Standard von maßgeblichen (significant) Rechnungslegungsmethoden. Die Änderungen definieren, was unter „wesentlichen Rechnungslegungsmethoden“ zu verstehen ist und wie man sie identifiziert. Sie stellen auch klar, dass unwesentliche Informationen zu Rechnungslegungsmethoden nicht angegeben werden müssen. Wenn sie jedoch angegeben werden, dürfen hierdurch wesentliche Informationen zu Rechnungslegungsmethoden nicht verschleiert werden.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Standards und Interpretationen, die bereits vom IASB veröffentlicht , jedoch von der EU noch nicht übernommen sind : Diese Standards und Interpretationen bzw. Anpassungen der Standards und Interpretationen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben.

36 Ergebnis je Aktie.

Das Ergebnis je Aktie (unverwässertes Ergebnis) wird durch Division des den Anteilseignern zuordenbaren Perioden-ergebnisses der Gesellschaft durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Stückaktien berechnet. Etwaige Stückaktien, die von der Gesellschaft erworben und als eigene Aktien gehalten wurden, bleiben unberücksichtigt. Zum 31. März 2022 hielt die Gesellschaft – wie im Vorjahr – keine eigenen Aktien. Es gab keine Verwässerungseffekte.

2020/21 2021/22
Den Anteilseignern zurechenbares Periodenergebnis der Gesellschaft (in EUR) -102.878.150 -9.311.675
Gewichtete durchschnittliche Anzahl Aktien 13.000.000 13.000.000
Ergebnis je Aktie (in EUR) -7,91 -0,72

37 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Es gab keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre.

38 Zusatzangaben.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2021/22 setzte sich aus 3.714 Angestellten und 733 Arbeiterinnen und Arbeitern zusammen (2020/21: 4.020 Angestellte und 807 Arbeiterinnen und Arbeiter).

Aufwendungen für den Abschlussprüfer.

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer beliefen sich auf TEUR 280 (2020/21: TEUR 308) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

2020/21 2021/22
Prüfung des Konzernabschlusses 104 105
Andere Bestätigungsleistungen 99 140
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 105 35
Gesamt 308 280

Vergütungen und sonstige Zahlungen an Organe der Gesellschaft.

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2021/22 aus folgenden Personen zusammen:

Die laufenden Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 TEUR 2.105 (2020/21: TEUR 1.605). Für die vorzeitige Beendigung eines Vorstandsmandats wurde eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von TEUR 2.478 geleistet. Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 1.613 (Vorjahr: Erträge von TEUR 283). In Summe ergeben sich daraus Gesamtbezüge des Vorstandes im Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von TEUR 4.583 (vor Verrechnung mit Rückstellungsbeträgen).

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2021/22 aus folgenden Personen zusammen:

Vom Betriebsrat entsandt:

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 120 (2020/21: TEUR 120) als Aufwand erfasst.

Wie in den Vorjahren wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gewährt und auch keine Garantien zu deren Gunsten abgegeben.

Ergebnisverwendungsvorschlag.

Der Konzern beabsichtigt, wie schon in diesem Geschäftsjahr, keine Dividende auszuschütten.

Zur Veröffentlichung genehmigt:

Wien, am 14. Juni 2022

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

Erklärung der gesetzlichen Vertreter.

Gemäß § 124 Abs. 1 BörseG 2018.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 14. Juni 2022

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk.

Bericht zum Konzernabschluss.
Prüfungsurteil.

Wir haben den Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der konsolidierten Bilanz zum 31. März 2022, der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung und der konsolidierten Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Erläuterungen zum Konzernabschluss (Konzernanhang), geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil.

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1 Werthaltigkeit der Firmenwerte.

Sachverhalt.

Im Konzernabschluss werden in den „Immateriellen Vermögenswerten“ Firmenwerte in Höhe von TEUR 22.735 ausgewiesen, die im Wesentlichen mit TEUR 11.771 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-Americas und mit TEUR 7.371 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-APAC zugeordnet sind. Der Konzern führt mindestens einmal jährlich und darüber hinaus bei Vorliegen von Anhaltspunkten einen Wertminderungstest (Impairment Test nach IAS 36) durch. Im Geschäftsjahr 2021/22 ergab sich auf Basis des Wertminderungstests kein Wertminderungsbedarf.

In den ZGE Tolling-Americas und TM-Americas sind Firmenwerte zugeordnet, deren Werthaltigkeit wesentlich durch die Geschäftsentwicklung in Nordamerika bestimmt wird. Im Geschäftsjahr 2020/21 sind signifikante Verluste angefallen, die überwiegend auf erhebliche Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen in den wesentlichen Projekten zurückzuführen sind. Als Reaktion auf die Verluste und die identifizierten Verlustursachen wurden im Geschäftsjahr 2020/21 durch das Management mit Unterstützung externer Berater Maßnahmen identifiziert, beschlossen und implementiert, die in Zukunft zu einer positiven Ergebnisentwicklung führen sollen. Das Geschäftsjahr 2021/22 war in Nordamerika noch wesentlich durch diese Restrukturierungsmaßnahmen und eine Phase der Konsolidierung und Neuorganisation geprägt, und bei einigen Errichtungsprojekten in den USA mussten, in deutlich geringerem Umfang als im Vorjahr, neuerlich Margenanpassungen vorgenommen werden, sodass sich weiterhin ein negativer Ergebnisbeitrag aus dem Geschäft in Nordamerika ergibt. Auf Basis des Wertminderungstests liegt in den ZGE Tolling-Americas und TM-Americas kein Wertminderungsbedarf vor, wobei die Werthaltigkeit von der Erreichung der künftig wieder profitablen Geschäftsplanung abhängt.

Durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine ergeben sich infolge der Sanktionen Auswirkungen auf das Geschäft von Kapsch TrafficCom in Russland und Weißrussland. Während sich in Weißrussland, insbesondere in dem wichtigen bis 2032 laufenden Betrieb des landesweiten Mautsystems für Pkws und Lkws, aktuell keine wesentlichen negativen Effekte abzeichnen, wird in Russland, das nur einen sehr geringen Umsatzbeitrag liefert, derzeit kein Neugeschäft angenommen. Das Management hat mögliche Unsicherheiten in Zusammenhang mit den Aufträgen in Russland und Weißrussland, die überwiegend in die ZGE Tolling-EMEA einfließen, im Rahmen von Abschlägen in Umsätzen und Margen in der Mehrjahresplanung berücksichtigt. Es ergibt sich in dieser ZGE zum 31. März 2022 kein Wertminderungsbedarf.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Marktentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit einzelner Großaufträge im Planungszeitraum. Dies betrifft insbesondere Mauterrichtungsprojekte im Segment Tolling, wo der Auftragseingang sehr volatil ist und die Vergabe der Projekte in der Regel auf Basis von Ausschreibungen erfolgt, was regelmäßig mit gewissen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Annahmen für die ewige Rente. Für den Konzernabschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko einer Überbewertung des Firmenwertes, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie des herangezogenen Berechnungsmodells unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten beurteilt.

Dabei haben wir zunächst ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess sowie den Werthaltigkeitstest (Identifizierung und Definition von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, Ermittlung des erzielbaren Betrages, Analyse der Werthaltigkeit, Ermittlung von Diskontierungszinssatz und Wachstumsrate sowie Berechnungsmodell) erlangt.

Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung übereinstimmen und die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie Umsatz, Aufwendungen, Projektplanung, Investitionen, Veränderungen im Working Capital) analysiert und kritisch gewürdigt. Ebenso haben wir die getroffenen Annahmen in Bezug auf die Unsicherheiten in Folge des Kriegs in der Ukraine und daraus resultierende möglichen Risiken in der Mehrjahresplanung analysiert und kritisch gewürdigt. Die Annahmen in Bezug auf Diskontierungszinssatz und Wachstumsrate wurden anhand von externen Markt- und Branchendaten überprüft sowie das Berechnungsmodell rechnerisch nachvollzogen. Weiters haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zum Wertminderungstest beurteilt. Dies umfasste insbesondere auch die Sensitivitätsanalysen, die zur Risikobeurteilung möglicher Abweichungen von Umsatz- und Ergebnisannahmen sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten ermittelt wurden.

Das von der Gesellschaft eingesetzte Bewertungsmodell ist geeignet, um einen IFRS-konformen Werthaltigkeitstest (Impairment Test nach IAS 36) durchzuführen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind vertretbar. Die von IAS 36 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zu Firmenwerten finden sich in Erläuterung 14 „Immaterielle Vermögenswerte“ und Erläuterung 35.6.1 „Firmenwerte“ unter Abschnitt 35 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“..

2 Schätzungen und Annahmen in der Ertragsrealisierung bei der Bilanzierung von Errichtungsprojekten.

Sachverhalt.

Ein signifikanter Teil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge des Konzerns stammt aus der Errichtung von Mautsystemen (Maut) und der Errichtung von Systemen zur Steuerung des Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens (Verkehrsmanagement). Die lang- und kurzfristigen Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen zum 31. März 2022 belaufen sich auf TEUR 87.490 und die lang- und kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen auf TEUR 36.884. Weiters wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 20.976 gebildet, um für mögliche Verluste aus der weiteren Projektabwicklung vorzusorgen. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden TEUR 149.231 an Umsätzen aus der Errichtung von Maut- und Verkehrsmanagement-Systemen erzielt. Bei der Bilanzierung von Errichtungsprojekten realisiert der Konzern Umsätze nach IFRS 15 auf Basis des Fertigstellungsgrads, der aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für den jeweiligen Auftrag ermittelt wird. Dies erfordert eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Aufträgen resultierenden Kosten sowie der Risiken aus der Projektabwicklung, die sich aus technischen Problemen, zeitlichen Verzögerungen oder Problemen mit Sublieferanten oder sonstigen externen Rahmenbedingungen ergeben können und die Marge des Auftrags beeinflussen. Weiters können aus diesen Projekten auch Schadenersatz- oder Vertragsstrafen resultieren, die bei der Projektbewertung zu berücksichtigen sind und eine Risikoeinschätzung erfordern. Bei einzelnen Verträgen ist im Transaktionspreis auch eine variable Gegenleistung vereinbart, die ebenfalls zu Schätzungen führt. Bei einer Vielzahl an Aufträgen des Konzerns handelt es sich regelmäßig um technisch komplexe Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind.

Bedingt durch unter anderem Ressourcenknappheit bei qualifizierten Mitarbeitern und Problemen bei der Implementierung einer neuen Softwarelösung kam es im Geschäftsjahr 2020/21 in Nordamerika zu erheblichen Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen bei einigen Projekten, woraus sich Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 ergeben haben. Im Geschäftsjahr 2021/22 konnte im Großteil der betroffenen Projekte ein Fortschritt beim Fertigstellungsgrad erzielt werden, es waren jedoch auch in diesem Geschäftsjahr Margenanpassungen notwendig, jedoch in deutlich geringerem Ausmaß als im Vorjahr. Eines der Projekte wurde durch den Kunden gekündigt.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen der Projekte, insbesondere während der Errichtungsphase, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der erheblichen Schätzungen, die mit der Bilanzierung dieser Aufträge verbunden sind, resultiert das Risiko, dass der Umsatz aus den Errichtungsprojekten, das Konzernergebnis und projektbezogene Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unseres risikobasierten Prüfungsansatzes haben wir ein Verständnis über den Umsatzprozess und die internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne automatische und manuelle Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Auftragskalkulation beim Abschluss neuer Verträge, Billigung der laufenden Nachkalkulation und Statusberichte zu Großprojekten. Anlässlich der Erstimplementierung haben wir uns das Fachkonzept des Konzerns zur Implementierung von IFRS 15 durchgesehen und gewürdigt. Das konzernweite IT-System zur Umsatzbilanzierung nach IFRS 15 („Revenue Engine“) wurde im Jahr der Erstimplementierung im Geschäftsjahr 2018/19 einer Systemprüfung und seitdem einer jährlichen Update-Prüfung der diesbezüglichen IT-Kontrollen unterzogen. Die korrekte Berechnung der Umsätze auf Basis des Fertigstellungsgrads haben wir anhand von Stichproben nachvollzogen. Wir nahmen stichprobenartig Einsicht in Projektanträge, Kundenverträge, Aufsichtsratsprotokolle, das Projektbudgetierungstool sowie Detailkostenaufstellungen und haben Gespräche mit den Projektmanagern und dem Management zum Projektverlauf, Projektrisiken und den Planungsannahmen einzelner Projekte geführt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Schätzungen lag ein besonderer Fokus auf der Überprüfung der regelmäßigen Aktualisierung der Planannahmen, insbesondere für die Planauftragskosten bis zur Fertigstellung und die Planmarge des Projekts. Dabei haben wir auf historische Erfahrungswerte betreffend die Genauigkeit von Schätzungen von in der Vergangenheit abgewickelten Großprojekten zurückgegriffen. Wir haben die Angemessenheit der Angaben zu Schätzungsunsicherheiten überprüft und die Berechnung der Sensitivitätsangaben bei einer Änderung der absoluten Planmarge (Deckungsbeitrag) der Projekte um 10 % nachvollzogen.

In Bezug auf die Projekte in Nordamerika (Tochtergesellschaft Kapsch TrafficCom USA) wurden wie im Vorjahr zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt. Insbesondere wurde die Wirksamkeit der Kontrollen zum Projektcontrolling überprüft sowie die Risikovorsorgen und Kostenanpassungen und die zuletzt genehmigte Planung der stichprobenartig geprüften Projekte mit dem lokalen Management und den zuständigen Projektmanagern besprochen und gewürdigt. Weiters wurde die von einem externen Berater erstellte Projektrisikoanalyse (Update aus der Vorjahresanalyse in Bezug auf sechs weiterhin kritische Projekte) kritisch durchgesehen und gewürdigt.

Die angewendeten Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Annahmen zur Umsatzrealisierung von Errichtungsprojekten sind vertretbar. Die von IFRS 15 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zur Ertragsrealisierung finden sich in der Erläuterung 1.4.1 „Erlösrealisierung bei Auftragsfertigung“, Erläuterung 2 „Segmentinformation“, in den Erläuterungen 21 „Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten“, 27 „Rückstellungen“ sowie in der Erläuterung 35.3 „Ertragsrealisierung“ unter Abschnitt 35 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.

3 Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe im Geschäftsjahr 2019/20 und aktueller Status.

Sachverhalt.

Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die automatische Kontrolle der Pkw-Maut mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, in dem die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt wurde. Am Folgetag hat der Kunde, die Bundesrepublik Deutschland, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 gekündigt.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind die Kapsch TrafficCom AG, Wien, die CTS EVENTIM AG & Co KGaA, Deutschland, und die autoTicket GmbH, Deutschland. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von EUR 560 Mio. gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden vom zuständigen Ministerium bestritten und es wurde ein Schiedsgericht angerufen. Das unabhängige Schiedsgericht hat im Frühjahr 2020 seine Tätigkeit aufgenommen.

Mit Zwischenschiedsspruch vom 22. März 2022 hat das Schiedsgericht entschieden, dass die von der autoTicket GmbH, Deutschland, erhobenen Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz (Ersatz des Bruttounternehmenswerts der autoTicket GmbH, Deutschland, und Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten) gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach gerechtfertigt sind. Über die Höhe der Ansprüche wird das Schiedsgericht in der nun folgenden Phase des Schiedsverfahrens entscheiden.

Im Konzernabschluss war insbesondere die Bilanzierung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten und die Vollständigkeit und Angemessenheit der erforderlichen Anhang-angaben zu beurteilen, weshalb dies als besonderer Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit dem Vorstand und der Rechtsabteilung des Konzerns zum Stand des Schiedsgerichtsverfahrens und Zwischenschiedsspruchs besprochen. Wir haben zum Stichtag 31. März 2022 externe Bestätigungen von den Rechtsanwälten eingeholt, die den Sachverhalt für den Konzern betreuen, und mit den Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei, die die autoTicket GmbH, Deutschland, im Schiedsverfahren vertritt, den Zwischenschiedsspruch erörtert. Wir haben beurteilt, ob auf Basis des Zwischenschiedsspruchs, der die Ansprüche dem Grunde nach bestätigt, weiterhin eine Bilanzierung einer Eventualforderung geboten ist.

Wir haben weiters den testierten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der autoTicket GmbH, Deutschland, eingesehen und selbst zusätzliche Prüfungshandlungen auf das für die At-Equity-Bilanzierung erforderliche Konzernberichtspaket zum 31. März 2022 vorgenommen. Die Bilanzierung der finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die in der nun folgenden Phase des Schiedsverfahrens der Höhe nach bestätigt werden, als Eventualforderung ist angemessen.

Die Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sind angemessen dargestellt und die insbesondere nach IAS 37 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zur Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe sowie das anhängige Schiedsgerichtsverfahren finden sich insbesondere in Erläuterung 29 „Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse sowie Angaben zur Infrastrukturabgabe Deutschland“.

4 Ansatz latenter Steueransprüche.

Sachverhalt.

Im Konzernabschluss werden latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 60.222 ausgewiesen, die im Wesentlichen mit TEUR 41.310 auf steuerliche Verlustvorträge, vorwiegend aus Österreich, Spanien und den USA, entfallen. Der Konzern setzt latente Steueransprüche bis zu jenem Ausmaß an, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne vorhanden sind, gegen die die temporären Differenzen sowie nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können. Der Planungshorizont hierzu beträgt acht Jahre.

Die Überprüfung des Ansatzes der latenten Steuern erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Markt- und Geschäftsentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit einzelner Großaufträge im Planungszeitraum, was regelmäßig mit gewissen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Für den Konzernabschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko eines überhöhten Ansatzes der latenten Steueransprüche, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Mehrjahresplanung übereinstimmen und die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie Umsatz und Aufwendungen) analysiert und kritisch gewürdigt. Weiters haben wir die Fortschreibung der Planung für die über die Mehrjahresplanung hinausgehenden Planjahre sowie die Anpassungen auf das steuerliche Planergebnis analysiert und kritisch gewürdigt. Das Berechnungsmodell wurde rechnerisch nachvollzogen und die herangezogenen Steuersätze wurden mit externen Quellen abgeglichen.

Soweit eine Verlusthistorie vorliegt, wurde insbesondere evaluiert, ob überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Weiters haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den latenten Steueransprüchen beurteilt. Dies umfasste insbesondere auch die Sensitivitätsanalysen, die zur Risikobeurteilung möglicher Abweichungen der Ergebnisannahmen ermittelt wurden.

Das von der Gesellschaft eingesetzte Modell ist geeignet, um latente Steueransprüche in Übereinstimmung mit IAS 12 anzusetzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen sind vertretbar. Die von IAS 12 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zu latenten Steuern finden sich in Erläuterung 1.4.3. „Geschätzte Wertminderungen der latenten Steueransprüche“, Erläuterung 11 „Ertragsteuern“, Erläuterung 18 „Latente Steueransprüche/-schulden“ und Erläuterung 35.15 „Laufende und latente Steuern“ unter Abschnitt 35 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.

5 Einhaltung von Finanzkennzahlen.

Sachverhalt.

Zum 31. März 2022 bestehen lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 105.040 sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 31.479, wo die Einhaltung von Finanzkennzahlen (auch “Covenants”) in den Kreditverträgen vereinbart wurde. Im Vorjahr konnten nicht alle damals vereinbarten Finanzkennzahlen eingehalten werden. Die Kapsch TrafficCom AG, Wien, schloss daher mit den betroffenen finanzierenden Banken vor Ablauf des zum 31. März 2021 endenden Geschäftsjahres Verzichtserklärungen ab, wonach auf die Einhaltung dieser Finanzkennzahlen zum Bilanzstichtag bis zum Ablauf des folgenden Geschäftsjahres verzichtet wurde. Im Mai 2021 wurden mit sämtlichen betroffenen Banken neue und einheitliche Finanzkennzahlen vereinbart, die sich am geplanten Ergebnisverlauf aus dem Restrukturierungskonzept orientieren. Die Covenants sehen für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren für jedes Quartal ein bestimmtes Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten zum EBITDA sowie bestimmte Eigenkapitalquoten zu den Bilanzstichtagen, jeweils auf Basis der IFRS-Konzernzahlen, vor.

Die vom Management im Vorjahr eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität wurden im Geschäftsjahr 2021/22 fortgeführt.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen einer möglichen Nichteinhaltung von Covenants (frühzeitige Fälligkeitsstellung der Kredite) auf die Vermögenslage in Bezug auf die Fristigkeit der Finanzverbindlichkeiten resultiert das Risiko, dass die Fristigkeiten im Konzernabschluss falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die auf konsolidierter Basis errechneten Finanzkennzahlen nachvollzogen sowie die mathematische Richtigkeit der Berechnung überprüft. Wir haben die in die Berechnung der Finanzkennzahlen einfließenden Input-Daten mit dem Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, der in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wurde, abgestimmt.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2022 werden die mit den Banken im Mai 2021 vereinbarten Finanzkennzahlen eingehalten. Auf dieser Basis haben wir den Ausweis der korrespondierenden nicht binnen des nächsten Geschäftsjahres fälligen Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz zum 31. März 2022 als weiterhin langfristige Finanzverbindlichkeiten überprüft und nachvollzogen.

Weiters haben wir die Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität gewürdigt und überprüft, ob die vom Management diesbezüglich implementierten Kontrollen (tägliches Monitoring des konzernweiten Liquiditätsbestandes und wöchentliche 12-Wochen-Cashflow -Forecasts) weiterhin durchgeführt werden. Es findet weiterhin ein angemessenes Monitoring der Liquidität statt.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zu Finanzkennzahlen finden sich in der Erläuterung 34 „Kapitalmanagement“.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen.

Bericht zum Konzernlagebericht.

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil.

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung.

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO.

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 8. September 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. Februar 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Jahr 2006 Konzernabschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer.

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Felix Wirth.

Wien, den 14. Juni 2022

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.

Mag. Felix Wirth

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Glossar.

AG

Aktiengesellschaft.

AktG

Aktiengesetz (Österreich).

Americas

Region: Nord-, Mittel- und Südamerika.

APAC

Region: Asien-Pazifik (EN: Asia-PACific).

COVID-19

Infektionskrankheit verursacht durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (EN: COronaVIrus Disease)

EBIT

Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EN: Earnings Before Interest and Taxes).

EBITDA

Operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EN: Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization).

EMEA

Region: Europa, Mittlerer Osten, Afrika (EN: Europe, Middle East, Africa).

ERM

Unternehmensweites Risikomanagement (EN: Enterprise Risk Management).

F&E

Forschung und Entwicklung

IASB

Unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die IFRS entwickelt und verabschiedet (EN: International Accounting Standards Board).

IFRS

Internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom IASB herausgegeben werden (EN: International Financial Reporting Standards)

IKS

Internes Kontrollsystem.

IPR

Rechte am geistigen Eigentum (EN: Intellectual Property Rights).

ITS

Intelligente Verkehrssysteme (EN Intelligent Transportation Systems).

Maut /Tolling

Berichtssegment von Kapsch TrafficCom. Dieses Segment umfasst die Errichtung sowie den technischen und kommerziellen Betrieb von Mautsystemen, EN: Tolling.

n.a.

Nicht anwendbar/nicht zutreffend (EN: not applicable)

OBU

Elektronisches Gerät (EN: On-Board Unit).

PP

Prozentpunkt(e).

UGB

Österreichisches Unternehmensgesetzbuch.

Verkehrsmanagement (VM) / Traffic Management (TM)

Berichtssegment von Kapsch TrafficCom. In diesem Segment werden primär die Errichtung und der Betrieb von Systemen und Lösungen zur Steuerung des Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens erfasst, EN: Traffic Management (abgekürzt: TM).

ZGE

Zahlungsmittelgenerierende Einheit.

image

Inhaltsverzeichnis.

LAGEBERICHT.JA 3

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.JA 3

1.1 Geschäftsverlauf. JA 3

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.JA 3

1.1.2 Marktdefinition.JA 5

1.1.3 Geschäftsentwicklung 2021/22.JA 7

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.JA 8

1.2.1 Ertragslage.JA 8

1.2.2 Vermögenslage.JA 8

1.2.3 Finanzlage.JA 9

1.2.4 Nichtfinanzielle Informationen. JA 9

1.3 Forschung und Entwicklung.JA 10

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.JA 11

2.1 Ausblick.JA 11

2.2 Risikobericht.JA 12

2.2.1 Risikomanagement.JA 12

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.JA 12

2.2.3 Strategische Risiken.JA 14

2.2.4 Finanzielle Risiken.JA 14

2.2.5 Personalrisiko.JA 15

2.2.6 Rechtliche Risiken.JA 15

2.2.7 Cyber-Risiken.JA 16

2.2.8 Chancen.JA 16

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.JA 16

2.3 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.JA 17

3 Sonstige AngabenJA 18

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontroll- rechten und damit verbundenen Vereinbarungen.JA 18

3.2 Corporate-Governance-Bericht.JA 18

JAHRESABSCHLUSS.JA 19

Hauptabschlussbestandteile.JA 19

Bilanz zum 31. März 2022.JA 19

Gewinn- und Verlustrechnung.JA 21

Erläuterungen zum Jahresabschluss.JA 22

A. Allgemeine Grundsätze.JA 22

B. Konzernverhältnisse.JA 22

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.JA 23

D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz.JA 25

E. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung.JA 31

F. Sonstige Angaben.JA 32

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER. JA 34

BESTÄTIGUNGSVERMERK.JA 35

von Kapsch TrafficCom AG zum 31. März 2021.

LAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

1.1 Geschäftsverlauf.

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.

Weltwirtschaft.
Globale Wirtschaftsleistung: +6,1 %.

Die weltweite Konjunktur erholte sich 2021 spürbar von den pandemiebedingten Turbulenzen des Vorjahrs. Trotz anhaltendem Infektionsgeschehen (SARS-CoV-2) verzeichnete die aggregierte Wirtschaftsleistung ein Plus von 6,1 % (Vorjahr: -3,1 %). Zurückzuführen ist dies sowohl auf Fortschritte im gesundheitspolitischen Krisenmanagement als auch auf umfassende fiskal- und geldpolitische Maßnahmenpakete rund um die Welt. Der konjunkturelle Aufschwung spiegelte sich ebenfalls in der Entwicklung des Außenhandels wider: Insgesamt lag das globale Handelsvolumen 2021 beinahe 10 % über dem Vorjahresniveau. Dies ist insofern bemerkenswert, als die Lieferketten in zahlreichen Sektoren nach wie vor unter den Folgen wiederholter Lockdowns leiden. Erschwerend kommt im Februar 2022 der Ausbruch des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hinzu, der die globalen Wachstumsaussichten bereits merklich gedämpft hat (2022: +3,6 %) und – je nach weiterem Konfliktverlauf – ein wesentliches Abwärtsrisiko darstellt.

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USA.
US-Wirtschaft: +5,7 %.

Die Wirtschaft in den USA wies 2021 im Industrieländervergleich eine überdurchschnittlich große Dynamik auf. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahresvergleich um 5,7 %, angetrieben von einem knapp USD 2 Billionen schweren COVID-19-Nothilfepaket. Bereits in der zweiten Hälfte des Jahres zeichnete sich jedoch eine wirtschaftspolitische Trendwende ab. So erzielte etwa ein zusätzlich geplantes Konjunkturprogramm („Build Back Better“) angesichts stetig steigender Inflationsraten und wachsender Ängste vor einer Überhitzung der Wirtschaft keine Mehrheit im Senat. Gleichzeitig erhöhte sich der Druck auf die US-Notenbank Fed, die lange Zeit vorherrschende extrem expansive Geldpolitik zu straffen. Im März 2022 wurde der Leitzins dann erstmals seit 2018 angehoben. Was den weiteren Konjunkturverlauf in den USA betrifft, so gehen die Wirtschaftsforscher für 2022 von einem Wachstum in Höhe von 3,7 % aus.

Schwellen- und Entwicklungsländer.
Wirtschaftsleistung der Schwellen- und Entwicklungsländer: +6,8 %.

In den Schwellen- und Entwicklungsländern (Emerging Markets) standen die Zeichen 2021 ebenfalls auf Erholung, obwohl die strukturellen Herausforderungen größer und die Kapazitäten zur Krisenbekämpfung begrenzt waren. Insgesamt erhöhte sich ihre Wirtschaftsleistung um 6,8 % (Vorjahr: -2,0 %).

Asien. Die aufstrebenden Volkswirtschaften in Asien wurden ihrem Ruf als globale Wachstumstreiber abermals gerecht. Anders als in früheren Jahren ist dies jedoch hauptsächlich den dominierenden Regionalmärkten China (+8,1 %) und Indien (+8,9 %) zu verdanken, wohingegen das Plus in den ASEAN-5-Staaten (Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand und Vietnam) mit 3,4 % hinter den Prognosen zurückblieb. Mit Blick auf 2022 trübt das relativ starke Durchschlagen der Omikron-Welle im Auftaktquartal die – insgesamt dennoch eindeutig positiven – Wachstumsperspektiven für Asien.

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und MENA-Region (Mittlerer Osten, Nordafrika). Hier war die Wirtschaftsentwicklung 2021 maßgeblich von der Erholung der Erdölpreise geprägt. Schon im Frühjahr hatten diese wieder das Vorkrisenniveau erreicht, ehe die von Saudi-Arabien und Russland dominierte Allianz OPEC+ den Förderhahn in der zweiten Jahreshälfte schrittweise öffnete. Dies schlug sich entsprechend positiv in den Budget- und Wachstumszahlen der erdölexportierenden Staaten nieder. Eine Zäsur stellt im ersten Quartal 2022 die militärische Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts dar, dessen ökonomische Folgewirkungen (Anstieg der Energiepreise, Nahrungsmittelknappheit etc.) weit über die nationalen und regionalen Grenzen hinausreichen.

Lateinamerika und Afrika. Für das von der Coronakrise anfangs besonders stark gebeutelte Lateinamerika fiel die wirtschaftliche Bilanz zuletzt wieder deutlich erfreulicher aus. Nach einem Plus von 6,8 % im Jahr 2021 (Vorjahr: -7,0 %), angekurbelt von ertragreicheren Rohstoffexporten, wird für 2022 eine Fortsetzung des Wachstumskurses auf moderatem Niveau erwartet. In Subsahara-Afrika entsprach der BIP-Anstieg 2021 mit 4,5 % indes dem Trend, der schon in den Jahren vor Ausbruch der Pandemie zu beobachten war. Dem anhaltenden Expansionspotenzial des Kontinents stehen 2022 wachsende Herausforderungen gegenüber, speziell was die Inflationsentwicklung, die Versorgungssicherheit und die Schuldenproblematik anbelangt.

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Europa.
EU-Wirtschaft: +5,4 %.

Europäische Union (EU). Das rasche Wiedererstarken der internationalen Nachfrage ebnete 2021 auch in Europa den Weg aus der tiefen Rezession des Vorjahrs. In der Europäischen Union erhöhte sich die Gesamtwirtschaftsleistung um 5,4 %. Neben dem expandierenden Außenhandel wurde dieser Aufschwung ebenso von der Erholung des Binnenkonsums und der Dienstleistungsnachfrage getragen. Darüber hinaus kurbelte die Umsetzung der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität die Investitionstätigkeit an. Auf nationaler Ebene zeigte sich dabei jedoch ein differenziertes Bild: Während etwa in Frankreich und Italien das Wachstum bei über 6 % lag, blieb die Dynamik im wirtschaftlich wichtigen Deutschland merklich hinter den Erwartungen zurück. Ausschlaggebend dafür waren vor allem Lieferkettenprobleme und Materialengpässe, die zu erheblichen Verwerfungen in der Industrie führten. 2022 zeichnet sich infolge des Ukrainekriegs eine Verschärfung und Verfestigung dieser Problematik im wirtschaftlich eng verflochtenen Europa ab.

Euroraum. Im Euroraum wuchs die Wirtschaft 2021 um 5,3 % (Vorjahr: -6,4 %). Einhergehend mit dem globalen Trend sah sich die Währungsunion im Berichtsjahr mit einer stetig steigenden Inflation konfrontiert, die Anfang 2022 durch die Energie- und Rohstoffpreisentwicklung zusätzlichen Auftrieb erfuhr. Am Ende des ersten Quartals lag die Teuerungsrate bereits bei 7,5 % und somit klar über dem mittelfristigen 2-Prozent-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Vor diesem Hintergrund hat die EZB bereits einen Kurswechsel hin zu einer weniger expansiven Geldpolitik eingeläutet und Anleihekäufe gedrosselt. Erste Zinsschritte sind hingegen noch nicht erfolgt, anders als etwa in den USA oder in Großbritannien.

Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Diese Region kehrte 2021 auf den Konvergenzpfad zurück. Abgesehen vom robusten Konsum trugen anziehende Exporte und Unternehmensinvestitionen maßgeblich dazu bei, dass das regionale Wachstum über jenem im Euroraum lag. So verzeichneten beispielsweise Kroatien, Serbien und Ungarn einen BIP-Anstieg von über 6 %. Gleichzeitig waren engpassbedingte Produktionshemmnisse auch in Teilen dieser Region feststellbar, allen voran in den eng mit der deutschen Industrie verbundenen Märkten Tschechien und Slowakei. Der Krieg in der Ukraine stellt 2022 die Länder in der unmittelbaren Nachbarschaft vor besonders große ökonomische, politische und soziale Herausforderungen.

Österreich.
BIP in Österreich: +4,5 %.

Für Österreichs Wirtschaft fiel die Gesamtjahresbilanz 2021 mit einem Plus von 4,5 % (Vorjahr: -6,7 %) durchaus positiv aus. Obwohl sowohl das Auftakt- als auch das Schlussquartal von erneuten Lockdown-Phasen geprägt waren, vermeldeten zahlreiche Branchen eine stabilisierte Geschäftsentwicklung. Neben Auf- und Nachholeffekten zeichneten dafür vor allem die auffallend krisenresistente Industrieproduktion, der florierende Export und die durch Prämienanreize begünstigte Investitionstätigkeit der Unternehmen verantwortlich. Auch 2022 könnte die heimische Wirtschaft nach Ansicht der Konjunkturforscher um bis zu 4 % expandieren, wobei die Prognoseunsicherheit angesichts des herausfordernden internationalen Umfelds überdurchschnittlich hoch ist.

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1.1.2 Marktdefinition.

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

Vision und Mission.

Kapsch TrafficCom hat die Mission, innovative Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität zu entwickeln. Damit soll Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ermöglicht werden, komfortabel, pünktlich, sicher, effizient und mit einer minimalen Umweltbelastung an ihr Ziel zu kommen. Die Vision von Kapsch TrafficCom ist es, die Grenzen der Mobilität zugunsten einer gesunden Welt ohne Staus neu zu definieren.

Zielmärkte.

Kapsch TrafficCom

Fokus auf Nischenmarkt mit Volumen von EUR 4,6 Mrd. (Jahr 2020).

adressiert den Markt für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Diese unterstützen und optimieren den Verkehr (einschließlich Infrastruktur, Fahrzeuge, Benutzer und Industrie) und nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien. Innerhalb des ITS-Markts ist Kapsch TrafficCom auf die Bereiche Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management fokussiert.

Kernregionen der Geschäftstätigkeit sind Nord-, Mittel- und Südamerika, Europa sowie Ozeanien (Australien und Neuseeland).

Adressierbarer Markt.

Der für das Unternehmen adressierbare Markt hatte im Jahr 2020 ein Volumen von EUR 4,6 Mrd. Es wird erwartet, dass der Markt bis 2027 um jährlich durchschnittlich 6,7 % auf EUR 7,2 Mrd. wachsen wird.

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Markttreiber.

Kapsch TrafficCom hat die folgenden Markttreiber identifiziert:

Umweltschutz. Das Übereinkommen von Paris ist eine bedeutende weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz geschlossen. Die Europäische Kommission („European Green Deal“) und US-Präsident Biden treiben die Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen voran. Der Straßenverkehr spielt hierbei eine bedeutende Rolle, ist er doch für einen substanziellen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Sowohl Verkehrsmanagement- als auch Mautlösungen sind anerkannte Werkzeuge zur Einflussnahme auf den Verkehr und die Verkehrsmittel.

Bedarf nach Verkehrsinfrastruktur und ihrer Erhaltung. Studien erwarten nicht nur einen Anstieg der Weltbevölkerung, sondern auch mehr Privatfahrzeuge auf den Straßen. Um dem wachsenden Verkehrsvolumen gerecht zu werden, sind steigende Investitionen in Straßenbau und -erhaltung unumgänglich. Diese sind in der Regel äußerst kostspielig. Gleichzeitig wirkt sich der zunehmende Anteil hybrider oder elektrisch betriebener Fahrzeuge negativ auf die Mineralölsteuererträge aus. Folglich kann von einem steigenden Bedarf nach alternativen Finanzierungsmodellen unter Einbindung von Mautlösungen ausgegangen werden.

Urbanisierung . Der Anteil der Menschen, die in Städten leben, nimmt zu. Waren es im Jahr 1800 lediglich 2 % der Weltbevölkerung, so lebte im Jahr 2007 erstmals mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Ausgehend von einem aktuellen Wert von rund 56 % soll nach Prognosen der Vereinten Nationen der Anteil der Stadtbevölkerung im Jahr 2030 mehr als 60 % und im Jahr 2050 rund 68 % betragen. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung von aktuell rund 7,9 Milliarden Menschen auf 8,5 Milliarden im Jahr 2030 und 9,7 Milliarden im Jahr 2050. Gerade im urbanen Raum bringt die private und berufliche Mobilität große Herausforderungen mit sich. Schließlich können Häuser nicht beliebig versetzt werden, um Straßen zu erweitern oder gar neu zu bauen. Zudem wächst mit der urbanen Bevölkerung auch das Handelsvolumen, sowohl innerhalb der Stadt wie auch mit Geschäftspartnern außerhalb der Stadt. Da Waren geliefert werden müssen, bringt eine Zunahme der urbanen Bevölkerung tendenziell ein höheres Transportvolumen mit sich.

Neue Verkehrsmittel und -dienste. Analysten erwarten, dass sich der urbane Personenverkehr bis 2050 mehr als verdoppeln wird. Autonome Fahrzeuge könnten diesen Trend noch verstärken. Die existierende Straßeninfrastruktur wird diesem Bedarf nicht gerecht werden können. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen: die verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gemeinschaftlicher Transportmittel sowie – wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird – umfangreichere Staus. Außerdem wird der Trend hin zu elektrisch angetriebenen Fahrzeugen anhalten. Dies reduziert zwar den unmittelbaren CO₂-Ausstoß, aber die Feinstaubproblematik bleibt bestehen.

Vernetzte Mobilität. Die technologischen Fortschritte beim Austausch von Informationen zwischen Fahrzeugen (Vehicle-to-Vehicle, V2V), zwischen Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur (Vehicle-to-Infrastructure, V2I) sowie im Bereich autonomes Fahren sind rasant. Sie erlauben bereits heute immer bessere und umfangreichere Applikationen für besseren Fahrkomfort und höhere Fahrsicherheit. Zudem ermöglichen die neuen Kommunikationswege und die enormen Datenmengen wesentliche Verbesserungen beim Verkehrsmanagement.

Daten und künstliche Intelligenz. Offene Daten und offene Schnittstellen ermöglichen umfangreichere und leistungsfähigere Anwendungen. Die vernetzte Mobilität ist eine wichtige Datenquelle. Maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz schaffen neue Möglichkeiten bei der Datenanalyse, -simulation, -prognose und -steuerung.

Datensicherheit. Durch die Nutzung umfangreicher Datenmengen gewinnt der Schutz personenbezogener Daten und der Umgang mit ihnen an Bedeutung.

Grundlegende Veränderungen im Geschäftsfeld von Kapsch TrafficCom. Die oben genannten Markttreiber haben bereits folgende Trends ausgelöst:

1.1.3 Geschäftsentwicklung 2021/22.

Das Geschäftsjahr 2021/22 hat im Wesentlichen das gehalten, was Kapsch TrafficCom im Ausblick des Konzernabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahrs in Aussicht gestellt hat: Der Umsatz hat ein dezentes Wachstum aufgewiesen und das EBIT war wieder positiv. Dennoch gab es eine Reihe berichtenswerter Ereignisse und Entwicklungen.

Nach einer schwierigen Phase ist es Kapsch TrafficCom ab dem ersten Quartal gelungen, eine sichtbare Trendwende einzuläuten. Diese gelang trotz einer verhaltenen Umsatzentwicklung, die primär auf zwei Gründe zurückzuführen war. Zum einen lag das Hauptaugenmerk in Nordamerika nach umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen weiterhin auf der Stabilisierung der Organisation. Zum anderen spürte die Gruppe die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weiterhin deutlich:

Bei einigen Errichtungsprojekten in den USA mussten – zwar deutlich geringer als im vorangegangenen Geschäftsjahr, aber dennoch in merklichem Umfang – neuerlich Margenanpassungen vorgenommen werden. Diese hatten einen negativen Effekt auf Umsatz und EBIT (mehr zu den verschiedenen Sondereffekten im folgenden Kapitel).

Auch zu den größeren Betriebsprojekten gibt es etwas zu berichten: In Polen gingen vertragsgemäß Ende September und im November zwei große Projekte zu Ende. Dafür begann hier im Sommer 2021 ein deutlich kleineres

zur Umsetzung des Vertriebsstellennetzwerks für das neue, satellitenbasierte Mautsystem. 2021/22 war das erste

volle Geschäftsjahr, in dem Kapsch TrafficCom in Bulgarien für den technischen Betrieb des e-Vignettensystems für Pkws und des elektronischen Mautsystems für Lkws zuständig war. In Südafrika entwickelte sich das Geschäft erfreulich und übertraf die Erwartungen.

Im November 2020 eröffnete ein Mitbewerber in den USA einen Rechtsstreit und warf Kapsch TrafficCom Patentverletzungen vor. Im Herbst 2021 gelang es Kapsch TrafficCom, diesen Patentstreit beizulegen.

Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgten Schritte zur Neuordnung der Kapsch Group , deren Konzerngesellschaft KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH 63,3 % der Aktien an Kapsch TrafficCom hält. Hintergrund war die Bestrebung, zu gegebener Zeit einen reibungslosen Übergang auf die nächste Generation gewährleisten zu können. Kapsch BusinessCom schied mit Kari Kapsch aus der Kapsch Group aus. Er verließ mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 8. September 2021 auch den Aufsichtsrat der Kapsch TrafficCom AG, dem er seit 2002 angehörte.

An seiner statt wählte die Hauptversammlung Frau Sonja Hammerschmid in den Aufsichtsrat.

Auch auf Vorstandsebene gab es wesentliche Veränderungen: Mit 1. Juli 2021 erfolgte die Bestellung von Andreas Hämmerle als Chief Financial Officer. Er leitete zuvor bereits als Executive Vice President Finance den Finanzbereich.Im Oktober 2021 wurde der Vorstandsvertrag von André Laux, Chief Operating Officer (COO), einvernehmlich beendet. Georg Kapsch übernahm von ihm die Vertriebsagenden und ist somit nun für alle Vertriebsregionen verantwortlich.Andreas Hämmerle verantwortet seither zusätzlich zu seinen Finanzagenden das Supply Chain Management und die Produktion in Europa; an den Agenden von Alfredo Escribá änderte sich durch das Ausscheiden von Herrn Laux nichts. Herr Laux war seit vierzehn Jahren bei Kapsch TrafficCom, elf Jahre davon als Mitglied des Vorstands.

Ab 24. Februar 2022 richtete sich die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf die Kampfhandlungen in der Ukraine . Kapsch TrafficCom hat keine Kunden in diesem Land. Im Jahr 2021 wurde jedoch eine Konzerngesellschaft mit Sitz in Kiew gegründet. Sie beschäftigt eine Gruppe externer Software-Entwickler, primär aus der Ukraine. Das Team arbeitet insbesondere an Lösungen für das Geschäft mit Mautdiensten in den USA. Die seitens der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen Russland führten dazu, dass Kapsch TrafficCom keine neuen Aufträge aus diesem Land annahm. Der Umsatz in Russland bewegte sich in den letzten Jahren immer unter 1 % des Konzernumsatzes. Die Sanktionen gegen Belarus betrafen Kapsch TrafficCom nur in geringem Ausmaß. Sie führten dazu, dass gewisse Bauteile und Leistungen nicht mehr geliefert bzw. erbracht werden konnten. Kapsch TrafficCom betreibt das landesweite Mautsystem für Pkws und Lkws in Belarus und hat dafür einen Vertrag bis zum Jahr 2032. Der dortige Umsatz entsprach in der Berichtsperiode einem höheren einstelligen Prozentsatz des Konzernumsatzes.

Kurz vor Ende des Geschäftsjahrs erreichte Kapsch TrafficCom ein Zwischenschiedsspruch , der einen Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach bejaht. Nach Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe („Pkw-Maut“) in Deutschland hat das Joint Venture Entschädigungsansprüche in Höhe von rund EUR 560 Mio. gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht. In der nun folgenden Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

1.2.1 Ertragslage

Der Umsatz der Kapsch TrafficCom AG erreichte im Geschäftsjahr 2021/22 EUR 153,1 Mio. und lag damit um 18,6 % deutlich über dem Vorjahreswert von EUR 129,1 Mio. Im Segment Maut betrug der Umsatz 126,5 Mio. EUR (Vorjahr: EUR 104,3 Mio.). Im Segment Verkehrsmanagement erhöhte sich der Umsatz von EUR 24,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 26,6 Mio. im Geschäftsjahr 2021/22.

Der Personalaufwand blieb mit EUR 41,1 Mio. auf dem Vorjahresniveau von EUR 40,7 Mio. Darin enthalten ist eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von TEUR 2.478 für die vorzeitige Beendigung eines Vorstandsmandates. Der durchschnittliche Personalstand ging um 20 Personen zurück.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von EUR 37,6 Mio. konnten um EUR 9,0 Mio. verringert werden (Vorjahr: EUR 46,6 Mio.)

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit der Kapsch TrafficCom AG beträgt im Berichtsjahr EUR 5,4 Mio. verglichen mit EUR -45,0 Mio. im Vorjahr und konnte damit, aufgrund der gestiegenen Umsatzerlöse und reduzierten betrieblichen Aufwendungen, wieder signifikant gesteigert werden.

Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich von EUR 3,4 Mio. im Vorjahr auf nun EUR 21,3 Mio. und ist im Wesentlichen auf Erträge aus der Zuschreibungen zu Finanzanlagen zurückzuführen.

1.2.2 Vermögenslage.

Die Bilanzsumme von EUR 482,0 Mio. zum Bilanzstichtag 31. März 2022 verringerte sich gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2020/21 um EUR 19,6 Mio. (31. März 2021: EUR 501,6 Mio.)

Das Anlagevermögen erhöhte sich um EUR 45,1 Mio. auf EUR 331,9 Mio. per 31.März 2022 (Vorjahr: EUR 286,8 Mio.). Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus der Zunahme bei Anteile an verbundenen Unternehmen von insgesamt EUR 39,8 Mio. im Geschäftsjahr 2021/22. Die Vorräte sanken von EUR 21,6 Mio. auf EUR 14,6 Mio. Verantwortlich dafür waren die Abnahme der noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe von EUR 6,4 Mio. Die Konzernforderungen, beinhalten auch Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, (inkl. Ausleihungen) verringerten sich von EUR 192,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 144,6 Mio. im Berichtsjahr 2021/22. Die flüssigen Mittel von EUR 7,9 Mio. verringerten sich um EUR 16,7 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: EUR 24,6 Mio.). Diese Veränderung resultiert aus Kreditrückzahlungen.

Das Eigenkapital lag mit EUR 250,4 Mio. über dem Vergleichswert zum 31. März 2021 (EUR 229,1 Mio.). Die Eigenkapitalquote legte auf 52,0 % zu (Vorjahr: 45,7 %).

Das langfristige Fremdkapital verringerte sich von EUR 144,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 141,3 Mio. zum Bilanzstichtag 31. März 2022. Die Konzernverbindlichkeiten verringerten sich um EUR 7,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 45,1 Mio.). Die sonstigen Verbindlichkeiten verringerten sich von EUR 47,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 3,5 Mio. zum Stichtag 31. März 2022. Hauptgrund für diese Veränderung war die Rückzahlung Mitte Juni 2021 des Schuldscheindarlehens (EUR 43,4 Mio.), welches im Vorjahr von langfristig auf kurzfristig umgebucht wurden

1.2.3 Finanzlage.

Der Nettogeldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug EUR 64,9 Mio. nach EUR 6,8 Mio. im Vergleichszeitraum des Vorjahres, welches auf das positive Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit zurückzuführen ist.

Der Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit mit EUR -41,3 Mio. (Vorjahr: EUR -18,8 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus einer Zunahme von sonstigen Finanzinvestitionen.

Der Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit mit EUR -40,3 Mio. (Vorjahr: EUR 9,0 Mio.) ergab sich im Wesentlichen durch die Teilrückzahlung von Schuldscheindarlehen (EUR 43,4 Mio.) und Bankkrediten.

Der Finanzmittelbestand zum 31. März 2022 betrug EUR 7,9 Mio. (31. März 2021 EUR 24,6 Mio.).

1.2.4 Nichtfinanzielle Informationen.

Kapsch TrafficCom Group erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 267a UGB erfüllt.

1.3 Forschung und Entwicklung.

Im Einklang mit der Unternehmensstrategie „Strategie 2027“ hat Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2021/22 ein mehrjähriges Technologie-Transformationsprogramm gestartet. Ziel dieses Programms ist es, die Technologieführerschaft des Unternehmens abzusichern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung einer agilen Arbeitsweise, der schnelleren und flexibleren Weiterentwicklung des Technologie-Stacks sowie der Anpassung des aktuellen Produkt- und Lösungsportfolios an die sich ständig verändernden Marktanforderungen.

Mit einem starken Fokus auf die Kunden und ihre Bedürfnisse stützt sich die Transformation auf vier Säulen:

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde das Patentportfolio von Kapsch TrafficCom reduziert, um sich strikt auf die Kerngeschäftsfelder des Unternehmens zu konzentrieren.

Fokussierte Patentstrategie: Patent Monitoring Handlungsfreiheit Verbesserte Marktkenntnisse

Ungenutzte Patente oder jene mit veralteter Technologie wurden aufgegeben. Zum 31. März 2022 umfasste das Patentportfolio 117 Patentfamilien (verglichen mit dem Vorjahr wurden 20 aufgegeben, zwei wurden widerrufen und eine ist ausgelaufen) mit 841 Einzelpatenten und 59 laufenden Patentanmeldungen.

Amtech Systems, LLC und Kapsch TrafficCom haben einen Patentstreit beigelegt und Kapsch TrafficCom hat zugestimmt, eine Lizenz für die bisherige und zukünftige Nutzung der Patente, die Gegenstand des Streits waren, zu erwerben.

Kapsch TrafficCom ist bestrebt, sowohl das Risiko von Patentverletzungen zu vermindern als auch das Patentieren von neuen Ideen zu fördern. Daher konzentriert sich das IPR-Management auf die Unterstützung des Produktmanagements und der Produktentwicklung. Durch Patentanalysen in verschiedenen Bereichen wird sichergestellt, dass die Produkte und Lösungen auch betrieben werden dürfen. Zusätzlich wurde das weltweite Patentüberwachungssystem (Patent Monitoring) weiter ausgebaut. Seine Aufgabe ist es, Patentanmeldungen von Mitbewerbern sowie in relevanten Technologiesegmenten zu analysieren, um einen besseren Überblick über die Strategien der Mitbewerber zu gewinnen.

Kapsch TrafficCom unterhält bedeutende Entwicklungsstandorte in Österreich, Argentinien, den USA, Kanada und Spanien. Diese Standorte unterstützen die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen in den Bereichen Programmierung und Systemtechnik sowie bei weiteren verwandten Technologieaktivitäten. Mit Stand 31. März 2022 arbeiteten bei Kapsch TrafficCom 590 Personen (Vorjahr: 762), die mit Forschung und Entwicklung betraut waren.

Die Forschung- und Entwicklungsaufwendungen von Kapsch TrafficCom AG im Geschäftsjahr 2021/22 betrugen EUR 40,9 Mio. (Vorjahr: EUR 39,3 Mio.).

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

2.1 Ausblick.

Das Management erwartet für das Geschäftsjahr 2022/23 eine deutlich verbesserte Profitabilität auf einem stabilen Umsatzniveau. Um diese Ziele zu erreichen, liegt der Fokus weiterhin auf Neugeschäftsakquisition und Kostendisziplin:

Umsatz.

In Europa ist die Neugeschäftsdynamik anhaltend gering. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Kunden – vorwiegend öffentliche Einrichtungen, Behörden oder Körperschaften – ihren Fokus auf das Management der COVID-19-Pandemie und die Unterstützung der Wirtschaft und Arbeitsmärkte legten. Ab Februar 2022 rückten die Kampfhandlungen in der Ukraine ins Zentrum des politischen Geschehens. Eine weitere Konsequenz dieser Entwicklungen sind signifikant gestiegene Teuerungsraten in der EU und erwartete Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank. Da zudem im Geschäftsjahr 2021/22 Großprojekte in Polen ausgelaufen sind, erwartet das Management in Europa einen Umsatzrückgang. Für die Region EMEA (Europa, Mittlerer Osten, Afrika) sind auch die Umsätze in Südafrika relevant. Da die lokalen Behörden noch keinen neuen Betreiber für das Mautsystem ausgesucht haben, wurde der bestehende Vertrag bis Mitte September 2022 zu gleichen Konditionen verlängert.

In Nordamerika soll nach einer Phase der Konsolidierung und Neuorganisation die Wachstumsdynamik wieder gesteigert werden. Zudem gilt es, „Problemprojekte“, die in der Vergangenheit wiederholt zu Margenanpassungen geführt haben (mit negativer Auswirkung auch auf den Umsatz), endgültig fertigzustellen. Darüber hinaus plant Kapsch TrafficCom, in Mittel- und Lateinamerika weiter zu wachsen.

Das Geschäft in der Region Asien-Pazifik (APAC) soll, ausgehend von einem vergleichsweise geringen Niveau, kräftig zuzulegen.

Während die Umsätze im Geschäftsbereich Betrieb voraussichtlich unter jenen im Geschäftsjahr 2021/22 liegen werden, erwartet das Management im Bereich Errichtung einen deutlichen Zuwachs. Abhängig von der Verfügbarkeit von elektronischen Bauteilen plant Kapsch TrafficCom, den Auftragsrückstau bei Komponenten abzuarbeiten und so den Komponentenumsatz zu steigern.

EBIT (Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit).

Kapsch TrafficCom hat es im Geschäftsjahr 2021/22 geschafft, die Kostenbasis so weit zu senken, dass mit einem Konzernumsatz von EUR 520 Mio. und trotz mehrerer negativer Einmaleffekte ein Gewinn erwirtschaftet werden konnte. Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung werden im Geschäftsjahr 2022/23 fortgeführt. Dem gegenüber steht der einkaufsseitige Preisauftrieb, der kurzfristig nur teilweise an die Kunden weitergegeben werden kann. Mit Fortschritt der Abarbeitung der oben erwähnten „Problemprojekte“ sollte das Risiko weiterer negativer Margenanpassungen sinken. Vor diesen Hintergründen erwartet das Management in Summe eine neuerliche Steigerung des EBIT.

Dividende, Kapitalmaßnahmen und Hauptversammlung.

Der Vorstand wird, wie bereits im Vorjahr in den Raum gestellt, der ordentlichen Hauptversammlung 2022 keine Dividendenauszahlung für das Geschäftsjahr 2021/22 vorschlagen. Das Management ist bestrebt, sobald es aus Unternehmenssicht ökonomisch vertretbar ist, wieder Ausschüttungen vorzunehmen und idealerweise zur ausgesetzten Dividendenpolitik zurückzukehren. Deren Kern war die Auszahlung einer Minimaldividende von entweder EUR 1,00 pro Aktie oder einem Drittel des Konzern-Periodenüberschusses pro Aktie – je nachdem, welcher dieser beiden Werte höher war.

Langfristige Ziele.

Kapsch TrafficCom hat im Jänner 2021 die neue Unternehmensstrategie „Strategy 2027“ veröffentlicht. Von dieser Strategie sind die folgenden Ziele, die bis Ende 2027 erreicht werden sollen, abgeleitet:

2.2 Risikobericht.

2.2.1 Risikomanagement.

Der unternehmensweite Risikomanagementprozess (Enterprise Risk Management, ERM) der Kapsch TrafficCom Group orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO Enterprise Risk Management – Inte-grated Framework.

Der Risikomanagementprozess zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken ab, die das Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens wesentlich beeinflussen können. Primäres Ziel ist dabei nicht die Risikovermeidung. Vielmehr geht es sowohl um den kontrollierten und bewussten Umgang mit Risiken als auch um das rechtzeitige Erkennen und Nutzen sich bietender Chancen. Dadurch leistet das ERM einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenssteuerung.

Im Rahmen des ERM werden die wesentlichen Risiken quartalsweise erfasst, quantifiziert und global aggregiert. Der daraus abgeleitete Risikobericht ermöglicht die kompakte Erfassung und Verfolgung der wesentlichen Unternehmensrisiken. Der Bericht wird an den Vorstand, den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und die erste Berichtsebene versendet. Über wichtige Ereignisse wird der Prüfungsausschuss durch den Vorstand umgehend informiert.

Der Aufsichtsrat befasst sich darüber hinaus im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des

Risikomanagementsystems. Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements nach Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird vom Jahresabschlussprüfer einmal jährlich durchgeführt.

Risikomanagement beinhaltet die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken.

Das projektorientierte Risikomanagement umfasst sowohl Kundenprojekte als auch interne Entwicklungsprojekte. Anhand von institutionalisierten Prozessen erfolgt bereits im Zuge der Angebotserstellung eine Analyse aller relevanten Risiken und Chancen. Dadurch wird eine Basis für Entscheidungen sowie für die zeitgerechte Planung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen geschaffen.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Unternehmensführung von Kapsch TrafficCom hat bereits zu Beginn der Pandemie eine interdisziplinäre Task-Force eingerichtet, die sich intensiv mit dem Coronavirus und seinen Auswirkungen auf das Unternehmen befasst. Das Team tauschte sich häufig aus und steht in engem Kontakt mit den regionalen Managements und den Vorstandsmitgliedern. Die Task-Force besteht aus Mitgliedern der Abteilungen Business Continuity Management, Facility Management, Informationssicherheit, Internationale Tochtergesellschaften, Managementsysteme & IT, Globale IT, Personalwesen, Managementsystem HSSEQ & Prozessmanagement, Marketing & Kommunikation sowie Reisemanagement und Mitgliedern des Betriebsrats.

Die wesentlichen generischen Risiken und Chancen von Kapsch TrafficCom sowie der generelle Umgang mit diesen Risiken sind nachfolgend kurz erläutert.

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.

Geografische Diversifikation und Erweiterung des Produktportfolios tragen zur Umsatzstabilisierung bei.

Volatilität des Auftragseingangs. Zu den wichtigsten Kundengruppen von Kapsch TrafficCom zählen vorwiegend Behörden und Gebietskörperschaften, aber auch private Konzessionäre, Public-Private-Partnership-Modelle und Konsumenten. Größere Aufträge werden in der Regel ausgeschrieben. Bis ein Auftrag tatsächlich an Kapsch TrafficCom erteilt wird, existiert eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren innerhalb und außerhalb des eigenen Einflussbereichs. So können beispielsweise politische Veränderungen sowie Einsprüche oder Klagen unterlegener Bieter zu einer Verzögerung der Auftragserteilung oder zur Aufhebung oder Modifizierung einer Ausschreibung führen. Ebenso besteht das Risiko, dass Angebote von Kapsch TrafficCom aus technologischen, finanziellen, formellen oder sonstigen Gründen nicht erfolgreich sind.

Die Erschließung neuer und an das Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom angrenzender Geschäftsbereiche hat neben dem Umsatzwachstum auch die Glättung von Umsatzspitzen und somit eine stabilere Umsatzentwicklung zum Ziel. Dies soll insbesondere durch eine weitere Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios sowie durch die Erhöhung des Umsatzanteils aus dem Betriebsgeschäft (technischer und kommerzieller Betrieb von in der Regel zuvor vom Unternehmen errichteten Systemen) und dem Mautservicegeschäft erreicht werden. Letzteres wird zumeist langfristig beauftragt und zeichnet sich folglich durch besser planbare Umsätze aus.

Die wirtschaftliche Lage relevanter Volkswirtschaften, etwaige staatliche Investitionsprogramme, geänderte politische Schwerpunkte, der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit, Handelskonflikte, militärische Auseinandersetzungen oder Epidemien können signifikante Einflüsse auf den Auftragseingang haben. Der unerwartete Ausbruch der Kampfhandlungen in der Ukraine, die damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus sowie die daraus folgenden globalen Supply-Chain-Erschwernisse haben sowohl die Unsicherheit hinsichtlich neuer Auftragseingänge als auch das Risiko, bestehende Projekte und laufende Verträge nicht bedienen zu können, erhöht. Die Möglichkeiten, Material und Dienstleistungen für Projekte zeitnah zur Verfügung zu stellen, waren eingeschränkt. Bisherige Annahmen, insbesondere über den erwarteten Zeitpunkt neuer Kundenaufträge, mussten hinterfragt und teilweise überarbeitet werden. Der wellenartige Verlauf der COVID-19-Pandemie und immer wieder neue Varianten wirken sich ebenfalls negativ auf den Weltmarkt aus.

Technische Herausforderungen und enge Zeitpläne bedingen typische Projektrisiken.

Risiken der Projektabwicklung. Bei intelligenten Verkehrslösungen handelt es sich häufig um anspruchsvolle und technologisch komplexe Systeme. Diese müssen innerhalb eines strikten Zeitrahmens implementiert werden. Das tatsächliche Projektumfeld kann jedoch nicht zur Gänze während der Angebotserstellung analysiert und berücksichtigt werden. Daher bleiben Unsicherheiten hinsichtlich des Integrationsaufwands von Drittsystemen, des Aufwands für Schnittstellen sowie anderer, die Abwicklung der Projekte beschleunigender oder verzögernder Faktoren. Auch unvermeidliche Abhängigkeiten von Lieferanten und Dienstleistern können sich negativ auf eine qualitäts- und termingerechte Abwicklung eines Projekts auswirken. All diese Faktoren beeinflussen somit das Risiko von Terminüberschreitungen und/oder System- und Produktmängeln.

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Systemen ist Kapsch TrafficCom meist vertraglich dazu verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die vertraglichen Leistungen nicht erreicht oder Termine überschritten, sind üblicherweise Vertragsstrafen und oft auch Schadenersatz, in manchen Fällen auch Schadenersatz für entgangene Mauterlöse zu leisten. Wesentliche Terminüberschreitungen können zudem eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden zur Folge haben. Eine signifikante Verzögerung bei einem Projekt, ein deutliches Verfehlen der vertraglich zugesagten Leistungskriterien oder gar das Scheitern bei der Umsetzung eines Projekts könnten die Erfolgschancen bei zukünftigen Ausschreibungen reduzieren. Weiters besteht das Risiko, dass Kapsch TrafficCom Projekte nicht zu den vorab kalkulierten Kosten umsetzen kann. Durch die starke gesellschaftliche Opposition, die bei Mautsystemen fallweise auftritt, besteht das Risiko eines verspäteten oder eingeschränkten Starts der Mauteinhebung mit Auswirkungen auf Umsätze, Profitabilität und Zahlungsflüsse des Betriebsprojekts.

Kapsch TrafficCom setzt Projektmanagement-Methoden und Projektrisikomanagement-Verfahren auf Basis des IPMA (International Project Management Association)-Standards ein, um derartige Risiken bei Projekten zu minimieren.

Langfristige Verträge mit staatlichen Stellen. Bei zahlreichen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Rahmen- und Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit Maut- oder Verkehrsmanagement-Projekten können Bestimmungen und Bedingungen enthalten, die in einem Ausschreibungsprozess nicht verhandelbar sind und die für Kapsch TrafficCom unvorteilhaft sein können. Einige mehrjährige Verträge umfassen anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Performance der implementierten Systeme, Komponenten und Prozesse. Das Verfehlen dieser Anforderungen kann erhebliche Vertragsstrafen, Schadenersatzpflichten oder Vertragskündigung nach sich ziehen. Andererseits können aus einigen Verträgen bei Übererfüllung der Performance-Anforderungen erhebliche Bonuszahlungen lukriert werden. Bei langfristigen Aufträgen können darüber hinaus die erzielbaren Margen aufgrund von Kostenänderungen von den ursprünglichen Kalkulationen abweichen.

Aus Verträgen können sich Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden, Produkthaftungen und andere Haftungen ergeben. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, entsprechende Haftungsbeschränkungen in Verträgen festzulegen. Es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind oder dass diese im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sind.

2.2.3 Strategische Risiken.

Ein permanenter und durchgängiger Innovationsprozess unterstützt die starke Marktposition.

Innovationsfähigkeit. Die starke Marktposition von Kapsch TrafficCom beruht zu einem großen Teil auf der Fähigkeit, hochwertige, effiziente und zuverlässige Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen zu entwickeln. Kapsch TrafficCom verpflichtet sich zu einer permanenten und durchgängigen Innovation. Um die bereits starke Position im Bereich der Technologie beizubehalten, investiert Kapsch TrafficCom einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Gelingt die erfolgreiche Entwicklung innovativer Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Markts allerdings nicht, so kann dies der Wettbewerbsposition von Kapsch TrafficCom abträglich sein.

Da die Innovationsfähigkeit zu einem erheblichen Teil auf Technologien, firmeneigenem Know-how sowie auf geistigem Eigentum beruht, kann die weltweite Zunahme von Produktpiraterie und Reverse Engineering negative Auswirkungen auf die Marktposition von Kapsch TrafficCom haben. Das Unternehmen legt daher großen Wert auf den Schutz von Technologien und firmeneigenem Know-how, beispielsweise durch Patente und Geheimhaltungsvereinbarungen mit den relevanten Vertragspartnern. Andererseits können neu entwickelte Systeme, Komponenten, Lösungen oder Dienstleistungen aber auch die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

Das internationale Wachstum eröffnet neue Chancen, beinhaltet aber auch Risiken.

Akquisition und Integration von Unternehmen im Zuge des Unternehmenswachstums. Das Unternehmenswachstum kann sowohl organisch als auch durch ausgewählte Akquisitionen oder die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgen. Im Zuge dessen gilt es, eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, um die angestrebten Ziele und Synergien zu erreichen sowie die erwarteten Chancen aus dem Erwerb von neuen Technologien und Markt-Know-how umzusetzen.

Länderrisiko . Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Staaten außerhalb Europas ist Kapsch TrafficCom in einigen Ländern einem erhöhten politischen Risiko ausgesetzt. Wesentliche und derzeit nicht vorhersehbare politische Veränderungen können einen großen Einfluss auf die Möglichkeit haben, in diesen Ländern Projekte umzusetzen oder zu betreiben sowie liquide Mittel zur Verfügung zu stellen oder wieder rückzuführen. Auch könnte in Eigentumsrechte von Kapsch TrafficCom eingegriffen oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit erschwert werden. Kapsch TrafficCom bezieht diese Risiken bei der Beurteilung derartiger Projekte mit ein.

2.2.4 Finanzielle Risiken.

Finanzielle Risiken entstehen aus Wechselkurs- und Zinsschwankungen sowie Krediten. Ausreichende Liquidität erhöht die Flexibilität, auch kurzfristig agieren zu können.

Währungsrisiko. Kapsch TrafficCom verfügt als global tätiges Unternehmen über Niederlassungen und Tochtergesellschaften in vielen Ländern außerhalb der Eurozone. Damit ergeben sich Transaktionsrisiken aus möglichen Wechselkursschwankungen, die sich als Wechselkursverluste oder -gewinne im Konzernabschluss niederschlagen können. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, diese Risiken in Höhe der Nettowährungspositionen aus den jeweiligen Projekten so weit wie möglich zu vermeiden oder erforderlichenfalls abzusichern. Aufgrund der oftmals schwer abzuschätzenden Nettowährungsposition zu den jeweiligen Zahlungsflussterminen kann eine Absicherung jedoch nur in eingeschränktem Umfang vorgenommen werden. Das verbleibende Wechselkursrisiko wird akzeptiert und in der Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund der Umrechnung von Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone in die Konzernwährung Euro unterliegt Kapsch TrafficCom auch einem Translationsrisiko. Zudem können langfristig nachteilige Wechselkursänderungen auch dazu führen, dass sich die Position von Kapsch TrafficCom gegenüber den Mitbewerbern verändert, wenn beispielsweise auf einer Euro-Kostenstruktur basierende Produkte und Lösungen außerhalb der Eurozone nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können.

Zinsrisiko. Im Rahmen der Projektfinanzierung werden regelmäßig auch variable Zinssätze vereinbart, die an Marktzinsen (zum Beispiel Euribor) gebunden sind. In diesem Zusammenhang besteht ein Zinsrisiko, welches – sofern wesentlich – durch geeignete Finanzinstrumente abgesichert wird.

Liquiditätsrisiko. Finanzielle Mittel müssen in ausreichendem Maß verfügbar sein, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Kapsch TrafficCom zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von mittel- und langfristigen Finanzierungen ist für die Durchführung von größeren Projekten wie etwa der Errichtung eines landesweiten Mautsystems bei vereinbarter verzögerter Zahlung durch einen großen Auftraggeber und für die Akquisition von Unternehmen erforderlich. Darüber hinaus ist für die Durchführung großer Projekte regelmäßig die Stellung zum Teil umfangreicher Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds) erforderlich.

Kapsch TrafficCom unterliegt in Finanzierungsverträgen üblichen Beschränkungen ihrer Geschäftspolitik, wie etwa im Zusammenhang mit der Aufnahme weiterer Fremdmittel, bei der Nutzung von Vermögensgegenständen als Sicherungsmittel oder bei der Stellung von Garantien oder Bürgschaften zugunsten Dritter. Die Verfügbarkeit von Finanzierungen und Bankgarantien ist neben den Marktgegebenheiten insbesondere von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom abhängig. Die mangelnde Verfügbarkeit von liquiden Mitteln (selbst bei grundsätzlich gegebener Solvenz), von Finanzierungen oder von Bankgarantien kann wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben. Der Konzern prüft laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen.

Dem Liquiditätsrisiko wird durch laufende konzernweite Cashflow-Planung entgegengewirkt. So können potenzielle Liquiditätsengpässe frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden.

Kreditrisiko. Kapsch TrafficCom ist dem Risiko des Zahlungsausfalls von Kunden ausgesetzt. Die wesentlichen Kunden von Kapsch TrafficCom sind öffentliche Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb landesweiter oder regionaler Maut- und Verkehrsmanagement-Systeme. Kapsch TrafficCom tritt bei Projekten der öffentlichen Hand allerdings auch als Subauftragnehmer von Dritten (beispielsweise Konzessionären oder Generalunternehmern) auf. Das Ausmaß eines potenziellen Zahlungsausfalls schwankt je nach Auftragsgröße und kann bei einzelnen Großprojekten einen spürbaren Einfluss auf die Ertragslage nehmen. Die Bonität neuer und bestehender Kunden wird geprüft und entsprechend der Einschätzung des vorhandenen Zahlungsausfallsrisikos abgesichert. Zusätzlich nimmt Kapsch TrafficCom Garantien von öffentlichen Institutionen wie der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank), EKN (Exportkreditnämnden; Schwedische Kammer für Exportgarantien) und MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency) in Anspruch, um sich gegen das Ausfallsrisiko abzusichern. Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass Gegenparteien von originären sowie derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Finanzinstituten mit angenommener guter Bonität) ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen können. Ein Ausfall oder Wertberichtigungsbedarf von Forderungen kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.

2.2.5 Personalrisiko.

Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen, um dem Personalrisiko entgegenzuwirken.

Der Erfolg von Kapsch TrafficCom hängt zu einem nicht unwesentlichen Teil von Schlüsselpersonen mit langjähriger Erfahrung ab. Darüber hinaus ist die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren, in das Unternehmen zu integrieren und langfristig zu binden, von hoher Bedeutung. Der Verlust von wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung können sich negativ auf den Erfolg der Unternehmensgruppe auswirken.

Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen wie Prämiensysteme oder Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Eine periodische Mitarbeiterbefragung unterstützt das Management dabei, aktuelle Anliegen, Sorgen und Wünsche sowie die allgemeine Stimmungslage zu ermitteln.

2.2.6 Rechtliche Risiken.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Stellen, der Errichtung und dem Betrieb von Maut- und Mobilitätslösungen, bei Akquisitionen und Kooperationen sowie rund um das Thema Kapitalmarkt sind eine Vielzahl von Regelungen und rechtlichen Vorgaben zu beachten. Es kann einen erheblichen administrativen, technischen und kom- merziellen Aufwand erfordern, alle Anforderungen für die Regelkonformität zu erfassen, zu überwachen und umzusetzen. Soweit anwendbare Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen nicht eingehalten oder erfüllt werden, kann dies erhebliche Strafen nach sich ziehen und die Möglichkeit zur (erfolgreichen) Teilnahme an künftigen Ausschreibungen oder zur Fortführung der relevanten Geschäftstätigkeit einschränken.

Durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in neue Regionen und in neue Geschäftsfelder erhöht sich tendenziell das Risiko der Verletzung von Patenten oder allgemein von Intellectual Property Rights (IPR). Das kann finanzielle Schäden aus Klagen sowie aus Gerichts- und Vergleichsverfahren zur Folge haben. Kapsch TrafficCom versucht, diesem Risiko so weit wie möglich entgegenzuwirken, indem beispielsweise vor dem Eintritt in neue Märkte eine Überprüfung auf mögliche IPR-Verletzungen durchgeführt wird. Eine vollständige Vermeidung dieses Risikos ist jedoch nicht möglich.

2.2.7 Cyber-Risiken.

Als Technologiekonzern ist Kapsch TrafficCom typischen IT-Risiken in Bezug auf die Sicherheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten ausgesetzt. Kapsch TrafficCom hat dafür ein IT-Risikomanagement-System nach der Corporate Risk and IT Security Application Method (CRISAM®) eingeführt und ist an vielen Standorten nach ISO 27001 (Information Security Management) zertifiziert. Außerdem hat Kapsch TrafficCom die in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) betriebenen Mautsysteme nach ISO 20000 (IT-Service-Management – analog zu ITIL®) zertifiziert und forciert die Ausrollung von CRISAM® als IT Risk Management Tool innerhalb der Gruppe .

2.2.8 Chancen.

Der Enterprise-Risk-Management-Ansatz von Kapsch TrafficCom befasst sich nicht nur mit Risiken, sondern umfasst auch die regelmäßige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Chancen. Das Ziel dabei ist, die strategische Ausrichtung des Produktportfolios und der Marktaktivitäten durch frühzeitige Chancenidentifizierung gezielt zu steuern und entsprechende Potenziale zu verwirklichen.

Marktchancen bieten sich durch die geografische Diversifizierung sowie durch die Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios, unter anderem getrieben durch folgende Faktoren:

Chancen bieten sich auch durch so genannte Change Requests – Änderungswünsche von Kunden die erst im Zuge der Projektabwicklung entstehen. Diese Änderungswünsche resultieren in Erweiterungen der vertraglichen Lieferbestandteile und werden gesondert bepreist und bezahlt.

Zudem ergeben sich durch den zunehmenden Finanzierungsbedarf für Infrastrukturprojekte und die wachsende Notwendigkeit der Entlastung von staatlichen Budgets Chancen sowohl zur Erschließung neuer Mautmärkte, in sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern, als auch die Chance zur Ausweitung der Aktivitäten in bereits erschlossenen Märkten.

Die weltweite Verkehrszunahme und die damit einhergehenden Belastungen für Umwelt und Menschen eröffnen im Bereich Mobilitätslösungen Chancen, da beispielsweise Mauteinhebung, Verkehrsmanagement und Demand Management vermehrt als Steuerungselemente in der Umwelt- und Verkehrspolitik eingesetzt werden. In beiden Segmenten ergeben sich dadurch Chancen, das Portfolio entsprechend den neuen Anforderungen weiterzuentwickeln und zu vermarkten.

Ansprüche hinsichtlich der Produktivitätserhöhung von Fahrzeugen und des Fahrzeugbetriebs sowie der steigende Komfortanspruch der Reisenden eröffnen darüber hinaus Chancen durch die Erweiterung der Funktionalitäten bestehender Systeme. Dabei bieten sich Chancen, neue Kunden zu gewinnen oder mit neuen Konzepten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Endkunden zu bedienen. Dies gilt insbesondere im Bereich Mautdienste.

Sonstige Chancen. Durch laufende Innovation, Weiterentwicklung und den Erwerb neuer Technologien mittels Unternehmensakquisition eröffnen sich für Kapsch TrafficCom Chancen zur Effizienz- und Performancesteigerung in Kundensystemen sowie auf technologischen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Funktionalitäten der angebotenen Systeme.

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.

Aus heutiger Sicht lassen sich keine Risiken erkennen, die den Fortbestand von Kapsch TrafficCom gefährden könnten. Durch die geografische Diversifizierung, die kontinuierliche Erweiterung des Produkt- und Lösungsportfolios sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch ausgewählte neue ITS-Lösungen konnten die Geschäftsaktivitätenvon Kapsch TrafficCom breiter aufgestellt werden, ohne dabei das Kerngeschäftsfeld verlassen zu müssen. Die Risikokonzentration in einzelnen Regionen und bei einzelnen Großprojekten wurde dadurch reduziert.

Kampfhandlungen in der Ukraine und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die globale Konjunktur stand im Jahr 2021 noch immer im Zeichen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise. Auch Kapsch TrafficCom hatte speziell bei den Komponentenverkäufen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Zudem kam es vermehrt zu Verzögerungen bei Ausschreibungen und Auftragserteilungen sowie punktuell in der Lieferkette. Diese Verzögerungen wurden durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine und den damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland noch verstärkt. Die gleichzeitig neu verhängten Sanktionen gegen Belarus haben dazu geführt, dass Liefermöglichkeiten in dieses Land neu evaluiert werden mussten. Bis dato gab es allerdings keine wesentlichen Auswirkungen auf die Risikosituation von Kapsch TrafficCom.

2.3 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

Die Einhaltung des internen Kontrollsystems wird durch die Interne Revision geprüft.

Wie im Vorjahr wurden auch im Geschäftsjahr 2021/22 die gruppenweit einheitliche Dokumentation aller Kontrollen zur Erreichung der wesentlichen Kontrollziele vorangetrieben und interne Arbeitsprozesse auf deren Einhaltung,

Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durch die Interne Revision überprüft. Ziel ist die Effizienzsteigerung und gleichzeitige Risikominderung im Unternehmen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen gegenüber der Geschäftsleitung.

Grundlage der Prozesse für die Konzernrechnungslegung und -berichterstattung ist ein Bilanzierungshandbuch (IFRS Accounting Manual), das von der Kapsch Group herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird. Darin werden die wesentlichen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basierenden Bilanzierungs- und Berichterstattungserfordernisse konzernweit vorgegeben. Eine weitere wichtige Basis des IKS stellen die Konzernrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen dar.

Wesentliche Elemente des IKS sind die regelmäßige Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, der aufrechten Funktionstrennung sowie definierte Kontrollschritte zur Überwachung und Prüfung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit, der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Dabei handelt Kapsch TrafficCom angelehnt an internationale Standards und Best Practices, zum Beispiel dem COSO Enterprise Risk Management – Integrated Framework.

Die Erfassung der Geschäftsfälle erfolgt mit unterschiedlichen Software-Lösungen. In manchen Ländern ist aufgrund

der geringen Größe der Tochterunternehmen das Rechnungswesen an lokale Steuerberater ausgelagert. Die einzelnen Gesellschaften liefern monatlich an die Konzernzentrale Berichtspakete mit allen relevanten Buchhaltungsdaten

zur Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und Geldflussrechnung. Diese Daten werden monatlich in das zentrale Konsolidierungssystem (nunmehr: OneStream, bisher: Hyperion Financial Management) eingepflegt. Die Finanzinformationen werden auf Konzernebene von Kapsch TrafficCom AG überprüft und bilden die Basis für die Zwischenberichterstattung.

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen über die wirtschaftliche Entwicklung in Form von konsolidierten Darstellungen bestehend aus Segmentberichterstattung, Ergebnisentwicklung mit Budget- und Vorjahresvergleich, Vorschaurechnungen, Konzernabschlüssen, Personal und Auftragsentwicklung sowie ausgewählten Finanzkennzahlen informiert.

Das interne Kontrollsystem ist jeweils lokal implementiert und wird zentral überwacht.

Den lokalen Anforderungen entsprechend liegt die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des internen Kontrollsystems beim jeweils zuständigen lokalen Management. Die Geschäftsführung der einzelnen Tochterunternehmen ist für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechenden internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie für die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften verantwortlich. Um die Geschäftsführungen der Tochterunternehmen hierbei besser unterstützen zu können, wurde im Finanzbereich von Kapsch TrafficCom AG die Funktion eines IKS-Koordinators eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, das IKS in den wesentlichen Einzelgesellschaften der Kapsch TrafficCom Group laufend weiterzuentwickeln, die Verbesserung identifizierter Schwachstellen zu initiieren und den Status der IKS-Implementierung periodisch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zu berichten.

3 Sonstige Angaben.

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen.

Das zur Gänze aufgebrachte Grundkapital von Kapsch TrafficCom AG beträgt EUR 13,0 Mio. und ist in 13,0 Mio. Stückaktien aufgeteilt. Es bestehen keine Deckelungen oder Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH hielt zum Stichtag 31. März 2022 rund 63,3 % der Anteile.

KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von DATAX HandelsgmbH, deren Anteile (teils mittelbar, teils unmittelbar) jeweils zu gleichen Teilen von der Traditio-Privatstiftung und der Children of Elisabeth-Privatstiftung, zwei Privatstiftungen nach österreichischem Privatstiftungsgesetz, gehalten werden. Jede dieser Privatstiftungen wird von einem eigenen Stiftungsvorstand geleitet, wobei keine Person in beiden Vorständen vertreten ist. Die Begünstigten dieser Privatstiftungen sind Georg Kapsch und Mitglieder seiner

Familie (Traditio-Privatstiftung) sowie Elisabeth Kapsch und Mitglieder ihrer Familie (Children of Elisabeth-Privatstiftung). Es gab zum Stichtag 31. März 2022 keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an Kapsch

TrafficCom AG hielt. Im Geschäftsjahr 2021/22 erwarb oder veräußerte Kapsch TrafficCom keine eigenen Aktien und hielt zum Bilanzstichtag auch keine.

Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Der Vorstand ist bis 28. September 2026 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in einer oder mehreren Tranchen um bis zu 10 % zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen. Bei der Gesellschaft besteht derzeit kein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt.

Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen Finanzierungsvereinbarungen wie das Schuldscheindarlehen und weitere Finanzierungen von in Summe rund EUR 144 Mio. oder stehen im Zusammenhang mit einzelnen Kundenverträgen in Nordamerika.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen Kapsch TrafficCom AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

3.2 Corporate-Governance-Bericht.

Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://kapsch.net/ir/Corporate-Governance abgerufen werden kann.

Wien, am 14. Juni 2022

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

JAHRESABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Bilanz zum 31. März 2022.

in EUR 31. März 2021 31. März 2022
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
18.877.849 19.500.142
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 474.251 194.494
Summe Immaterielle Vermögenswerte 19.352.100 19.694.635
II. Sachanlagen
1. Investitionen in fremden Gebäuden 1.252.301 895.808
2. Technische Anlagen und Maschinen 371.966 373.104
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.418.753 1.187.323
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 187.670
Summe Sachanlagen 3.043.020 2.643.905
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 177.011.189 216.829.943
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 48.541.759 53.199.073
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
3. Beteiligungen 38.844.708 39.511.998
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 4.375 4.375
Summe Finanzanlagen 264.402.031 309.545.389
Summe Anlagevermögen 286.797.151 331.883.930
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren 3.517.127 2.898.318
2. Noch nicht abrechenbare Leistungen 17.671.343 11.318.539
3. Geleistete Anzahlungen 434.111 418.447
Summe Vorräte 21.622.581 14.635.304
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.864.647 5.186.305
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 135.702.582 80.882.658
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 45.684.896 18.401.937
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
8.699.033 10.542.269
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.617.298 9.302.081
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 7.232.143 10.726.888
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Summe Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
160.498.405 107.338.120
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 24.641.137 7.949.501
Summe Umlaufvermögen 206.762.122 129.922.925
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.995.865 1.704.251
D. Aktive latente Steuern 6.001.457 18.444.698
SUMME AKTIVA 501.556.595 481.955.804

Bilanz zum 31. März 2022.

in EUR 31. März 2021 31. März 2022
PASSIVA
A. Eigenkapital
1. Eingefordertes und eingezahltes Nennkapital 13.000.000 13.000.000
Gezeichnetes Nennkapital 13.000.000 13.000.000
2. Gebundene Kapitalrücklagen 117.400.000 117.400.000
3. Bilanzgewinn/-verlust 98.739.168 120.008.724
davon Gewinn-/Verlustvortrag 124.617.212 98.739.168
Summe Eigenkapital 229.139.168 250.408.724
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 6.564.989 5.378.124
2. Sonstige Rückstellungen 22.665.816 18.594.428
Summe Rückstellungen 29.230.806 23.972.552
C. Verbindlichkeiten
1. Schuldscheindarlehen 74.886.478 31.507.988
davon konvertibel 0 0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 43.386.478 7.988
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 31.500.000 31.500.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 117.137.463 113.965.463
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 29.997.463 34.997.463
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 87.140.000 78.968.000
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 548.233 419.747
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 548.233 419.747
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.114.769 5.916.518
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.114.769 5.916.518
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 44.994.052 52.301.649
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 27.009.084 28.113.055
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17.984.968 24.188.594
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
160.591 427.357
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 160.591 427.357
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
7. Sonstige Verbindlichkeiten 3.345.037 3.035.806
davon aus Steuern 66.623 71.649
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 751.456 744.039
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.345.037 3.035.806
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Summe Verbindlichkeiten 243.186.622 207.574.528
SUMME PASSIVA 501.556.595 481.955.804

Gewinn- und Verlustrechnung.

in EUR 2020/21 2021/22
1. Umsatzerlöse 129.066.571 153.081.761
2. Veränderung des Bestands an noch nicht
abrechenbaren Leistungen
-6.005.403 -6.352.804
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit
Ausnahme der Finanzanlagen
19.574 7.476
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 457.835 4.165.947
c) Übrige 7.535.076 12.146.341
8.012.485 12.621.210
4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand -21.771.702 -22.763.253
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -61.455.064 -49.741.048
-83.226.766 -68.805.747
5. Personalaufwand
a) Löhne -85.955 -42.675
b) Gehälter -31.946.951 -30.881.999
c) Soziale Aufwendungen -8.631.183 -10.156.355
davon Aufwendungen für Altersversorgung -18.750 -306.545
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse -366.850 -1.758.004
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -8.062.961 -7.896.847
-40.664.089 -41.081.029
6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-5.543.548 -6.460.966
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -46.633.110 -37.590.787
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 16 fallen -316.127 -134.612
8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 -44.993.860 5.411.639
9. Erträge aus Beteiligungen 38.127.937 32.333.205
davon aus verbundenen Unternehmen 38.127.937 32.333.205
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.087.823 3.900.849
davon aus verbundenen Unternehmen 5.854.645 3.886.946
11. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung
zu Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
1.930.329 25.393.615
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren
des Umlaufvermögens
-30.687.174 -36.469.963
davon Abschreibungen -29.326.227 -36.469.963
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -30.687.174 -36.469.963
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -12.058.083 -3.813.628
davon betreffend verbundene Unternehmen -8.849.848 -372.784
14. Zwischensumme aus Z 9 bis 13 3.400.831 21.344.078
15. Ergebnis vor Steuern
(Zwischensumme aus Z 8 und Z 14)
-41.593.029 26.755.717
16. Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag) 15.714.985 -5.486.161
davon an den Gruppenträger weiterverrechnet 12.710.720 0
davon latente Steuern 3.289.118 -5.434.355
17. Ergebnis nach Steuern -25.878.044 21.269.556
18. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -25.878.044 21.269.556
19. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 124.617.212 98.739.168
20. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 98.739.168 120.008.724

Erläuterungen zum Jahresabschluss.

A. Allgemeine Grundsätze.

Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2022 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.

Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Das Unternehmen hat dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

Kampfhandlungen in der Ukraine und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die globale Konjunktur stand im Jahr 2021 noch immer im Zeichen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise. Auch Kapsch TrafficCom hatte speziell bei den Komponentenverkäufen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Zudem kam es vermehrt zu Verzögerungen bei Ausschreibungen und Auftragserteilungen sowie punktuell in der Lieferkette. Diese Verzögerungen wurden durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine und den damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland noch verstärkt. Die gleichzeitig neu verhängten Sanktionen gegen Belarus und Russland haben dazu geführt, dass Liefermöglichkeiten in diese Länder neu evaluiert werden mussten. Bis dato gab es allerdings keine wesentlichen Auswirkungen auf die Risikosituation von Kapsch TrafficCom.

B. Konzernverhältnisse.

Die Gesellschaft ist eine 63,291 %ige Tochtergesellschaft der KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, und steht dadurch mit ihrer Gesellschafterin sowie deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis.

Die DATAX HandelsgmbH, Wien, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.

Die Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

Hinsichtlich der Angabe zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 UGB Gebrauch gemacht.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Im Vorjahr wurden unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Forderungen aus Steuerumlagen an den Gruppenträger in Höhe von EUR 17.877.595,93 ausgewiesen. Da im Rahmen des bestehenden Gruppenvertrags im Falle von steuerlichen Verlusten keine Steuerumlage erfolgt, sondern dieser als „interner Verlustvortrag“ evident gehalten wird und mit künftigen positiven steuerlichen Gewinnen zu verrechnen ist, erfolgt der Ausweis im Geschäftsjahr 2021/22 unter den aktiven latenten Steuern.

1. Anlagevermögen.

Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800 wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben.

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände.

Erworbene EDV-Software wird unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von vier bis acht Jahren abgeschrieben.

Von verbundenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr immaterielle Vermögensgegenstände um EUR 5.429.796 (Vorjahr: TEUR 3.358) erworben.

1.2 Sachanlagen.

Die Sachanlagen wurden planmäßig linear auf folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern abgeschrieben:

Jahre
Investitionen in fremden Gebäuden 2-12
technische Anlagen und Maschinen 2-5
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2-15

Eine außerplanmäßige Abschreibung wurde im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Die Abschreibung für Zugänge erfolgt nach Maßgabe des Zeitpunktes ihrer Inbetriebnahme.

1.3 Finanzanlagen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten zum Bilanzstichtag bewertet. Abschreibungen bzw. Zuschreibungen werden nur im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bzw. Werterholung vorgenommen.

Zuschreibungen zum Anlagevermögen.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.

2. Umlaufvermögen.

2.1 Vorräte.

Die Bewertung der mittels elektronischer Datenverarbeitung erfassten Bestände an Waren erfolgte nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Die Fremdwährungsbewertung der Vorräte erfolgte zum Anschaffungskurs. Soweit erforderlich, wurden Abwertungen auf gesunkene Wiederbeschaffungskosten vorgenommen. Bei Waren mit verminderter Verwendbarkeit bzw. Absatzmöglichkeit wurde ein prozentueller Abschlag von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen, der aus der jeweiligen Umschlagshäufigkeit abgeleitet wurde.

Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, welche Einzelkosten und auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten umfassen.

Bei langfristigen Aufträgen wurden keine Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten aktiviert, direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen werden projektabhängig aktiviert. Zum Stichtag gibt es keine noch nicht abrechenbaren Leistungen, bei denen Fremdkapitalzinsen aktiviert wurden. Soziale Aufwendungen wurden nicht einbezogen. Für Verluste aus schwebenden Geschäften aus den Projekten wird durch Abschreibung des betreffenden Vermögensgegenstandes oder Rückstellungen vorgesorgt.

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden zu Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risken durch individuelle Abwertungen berücksichtigt. Unverzinsliche oder besonders niedrig verzinsliche Forderungen werden abgezinst.

Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

2.3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten.

Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert.

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

4. Aktive latente Steuern.

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.

Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2021/22 erstmals vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, für steuerliche Verlustvorträge (interner Verlustvortrag, der im Rahmen der Gruppensteuerung evident gehalten und mit künftigen positiven steuerlichen Ergebnissen verrechnet wird) aktive latente Steuern anzusetzen.

Aktive latente Steuern für bestehende steuerliche Verlustvorträge werden in jenem Ausmaß gebildet, als ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder darüber hinaus überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Nutzung dieser Verlustvorträge in Zukunft (Planungshorizont von 8 Jahren) zur Verfügung stehen wird.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz von 25 % für temporäre Differenzen, die sich im folgenden Geschäftsjahr abbauen, und für die übrigen temporären Differenzen und Verlustvorträge mit 23 % (Vorjahr: 25 % für alle temporäre Differenzen) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.

Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

5. Rückstellungen.

Die Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Dezember 2020) nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode.

Für Jubiläumsgeldrückstellungen wurde ein Zinssatz von 1,00 % (Vorjahr: 0,4 %) und für die Abfertigungsrückstellung ein Zinssatz von 0,95 % (Vorjahr: 0,35 %) verwendet, für Gehaltssteigerungen ein Prozentsatz von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) angesetzt. Weiters wurden der Berechnung das frühestmögliche Pensionseintrittsalter gemäß den gesetzlichen Übergangsregelungen sowie die Sterbetafeln AVÖ 2018-P ANG zugrunde gelegt. Fluktuationsabschläge werden abhängig von der Dienstzugehörigkeit ermittelt.

Beim verwendeten Zinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz.

Sämtliche Änderungen der Personalrückstellungen (inkl. Zinsaufwand) werden zur Gänze im Personalaufwand erfasst.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich geschätzt wurde.

6. Verbindlichkeiten.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit dem Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Kursgewinne und -verluste aus der Fremdwährungsbewertung werden zur Gänze im operativen Ergebnis (sonstiger betrieblicher Ertrag oder sonstiger betrieblicher Aufwand) erfasst.

D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz.

Aktiva.

Entwicklung des Anlagevermögens:
Anschaffungskosten
in EUR Stand
1.4.2021
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.3.2022
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 42.609.285 6.315.270 0 0 48.924.555
2. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
474.251 90.372 -370.130 0 194.494
43.083.537 6.405.642 -370.130 0 49.119.049
II. Sachanlagen
1. Investitionen in fremden Gebäuden 6.518.258 20.160 0 0 6.538.418
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.186.751 150.854 0 0 2.337.605
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.229.730 82.619 -164.651 0 7.147.698
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
0 187.670 0 0 187.670
15.934.739 441.304 -164.651 0 16.211.391
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
218.873.517 52.138.000 -5.933.471 0 265.078.046
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 70.047.919 4.657.314 0 0 74.705.233
3. Beteiligungen 50.760.326 667.290 0 0 51.427.615
4. Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens
4.375 0 0 0 4.375
339.686.137 57.462.604 -5.933.471 0 391.215.270
Summe Anlagevermögen 398.704.413 64.309.549 -6.468.252 0 456.545.710
Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
in EUR Stand
1.4.2021
Zugänge Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen Stand
31.3.2022
Stand
31.3.2022
Stand
31.3.2021
I. Immaterielle
Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
23.731.437 5.692.977 0 0 0 29.424.413 19.500.142 18.877.849
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 0 0 0 0 0 194.494 474.251
23.731.437 5.692.977 0 0 0 29.424.413 19.694.635 19.352.100
II. Sachanlagen
1. Investitionen in fremden Gebäuden 5.265.957 376.653 0 0 0 5.642.611 895.808 1.252.301
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.814.785 149.716 0 0 1.964.500 373.104 371.966
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.810.977 241.620 -92.222 0 5.960.375 1.187.323 1.418.753
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 0 0 0 0 187.670 0
12.891.718 767.989 -92.222 0 13.567.486 2.643.905 3.043.020
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 41.862.328 36.469.963 -5.380.225 -24.703.963 0 48.248.103 216.829.943 177.011.189
2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
21.506.160 0 0 0 0 21.506.160 53.199.073 48.541.759
3. Beteiligungen 11.915.618 0 0 0 0 11.915.618 39.511.998 38.844.708
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 0 0 0 0 0 0 4.375 4.375
75.284.106 36.469.963 -5.380.225 -24.703.963 0 81.669.881 309.545.389 264.402.031
Summe Anlagevermögen 111.907.262 42.930.929 -5.472.447 -24.703.963 0 124.661.781 331.883.930 286.797.151

Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:

Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 2020/21 2021/22
in TEUR in EUR
Im folgenden Geschäftsjahr 7.542 4.896.142,64
In den folgenden 5 Geschäftsjahren 15.754 9.884.511,10

Finanzanlagen.

Ausleihungen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben in Höhe von EUR 53.199.072,89 (Vorjahr: TEUR 48.542) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr, wobei eine Verlängerung der Laufzeit des Darlehens geplant ist.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.

Zusatzangaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 4 UGB
Werte per 31. März 2022 Höhe des Anteils in % Höhe des Eigenkapitals in TEUR Ergebnis des Geschäftsjahres in TEUR FN
a) Anteile an verbundenen Unternehmen
Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden 100,00 16.016 3.065 1)
Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 95,00 3.837 -450 1)
Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien 100,00 3.731 -484 1)
Kapsch Components GmbH, Wien 100,00 144 6 1)
Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande 100,00 193.053 8 1)
Kapsch Telematic Services GmbH, Wien 93,00 5.326 4.612 1)
Kapsch TrafficCom S.r.l.´a socio unico, Mailand, Italien 0,00 -0 73 1)
Kapsch Telematic Technologies Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien 100,00 219 -111 1)
Kapsch TrafficCom Ltd., Middlesex, Vereinigtes Königreich 100,00 1.032 77 1)
Artibrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien 100,00 42 -4 1)
Kapsch TrafficCom Russia o.o.o., Moskau, Russland 100,00 263 -3 1)
Kapsch TrafficCom France SAS, Paris, Frankreich 30,20 1.157 1.189 1)
Electronic Toll Collection (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 9,62 7.724 5.716 1)
Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 100,00 5.579 30 1)
Kapsch TrafficCom Kazakhstan LLC, Almaty, Kasachstan 0,00 0 -4 1)
KTS Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 530 345 1)
Transport Telematic Systems LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 49,00 88 7 1)
Kapsch Telematic Services IOOO, Minsk, Weißrussland 99,00 2.336 3.973 1)
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Vilnius, Litauen 51,00 38 1 1)
Kapsch TrafficCom Transportation S.A.U., Madrid, Spanien 100,00 17.132 4.101 1)
tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland 100,00 -2.521 -1.892 1)
Kapsch TrafficCom S.A.S., Bogota, Kolumbien 100,00 533 -1.067 1)
Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia 51,00 -14.144 3.228 1)
MTS Maut & Telematik Services GmbH, Berlin, Deutschland 100,00 3.463 -706 1)
Kapsch TrafficCom Dominican Republic S.R.L., Santo Dominigo, Dominikanische Republik 99,00 -81 -479 1)
Kapsch TrafficCom Norway AS, Oslo, Norwegen 100,00 6 0 1)
SIMEX, Integracion de Sistemas, S.A.P.I. de C.V. Mexico City, Mexiko 69,50 4.454 137 1)
Kapsch TrafficCom Peru S.A.C., Lima, Peru 99,93 -227 -19 1)
Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 22,03 2.236 -931 1)
Kapsch TrafficCom Ireland Limited, Dublin, Irland 100,00 202 179 1)
Arce Mobility Solutions, S.A., Bilbao, Spanien 100,00 1.336 847 1)
b) Beteiligungen
Traffic Technology Services Inc., Beaverton, Vereinigte Staaten 42,44 4.966 -3.075 1)
MoKA SAS, Paris, Frankreich 50,00 252 1 -
autoTicket GmbH, Berlin, Deutschland 50,00 -19.129 -6.730 2)

1) Werte zum 31. März 2022 (IFRS)

2) Werte zum 31. Dezember 2021 (lokales Recht)

Die Gesellschaft Arce Mobility Solutions, S.A., Spanien, wurde im Geschäftsjahr 2021/22 gegründet. Das Public Transport Geschäft der spanischen Gesellschaften wurde in diese Gesellschaft übertragen.

Per 14. Juli 2021 verkaufte die Kapsch TrafficCom AG die Beteiligung in Höhe von 100 % an der Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Mailand, Italien.

Im laufenden Geschäftsjahr fanden Eigenkapitalerhöhungen bei Anteilen an verbunden Unternehmen in folgenden Gesellschaften statt: Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, Kapsch TrafficCom S.A.S., Bogota, Kolumbien, MTS Maut & Telematik Services GmbH, Berlin, Deutschland. Davon betrafen EUR 50 Mio. eine Umwandlung von Konzernforderungen in Eigenkapital (Debt-Equity-Swap) der Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande.

Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen von insgesamt EUR 36.469.963,00 im Geschäftsjahr 2021/22 betreffen mit EUR 36.295.133,00 die Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande sowie mit EUR 174.830,00 die Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien.

Die Zuschreibungen im Geschäftsjahr 2021/22 auf Anteile an verbundenen Unternehmen von insgesamt EUR 24.703.963,00 betreffen mit EUR 964.811,00 die Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien, mit EUR 14.744.600,00 die Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden sowie mit EUR 8.994.552,00 die Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika.

Von den Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 135.581.400,87 auf die Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, die als Holdinggesellschaft der Kapsch TrafficCom Nordamerika Gruppe fungiert. Weiters bestehen gegenüber den US-Gesellschaften (Tochter-/Enkelgesellschaften der KTC TrafficCom BV) Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 61.376.

In der wesentlichen US-Enkelgesellschaft Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA sind im Geschäftsjahr 2020/21 signifikante Verluste angefallen, die überwiegend auf erhebliche Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen in den wesentlichen Projekten zurückzuführen sind. Als Reaktion auf die Verluste und die identifizierten Verlustursachen wurden im Geschäftsjahr 2020/21 durch das Management mit Unterstützung externer Berater Maßnahmen identifiziert, beschlossen und implementiert, die in Zukunft zu einer positiven Ergebnisentwicklung führen sollen. Das Geschäftsjahr 2021/22 war in Nordamerika noch wesentlich durch diese Restrukturierungsmaßnahmen und eine Phase der Konsolidierung und Neuorganisation geprägt, und bei einigen Errichtungsprojekten in den USA mussten, in deutlich geringerem Umfang als im Vorjahr, neuerlich Margenanpassungen vorgenommen werden, sodass sich weiterhin ein negativer Ergebnisbeitrag (negatives EBIT in Höhe von TEUR 28.489) aus der Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA ergibt. Auf Basis des Werthaltigkeitstests, basierend auf der im März 2022 aktualisierten Mehrjahresplanung, wurde für den Beteiligungsansatz an der Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande eine Abschreibung in Höhe von EUR 36.295.133 erfasst. Für die per 31. März 2022 offenen Darlehensforderungen und Ausleihungen gegenüber US-Gesellschaften liegt kein Wertminderungsbedarf vor. Die Werthaltigkeit hängt davon ab, dass die künftig wieder profitable Geschäftsplanung erreicht wird.

Umlaufvermögen.

Vorräte.

In den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von EUR 3.115.132,09 (Vorjahr: TEUR 9.866) gebildet.

Forderungen.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 57.518.723,63 (Vorjahr: TEUR 71.643), Darlehensforderungen in Höhe von EUR 23.363.934,04 (Vorjahr: TEUR 46.182) und die Steuerumlage in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 17.878).

Die Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis betreffen Darlehensforderungen in Höhe von EUR 10.166.982,68 (Vorjahr: TEUR 7.617) sowie in Höhe von EUR 375.286,58 (Vorjahr: TEUR 1.082) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forschungsprämien, Forderungen gegenüber dem Finanzamt, abgegrenzte Forderungen und sonstige Forderungen.

In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 9.966.502,45 (Vorjahr: TEUR 6.089) enthalten, welche erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern.

Die aktiven latenten Steuern resultieren in Höhe von EUR 2.750.570,01 (Vorjahr: TEUR 6.002) aus temporären Differenzen aus Abfertigungsrückstellungen, offenen Siebteln aus Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie aus dem Anlagevermögen und beinhalten auch die Beträge der Tochtergesellschaft Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien, deren steuerliches Ergebnis der Kapsch TrafficCom AG, Wien, zuzurechnen ist. Davon entfallen EUR 2.484.604,15 (Vorjahr: TEUR 2.648) auf langfristige temporäre Differenzen.

Aktive latente Steuern werden für steuerliche Verlustvorträge (interne Verlustvorträge aus der Gruppenbesteuerung) gebildet, sofern dieser Steuervorteil wahrscheinlich durch künftige steuerbare Einkünfte ausgeglichen wird. Die Gesellschaft hat latente Steuern für Steuerverluste in Höhe von TEUR 15.694 (Vorjahr: TEUR 0) aktiviert, die gegen zukünftiges steuerbares Einkommen verrechnet werden können. Im Vorjahr erfolgte noch ein Ausweis einer Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen aus Steuerumlagen, der im Berichtsjahr zu den aktiven latenten Steuern umgegliedert wurde. Daher wird im Geschäftsjahr 2021/22 in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Steuerumlage sondern eine Veränderung der aktiven latenten Steuern ausgewiesen.

Passiva.

Eigenkapital.

Angaben zum Grundkapital.

Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 13.000.000,00. Das Grundkapital ist vollständig einbezahlt. Die Gesamtanzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 13.000.000 Stück. Die Aktien sind auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien.

Genehmigtes Kapital.

In der ordentlichen Hauptversammlung 2021 wurde die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von bis zu 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Der Vorstand ist bis 28. September 2026 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in einer oder mehreren Tranchen um bis zu 10 % zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen. Bei der Gesellschaft besteht derzeit kein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf.

Eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf der Hauptversammlung vom 10. September 2019 lief am 10. März 2022 aus.

Zum 31. März 2022 hielt Kapsch TrafficCom keine eigenen Aktien, keine Anteile, die für Optionen zurückgehalten werden, und keine Wandlungsrechte.

Vorschlag Ergebnisverwendung.

Die Gesellschaft beabsichtigt, keine Dividende auszuschütten und den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Ausschüttungsgesperrter Betrag.

Der Bilanzgewinn ist in Höhe der aktiven latenten Steuern von EUR 18.444.697,87 (Vorjahr: TEUR 6.002) gemäß § 235 UGB ausschüttungsgesperrt.

Rückstellungen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende Posten:

31. März 2021 31. März 2022
in TEUR in EUR
Projektbezogene Rückstellungen (inklusive Drohverlustrückstellungen) 11.583 7.451.209,10
Ausstehende Eingangsrechnungen (exkl. Projekte) 4.642 5.047.266,92
Personalrückstellungen (inklusive Urlaubsrückstellungen in Höhe von
EUR 2.507.273,22; Vorjahr: TEUR 2.301)
4.340 4.189.745,24
Restrukturierungskosten 731 9.793,00
Garantien und Haftungen für Fertigungsmängel sowie Serien- und Systemfehler 511 1.506.159,30
Übrige Rückstellungen 859 390.254,55
Gesamt 22.666 18.594.428,11

Verbindlichkeiten.

Von den Verbindlichkeiten haben Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 8.500) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 12.500.000,00 (Vorjahr: TEUR 20.000) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Per 9. Juni 2016 wurden fünf Schuldscheindarlehen begeben.

Per 16. Juni 2021 erfolgte die Rückzahlung der Tranchen über EUR 26 Mio., EUR 4,5 Mio. und USD 14,5 Mio.

Folgende Tranchen sind zum Bilanzstichtag 31. März 2022 noch offen:

Tranche Zinssatz Zinsfestsetzung
und Zinszahlung
Rückzahlung
EUR 23,0 Mio. 6M EURIBOR + 150 Bp halbjährlich 16. Juni 2023
EUR 8,5 Mio. 2,26 % jährlich 16. Juni 2026

Im Mai 2021 wurde mit allen wesentlichen finanzierenden Banken eine für zwei Jahre laufende Vereinbarung für einheitliche Kennzahlen vereinbart, die sich am geplanten Ergebnisverlauf aus dem Restrukturierungskonzept orientieren. Die Covenants sehen für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren für jedes Quartal ein bestimmtes Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten zu EBITDA (bezogen auf die IFRS Konzernzahlen) vor. Weiters muss an den Bilanzstichtagen eine bestimmte Eigenkapitalquote erreicht werden. Für den Fall, dass diese neuen Kennzahlen zu den Bilanzstichtagen nicht erreicht werden und nicht durch Maßnahmen wie Zuschüsse oder nachrangige Darlehen saniert werden, ist der Kreditgeber berechtigt, den Kredit sofort fällig zu stellen. Diese Covenants berücksichtigen auch die fristgerechte Einhaltung der vereinbarten Tilgungen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 konnte der Konzern diese Kennzahlen zu allen Zeitpunkten einhalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 24.188.593,86 (Vorjahr: TEUR 17.985) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 2.927.925,13 (Vorjahr: TEUR 3.019) Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Dingliche Sicherheiten.

Der ausgewiesene Exportförderungskredit in Höhe von EUR 1.425.462,56 (Vorjahr: TEUR 1.425), die Beteiligungsfinanzierungen in Höhe von EUR 37.140.000,00 (Vorjahr: TEUR 40.712) sowie der Exportkredit in Höhe von EUR 17.900.000,00 (Vorjahr: TEUR 0,00) sind wechselmäßig besichert.

Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Werte in EUR 31. März 2021 31. März 2022
Haftungsübernahmen für Tochtergesellschaften 36.297 34.588.569,03
Bankgarantien für die Vertragserfüllung von Großprojekten 31.011 25.280.388,25
Zahlungsgarantien 161 160.873,40
Performance Bonds 153.343 169.299.890,79
Sonstige Garantien (Haftungsrücklässe, Bietgarantien und Bürgschaften) 1.384 5.376.632,48
Gesamt 222.195 234.706.353,95

Weiters wurden für Exportgeschäfte bzw. Projekte der Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden, im Auftragswert von EUR 8.398.232,66 (Vorjahr: EUR 8,6 Mio.) Erfüllungsgarantien durch die Kapsch TrafficCom AG, Wien, übernommen.

Infrastrukturabgabe Deutschland.

Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH (autoTicket), Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die „automatische Kontrolle der Pkw-Maut“ mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein überraschendes Urteil mit weitreichenden Konsequenzen: Die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) bei gleichzeitiger Steuerentlastung für in Deutschland zugelassene Pkws wurde für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Dies nahm der Kunde am Folgetag zum Anlass, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 zu kündigen.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind Kapsch TrafficCom, CTS EVENTIM und autoTicket. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von rund TEUR 560.000 gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Der zuständige Minister bestritt jedoch diesen Anspruch. Daher ist diese Angelegenheit nun vor einem Schiedsgericht zu klären.

Kurz vor Ende des Geschäftsjahrs erreichte Kapsch TrafficCom ein Zwischenschiedsspruch, der einen Entschädigungsanspruch der autoTicket gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach bejaht. In der nun folgenden Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

Die in einem Schiedsgerichtsverfahren zu klärenden finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und daraus folgende Ansprüche von Kapsch TrafficCom gegenüber autoTicket, sowohl aus vertraglichen Leistungsbeziehungen als auch aus der Stellung als Gesellschafter, sind zum Bilanzstichtag nicht aktiviert und stellen eine Eventualforderung nach IAS 37 dar.

Derivative Finanzinstrumente.

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind in den folgenden Bilanzposten erfasst:

Werte zum 31. März 2022 Nominale Anzahl beizulegender Zeitwert 1) Buchwert Bilanzposten
Art des Finanzinstruments
Zinssatzabhängige Produkte
Interest Rate Swap (12/2026) EUR 30.000.000 1 574.032,85 0,00 n/a
Interest Rate Swap (09/2027) EUR 30.000.000 1 971.064,39 0,00 n/a

1) Ein positiver Wert in dieser Spalte entspricht einem positiven Zeitwert, ein negativer Wert einem negativen Zeitwert.

Werte zum 31. März 2021 Nominale Anzahl beizulegender Zeitwert 1) Buchwert Bilanzposten
Art des Finanzinstruments
Zinssatzabhängige Produkte
Interest Rate Swap EUR 7.500.000 1 -26.233,18 26.233,18 Sonst. Rückstellungen
Interest Rate Swap EUR 30.000.000 1 -272.942,92 272.942,92 Sonst. Rückstellungen
Interest Rate Swap EUR 30.000.000 1 -93.001,07 93.001,07 Sonst. Rückstellungen

1) Ein positiver Wert in dieser Spalte entspricht einem positiven Zeitwert, ein negativer Wert einem negativen Zeitwert.

Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert.

E. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung.

Aufgliederung der Umsatzerlöse.
31. März 2021 31. März 2022
TEUR EUR
Maut 104.274 126.525.426,90
Verkehrsmanagement 24.793 26.556.334,15
Summe Umsätze nach Tätigkeitsbereichen 129.067 153.081.761,05
Inland 12.657 17.192.337,04
Europäische Union 54.563 56.731.036,65
Andere Länder 61.846 79.158.387,36
Summe Umsätze nach geografischen Märkten 129.067 153.081.761,05

Im Posten Gehälter sind Erträge aus der Veränderung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 55.893,33 (Vorjahr: Aufwand TEUR 232) enthalten.

Im Posten A ufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind ausgewiesen:

31. März 2021 31. März 2022
TEUR EUR
Abfertigungsaufwand -37 1.351.501,85
Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen 404 406.502,52
Gesamt 367 1.758.004,37

Aufwendungen für den Abschlussprüfer.

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf EUR 280.203,75 (Vorjahr: TEUR 308) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

31. März 2021 31. März 2022
TEUR EUR
Prüfung des Jahresabschlusses 55 55.480,00
Andere Bestätigungsleistungen 148 189.445,00
Sonstige Leistungen 105 35.278,75
Gesamt 308 280.203,75

Finanzergebnis

Die Zinsen und sonstigen Aufwendungen enthalten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 8.581) Abschreibungen auf Darlehensforderungen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Die Gesellschaft ist Mitglied einer steuerlichen Gruppe, steuerlicher Gruppenträger ist die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien. Gemäß § 9 Abs. 1 KStG wird das steuerlich maßgebende Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds dem steuerlich maßgeblichen Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers im betreffenden Wirtschaftsjahr zugerechnet. Das zusammengefasste Ergebnis der Gruppe wird beim Gruppenträger der Einkommensermittlung gemäß § 7 Abs. 2 KStG zugrunde gelegt und versteuert. Die Steuerumlageverrechnung erfolgt im Wege der Belastungsmethode, wobei nur im Falle eine steuerlichen Gewinns eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten ist. Steuerliche Verluste werden in Form eines internen Verlustvortrags evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet .

F. Sonstige Angaben.

Angaben über Organe und Arbeitnehmer.

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres 2021/22 betrug 416, davon 414 Angestellte und 2 Arbeiter (Vorjahr: 432 Angestellte, 4 Arbeiter).

Die laufenden Bezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 TEUR 2.105 (Vorjahr: TEUR 1.605). Für die vorzeitige Beendigung eines Vorstandsmandates wurde eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von TEUR 2.478 geleistet. Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 1.613 (Vorjahr: Erträge von TEUR 283). In Summe ergeben sich daraus Gesamtbezüge des Vorstandes im Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von TEUR 4.583 (vor Verrechnung mit Rückstellungsbeträgen).

Für die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Reisekosten) in Höhe von EUR 120.000,00 (Vorjahr: TEUR 121) als Aufwand erfasst.

Vorstand und Aufsichtsrat setzen sich aus folgenden Personen zusammen:

Vorstand.

Georg Kapsch (Vorsitzender)

Alfredo Escribá Gallego

Andreas Hämmerle (ab 1. Juli 2021)

André Laux (bis 20. Oktober 2021)

Aufsichtsrat.

Franz Semmernegg (Vorsitzender)

Harald Sommerer (Vorsitzender-Stellvertreter)

Sonja Hammerschmid (ab 8. September 2021)

Sabine Kauper

Kari Kapsch (bis 8. September 2021)

Vom Betriebsrat delegiert:

Claudia Rudolf-Misch

Christian Windisch

Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag.

Es gibt keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag über die zu berichten wäre.

Wien, den 14. Juni 2022

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

Erklärung der gesetzlichen Vertreter.

Gemäß § 124 Abs. 1 BörseG 2018.

Als Mitglieder des Vorstands erklären wir nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 14. Juni 2022

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

BESTÄTIGUNGSVERMERK.

Bericht zum Jahresabschluss.
Prüfungsurteil.

Wir haben den Jahresabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil.

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1 Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Sachverhalt.

Die Kapsch TrafficCom AG, Wien, hat als Holdinggesellschaft wesentliche Anteile an verbundenen Unternehmen (Buchwerte in Höhe von TEUR 216.830) und Beteiligungen (Buchwerte in Höhe von TEUR 39.512) zum 31. März 2022. Des Weiteren bestehen noch Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen in Höhe von TEUR 76.563.

Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Gemäß § 207 UGB ist bei Gegenstanden des Umlaufvermögens (Darlehensforderungen) das strenge Niederstwertprinzip zu berücksichtigen. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Marktentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit von Aufträgen der Tochtergesellschaften im Planungszeitraum. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Wachstumsrate für die ewige Rente. Für den Abschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko einer Überbewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Auf Basis der Werthaltigkeitstests wurden im Geschäftsjahr 2021/22 folgende Zuschreibungen bzw. Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz vorgenommen:

Gesellschaft (Werte in TEUR) Zuschreibung im Geschäftsjahr 2021/22 Abschreibung im Geschäftsjahr 2021/22
Anteile an verbundenen Unternehmen
Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden 14.745
Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 965
Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 8.994
Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien -175
Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande -36.295
Summe 24.704 -36.470

Von den Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 135.581 (nach Abschreibung) auf die Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, die als Holdinggesellschaft der Kapsch TrafficCom Nordamerika Gruppe fungiert. Weiters bestehen gegenüber den US-Gesellschaften (Tochter-/Enkelgesellschaften der KTC TrafficCom BV) Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 61.376.

In der wesentlichen US-Enkelgesellschaft Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA, sind im Geschäftsjahr 2020/21 signifikante Verluste angefallen, die überwiegend auf erhebliche Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen in den wesentlichen Projekten zurückzuführen sind. Als Reaktion auf die Verluste und die identifizierten Verlustursachen wurden im Geschäftsjahr 2020/21 durch das Management mit Unterstützung externer Berater Maßnahmen identifiziert, beschlossen und implementiert, die in Zukunft zu einer positiven Ergebnisentwicklung führen sollen. Das Geschäftsjahr 2021/22 war in Nordamerika noch wesentlich durch diese Restrukturierungsmaßnahmen und eine Phase der Konsolidierung und Neuorganisation geprägt und bei einigen Errichtungsprojekten in den USA mussten, in deutlich geringerem Umfang als im Vorjahr, neuerlich Margenanpassungen vorgenommen werden, sodass sich weiterhin ein negativer Ergebnisbeitrag (negatives EBIT in Höhe von TEUR 28.489) aus der Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA, ergibt. Auf Basis des Werthaltigkeitstests, basierend auf der im März 2022 aktualisierten Mehrjahresplanung, wurde für den Beteiligungsansatz an der Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, eine Abschreibung in Höhe von TEUR 36.295 erfasst. Die Werthaltigkeit des verbleibenden Beteiligungsansatzes sowie der Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber den US-Gesellschaften hängt von der Erreichung der künftig wieder profitablen Geschäftsplanung ab.

Durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine ergeben sich infolge der Sanktionen grundsätzlich Auswirkungen auf das Geschäft von Kapsch TrafficCom in Russland und Weißrussland, die Beteiligungsansätze an den Tochtergesellschaften in Russland und Weißrussland sind jedoch nicht wesentlich.

Die gesetzlichen Vertreter sind der Auffassung, dass weitere Wertminderungen bzw. Wertsteigerungen (bis max. zur Höhe der Anschaffungskosten) bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen, den Beteiligungsunternehmen sowie Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. März 2022 nicht gegeben sind und daher keine weitere außerplanmäßige Abschreibung bzw. Zuschreibung erforderlich ist.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben im Zusammenhang mit der Beurteilung der Werthaltigkeit der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie an Ausleihungen und Darlehensforderungen die entsprechenden Bewertungsmodelle geprüft. Dabei haben wir die von den gesetzlichen Vertretern verwendete Bewertungsmethode überprüft sowie die verwendeten Parameter (geplante Zahlungsströme und Diskontierungszinsätze) beurteilt. Wir haben untersucht, ob die verwendeten Modelle den anerkannten Bewertungsgrundsätzen entsprechen und ob die verwendeten Annahmen plausibel und angemessen sind.

In Bezug auf die oben genannten Gesellschaften haben wir das Vorliegen eines Wertminderungsbedarfs bzw. Zuschreibungsbedarfs aufgrund der bisherigen Geschäftsergebnisse und des Ergebnisausblicks überprüft und nachvollzogen.

Die von der Gesellschaft eingesetzten Bewertungsmodelle sind für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen sowie der Ausleihungen und Darlehensforderungen geeignet. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind vertretbar.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Kapsch TrafficCom AG, Wien, Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter „Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen“.

2 Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung von Projekten.

Sachverhalt.

Die noch nicht abrechenbaren Leistungen zum 31. März 2022 belaufen sich auf TEUR 11.318 und die projektbezogenen Rückstellungen auf TEUR 7.451. Insbesondere für Errichtungsaufträge ist eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Aufträgen resultierenden Kosten sowie der Risiken aus der Projektabwicklung, die sich aus technischen Problemen, zeitlichen Verzögerungen oder Problemen mit Sublieferanten oder sonstigen externen Rahmenbedingungen ergeben können und die Marge des Auftrags beeinflussen, erforderlich. Weiters können aus diesen Projekten auch Schadenersatz- oder Vertragsstrafen resultieren, die bei der Projektbewertung zu berücksichtigen sind und eine Risikoeinschätzung erfordern. Bei den Großaufträgen der Gesellschaft handelt es sich regelmäßig um technisch komplexe Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen der Großprojekte, insbesondere während der Errichtungsphase, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der erheblichen Schätzungen, die mit der Bilanzierung dieser Aufträge verbunden sind, resultiert das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, das Ergebnis und projektbezogene Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unseres risikobasierten Prüfungsansatzes haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Auftragskalkulation beim Abschluss neuer Verträge, Billigung der laufenden Nachkalkulation und Statusberichte zu Großprojekten. Bei unseren Detailprüfungshandlungen haben wir für die größten Fertigungsaufträge die Projektbewertungen angefordert und anhand der Planerlöse und -kosten sowie der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten und abgerechneten Erlöse die Ermittlung der Abgrenzungen nachvollzogen. Wir nahmen stichprobenartig Einsicht in Projektanträge, Kundenverträge, Aufsichtsratsprotokolle, das Projektbudgetierungstool sowie Detailkostenaufstellungen für einzelne wesentliche Projekte und haben Gespräche mit den Projektmanagern und dem Management zum Projektverlauf, Projektrisiken und den Planungsannahmen durchgeführt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Schätzungen lag ein besonderer Fokus auf der Überprüfung der regelmäßigen Aktualisierung der Planannahmen, insbesondere für die Planauftragskosten bis zur Fertigstellung und die Planmarge des Projekts. Dabei haben wir unter anderem auch auf historische Erfahrungswerte betreffend die Genauigkeit von Schätzungen von in der Vergangenheit abgewickelten Großprojekten zurückgegriffen.

Die angewendeten Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Annahmen zur Projektbewertung sind vertretbar.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Kapsch TrafficCom AG, Wien, Abschnitt C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden „2.1 Vorräte“ und „5. Rückstellungen“ sowie Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter „Rückstellungen“.

3 Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe im Geschäftsjahr 2019/20 und aktueller Status.

Sachverhalt.

Im Jahr 2018 erhielt das Beteiligungsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Tochtergesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die automatische Kontrolle der Pkw-Maut mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, in dem die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt wurde. Am Folgetag hat der Kunde, die Bundesrepublik Deutschland, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 gekündigt.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind die Kapsch TrafficCom AG, Wien, die CTS EVENTIM AG & Co KGaA, Deutschland, und die autoTicket GmbH, Deutschland. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von EUR 560 Mio. gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden vom zuständigen Ministerium bestritten und es wurde ein Schiedsgericht angerufen. Das unabhängige Schiedsgericht hat im Frühjahr 2020 seine Tätigkeit aufgenommen.

Mit Zwischenschiedsspruch vom 22. März 2022 hat das Schiedsgericht entschieden, dass die von der autoTicket GmbH, Deutschland, erhobenen Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz (Ersatz des Bruttounternehmenswerts der autoTicket GmbH, Deutschland, und Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten) gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach gerechtfertigt sind. Über die Höhe der Ansprüche wird das Schiedsgericht in der nun folgenden Phase des Schiedsverfahrens entscheiden.

Im Jahresabschluss war insbesondere die Bilanzierung möglicher Forderungen und die Vollständigkeit und Angemessenheit der Anhangangaben zu beurteilen, weshalb dies als besonderer Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit dem Vorstand und der Rechtsabteilung der Gesellschaft zum Stand des Schiedsgerichtsverfahrens und des Zwischenschiedsurteils besprochen. Wir haben zum Stichtag 31. März 2022 externe Bestätigungen von den Rechtsanwälten eingeholt, die den Sachverhalt für die Gesellschaft betreuen, und mit den Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei, die die autoTicket GmbH, Deutschland, im Schiedsverfahren vertritt, das Zwischenschiedsurteil erörtert. Wir haben beurteilt, ob auf Basis des Zwischenschiedsurteils, das die Ansprüche dem Grunde aber nicht der Höhe nach bestätigt, weiterhin keine Bilanzierung einer Schadenersatzforderung geboten ist.

Die Bilanzierung der finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die in der nun folgenden Phase des Schiedsverfahrens der Höhe nach bestätigt werden, als Eventualforderung ist angemessen.

Die Anhangangaben sind angemessen dargestellt.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zur Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe sowie das anhängige Schiedsgerichtsverfahren finden sich insbesondere in Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter "Infrastrukturababe Deutschland".

4 Ansatz latenter Steuern.

Sachverhalt.

Im Jahresabschluss werden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 18.445 ausgewiesen, die im Wesentlichen auf interne Verlustvorträge im Rahmen der Gruppenbesteuerung entfallen. Die Gesellschaft setzt latente Steueransprüche bis zu jenem Ausmaß an, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne vorhanden sind, gegen die die temporären Differenzen sowie nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können. Der Planungshorizont hierzu beträgt acht Jahre.

Der Ansatz von latenten Steuern erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Markt- und Geschäftsentwicklung im Planungszeitraum, was regelmäßig mit gewissen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Für den Jahresabschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko eines überhöhten Ansatzes der aktiven latenten Steuern, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Mehrjahresplanung übereinstimmen und die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie Umsatz und Aufwendungen) analysiert und kritisch gewürdigt. Weiters haben wir die Fortschreibung der Planung für die über die Mehrjahresplanung hinausgehenden Planjahre sowie die Anpassungen auf das steuerliche Planergebnis analysiert und kritisch gewürdigt. Das Berechnungsmodell wurde rechnerisch nachvollzogen und die herangezogenen Steuersätze wurden mit externen Quellen abgeglichen. Es wurde insbesondere evaluiert, ob überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Weiters haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den latenten Steuern beurteilt.

Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen sind vertretbar. Die vom UGB geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung der latenten Steuern finden sich in Abschnitt C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter "Aktive latente Steuern".

5 Einhaltung von Finanzkennzahlen.

Sachverhalt.

Zum 31. März 2022 bestehen lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 105.040 sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 31.508, wo die Einhaltung von Finanzkennzahlen (auch "Covenants") in den Kreditverträgen vereinbart wurde. Zum 31. März 2022 wurden diese Covenants eingehalten. Im Vorjahr konnten nicht alle damals vereinbarten Finanzkennzahlen eingehalten werden. Die Kapsch TrafficCom AG, Wien, schloss daher mit den betroffenen finanzierenden Banken vor Ablauf des zum 31. März 2021 endenden Geschäftsjahres Verzichtserklärungen ab, wonach auf die Einhaltung dieser Finanzkennzahlen zum Bilanzstichtag bis zum Ablauf des folgenden Geschäftsjahres verzichtet wurde. Im Mai 2021 wurden mit sämtlichen betroffenen Banken neue und einheitliche Finanzkennzahlen vereinbart, die sich am geplanten Ergebnisverlauf aus dem Restrukturierungskonzept orientieren. Die Covenants sehen für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren für jedes Quartal ein bestimmtes Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten zum EBITDA sowie bestimmte Eigenkapitalquoten zu den Bilanzstichtagen, jeweils auf Basis der IFRS-Konzernzahlen, vor.

Die vom Management im Vorjahr eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität wurden im Geschäftsjahr 2021/22 fortgeführt.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen der Nichteinhaltung von Covenants (frühzeitige Fälligkeitstellung der Kredite) auf die Vermögenslage in Bezug auf die Fristigkeit der Finanzverbindlichkeiten resultiert das Risiko, dass die Fristigkeiten im Jahresabschluss falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die auf konsolidierter Basis errechneten Finanzkennzahlen nachvollzogen sowie die mathematische Richtigkeit der Berechnung überprüft. Wir haben die in die Berechnung der Finanzkennzahlen einfließenden Input-Daten mit dem Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, der in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wurde, abgestimmt.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2022 werden die mit den Banken im Mai 2021 vereinbarten Finanzkennzahlen eingehalten. Auf dieser Basis haben wir die Restlaufzeit der korrespondierenden nicht binnen des nächsten Geschäftsjahres fälligen Verbindlichkeiten in der Bilanz zum 31. März 2022 von über einem Jahr überprüft und nachvollzogen.

Weiters haben wir die Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität gewürdigt und überprüft, ob die vom Management diesbezüglich implementierten Kontrollen (tägliches Monitoring des konzernweiten Liquiditätsbestandes und wöchentliche 12-Wochen-Cashflow-Forecasts) weiterhin durchgeführt werden. Es findet weiterhin ein angemessenes Monitoring der Liquidität statt.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zu Finanzkennzahlen finden sich in der Erläuterung "Verbindlichkeiten" unter Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz im Anhang.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen.

Bericht zum Lagebericht.

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil.

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung.

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO.

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 8. September 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. Februar 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 Abschlussprüfer des Jahresabschlusses.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer.

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Felix Wirth.

Wien, den 14. Juni 2022

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.

Mag. Felix Wirth

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Finanzkalender.

17. August 2022 Ergebnis Q1 2022/23

28. August 2022 Nachweisstichtag: Hauptversammlung

7. September 2022 Hauptversammlung

16. November 2022 Ergebnis H1 2022/23

22. Februar 2023 Ergebnis Q1–Q3 2022/23

Kontakt für Investoren.

Investor Relations Officer Hans Lang
Aktionärstelefon +43 50 811 1122
E-Mail ir.kapschtraffic@kapsch.net
Website www. kapsch.net /ir
Haftungsausschluss.

Etwaige zukunftsgerichtete Aussagen in diesem Bericht enthalten die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“, „planen“, „annehmen“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Gesellschaft wider. Die tatsächlichen Ereignisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Die Leserin/Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Kapsch TrafficCom ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich. 

Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und unter gewissenhafter Prüfung sämtlicher Daten erstellt. Satz- und Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden.

Bei Personenbezeichnungen achten die Autoren darauf, möglichst durchgängig die männliche und die weibliche Form zu verwenden (zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Aus Gründen der Lesbarkeit wird vereinzelt nur die männliche Form angeführt. Es sind aber stets Menschen sämtlicher Geschlechtskategorien gemeint.

Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere von Kapsch TrafficCom zu kaufen oder zu verkaufen.

Impressum.

Medieninhaber und Hersteller: Kapsch TrafficCom AG

Verlags- und Herstellungsort: Wien, Österreich

Redaktionsschluss: 14. Juni 2022

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für nachhaltige Mobilität, mit Projekterfolgen in mehr als 50 Ländern. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut, Mautdienstleistungen, Verkehrs- management und Demand Management tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

Mit One-Stop-Shop-Lösungen deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette der Kunden ab, von Komponenten über Design bis zu der Implementierung und dem Betrieb von Systemen.

Kapsch TrafficCom, mit Hauptsitz in Wien, verfügt über Tochtergesellschaften und Niederlassungen in mehr als 25 Ländern und notiert im Segment Prime Market der Wiener Börse (Symbol: KTCG). Im Geschäftsjahr 2021/22 erwirtschafteten 4.220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Umsatz von rund EUR 520 Mio.

www.kapsch.net

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